Daten
Kommune
Wesseling
Größe
140 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
155/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 155/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
02.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Vorstände der beiden Träger der Offenen Ganztagsschulen „Rapunzel Kinderhaus e. V.) und „Perspektive Bildung e. V.“ sind mit einem Brief an die Verwaltung (ist in der Anlage beigefügt) herangetreten mit der
Bitte um eine auskömmliche und dynamische Finanzierung.
Es wird hierin dargestellt, dass die jetzigen Fördersätze einschließlich der von der Stadt als Pflichtanteil und
freiwilliger Anteil gezahlten Zuschüsse für ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Betreuungsangebot
in den Offenen Ganztagsschulen nicht mehr ausreichen.
Die Kostenkalkulation der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände weist Kosten für einen OGS-Platz mit 3.171 €
aus (siehe Anlage). Die Träger in Wesseling erhalten z. Z. für ein OGS-Kind ohne Förderschwerpunkt pro
Schuljahr 1.777 €.
Die Trägerkonferenz „Ganztag im Rhein-Erft-Kreis“ als ständiges Gremium von aktuell 14 freien Trägern, die
mehr als 83 Offene Ganztagsschulen mit über 8.500 Kindern sowie über 1.000 Mitarbeitende vertreten, hat
ein Positionspapier verabschiedet und eine Landkarte OGS im Rhein-Erft-Kreis entworfen (siehe Anlage),
um die zum Teil gravierenden finanziellen und inhaltlichen Unterschiede aufzuzeigen. Im Vergleich zahlen
die Städte Köln und Bonn für ein OGS-Kind wesentlich mehr, was dazu führen wird, dass eine weitere Abwanderung von Fachpersonal in diese Kommunen nicht aufzuhalten ist.
,
2. Lösung
Am 04.06.2018 fand aus oben beschriebenem Anlass eine Besprechung der Verwaltung mit den Vorständen
der in Wesseling für die OGS-Betreuung zuständigen Trägern „Rapunzel-Kinderhaus e. V.“ (zuständig für die
Schulen Brigida-, Goethe-, Schiller- und Rheinschule) und „Perspektive Bildung e.V.“ (zuständig für die
Schulen Gutenberg- und Albert-Schweitzer-Schule) statt.
Nachstehend ist die Entwicklung der Fördersätze des Landes und die Höhe des Pflichtanteils sowie des
freiwilligen Anteils der Stadt dargestellt:
Fördersätze OGS (pro Kind und Schuljahr)
Landeszuweisungen OGS
bis 31.01.2011
ab 01.02.2011
ab 01.02.2015
ab 01.08.2015
ab 01.08.2016
ab 01.08.2017
ab 01.08.2018
ab 01.08.2019
ab 01.08.2020
820,00 € / 1.660,00 €(Kinder mit Förderbedarf)
935,00 € / 1.890,00 €
950,00 € / 1.918,00 €
965,00 € / 1.946,00 €
994,00 € / 2.003,00 €
1.024,00 € / 2.064,00 €
1.085,00 € / 2.188,00 €
1.118,00 € / 2.254,00 €
1.152,00 € / 2.322,00 €
Stadt Wesseling Anteil OGS
bis 31.01.2011
ab 01.02.2011
ab 01.02.2015
ab 01.08.2015
ab 01.08.2016
410 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 300,00 €
410 €
+
242,50 € / 185 €(Kinder mit Förderbedarf)
416 €
+
236,50 € / 179 €
422 €
+
230,50 € / 173 €
435 €
+
217,50 € / 160 €
ab
ab
ab
ab
01.08.2017
01.08.2018
01.08.2019
01.08.2020
448
461
475
489
€
€
€
€
+
+
+
+
224,00 € / 165 €
231,00 € / 170 €
238,00 € / 175 €
245,00 € / 180 €
Ab 1.08.2017 wurde auch der freiwillige Anteil der Stadt dynamisiert und steigt pro
Schuljahr um + 3 %. Die Landeszuweisungen steigen einmalig zum 01.08.2018 um +
6 %, ansonsten jeweils zum 01.08. um +3 %.
Betreuungspauschale Förderung Land außerhalb OGS
bis 31.01.2017 je offene Ganztagsschule pro Schuljahr 5.500 €
ab 01.02.2017
7.500 €
Im laufenden Schuljahr 2018/2019 erhält der Träger für ein OGS-Kind ohne Förderschwerpunkt in Wesseling
demnach 1.777 €.
Die Katholische Jugendagentur, die aus finanziellen Gründen ihre erfolgreiche Tätigkeit bei der Organisation
der OGS in der Goetheschule und in der Schillerschule mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 beenden
musste, die Stadt aber damals wegen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht zusätzlich freiwillig nachsteuern konnte, hatte schon im letzten Schuljahr der Tätigkeit in Wesseling in beiden Schulen ein Defizit von
insgesamt ca. 51.000 €. Um dies auszugleichen, hätte die Stadt pro OGS-Kind in diesen beiden Schulen bei
damals 307 OGS-Kindern 166 € freiwillig mehr zahlen müssen.
Auch der Träger „Perspektive Bildung e. V.“ hat bereits vor zwei Jahren der Verwaltung angedeutet, dass
mittelfristig, die Finanzierung der OGS nicht mehr gestämmt werden könne.
Für die Verwaltung ist das Begehren der beiden Träger in Wesseling verständlich und nachvollziehbar.
Es wird daher vorgeschlagen, den freiwilligen Anteil der Stadt zum nächsten Auszahlungstermin
(01.03.2019) pro OGS-Kind um 150 € zu erhöhen. Bei 799 OGS-Kindern bedeutet dies jährlich Mehraufwendungen in Höhe von 119.850 €, die noch in die Haushalte 2019 und 2020 eingestellt werden müssten.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.