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Beschlusstext (Rathaus B: Freigabe Leistungsphase 2 -Vorplanung-)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
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Inhalt der Datei

Brühl, den 02.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 25.06.2018 Öffentliche Sitzung 2. Rathaus B: Freigabe Leistungsphase 2 -Vorplanung- 187/2018 Bürgermeister Freytag begrüßt die anwesenden Gäste. Dann erklärt er, dass das Thema Leistungsphase 2 im letzten Workshop ausführlich vorgestellt wurde. Die folgende Diskussion wird in die Unterpunkte Grundrisse, Raumkonzept, Bibliothek, Dachgestaltung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausstattung und Terminplanung aufgeteilt. Architekt Meyer (jswd Architekten) erläutert zunächst den aktuellen Planungsstand anhand der Power-Point-Präsentation. Änderungen zwischen dem Wettbewerbsbeitrag und dem aktuellen Planungsstand sind in der Hauptsache die Höhe der Dachlandschaft (in Abstimmung mit dem Denkmalschutz) und eine zusätzliche Achse zum Janshof, durch die die Räume in Richtung Janshof nutzbar gemacht werden können. Weiterhin ist auch die Bibliotheksnutzung, inklusive Lesehof im Untergeschoss geplant, zu Lasten von Archivfläche. Das Erdgeschoss verfügt über zwei Zugänge in das Gebäude. An der Informationstheke an zentraler Stelle sollen verschiedene Aufgaben bereits erledigt werden können, bevor z.B. in das großzügige Bürgeramt verwiesen wird. Weiterhin befindet sich auf dieser Ebene das Standesamt. Die Etagen 1 und 2 sind jeweils in Bibliothek- und Verwaltungsnutzung aufgeteilt. Im Dachgeschoss kann durch die aktuelle Planung aus der Bibliothek der Blick über die Dachlandschaft in Richtung Steinweg und Janshof erhalten bleiben. Für die Verwaltung wird hier ein „Open-Space-Bereich“ vorgehalten. Ratsfrau Brämer (FDP) erkundigt sich, wo das Service-Center der Stadtwerke seinen Platz finden wird. Architekt Meyer (jswd Architekten) erklärt den Standort im Bereich des Bürgeramtes. Durch Glaswände entsteht ein Flur. Somit kann, je nach Öffnungszeiten, dieser Bereiche separiert genutzt werden. Ratsherr Kirf (CDU) weist auf einen Fehler in einem Belegungsplan hin, der bestätigt und korrigiert wird. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass zur Tragwerksplanung keine Fragen vorliegen. Herr Schmidt (Firma Deerns) gibt einen Überblick über die technische Gebäudeausstattung. Er erläutert die Varianten der Wärmeversorgung, das Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungskonzept und den Einsatz von Photovoltaik. Der Einsatz von Photovoltaik ist aufgrund der architektonischen Gestaltung des Daches nur begrenzt möglich. Der zu gewinnende Strom wäre sehr gering. Für die Energiebilanz des Gebäudes ist dieser Punkt eher zu vernachlässigen. Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) erkundigt sich, ob inzwischen Angaben zur Wirtschaftlichkeit von EnEV minus 10% gemacht werden können. Beschluss Hauptausschuss 25.06.2018 1 von 3 Herr Schmidt (Firma Deerns) erklärt, dass dies im Rahmen der Leistungsphase 3 konkretisiert wird. Ebenso die Koppelung der Energieversorgung mit Rathaus A wird dann betrachtet. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) stellt fest, dass die Einschränkung von Photovoltaik ausschließlich architektonisch begründet ist. Er hinterfragt, warum das Dach so gestaltet sein muss. Außerdem bezieht er sich auf seine Fragen aus dem Workshop. Dort hatte er sich nach regenerativ hergestelltem Erdgas zur Sicherung der Nachhaltigkeit erkundigt. Herr Schmidt (Firma Deerns) erläutert, dass das architektonische Grundkonzept bereits bei der Prämierung festgelegt wurde. Auf dieser gestalteten Dachfläche ergeben sich kaum Optionen für Photovoltaik. Durch den Einsatz des BHKW wird eine sehr gute Energieeffizienz erreicht. