Daten
Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
05.06.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 28.08.2018
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 05.06.2018
Öffentliche Sitzung
3.
Aufnahmekriterien für die Aufnahmeverfahren an den
Grundschulen sowie für den Jahrgang 5 an den weiterführenden Schulen der Stadt Brühl
Bez.: SchA 01.03.2018
160/2018
Ratsherr Venghaus (SPD) spricht der Verwaltung im Namen seiner Fraktion Dank aus
für die ausführliche Darstellung der Aufnahmekriterien.
Der Vorsitzende weitet diesen Dank auf die Schulleitungen sowie auf die Schulsekretärinnen aus, die ihren Beitrag zu den Textentwürfen geleistet haben.
Ratsherr Dr. Heermann (Fraktionslos) hinterfragt die Auslegung des Aufnahmekriterienpunktes „Schulwege“ und möchte wissen, ob dieser mit Sicht auf den Wohnort bemessen werde.
Gesamtschuldirektorin Jaus erklärt, dass an der Gesamtschule Schüler/-innen aus dem
an Brühl angrenzenden Stadtteil „Walberberg“ (Bornheim) aufgenommen werden. Hintergrund dafür sei der vorherige Besuch der Kinder an Brühler Grundschulen, wodurch sich
ein Klassenverband gefestigt habe. Die Aufnahme von Schüler/-innen aus diesem Stadtteil begründet sich aus der unmittelbaren Nähe zur Stadtgrenze.
Ratsherr Dr. Heermann (Fraktionslos) erläutert seine Nachfrage dahingehend, dass auf
Landesebene das Thema mit Blick auf eine nicht so massive Einhaltung der vorgegebenen Gemeinde- und Kreisgrenzen bei der Zuordnung zur Diskussion stehe.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Beschluss Schulausschuss 05.06.2018
1 von 1