Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
140/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
III
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
III
28.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 140/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
28.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG)
Beschlussentwurf:
Den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH
wird zugestimmt:
1. § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags wird wie folgt ergänzt:
„n) Stimmabgaben in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft zu
mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (verbundene Unternehmen), oder sonstige Mitwirkungen bei
-
Geschäften der vorbezeichneten Art,
die Feststellung des Jahresabschlusses,
die Verwendung des Ergebnisses und der Vortrag oder die Abdeckung eines Verlustes,
die Wahl des Abschlussprüfers,
die Entlastung der Geschäftsführung,
Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen,
die Auflösung der Gesellschaft.“
2. § 18 des Gesellschaftsvertrags wird um einen weiteren Absatz (Ziffer 5) mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„Die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land NordrheinWestfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) werden eingehalten.“
Sachdarstellung:
1. Problem
In ihren Sitzungen vom 10.10.2017 bzw. 7.11.2017 haben Rat und Hauptausschuss (im Rahmen einer
Dringlichkeitsentscheidung) dem Erwerb des sog. „Von-Joest-Areals“ an der Urfelder Straße durch eine
Tochtergesellschaft der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) beschlossen. Die Tochtergesellschaft, die Wesselinger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (WeGe) ist zwischenzeitlich gegründet worden.
In den Beratungen im Rat, im Hauptausschuss und auch im Aufsichtsrat der SEG wurde festgelegt, dass die
wesentlichen Entscheidungen der WeGe im Aufsichtsrat der SEG getroffen werden. Dazu bedarf es einer
Ergänzung von § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der SEG.
Im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung der Gründung der WeGe hat die Aufsichtsbehörde gefordert, in
den Gesellschaftsvertrag der SEG eine Regelung aufzunehmen, nach der die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes eingehalten werden. Hierzu soll § 18 des Gesellschaftsvertrags um einen Absatz 5
mit einer entsprechenden Formulierung ergänzt werden.
Über die Änderung des Gesellschaftsvertrags der SEG entscheidet die Gesellschafterversammlung. Der
Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bedarf zur Ausübung des Stimmrechts eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt.
2. Lösung
Die Verwaltung empfiehlt, den im Beschlussentwurf beschriebenen Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags
der SEG zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt.