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Beschlusstext (Straßenerneuerung Franzstraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Beschlusstext (Straßenerneuerung Franzstraße) Beschlusstext (Straßenerneuerung Franzstraße)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 28.08.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 12.07.2018 Öffentliche Sitzung 4. Straßenerneuerung Franzstraße 179/2018 Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) erläutert anhand der aufgehängten Pläne die Vorlage. Bei der Planung wurden bei den 3 Anliegerversammlungen auch deren Wünsche und Anregungen berücksichtigt. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bittet um Erläuterung der Einzelfallsatzung bezüglich der Anliegerbeiträge und der zugrunde liegenden anrechenbaren Straßenbreiten. Beigeordneter Schiffer stellt klar, dass es sich um eine Einzelfallsatzung für die gesamte Franzstraße handelt und nicht um eine grundstücksbezogene Satzung. Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) ergänzt, dass es keine allgemeingültige Satzung gibt, sondern für jede größere Baumaßnahme in einer Straße eine Einzelfallsatzung beschlossen werden muss. So ist der Anliegerbeitrag bei einer Hauptverkehrsstraße beispielsweise geringer als bei einer reinen Anliegerstraße. Einzelfallsatzungen sind auch schon seit über 30 Jahren üblich. Sachkundiger Bürger Eiben (SPD) fragt, wie hoch den die Anlieger ungefähr belastet werden? Und wie bezahlen ältere oder ärmere Grundstückseigentümer, die keinen Kredit bekommen, die Beiträge? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) kann die Frage der Beitragshöhe nicht pauschal beantworten, da die Beiträge von individuellen Größen wie Geschosshöhe, Grundstücksbreite, Grundstückstiefen usw. abhängen. Bei den erwähnten Anwohnerversammlungen wurden auch die Beiträge thematisiert. Jeder Betroffene hatte die Möglichkeit sich bei der Abteilungsleiterin Abgaben Noethen (FB 66/3) über die zu erwartenden Beiträge zu informieren. Dort können auch Ratenzahlungen für die Beiträge beantragt werden. Ratsherr Klein (SPD) fragt, wie genau denn ein Anlieger definiert ist? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) antwortet, dass damit die Grundstückseigentümer der betroffenen Straße gemeint sind. Falls seine Frage auf den Fußweg zur Lida-Gustava-Heymann-Straße abzielt, so müssen auch die Eckgrundstücke einen Anteil am erneuerten Gehweg entrichten. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) fragt, ob Parkplätze durch das alternierende Parken verloren gehen? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) verneint dies. Allerdings wurden bisher auch einige Grundstückseinfahrten zugeparkt, weil die Anlieger keine Bordsteinabsenkung beantragt hatten und keine Markierung vorhanden war. Diese Parkmöglichkeiten, die jedoch nie offizielle Parkplätze waren, entfallen nun. Ratsherr Hans (CDU) sieht im Hinblick auf den steigenden Radverkehr bei dieser Planung eine vertane Chance, da der Radfahrer sich in der Franzstraße wie bisher durchwursteln muss. Wäre denn nicht bei einem 3 m breiten Gehweg nicht auch möglich, diesen für Radfahrer freizugeben oder einen Schutzstreifen einzurichten? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) betont, dass ein Radweg oder ein Schutzstreifen aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnittes den Wegfall der Parkplätze zur Folge hätte. Sachkundiger Bürger Osbahr (LINKE/PIRATEN) meint, dass erfahrungsgemäß in Einbahnstraßen etwas schneller gefahren wird. Kann nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung festgelegt werden und Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden? Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) teilt mit, dass Tempo 30 vorgeschrieben ist und weiterhin Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 12.07.2018 1 von 2 auch gegen die Einbahnstraße Radfahren erlaubt ist. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob es rechtlich durchsetzbar ist, in einer Mischverkehrsfläche das Radfahren auf dem Gehweg zu verbieten? Er geht davon aus, dass solche Festlegungen im Ausschuss für Verkehr und Mobilität getroffen werden. Fachbereichsleiter Schulz (FB 66) sagt Prüfung zu, verweist aber darauf, dass im Bereich der Baumscheiben der Regelquerschnitt von 2 m bereits um 0,5 m unterschritten ist. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung des Straßenbaus für die Franzstraße von der Rheinstraße bis kurz nach der Lida-Gustava-Heymann-Straße entsprechend der vorgelegten Planung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 12.07.2018 2 von 2