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Beschlusstext (Neugestaltung Bahnhofsumfeld Abriss und Neubau der Radstation)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
83 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Beschlusstext (Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Abriss und Neubau der Radstation) Beschlusstext (Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Abriss und Neubau der Radstation)

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Brühl, den 10.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 09.07.2018 Öffentliche Sitzung 6. Neugestaltung Bahnhofsumfeld Abriss und Neubau der Radstation 190/2018 Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) berichtet, dass im Planungsausschuss dieser Vorlage einstimmig zugestimmt wurde. Bürgermeister Freytag teilt erklärend mit, dass sich die Dringlichkeit gegenüber der DB nicht ergeben hat und sich somit eine Beschlussfassung zu Punkt 4 der Vorlage erübrigt.. Beschluss: 1. Grundsatzbeschluß Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dem Abriss und Neubau der Radstation am Bahnhof Brühl bei gleichzeitiger Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu den Gleisen als Ersatz für einen stadtseitigen Aufzug. 2. Verpflichtungerklärung gegenüber dem Land und der DB Der Rat der Stadt Brühl ermächtigt den Bürgermeister, eine entsprechende Verpflichtungserklärung gegenüber dem Land und der DB abzugeben, in der sich die Stadt Brühl verpflichtet, den stadtseitigen barrierefreien Zugang zur Gleisunterführung herzustellen. 3. Haushalterische Auswirkungen 3.1. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, die sich aus Punkt 1 ergebende zusätzliche finanzielle Belastung durch den Neubau der Radstation gemäß Anlage 1 im Haushalt 2019 für 2019 und die Folgejahre bereitzustellen. 3.2. Der Rat der Stadt Brühl beschließt, eine außerplanmäßige Auszahlung von 70.000€ bei Kostenstelle 54 01xx xx (Neue Kostenstelle) und Sachkonto 95020, um erste Rechnungen aus der Beauftragung von Planungsleistungen (Abriss und Neubau Radstation s.h. 3.3) in 2018 zahlen zu können. Deckung: Ausgabeeinsparung bei 12150000/95020, Neubau Feuerwache 3.3. Der Rat der Stadt Brühl beschließt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 480.000€, um den Gesamtplanungsauftrag für den Abriss und Neubau vergeben zu können und zur Beauftragung der Erstellung einer provisorischen Radstation. Deckung: Wenigerinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei 12150000/95020 Neubau Feuerwache. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 09.07.2018 einstimmig 1 von 2 Beschluss Rat 09.07.2018 2 von 2