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Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG)) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG)) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 140/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II III Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche III 28.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 140/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 28.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) Beschlussentwurf: Den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH wird zugestimmt: 1. § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags wird wie folgt ergänzt: „n) Stimmabgaben in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (verbundene Unternehmen), oder sonstige Mitwirkungen bei - Geschäften der vorbezeichneten Art, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und der Vortrag oder die Abdeckung eines Verlustes, die Wahl des Abschlussprüfers, die Entlastung der Geschäftsführung, Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, die Auflösung der Gesellschaft.“ 2. § 18 des Gesellschaftsvertrags wird um einen weiteren Absatz (Ziffer 5) mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land NordrheinWestfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) werden eingehalten.“ Sachdarstellung: 1. Problem In ihren Sitzungen vom 10.10.2017 bzw. 7.11.2017 haben Rat und Hauptausschuss (im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung) dem Erwerb des sog. „Von-Joest-Areals“ an der Urfelder Straße durch eine Tochtergesellschaft der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH (SEG) beschlossen. Die Tochtergesellschaft, die Wesselinger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (WeGe) ist zwischenzeitlich gegründet worden. In den Beratungen im Rat, im Hauptausschuss und auch im Aufsichtsrat der SEG wurde festgelegt, dass die wesentlichen Entscheidungen der WeGe im Aufsichtsrat der SEG getroffen werden. Dazu bedarf es einer Ergänzung von § 11 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der SEG. Im Zuge des Verfahrens zur Genehmigung der Gründung der WeGe hat die Aufsichtsbehörde gefordert, in den Gesellschaftsvertrag der SEG eine Regelung aufzunehmen, nach der die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes eingehalten werden. Hierzu soll § 18 des Gesellschaftsvertrags um einen Absatz 5 mit einer entsprechenden Formulierung ergänzt werden. Über die Änderung des Gesellschaftsvertrags der SEG entscheidet die Gesellschafterversammlung. Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung bedarf zur Ausübung des Stimmrechts eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt. 2. Lösung Die Verwaltung empfiehlt, den im Beschlussentwurf beschriebenen Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags der SEG zuzustimmen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt.