Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung; hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
05.09.2018
Erstellt
30.08.18, 13:16
Aktualisiert
30.08.18, 13:16
Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung;
hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung;
hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung;
hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung;
hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.08.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 32-81-16 Sg Nr. der Ratsdrucksache: 1177-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 05.09.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Warnung der Bevölkerung; hier: Standortauswahl zur Montage von drei Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich, Iversheim und Gilsdorf __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schürgens __________________________________________________________________________ ( ( ( ( ( ) Kosten €: ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. )Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ) ja (Landesmittel) ( ) Folgekosten: ( ) ja ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt / ( ) nein ( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2018 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 10.3 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1177-X/Z-1 1. Sachverhalt: Mit Beratungsvorlage 1177-X werden dem Ausschuss das Leistungsverzeichnis und die Vergabekriterien für Warnsirenen für die Ortsteile Kirspenich und Gilsdorf sowie Iversheim zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sowohl in Kirspenich als auch in Gilsdorf waren bis Mitte der 1990er-Jahre ehemalige Warnsirenen, mit denen auch die Feuerwehr alarmiert werden konnte, auf Privatgebäuden installiert. Beide Verträge wurden jedoch von den Gebäudeeigentümern aus baulichen Gründen in den 1990erJahren gekündigt. Da ein Großteil der Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr „still“ per Funkmeldeempfänger erfolgt und kein Konzept zur Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen nach der Beendigung des kalten Krieges mehr vorlag, wurden beide Sirenen nicht mehr ersetzt. Technische Störungen, wie ein mehrtägiger Stromausfall, ein Störfall an einem Atomkraftwerk, Austritt von Giftstoffen, gefährlicher Brandrauch beim Brand von Industrieanlagen etc. sind nur ein Bruchteil von möglichen Szenarien, aufgrund derer sich Bund und Land und letztendlich auch der Kreis Euskirchen und die Stadt Bad Münstereifel (s. RD 206-X bis Z-1!) für den Wiederaufbau eines flächendeckenden Warnsystems entschlossen haben. Die in den vergangenen Jahren zunehmenden Unwetterereignisse zeigen konkret, dass die Warnung der Bevölkerung wieder an Bedeutung gewinnt. Hierbei ist zu beachten, dass Standort und Lautstärke der Sirene geeignet sein müssen, Anwohner nachts in Ihren Häusern (auch bei dreifachverglasten Fenstern) zu wecken. Grundsätzlich können alle alten Sirenen (diese stammen alle aus den 1970er-Jahren und müssen mit Starkstrom betrieben werden) spätestens in 2020 im Rahmen der Umstellung auf digitale Alarmierung wieder auf Warntöne erweitert werden. Der Wirkradius ist jedoch bedeutend geringer und die Sirenen können bei Stromausfall nicht genutzt werden. Die modernen elektronischen Warnsirenen werden mit Niedrigspannung betrieben und sind Akku gepuffert und können bis zu 2 Tage bei Stromausfall weiter genutzt werden. In Arloff ist bereits eine elektronische Sirene, die als Warnsirene eingesetzt werden kann, auf dem Dach der Grundschule Erlenhecke installiert. Ebenso erfüllt diese Kriterien die Sirene am Uhlenbergweg, die 2017 die Sirene auf dem Bauhof ersetzt hat. Für die Ortsteile Kirspenich und Gilsdorf stehen w. o. beschrieben somit derzeit keine Warnsirenen zur Verfügung. Zudem reicht die Arloffer Sirene nicht bis in den Bereich oberhalb der PfarrerBecker-Str., so dass eine Warnung -aber auch Alarmierung von Feuerwehreinsatzkräften- im Neubaugebiet derzeit nicht per Sirene erfolgen kann. In Iversheim erfolgt die Alarmierung der Feuerwehr mit einer Mastsirene am Feuerwehrgerätehaus (FWGH) Wachendorfer Weg und einer Sirene auf dem Dach der ehemaligen Schule, An der Ley. Diese haben aber keine Warnfunktion und sind nicht Akku gepuffert. Hier konnte ein zentralerer Standort im Ort gefunden werden. Eine Umrüstung der beiden vorhandenen Sirenen im Rahmen der Umstellung auf digitale Alarmierung könnte dann entfallen und die Sirenen spätestens 2020 demontiert werden. Ebenso kann mit der Sirene auf dem FWGH in der Nöthener Brunnenstraße nicht der komplette Ortsteil Gilsdorf erreicht werden. Die Sirene auf dem Kindergarten, Gilsdorfer Weg, ist zudem seit über 10 Jahren außer Betrieb. Aus den v. .g Gründen wurden für alle drei Ortsteile Standorte untersucht, an denen möglichst viele Ortsteilbewohner nachts erreicht und die Sirenen neben der Akkupufferung für den Normalbetrieb Sirene mit Strom versorgt werden kann. Für zwei Standorte (Iversheim und Kirspenich) kommen Mastsirenen (16 Meter) mit einer Leistung von 1.200 Watt in Frage. Für den Standort Gilsdorf würde eine Mastsirene (16 Meter) mit einer Leistung von 600 Watt genügen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Alarmierungsradien werden nachfolgend