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) erkundigt sich explizit danach, ob die Stadt Brühl beauftragen kann, dass auf der Dachfläche Photovoltaik installiert wird. Ratsherr Kirf (CDU) schließt an, ob auch eine andere Fassadengestaltung denkbar ist. Beigeordneter Schiffer bejaht dies, allerdings eingeschränkt, da mit dem Denkmalschutz dies bisher nicht abgesprochen wurde. Herr Schmitz (Projektsteuerer; Schmitz.Reichard) erläutert, dass anhand des prämiertes Wettbewerbsentwurfs ein hocheffizientes Gebäude geplant wurde. Nach Durchführung eines solchen Wettbewerbsverfahrens ist man an die grundsätzliche architektonische Gestaltung gebunden. Die funktionale Anordnung des Gebäudes wurde ebenso ausgezeichnet wie die Fassade und die Bibliothek. Nach ausgiebiger Diskussion über Photovoltaik, den Einkauf von Gas, die Dach- und Fassadengestaltung und den Wettbewerbsbeitrag im allgemeinen stellt Bürgermeister Freytag klar, dass bisher verschiedene Konkretisierungen des Entwurfs im Sinne des Bauherrn vollzogen wurden. Er fasst zusammen, dass das Thema BHKW, in Verbindung mit der Vorstellung des Lüftungs-, Kühl- und Beleuchtungskonzeptes, als Ergebnis der Leistungsphase 2 abgenommen wird, mit der Ergänzung dass EnEV minus 10% in der Leistungsphase 3 konkretisiert wird. Ratsherr Dahmen (CDU) wirbt für den Wettbewerbsentwurf und erklärt, dass dieser in der Öffentlichkeit angekommen ist. Insbesondere Photovoltaik kann auch auf anderen städtischen Gebäuden angebracht werden, die keinen Einfluss auf das Stadtbild haben. Ebenso spricht er sich für die geplante Bücherei aus und wünscht sich, dass nun das von langer Hand geplante Verfahren auf den Weg gebracht wird. Bürgermeister Freytag leitet dann über zu Fragen zu den Grundrissen und der Bürogestaltung. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) kritisiert die Verteilung der Bibliothek auf alle Ebenen, ebenso die Lochfassade, da diese die Nutzung des Raumes dahinter begrenzt. Er bittet um Prüfung, ob eine andere Fassade möglich ist und dementsprechend die Bibliothek z.B. nur auf zwei Ebenen begrenzt werden kann. Beschluss Hauptausschuss 25.06.2018 2 von 3 Architekt Meyer (jswd Architekten) erklärt, dass eine solche Umgestaltung auf die Schnelle nicht realisierbar ist, sondern einer Prüfung bedarf. Geplant war in diesem Baukörper eine Bibliothek, die den Ansprüchen gerecht wird. Er weist darauf hin, dass eine solche Prüfung auch ein neuer Entwurf werden könnte. Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) bezieht sich auf den Antrag seiner Fraktion die Bücherei betreffend (TOP 2.1). Die Flächenausweitung wird kritisch betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die Kosten. Ebenso ist der Verzicht von Archivfläche für den Aktenbestand bedenklich. Eine leistungsfähige Bibliothek kann durchaus auf einer Fläche von ca. 860 m² realisiert werden, so seine Auskunft durch die Fachplaner. Aus diesem Grunde ist die Notwendigkeit der Erweiterung nicht gegeben und auf die zusätzlichen Flächen kann verzichtet werden. Er erklärt, dass diesbezüglich weitere Beratungen folgen sollten und er stellt für die Abstimmung einen Verweisungsantrag in den Rat. Ratsfrau Brämer (FDP) ergänzt, dass das Ziel war, bei der Bücherei Personalkosten einzusparen. Sie sieht diesbezüglich Probleme durch das offene Treppenhaus. Wenn die Personaleinsparung dennoch vollzogen werden kann und durch ein Sicherheitskonzept der Bestand der Bücherei geschützt ist, kann der Leistungsphase zugestimmt werden. Erster Beigeordneter Brandt zitiert aus dem Gutachten der UKW Innenarchitekten. Darin wird das Treppenhaus sicherheitstechnisch der Bibliothek zugeordnet und mit RFID Technik versehen. Er ergänzt, dass seitens von UKW in der vergangenen Woche ebenfalls mitgeteilt wurde, dass die Fläche der Bibliothek nicht weiter reduziert werden sollte. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) stellt sodann den Antrag, dass bis zur Ratssitzung durch die Architekten die Frage beantwortet wird, ob die Fassadengestaltung des Architektenentwurfs zwingend vorgegeben ist. Er stellt ebenfalls den Antrag, die Abstimmung in den Rat zu verweisen. Bürgermeister Freytag sagt Klärung zu. Dann stellt er fest, dass zu den Themen Tragwerksplanung und Statik keine Nachfragen gestellt werden. Ratsherr vom Hagen (Grüne) bittet um deutliche Kommunikation und Erklärung für die Bürgerinnen und Bürger, warum die Baugrube zunächst wieder zugeschüttet und dann erneut aufgerissen wird. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass aufgrund der Verweisungssanträge die Entscheidung über die Freigabe der Leistungsphase 2 in den Rat verwiesen wird. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist das Thema zur weiteren Beratung und Abstimmung an den Rat. Beschluss Hauptausschuss 25.06.2018 3 von 3