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Beschlusstext (Änderung der Brühler Straßenordnung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 26.06.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Beschlusstext (Änderung der Brühler Straßenordnung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 26.06.2018) Beschlusstext (Änderung der Brühler Straßenordnung
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 26.06.2018)

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Brühl, den 28.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 12.07.2018 Öffentliche Sitzung 2. Änderung der Brühler Straßenordnung Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 26.06.2018 217/2018 Sachkundiger Bürger Osbahr (LINKE/PIRATEN) erläutert kurz den Antrag und ist der Auffassung, dass angesichts des steigenden Umweltbewusstseins Autowäschen auch mit klarem Wasser nicht mehr in der Straßenordnung zugelassen werden sollten. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) ist der Meinung, dass man angesichts des Blütenstaubes und ähnlichem den Wagen mit einem Schlauch und klarem Wasser weiter reinigen dürfen solle. Bei einem Regen würde ja auch der Staub weg gespült. Öl- und Fettreste würden ja nur bei einer Motorwäsche anfallen, und das würde ja niemand mehr machen. Seine Fraktion wird diesem Antrag daher nicht zustimmen. Sachkundiger Einwohner Spitz (NABU) gibt zu Bedenken, dass ein Regen im Gegensatz zu einem Hochdruckreiniger nicht mit 200 bar auf die Karosserie gelangt, so dass er anregt, zumindest die Hochdruckreinigung zu untersagen. Die Brühler Straßenordnung befinde sich ohnehin in der Überarbeitung und er wolle abwarten, was dabei herauskommt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) betont, dass die Brühler Straßenordnung nur für den öffentlichen Verkehrsraum gilt. Die Autowäschen finden jedoch in der Regel auf den Privatgrundstücken statt, so dass die Straßenordnung hier nicht greift. Sachkundiger Bürger Freynick (FDP) sieht in der Straßenordnung keinen Passus, der sich mit Hochdruckreinigern befasst. Insofern müsse man eine Änderung entsprechend eng fassen. Im Übrigen steht ja bereits in der Straßenordnung, dass jegliche Reinigung, bei der Öl, Altöl, Benzin und ähnliches in die Kanalisation gelangen kann, verboten ist. Insofern sieht er keinen Änderungsbedarf. Sachkundiger Bürger Osbahr (LINKE/PIRATEN) sieht gerade das Problem darin, dass der Hochdruckreiniger in der Straßenordnung nicht erwähnt wird. Es geht ihm auch weniger um Öl und Fett, sondern um den Bremsstaub, der in die Kanalisation gespült wird. Ratsfrau E. Jung (SPD) entgegnet, dass bei einem starken Regen auch Bremsstaub weggespült wird und sieht daher auch keinen Bedarf für eine Änderung. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) kann den Hintergrund des Antrages nachvollziehen, insbesondere wenn in Gebieten mit getrennter Kanalisation Hochdruckreiniger eingesetzt werden. Wie schon vom Vorsitzenden Weber (GRÜNE) erwähnt, finden derartige Reinigungen aber auf den Privatgrundstücken statt. Man müsse daher diese Hochdruckreinigungen auf den Privatgrundstücken verbieten, was aber durch die Straßenordnung nicht umsetzbar ist. Insofern entspricht der Antrag nicht dem Ansinnen und wird daher von ihm nicht unterstützt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) schließt die Diskussion und weist den Sachkundiger Bürger Osbahr (LINKE/PIRATEN) darauf hin, dass er sich im Rahmen der Novellierung der Straßenordnung wieder einbringen kann. Beschluss: Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 12.07.2018 1 von 2 Der Ausschuss für Bauen und Umwelt lehnt die Streichung im § 6 Abs. 3 der Brühler Straßenordnung „es sei denn, es erfolgt mit klarem Wasser“ ab. Abstimmungsergebnis: 14:1 Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 12.07.2018 2 von 2