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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
151 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 150/2018 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 150/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter:: Datum: Jürgen Marx 28.08..2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Zuwendungen OGS Die Bezirksregierung Köln hat auf Antrag der Stadt Wesseling mit Bescheid vom 13.06.2018 eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 1.014.494 € für 799 OGS-Kinder für die Durchführung von außerunterrichtlichen Angeboten offener Ganztagsschulen inklusive einer Betreungspauschale für kurzzeitige Betreuung außerhalb der OGS bewilligt. Qualitätsanalyse Rheinschule Am 17.09.2018 findet der Schulrundgang der Bezirksregierung mit Schulleitung und Schulträger statt. Die Unterrichtsbeobachtungen sind in der Zeit vom 05. bis 08.11.2018 eingeplant. Einschulungstermine Grundschulen Die Einschulungstermine der Grundschulen für das Schuljahr 2019/20120 sind für die Zeit vom 04.10. bis zum 29.10.2018 festgelegt worden. Alle Erziehungsberechtigten der in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 schulpflichtig werdenden Kinder werden rechtzeitig informiert. Schulentwicklungsplan Die Stadt Niederkassel hat mit Schreiben vom 07.06.2018 den Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Zeit von 2017/2018 bis 2022/2023 hier vorgelegt. Interessenkonflikte sind danach für die Stadt Wesseling nicht zu befürchten. Käthe-Kollwitz-Gymnasium Das Oberstufentheater des Gymnasiums hat am 02.07., 03.07. und 05.07.2018 mit großem Erfolg das Theaterstück „Sherlock Holmes – Die Kunst zu sterben“ im Oktogon des Schulzentrums aufgeführt. Goetheschule Auch die Goetheschule ist für die Durchführung einer Qualitätsanalyse vorgesehen.Ein Vorgespräch mit der Schulaufsicht findet am 19.09.2018 statt. Sportabzeichentag Am Mittwoch, 11.07.2018, fand auf Einladung des Kreissportbundes ein Sportabzeichentag im UlrikeMeyfarth-Stadion statt, an dem die Albert-Schweitzer-Schule mit 165 Schulkindern und die Brigidaschule mit 171 Schulkindern teilnahmen. Die Leichtathletikabteilung des TUS Wesseling half bei den Zeitmessungen und Sprung- und Wurfwertungen fleissig mit. Anmeldeverhalten der Grundschulkinder Zu Beginn des letzten Schuljahres 2017/2018 wechselten 40,9 % der Grundschulkinder in NRW auf ein Gymnasium (in Wesseling 33,3 %), 20,5 % gingen auf eine Realschule (in Wesseling 34,3 %) und 3,6 % auf eine Hauptschule (in Wesseling 9,8 %). 28 % der Grundschulkinder wählten eine Gesamtschule in NRW (in Wesseling 12,1 %) und 6 % eine Sekundarschule (in Wesseling 7,5 %). Äußere Differenzierung an den Realschulen Am 05.06.2018 haben die Fraktionen von CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag zur Weiterentwicklung der Realschulen in den Landtag RW eingebracht. Die Landesregierung soll mit der Vorbereitung der Einführung eines vollständig äußerlich differenzierten (= getrennte Unterrichtung) Hauptschulbildungsgangs ab der Klasse 5 an en Realschulen beauftragt werden. Bislang sieht das Schulgesetz NRW lediglich die Möglichkeit vor, an einer Realschule einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. Nach den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen würde die Schaffung eines selbständigen Hauptschulzweiges unter dem Dach einer Realschule ermöglicht werden. Schulsozialarbeit in NRW 2014 war der Bund aus der Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen seines Bildungs- und Teilhabepaketes ausgestiegen, und das Land war mit 48 Mio EUR jährlich eingesprungen. Für den Haushalt 2019 werde nunmehr bereits geplant, die Finanzierung der Schulsozialarbeit auch bis zum Jahre 2022 sicherzustellen. Der Landtag müsse dafür aber noch seine Zustimmung geben. Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren Am 11.07.2018 hat der Landtag NRW die Änderung des Schulgesetzes dahingehend beschlossen, dass eine Leitentscheidung der grundsätzlichen Umstellung auf den neunjährigen Bildungsgang an den öffentlichen Gymnasien gefasst wurde. Die Regelung einer einmaligen gemeinsamen Entscheidung von Schulkonferenz und Schulträger über die Beibehaltung von G 8 sowie die Ermöglichung der individuellen Verkürzung des neuen neunjährigen Bildungsgangs am Gymnasium ist ebenso vorgesehen. Die Änderungen sind erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die im Schuljahr 2019/20120 die Klassen 5 und 6 besuchen. Im übrigen beenden die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang am Gymnasium nach den bisherigen Vorschriften. Neuausrichtung der schulischen Inklusion Die Landesregierung NRW hat ihre Pläne zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion ab dem Schuljahr 2019/2020 vorgestellt. Danach sind folgende Maßnahmen geplant: - Im Primarbereich sollen in einem „Masterplan Grundschule“ zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden. - Im Sekundarbereich soll zwischen Gymnasien einerseits und den sonstigen weiterführenden Schulformen wie folgt unterschieden werden: An Gymnasien soll die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden; die Schaffung einer Möglichkeit zur zieldifferenten Förderung soll hier freiwillig sein. - Die Schulaufsichtsbehörde soll Gemeinsames Lernen nur noch unter folgenden Voraussetzungen einrichten dürfen: - Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen - An der Schule müssen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten - Das Kollegium muss systematisch fortgebildet werden - Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein - Die Zahl von durchschnittlich drei Schülern/innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Eingangsklasse muss erreicht werden - Neben den Regelschulen sollen auch die Förderschulen gestärkt werden. Die Mindestgrößenvorgaben sollen dauerhaft novelliert werden Rheinschule Mit Schreiben vom 20.08.2018 teilt die Bezirksregierung mit, dass beabsichtigt ist, die freie Stelle einer Konrektorin an der Rheinschule mit der dort tätigen Lehrerin, Frau Barbara Weinert, zu besetzen. Frau Weinert wird sich in der Novembersitzung des Schulausschusses vorstellen.