Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
10.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Spenrath
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
19.07.2018
236/2018
(225/2018 ; 235/2018)
Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anbringen einer Gedenktafel für Caspar Markard
Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung, Gartenstr. 6, 50321 Brühl,
vom 25.06.2018, Antrag von Frau Madeleine Wendt, Kentenichstr. 7, 50321 Brühl u.a.
vom 02.07.2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 15.6.2019, Vorlage Nr. 205/2018,
Ratsbeschluss vom 9.7.2018
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Müller
Nix
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt, die Gedenktafel für Caspar Markard gegenüber dem
ehemaligen Wohnhaus von Caspar Markard, Kentenichstr. 5, an der Gebäudeseite der
St.-Franziskus-Schule mit folgendem Text anzubringen:
Zum Gedenken an
Caspar Markard
* 7.11.1914 † 05.04.2008
zuletzt wohnhaft Kentenichstraße 5
engagierter und kritischer Bürger
Kenner und Förderer der Kunst
Vermittler zwischen der christlichen und der jüdischen Kultur
Fürsprecher für die Erinnerung an die Opfer des Naziterrors
Erläuterungen:
Beide Anträge nach § 24 GO NRW zielen übereinstimmend auf ein dauerhaftes Gedenken
für Caspar Markard durch Anbringung einer Gedenktafel ab. Über die in den Anträgen
dargestellte Begründung hinaus wird auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2018
verwiesen (Vorlage Nr. 205/2018), welchem der Rat der Stadt Brühl am 09.07.2018
einstimmig gefolgt ist. Beschlossen wurde die Anbringung einer Gedenktafel für Caspar
Markard „im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses in der
Kentenichstr. 5“.
Drucksache 236/2018
Seite - 2 –
Die „Bürgeranträge“ unterscheiden sich hinsichtlich des auf Caspar Markard bezogenen
Textes, der auf der Gedenktafel zu lesen sein soll, nicht. Abweichungen ergeben sich
lediglich durch die unterschiedlich angedachten Standorte: Während die Initiative für
Völkerverständigung die Aufstellung einer Gedenktafel vor seinem ehemaligen Wohnhaus
in der Kentenichstraße 5 vorschlägt, favorisieren die Anlieger der Kentenichstraße in ihrem
Antrag eine Verortung der Tafel im Bereich „An der Synagoge“. Gemäß dem auf dem
SPD-Antrag basierenden Auftrag des Rates, in der Nähe des Wohnhauses von Caspar
Markard einen passenden Ort vorzuschlagen, wird städtischerseits empfohlen, die
Gedenktafel gegenüber dem Wohnhaus an der St.-Franziskus-Schule anzubringen.
Bei der St.-Franziskus-Schule handelt es sich um ein Baudenkmal. Je nach Gewicht der
Gedenktafel ist ggf. eine autarke Aufstellung unabhängig vom Gebäude erforderlich.
Beiden Anträge nach § 24 GO NRW wird durch die Umsetzung des Beschlusses somit im
Wesentlichen gefolgt.
Wenn möglich, soll die Einweihung noch in diesem Jahr, in dem sich der Todestag von
Caspar Markard zum 10. Mal jährt, an seinem Geburtstag am 7. November stattfinden.