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Vorlage ("Gute Schule 2020" Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
188 kB
Datum
24.09.2018
Erstellt
30.08.18, 10:42
Aktualisiert
30.08.18, 10:42
Vorlage ("Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018) Vorlage ("Gute Schule 2020"
Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 23.08.2018 286/2018 (430/2017) Betreff "Gute Schule 2020" Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2018 Beratungsfolge Schulausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 521103 / KST 2104000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt Weiskopf Radermacher RPA Dez. I i.V. Burkhardt Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen über das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ aus Mitteln des Förderjahres 2018 abzuwickeln. Erläuterungen: Das seitens des Landes NRW mit der NRW.BANK aufgelegte Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ gewährt den Kommunen für die Jahre 2017 bis 2020 einen Kreditrahmen von insgesamt 2 Milliarden Euro. Die Stadt Brühl wurde in 2017 mit einem Betrag in Höhe von 751.830 Euro berücksichtigt und in 2018 erneut mit einem Betrag von 751.830 Euro. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen. Weitergehende Hinweise sind zu finden auf der Homepage der NRW.BANK (www.nrwbank.de). Den Vorschlägen des Bürgermeisters für die Mittelverwendung im Haushaltsjahr 2017 (siehe Anlage 1 zur Vorlage 181/2017) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 10.07.2017 zugestimmt. Diese Maßnahmen sind z.T. bereits umgesetzt, z.T. noch in Umsetzung begriffen. Änderungen an dieser Maßnahmenliste mussten vorgenommen werden, da ein größerer Teil der Maßnahmen aufgrund der Schadstoffbelastung im Altbau der EKR nicht umsetzbar waren. An die Stelle dieser Maßnahmen treten die mit Vorlage 502/2017 mitgeteilten. Nunmehr geht es um die Verwendung der „Gute Schule“-Mittel für das Förderjahr 2018. Hierzu wurden intensive Gespräche mit den Schulen und den für die Umsetzung Drucksache 286/2018 Seite - 2 – zuständigen Fachbereichen (Gebäudemanagement, Stadtservice, Zentrale Dienste, IT und Informationsmanagement) z.T. in Ortsbesichtigungen geführt. Die bislang noch nicht umgesetzten Vorschläge der Schulen für „Gute Schule“ (siehe Anlage 2 zur Vorlage 181/2017), bauliche Maßnahmen und Mobiliar, Sanierungsmaßnahmen sowie nicht zuletzt Maßnahmen im IT-Bereich bilden die Grundlage für die Auswahl der prioritär umzusetzenden Maßnahmen in der Anlage. Die in die Liste Gute-Schule für das Förderjahr 2018 aufgenommenen Maßnahmen sind mit allen Beteiligten abgestimmt. Die Kosten der Maßnahmen können im derzeitigen Planungsstand nur geschätzte Kosten sein, sind aber gegenseitig deckungsfähig. Der Bürgermeister schlägt deshalb vor, die Fördersumme in Höhe 751.830 € für das Jahr 2018 für die in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen zu verwenden. Die Mittel sind bei SK 521103 / KST 2104000 veranschlagt, die Verbuchung erfolgt aber auf der jeweiligen Kostenstelle der Schule, bei der eine Maßnahme aus der Anlage stattfindet. Hier erfolgen denn die hierzu erforderlichen Budget-Umbuchungen. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre. Das Land NRW übernimmt alle Tilgungsleistungen und Zinszahlungen für die Kommunen. Spätestens 30 Monate 1 nach Auszahlung ist der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Mittel, die im vorgesehenen Kalenderjahr nicht beantragt werden, werden einmalig automatisch auf das Folgejahr übertragen. Diese Mittel sind dann bis Ende November des Folgejahres zu beantragen und kommen zum 15. Dezember des Folgejahres zur Auszahlung. Intention dieser Vorlage ist es jedoch, die Mittel für 2018 nach Beschluss der Maßnahmen umgehend abzurufen. Im Gegensatz zu den Förderjahren 2017 bis 2019 kann eine Übertragung nicht verwendeter Mittel des Jahreskontingents 2020 auf 2021 nicht mehr vorgenommen werden. Die Mittel des Jahreskontingents 2020 können letztmalig im November 2020 beantragt werden. Die Verwendung dieser im Förderprogramm letztmalig ausgezahlten Mittel ist dann bis Mitte 2022 nachzuweisen. Dem Rat werden in den Folgejahren bis 2020 erneut Vorlagen für die Mittelverwendung der „Gute Schule“-Mittel bis 2020 vorgelegt. Anlage(n): (1) GuteSchule 2018 1 Seitens des Fördergebers ist geplant, diesen Zeitraum deutlich zu verlängern.