Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Anbringen einer Gedenktafel für Caspar Markard Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung, Gartenstr. 6, 50321 Brühl, vom 25.06.2018, Antrag von Frau Madeleine Wendt, Kentenichstr. 7, 50321 Brühl u.a. vom 02.07.2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 15.6.2019, Vorlage Nr. 205/2018, Ratsbeschluss vom 9.7.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
10.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anbringen einer Gedenktafel für Caspar Markard
Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung, Gartenstr. 6, 50321 Brühl, vom 25.06.2018, Antrag von Frau Madeleine Wendt, Kentenichstr. 7, 50321 Brühl u.a. vom 02.07.2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 15.6.2019, Vorlage Nr. 205/2018, Ratsbeschluss vom 9.7.2018) Vorlage (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anbringen einer Gedenktafel für Caspar Markard
Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung, Gartenstr. 6, 50321 Brühl, vom 25.06.2018, Antrag von Frau Madeleine Wendt, Kentenichstr. 7, 50321 Brühl u.a. vom 02.07.2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 15.6.2019, Vorlage Nr. 205/2018, Ratsbeschluss vom 9.7.2018)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Spenrath Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 19.07.2018 236/2018 (225/2018 ; 235/2018) Betreff Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Anbringen einer Gedenktafel für Caspar Markard Bezug: Antrag der Brühler Initiative für Völkerverständigung, Gartenstr. 6, 50321 Brühl, vom 25.06.2018, Antrag von Frau Madeleine Wendt, Kentenichstr. 7, 50321 Brühl u.a. vom 02.07.2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 15.6.2019, Vorlage Nr. 205/2018, Ratsbeschluss vom 9.7.2018 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Nix Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt, die Gedenktafel für Caspar Markard gegenüber dem ehemaligen Wohnhaus von Caspar Markard, Kentenichstr. 5, an der Gebäudeseite der St.-Franziskus-Schule mit folgendem Text anzubringen: Zum Gedenken an Caspar Markard * 7.11.1914 † 05.04.2008 zuletzt wohnhaft Kentenichstraße 5 engagierter und kritischer Bürger Kenner und Förderer der Kunst Vermittler zwischen der christlichen und der jüdischen Kultur Fürsprecher für die Erinnerung an die Opfer des Naziterrors Erläuterungen: Beide Anträge nach § 24 GO NRW zielen übereinstimmend auf ein dauerhaftes Gedenken für Caspar Markard durch Anbringung einer Gedenktafel ab. Über die in den Anträgen dargestellte Begründung hinaus wird auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2018 verwiesen (Vorlage Nr. 205/2018), welchem der Rat der Stadt Brühl am 09.07.2018 einstimmig gefolgt ist. Beschlossen wurde die Anbringung einer Gedenktafel für Caspar Markard „im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses in der Kentenichstr. 5“. Drucksache 236/2018 Seite - 2 – Die „Bürgeranträge“ unterscheiden sich hinsichtlich des auf Caspar Markard bezogenen Textes, der auf der Gedenktafel zu lesen sein soll, nicht. Abweichungen ergeben sich lediglich durch die unterschiedlich angedachten Standorte: Während die Initiative für Völkerverständigung die Aufstellung einer Gedenktafel vor seinem ehemaligen Wohnhaus in der Kentenichstraße 5 vorschlägt, favorisieren die Anlieger der Kentenichstraße in ihrem Antrag eine Verortung der Tafel im Bereich „An der Synagoge“. Gemäß dem auf dem SPD-Antrag basierenden Auftrag des Rates, in der Nähe des Wohnhauses von Caspar Markard einen passenden Ort vorzuschlagen, wird städtischerseits empfohlen, die Gedenktafel gegenüber dem Wohnhaus an der St.-Franziskus-Schule anzubringen. Bei der St.-Franziskus-Schule handelt es sich um ein Baudenkmal. Je nach Gewicht der Gedenktafel ist ggf. eine autarke Aufstellung unabhängig vom Gebäude erforderlich. Beiden Anträge nach § 24 GO NRW wird durch die Umsetzung des Beschlusses somit im Wesentlichen gefolgt. Wenn möglich, soll die Einweihung noch in diesem Jahr, in dem sich der Todestag von Caspar Markard zum 10. Mal jährt, an seinem Geburtstag am 7. November stattfinden.