dargestellt: Kirspenich: Hier wurde als optimaler Standort die Straßenmündung „Im Katzwinkel“/“Stotzheimer Straße“, direkt neben dem geplanten Kinderspielplatz im Neubaugebiet „Hardtburg“ ausgewählt. Dort befin- Seite 3 von Ratsdrucksache 1177-X/Z-1 det sich auch ein Stromkasten, an den die Mastsirene angeschlossen werden könnte, um so die permanente Akkupufferung gewährleisten zu können. Der Wirkradius dieser Mastsirene wird in der Grafik (Anlage 1 – oberer roter Kreis -) dargestellt. Iversheim: Als optimaler Standort wird hier die städtische Grünfläche im Übergang der Straßen „An der Ley“/“Auf dem Waasem“ angesehen. Der Wirkradius (Anlage 1 – mittlerer roter Kreis –) dieser 16 Meter-Mastsirene überdeckt die Wirkradien der beiden vorhandenen E 57 Sirenen. Hier befindet sich ebenfalls ein Stromkasten in unmittelbarer Nähe. Dies reduziert die Anschlusskosten und stellt ebenfalls die dauernde Akkupufferung der Sirene sicher. Gilsdorf: Aufgrund der Überschwemmungen bei Starkregen im Ortsteil Gilsdorf wird hier die Errichtung einer weiteren Mastsirene empfohlen. Um den Ortsteil Gilsdorf nahezu ganz abdecken zu können, würde eine Mastsirene (16 Meter) mit einer Wattzahl von 600 ausreichen. Als hierfür optimalen Standort wurde die städtische Fläche im Seitenbereich der Straßenparzelle Wollweg an der Brücke des Baches, unmittelbar neben der dort befindlichen Trafostation ermittelt. Der Wirkradius (Anlage 2 – roter Kreis - ) deckt die Ortschaft Gilsdorf vollständig ab und erreicht zudem noch die im Hang zwischen Nöthen und Gilsdorf befindlichen Häuser. 2. Rechtliche Würdigung Sowohl im Rahmen der Mitwirkung der Gemeinden im Katastrophenschutz als auch im Zivilschutzfall obliegt den Gemeinden die Warnung der Bevölkerung. Siehe auch Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG): § 3 - Aufgaben der Gemeinden (1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. § 4 - Aufgaben der Kreise (1) Die Kreise unterhalten Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben, soweit dafür ein Bedarf besteht. Nach Maßgabe des § 32 sorgen sie für die weitergehende Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ihrer kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG): § 6 - Warnung der Bevölkerung (1) Der Bund erfaßt die besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. (2) Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen im Auftrage des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmittel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium. (3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Ausführung dieses Gesetzes das Verfahren für die Warnung der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall, insbesondere den Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern sowie die Gefahrendurchsage einschließlich der Anordnung von Verhaltensmaßregeln durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher zu regeln. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Ursprungserläuterung zur Ratsdrucksache 1177-X. Seite 4 von Ratsdrucksache 1177-X/Z-1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Im Rahmen der Umstellung von analoger Alarmierung auf digitale Alarmierung der Feuerwehr sollen in 2018 und 2019 alle aktiven Mitglieder der Einsatzabteilung mit einen digitalen Meldeempfänger (DME) ausgestattet werden, da der Kreis Euskirchen das analoge Alarmierungssystem so schnell wie möglich einstellen möchte. Da dann im Gegensatz zur jetzigen Ausstattung alle Einsatzkräfte still alarmiert werden können, kann längerfristig die derzeitige Sirenenalarmierung ab Einsatzstufe 3 auf Einsatzstufe 4 umgestellt werden, so dass die Sirenen zum Zwecke der Feuerwehralarmierung nur noch sehr selten genutzt werden müssten. Dies hängt jedoch auch von der Testphase der digitalen Alarmierung ab. Von vormals 50 Warnsirenen aus der Zeit des kalten Krieges sind noch 25 vorhanden. Diese können ebenfalls auf digitale Alarmierung für den Warneinsatz umgerüstet werden, erreichen jedoch nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen. Zudem fehlt die Akkupufferung für den Einsatz bei Stromausfall. Sofern weiterhin Landesmittel fließen, sollten diese Standorte daher in den nächsten Jahren nach und nach auf elektronische Sirenen mit größeren Warnradien und Akkupufferung umgerüstet werden. Die digitalen Sirenensteuerempfänger (DSE) können dann ummontiert werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Den Standortvorschlägen sollte zugestimmt werden, so dass in den Ortsteilen Arloff/Kirspenich, Iversheim und die Bevölkerung bald wieder flächendeckend geweckt und gewarnt werden kann. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine! 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt an folgenden Standorten Warnsirenen (Mastsirene, 16 m, 1.200 W bzw. 600 W für Gilsdorf) zu installieren: Kirspenich: Öffentliche Fläche im Kreuzungsbereich Stotzheimer Straße/Ecke „Im Katzwinkel“, Seitenbereich Kinderspielplatz (Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 948); Iversheim: Städtische Fläche im Grünstreifen im Übergang der Straßen „An der Ley“/„Auf dem Waasem“, Erftseitig (Gemarkung Iversheim, Flur 5, Nr. 193); Gilsdorf: Städtische Fläche im Seitenbereich der Straßenparzelle Wollweg an der Brücke des Baches (Gemarkung Nöthen, Flur 2, Nr. 91);