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Beschlusstext (Aufnahmekriterien für die Aufnahmeverfahren an den Grundschulen sowie für den Jahrgang 5 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brühl Bez.: SchA 01.03.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Beschlusstext (Aufnahmekriterien für die Aufnahmeverfahren an den Grundschulen sowie für den Jahrgang 5 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brühl
Bez.: SchA 01.03.2018)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 28.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 05.06.2018 Öffentliche Sitzung 3. Aufnahmekriterien für die Aufnahmeverfahren an den Grundschulen sowie für den Jahrgang 5 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brühl Bez.: SchA 01.03.2018 160/2018 Ratsherr Venghaus (SPD) spricht der Verwaltung im Namen seiner Fraktion Dank aus für die ausführliche Darstellung der Aufnahmekriterien. Der Vorsitzende weitet diesen Dank auf die Schulleitungen sowie auf die Schulsekretärinnen aus, die ihren Beitrag zu den Textentwürfen geleistet haben. Ratsherr Dr. Heermann (Fraktionslos) hinterfragt die Auslegung des Aufnahmekriterienpunktes „Schulwege“ und möchte wissen, ob dieser mit Sicht auf den Wohnort bemessen werde. Gesamtschuldirektorin Jaus erklärt, dass an der Gesamtschule Schüler/-innen aus dem an Brühl angrenzenden Stadtteil „Walberberg“ (Bornheim) aufgenommen werden. Hintergrund dafür sei der vorherige Besuch der Kinder an Brühler Grundschulen, wodurch sich ein Klassenverband gefestigt habe. Die Aufnahme von Schüler/-innen aus diesem Stadtteil begründet sich aus der unmittelbaren Nähe zur Stadtgrenze. Ratsherr Dr. Heermann (Fraktionslos) erläutert seine Nachfrage dahingehend, dass auf Landesebene das Thema mit Blick auf eine nicht so massive Einhaltung der vorgegebenen Gemeinde- und Kreisgrenzen bei der Zuordnung zur Diskussion stehe. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Beschluss Schulausschuss 05.06.2018 1 von 1