Daten
Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
23.08.2018
282/2018
(161/2018)
Betreff
Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage
Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018
Beratungsfolge
Schulausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Radermacher
RPA
Dez. III
FB 30
i.V. Burkhardt
Dartsch
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erhöhten Einnahmen aus Landesmitteln und den
Elternbeiträgen für die OGS an die Träger weiterzugeben. (Antrag der SPD-Fraktion)
Da der Rat mit Beschluss vom 31.10.2016 (Vorlage 504/2016) zustimmte, den Trägerzuschuss für
die Offenen Ganztagsschulen in Brühl um 320 € pro Kind und Jahr zu erhöhen, erfolgte bereits
eine Erhöhung der Trägerzuschüsse von 20 % ab 01.08.2017. Eine darüber hinausgehende
Weitergabe von Mitteln ist nach § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
nur möglich, wenn das Geld für zusätzliche, in der Beauftragung nicht enthaltene und zum
Zeitpunkt der Beauftragung auch nicht vorhergesehene jetzt aber erforderliche Mehrleistungen
verwendet wird. Solche Mehrleistungen gehen im Normalfall mit einem gesteigerten
Personaleinsatz einher. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Preis für die Mehrleistungen
weniger als 50 % des ursprünglichen Preises ausmachen darf, wobei die bereits erfolgte
Vertragsanpassung mit berücksichtigt werden muss. „Erforderlichkeit“ bedeutet, dass es sich nicht
nur um wünschenswerte Zusatzleistungen handeln darf, vielmehr müssen diese aus Sachzwängen
oder Änderungen der Rechtslage mehr oder weniger „unabweisbar“ sein.
Tatsächlich ergeben sich durch die Mehreinnahmen (Erhöhung Landesmittel, Erhöhung
städtischer Pflichtanteil, mutmaßlich höhere Elternbeiträge) folgende Beträge (Summe aller
OGSen), die für die o.g. Qualitätsverbesserungen zur Verfügung stünden:
Schuljahr 2018/2019 = 90.843,00 €
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Drucksache 282/2018
Schuljahr 2019/2020 = 67.920,00 €
Schuljahr 2020/2021 = 68.769,00 €
Voraussetzung für die Weitergabe dieser Mittel an die OGS-Träger ist nach GWB -wie oben
beschrieben- eine erkennbare und notwendige Qualitätsverbesserung.
Die Brühler Träger wurden um ihre Einschätzung gebeten, wie Qualitätsverbesserungen mit Hilfe
dieser Mittel aussehen könnten:
Die Träger könnten sich vorstellen, die Aufstockung des Etats zur
• Verbesserung der Vergütung des Personals, auch durch Leistungsprämien (wie weiter
unten ausgeführt ist dies so nicht möglich),
• Ausweitung der Öffnungszeiten einzelner Gruppen (ggfs. bis 18:00 Uhr),
• Förderung von speziellen Projekten,
• Aufrüstung der Gruppen mit entsprechendem Material,
• individuellen Förderung
Unterstützungsbedarfen,
und
Begleitung
der
Kinder
mit
ihren
besonderen
• Personalaufstockung,
• zusätzliche und spezielle Fortbildungen durch externe Partner,
• zusätzliche Vernetzungszeiten
vorzusehen.
Als besonders wichtig betont wurde eine notwendige Qualitätsverbesserung im Bereich des
inklusiven Lernens bzgl. der Beziehungsarbeit zwischen Kindern und pädagogischem Personal.
Die Träger möchten mit den Schulleitungen, den Klassen- und Fachlehrern, sowie ihren
Fachbereichsleitungen und Koordinator/innen vor Ort konkrete Unterstützungsmaßnahmen
besprechen, um diese im Sinne der politischen Anträge zu vereinbaren.
Durch eine Erhöhung der Fachpersonal-Einsatzzeiten ist in jedem Fall von einem Qualitätsgewinn
auszugehen. Zudem ist eine Aufstockung des Personals mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
gut nachweis- und nachprüfbar.
Die Träger führen gegenüber der Verwaltung den Nachweis über die Verwendung der Mittel und
legen dem Schulausschuss jährlich einen Bericht vor. (Antrag der SPD-Fraktion)
Berichtsvorlagen zur Entwicklung der OGSen durch die Träger gehören bereits zum laufenden
Geschäft der Verwaltung. Ein Nachweis der Mittelverwendung über die zusätzlich bereitgestellten
Mittel kann in diesem Rahmen von den Trägern eingefordert und ergänzt werden.
