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Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018) Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018) Vorlage (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 23.08.2018 282/2018 (161/2018) Betreff Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018 Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt Weiskopf Radermacher RPA Dez. III FB 30 i.V. Burkhardt Dartsch Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Der Bürgermeister wird beauftragt, die erhöhten Einnahmen aus Landesmitteln und den Elternbeiträgen für die OGS an die Träger weiterzugeben. (Antrag der SPD-Fraktion) Da der Rat mit Beschluss vom 31.10.2016 (Vorlage 504/2016) zustimmte, den Trägerzuschuss für die Offenen Ganztagsschulen in Brühl um 320 € pro Kind und Jahr zu erhöhen, erfolgte bereits eine Erhöhung der Trägerzuschüsse von 20 % ab 01.08.2017. Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Mitteln ist nach § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur möglich, wenn das Geld für zusätzliche, in der Beauftragung nicht enthaltene und zum Zeitpunkt der Beauftragung auch nicht vorhergesehene jetzt aber erforderliche Mehrleistungen verwendet wird. Solche Mehrleistungen gehen im Normalfall mit einem gesteigerten Personaleinsatz einher. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Preis für die Mehrleistungen weniger als 50 % des ursprünglichen Preises ausmachen darf, wobei die bereits erfolgte Vertragsanpassung mit berücksichtigt werden muss. „Erforderlichkeit“ bedeutet, dass es sich nicht nur um wünschenswerte Zusatzleistungen handeln darf, vielmehr müssen diese aus Sachzwängen oder Änderungen der Rechtslage mehr oder weniger „unabweisbar“ sein. Tatsächlich ergeben sich durch die Mehreinnahmen (Erhöhung Landesmittel, Erhöhung städtischer Pflichtanteil, mutmaßlich höhere Elternbeiträge) folgende Beträge (Summe aller OGSen), die für die o.g. Qualitätsverbesserungen zur Verfügung stünden: Schuljahr 2018/2019 = 90.843,00 € Seite - 2 – Drucksache 282/2018 Schuljahr 2019/2020 = 67.920,00 € Schuljahr 2020/2021 = 68.769,00 € Voraussetzung für die Weitergabe dieser Mittel an die OGS-Träger ist nach GWB -wie oben beschrieben- eine erkennbare und notwendige Qualitätsverbesserung. Die Brühler Träger wurden um ihre Einschätzung gebeten, wie Qualitätsverbesserungen mit Hilfe dieser Mittel aussehen könnten: Die Träger könnten sich vorstellen, die Aufstockung des Etats zur • Verbesserung der Vergütung des Personals, auch durch Leistungsprämien (wie weiter unten ausgeführt ist dies so nicht möglich), • Ausweitung der Öffnungszeiten einzelner Gruppen (ggfs. bis 18:00 Uhr), • Förderung von speziellen Projekten, • Aufrüstung der Gruppen mit entsprechendem Material, • individuellen Förderung Unterstützungsbedarfen, und Begleitung der Kinder mit ihren besonderen • Personalaufstockung, • zusätzliche und spezielle Fortbildungen durch externe Partner, • zusätzliche Vernetzungszeiten vorzusehen. Als besonders wichtig betont wurde eine notwendige Qualitätsverbesserung im Bereich des inklusiven Lernens bzgl. der Beziehungsarbeit zwischen Kindern und pädagogischem Personal. Die Träger möchten mit den Schulleitungen, den Klassen- und Fachlehrern, sowie ihren Fachbereichsleitungen und Koordinator/innen vor Ort konkrete Unterstützungsmaßnahmen besprechen, um diese im Sinne der politischen Anträge zu vereinbaren. Durch eine Erhöhung der Fachpersonal-Einsatzzeiten ist in jedem Fall von einem Qualitätsgewinn auszugehen. Zudem ist eine Aufstockung des Personals mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gut nachweis- und nachprüfbar. Die Träger führen gegenüber der Verwaltung den Nachweis über die Verwendung der Mittel und legen dem Schulausschuss jährlich einen Bericht vor. (Antrag der SPD-Fraktion) Berichtsvorlagen zur Entwicklung der OGSen durch die Träger gehören bereits zum laufenden Geschäft der Verwaltung. Ein Nachweis der Mittelverwendung über die zusätzlich bereitgestellten Mittel kann in diesem Rahmen von den Trägern eingefordert und ergänzt werden. Die Sicherung sowie Verbesserung der Qualität der OGS wird im bereits beschlossenen Qualitätszirkel weiter entwickelt. (Antrag der SPD-Fraktion) Qualitätsverbesserungen sind in vielfältiger Art und Weise denkbar, sinnvoll und notwendig. Diese unter Mitwirkung aller Beteiligten und Akteure zu entwickeln, ist eine wesentliche Aufgabe des „Kommunalen Qualitätszirkels OGS“. Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am 06.09.2018 statt. Drucksache 282/2018 Seite - 3 – Der Verwendungszweck ist eine weitere Annäherung an eine Bezahlung des Personals nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Sicherung sowie Verbesserung der Qualität der OGS (Antrag der SPD-Fraktion). Die Weitergabe der Mehreinnahmen an die Träger mit der Auflage, diese Mehreinnahmen für eine weitere Annäherung an eine Bezahlung des Personals nach dem TVöD einzusetzen, ist im laufenden Vertrag rechtlich nicht möglich, da dies eine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes wäre. Es wird beantragt, dass der Rat beschließen möge, einen Fonds “Qualitätsentwicklung der Offenen Ganztagsschule“ mit den Mitteln einzurichten, die jetzt zusätzlich vom Land, der Stadt und den Eltern für die Belange der OGS zur Verfügung stehen. Aus dem Fonds können pädagogische Projekte der OGS in einem Umfang von bis zu 75 Euro je OGS-Platz und Jahr finanziert werden, die in besonderer Weise zur Qualitätsentwicklung der OGS beitragen (Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen). Eine entsprechende Haushaltsstelle bei Nichtverausgabung der Mittel als sog. „Fonds“ könnte haushalterisch durch Übertragung von Restmitteln in das nächste Haushaltsjahr abgebildet werden. Wie in der Anlage zur VL 161/2018 dargelegt, stünden für das Schuljahr 2018/19 bei Weitergabe der zusätzlichen Landesmittel und des städtischen Pflichtanteils 74 Euro pro OGSKind zur Verfügung. Zzgl. prognostiziert ca. 33 Euro aus der Erhöhung der Elternbeitragssatzung wären dies insgesamt 107 € pro OGS-Kind für das Schuljahr 2018/19, für die Folgejahre ansteigend 80 €, 81 €, 82 € pro OGS-Kind. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Übernahme der Offenen Ganztagsschulen durch die Stadt vorzubereiten und umzusetzen (Antrag der SPD-Fraktion). Die Übernahme der OGSen durch die Stadt würde mit erheblichen Mehrkosten einhergehen: Eine Berechnung der LIGA der Wohlfahrtsverbände (noch mit Stand 01.01.2017, d.h. vor den Tariferhöhungen: 01.04.2017 +2,00 %, 01.01.2018 +2,35 %, 01.03.2018 +3,11 %) weist einen notwendigen Trägerzuschuss von 3.170,96 € pro OGS-Platz aus, um nach TVöD bezahlen zu können. Aufschlussreich ist auch ein Blick in den Haushaltsplan der Stadt Hürth, die einen Teil der OGSen in eigener Trägerschaft betreibt. Aus der dortigen Haushaltsanmeldung für 2018 ist ersichtlich, dass die Aufwendungen für ein Kind in städtischer Trägerschaft aktuell 3.370,00 € pro Kind betragen. Die Aufwendungen in freier Trägerschaft liegen in Hürth aktuell bei 1.990,00 € pro Kind. Die Mehrkosten pro Kind, mit denen die Stadt Brühl zu rechnen hätte, ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Brühler Trägerzuschuss (1.920,00 €) und dem Hürther Trägerzuschuss für OGSen in städtischer Trägerschaft (3.370,00 €), dieser beträgt 1.450,00 € pro Kind. Demnach wären bei derzeit 849 OGS-Kindern (Tendenz steigend) jährliche Mehrkosten von 1.231.050,00 € in den Haushalt einzukalkulieren. Weiterhin sind zusätzliche Personalkosten bei städtischer OGS-Trägerschaft anzusetzen: Analog zur Betreibung von städtischen Kitas wäre eine Fachberatung im Hause vorzusehen (da hier pädagogisches geschultes Personal eingesetzt werden müsste, wäre eine solche Stelle sinnvollerweise bei 51 anzusiedeln). Mehrarbeit würde weiterhin in der Schul- und der Personalverwaltung, der Stadtkasse, der Rechnungsprüfung etc. anfallen.