Daten
Kommune
Brühl
Größe
188 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
23.08.2018
286/2018
(430/2017)
Betreff
"Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018
Beratungsfolge
Schulausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 2104000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Radermacher
RPA
Dez. I
i.V. Burkhardt
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen über das
Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ aus Mitteln des Förderjahres 2018 abzuwickeln.
Erläuterungen:
Das seitens des Landes NRW mit der NRW.BANK aufgelegte Investitionsprogramm „Gute
Schule 2020“ gewährt den Kommunen für die Jahre 2017 bis 2020 einen Kreditrahmen
von insgesamt 2 Milliarden Euro. Die Stadt Brühl wurde in 2017 mit einem Betrag in Höhe
von 751.830 Euro berücksichtigt und in 2018 erneut mit einem Betrag von 751.830 Euro.
Förderfähig sind
grundsätzlich
alle
Investitionen
sowie
Sanierungs- und
Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich
dazugehörigen Schulsportanlagen. Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der
Homepage der NRW.BANK (www.nrwbank.de).
Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2017
(siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am
10.07.2017 zugestimmt. Diese Maßnahmen sind z.T. bereits umgesetzt, z.T. noch in
Umsetzung begriffen. Änderungen an dieser Maßnahmenliste mussten vorgenommen
werden, da ein größerer Teil der Maßnahmen aufgrund der Schadstoffbelastung im Altbau
der EKR nicht umsetzbar waren. An die Stelle dieser Maßnahmen treten die mit Vorlage
502/2017 mitgeteilten.
Nunmehr geht es um die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel für das Förderjahr 2018.
Hierzu wurden intensive Gespräche mit den Schulen und den für die Umsetzung
Drucksache 286/2018
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zuständigen Fachbereichen (Gebäudemanagement, Stadtservice, Zentrale Dienste, IT
und Informationsmanagement) z.T. in Ortsbesichtigungen geführt. Die bislang noch nicht
umgesetzten Vorschläge der Schulen für „Gute Schule“ (siehe Anlage 2 zur Vorlage
181/2017), bauliche Maßnahmen und Mobiliar, Sanierungsmaßnahmen sowie nicht zuletzt
Maßnahmen im IT-Bereich bilden die Grundlage für die Auswahl der prioritär
umzusetzenden Maßnahmen in der Anlage. Die in die Liste Gute-Schule für das
Förderjahr 2018 aufgenommenen Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt. Die
Kosten der Maßnahmen können im derzeitigen Planungsstand nur geschätzte Kosten
sein, sind aber gegenseitig deckungsfähig. Der Bürgermeister schlägt deshalb vor, die
Fördersumme in Höhe 751.830 € für das Jahr 2018 für die in der beigefügten Tabelle
(Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen zu verwenden.
Die Mittel sind bei SK 521103 / KST 2104000 veranschlagt, die Verbuchung erfolgt aber
auf der jeweiligen Kostenstelle der Schule, bei der eine Maßnahme aus der Anlage
stattfindet. Hier erfolgen denn die hierzu erforderlichen Budget-Umbuchungen.
Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land NRW übernimmt alle
Tilgungsleistungen und Zinszahlungen für die Kommunen. Spätestens 30 Monate 1 nach
Auszahlung ist der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Mittel, die im
vorgesehenen Kalenderjahr nicht beantragt werden, werden einmalig automatisch auf das
Folgejahr übertragen. Diese Mittel sind dann bis Ende November des Folgejahres zu
beantragen und kommen zum 15. Dezember des Folgejahres zur Auszahlung. Intention
dieser Vorlage ist es jedoch, die Mittel für 2018 nach Beschluss der Maßnahmen
umgehend abzurufen.
Im Gegensatz zu den Förderjahren 2017 bis 2019 kann eine Übertragung nicht
verwendeter Mittel des Jahreskontingents 2020 auf 2021 nicht mehr vorgenommen
werden. Die Mittel des Jahreskontingents 2020 können letztmalig im November 2020
beantragt werden. Die Verwendung dieser im Förderprogramm letztmalig ausgezahlten
Mittel ist dann bis Mitte 2022 nachzuweisen.
Dem Rat werden in den Folgejahren bis 2020 erneut Vorlagen für die Mittelverwendung
der „Gute Schule“-Mittel bis 2020 vorgelegt.
Anlage(n):
(1) GuteSchule 2018
1
Seitens des Fördergebers ist geplant, diesen Zeitraum deutlich zu verlängern.