Die Sicherung sowie Verbesserung der Qualität der OGS wird im bereits beschlossenen
Qualitätszirkel weiter entwickelt. (Antrag der SPD-Fraktion)
Qualitätsverbesserungen sind in vielfältiger Art und Weise denkbar, sinnvoll und notwendig. Diese
unter Mitwirkung aller Beteiligten und Akteure zu entwickeln, ist eine wesentliche Aufgabe des
„Kommunalen Qualitätszirkels OGS“. Die Auftaktveranstaltung hierzu findet am 06.09.2018 statt.
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Der Verwendungszweck ist eine weitere Annäherung an eine Bezahlung des Personals nach dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und die Sicherung sowie Verbesserung der Qualität der
OGS (Antrag der SPD-Fraktion).
Die Weitergabe der Mehreinnahmen an die Träger mit der Auflage, diese Mehreinnahmen für eine
weitere Annäherung an eine Bezahlung des Personals nach dem TVöD einzusetzen, ist im
laufenden Vertrag rechtlich nicht möglich, da dies eine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes
wäre.
Es wird beantragt, dass der Rat beschließen möge, einen Fonds “Qualitätsentwicklung der
Offenen Ganztagsschule“ mit den Mitteln einzurichten, die jetzt zusätzlich vom Land, der Stadt und
den Eltern für die Belange der OGS zur Verfügung stehen. Aus dem Fonds können pädagogische
Projekte der OGS in einem Umfang von bis zu 75 Euro je OGS-Platz und Jahr finanziert werden,
die in besonderer Weise zur Qualitätsentwicklung der OGS beitragen (Antrag der Fraktionen CDU
und Bündnis 90/Die Grünen).
Eine entsprechende Haushaltsstelle bei Nichtverausgabung der Mittel als sog. „Fonds“ könnte
haushalterisch durch Übertragung von Restmitteln in das nächste Haushaltsjahr abgebildet
werden. Wie in der Anlage zur VL 161/2018 dargelegt, stünden für das Schuljahr 2018/19 bei
Weitergabe der zusätzlichen Landesmittel und des städtischen Pflichtanteils 74 Euro pro OGSKind zur Verfügung. Zzgl. prognostiziert ca. 33 Euro aus der Erhöhung der Elternbeitragssatzung
wären dies insgesamt 107 € pro OGS-Kind für das Schuljahr 2018/19, für die Folgejahre
ansteigend 80 €, 81 €, 82 € pro OGS-Kind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Übernahme der Offenen Ganztagsschulen durch die Stadt
vorzubereiten und umzusetzen (Antrag der SPD-Fraktion).
Die Übernahme der OGSen durch die Stadt würde mit erheblichen Mehrkosten einhergehen:
Eine Berechnung der LIGA der Wohlfahrtsverbände (noch mit Stand 01.01.2017, d.h. vor den
Tariferhöhungen: 01.04.2017 +2,00 %, 01.01.2018 +2,35 %, 01.03.2018 +3,11 %) weist einen
notwendigen Trägerzuschuss von 3.170,96 € pro OGS-Platz aus, um nach TVöD bezahlen zu
können.
Aufschlussreich ist auch ein Blick in den Haushaltsplan der Stadt Hürth, die einen Teil der OGSen
in eigener Trägerschaft betreibt. Aus der dortigen Haushaltsanmeldung für 2018 ist ersichtlich,
dass die Aufwendungen für ein Kind in städtischer Trägerschaft aktuell 3.370,00 € pro Kind
betragen. Die Aufwendungen in freier Trägerschaft liegen in Hürth aktuell bei 1.990,00 € pro Kind.
Die Mehrkosten pro Kind, mit denen die Stadt Brühl zu rechnen hätte, ergeben sich aus dem
Unterschiedsbetrag zwischen dem Brühler Trägerzuschuss (1.920,00 €) und dem Hürther
Trägerzuschuss für OGSen in städtischer Trägerschaft (3.370,00 €), dieser beträgt 1.450,00 € pro
Kind. Demnach wären bei derzeit 849 OGS-Kindern (Tendenz steigend) jährliche Mehrkosten von
1.231.050,00 € in den Haushalt einzukalkulieren.
Weiterhin sind zusätzliche Personalkosten bei städtischer OGS-Trägerschaft anzusetzen: Analog
zur Betreibung von städtischen Kitas wäre eine Fachberatung im Hause vorzusehen (da hier
pädagogisches geschultes Personal eingesetzt werden müsste, wäre eine solche Stelle
sinnvollerweise bei 51 anzusiedeln). Mehrarbeit würde weiterhin in der Schul- und der
Personalverwaltung, der Stadtkasse, der Rechnungsprüfung etc. anfallen.