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Beschlussvorlage (Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
140 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
Beschlussvorlage (Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen) Beschlussvorlage (Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 155/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 155/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 02.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Finanzielle Unterstützung der Stadt für die OGS-Betreuung an Wesselinger Grundschulen Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Die Vorstände der beiden Träger der Offenen Ganztagsschulen „Rapunzel Kinderhaus e. V.) und „Perspektive Bildung e. V.“ sind mit einem Brief an die Verwaltung (ist in der Anlage beigefügt) herangetreten mit der Bitte um eine auskömmliche und dynamische Finanzierung. Es wird hierin dargestellt, dass die jetzigen Fördersätze einschließlich der von der Stadt als Pflichtanteil und freiwilliger Anteil gezahlten Zuschüsse für ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Betreuungsangebot in den Offenen Ganztagsschulen nicht mehr ausreichen. Die Kostenkalkulation der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände weist Kosten für einen OGS-Platz mit 3.171 € aus (siehe Anlage). Die Träger in Wesseling erhalten z. Z. für ein OGS-Kind ohne Förderschwerpunkt pro Schuljahr 1.777 €. Die Trägerkonferenz „Ganztag im Rhein-Erft-Kreis“ als ständiges Gremium von aktuell 14 freien Trägern, die mehr als 83 Offene Ganztagsschulen mit über 8.500 Kindern sowie über 1.000 Mitarbeitende vertreten, hat ein Positionspapier verabschiedet und eine Landkarte OGS im Rhein-Erft-Kreis entworfen (siehe Anlage), um die zum Teil gravierenden finanziellen und inhaltlichen Unterschiede aufzuzeigen. Im Vergleich zahlen die Städte Köln und Bonn für ein OGS-Kind wesentlich mehr, was dazu führen wird, dass eine weitere Abwanderung von Fachpersonal in diese Kommunen nicht aufzuhalten ist. , 2. Lösung Am 04.06.2018 fand aus oben beschriebenem Anlass eine Besprechung der Verwaltung mit den Vorständen der in Wesseling für die OGS-Betreuung zuständigen Trägern „Rapunzel-Kinderhaus e. V.“ (zuständig für die Schulen Brigida-, Goethe-, Schiller- und Rheinschule) und „Perspektive Bildung e.V.“ (zuständig für die Schulen Gutenberg- und Albert-Schweitzer-Schule) statt. Nachstehend ist die Entwicklung der Fördersätze des Landes und die Höhe des Pflichtanteils sowie des freiwilligen Anteils der Stadt dargestellt: Fördersätze OGS (pro Kind und Schuljahr) Landeszuweisungen OGS bis 31.01.2011 ab 01.02.2011 ab 01.02.2015 ab 01.08.2015 ab 01.08.2016 ab 01.08.2017 ab 01.08.2018 ab 01.08.2019 ab 01.08.2020 820,00 € / 1.660,00 €(Kinder mit Förderbedarf) 935,00 € / 1.890,00 € 950,00 € / 1.918,00 € 965,00 € / 1.946,00 € 994,00 € / 2.003,00 € 1.024,00 € / 2.064,00 € 1.085,00 € / 2.188,00 € 1.118,00 € / 2.254,00 € 1.152,00 € / 2.322,00 € Stadt Wesseling Anteil OGS bis 31.01.2011 ab 01.02.2011 ab 01.02.2015 ab 01.08.2015 ab 01.08.2016 410 € Pflichtanteil + freiwilliger Anteil 300,00 € 410 € + 242,50 € / 185 €(Kinder mit Förderbedarf) 416 € + 236,50 € / 179 € 422 € + 230,50 € / 173 € 435 € + 217,50 € / 160 € ab ab ab ab 01.08.2017 01.08.2018 01.08.2019 01.08.2020 448 461 475 489 € € € € + + + + 224,00 € / 165 € 231,00 € / 170 € 238,00 € / 175 € 245,00 € / 180 € Ab 1.08.2017 wurde auch der freiwillige Anteil der Stadt dynamisiert und steigt pro Schuljahr um + 3 %. Die Landeszuweisungen steigen einmalig zum 01.08.2018 um + 6 %, ansonsten jeweils zum 01.08. um +3 %. Betreuungspauschale Förderung Land außerhalb OGS bis 31.01.2017 je offene Ganztagsschule pro Schuljahr 5.500 € ab 01.02.2017 7.500 € Im laufenden Schuljahr 2018/2019 erhält der Träger für ein OGS-Kind ohne Förderschwerpunkt in Wesseling demnach 1.777 €. Die Katholische Jugendagentur, die aus finanziellen Gründen ihre erfolgreiche Tätigkeit bei der Organisation der OGS in der Goetheschule und in der Schillerschule mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 beenden musste, die Stadt aber damals wegen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht zusätzlich freiwillig nachsteuern konnte, hatte schon im letzten Schuljahr der Tätigkeit in Wesseling in beiden Schulen ein Defizit von insgesamt ca. 51.000 €. Um dies auszugleichen, hätte die Stadt pro OGS-Kind in diesen beiden Schulen bei damals 307 OGS-Kindern 166 € freiwillig mehr zahlen müssen. Auch der Träger „Perspektive Bildung e. V.“ hat bereits vor zwei Jahren der Verwaltung angedeutet, dass mittelfristig, die Finanzierung der OGS nicht mehr gestämmt werden könne. Für die Verwaltung ist das Begehren der beiden Träger in Wesseling verständlich und nachvollziehbar. Es wird daher vorgeschlagen, den freiwilligen Anteil der Stadt zum nächsten Auszahlungstermin (01.03.2019) pro OGS-Kind um 150 € zu erhöhen. Bei 799 OGS-Kindern bedeutet dies jährlich Mehraufwendungen in Höhe von 119.850 €, die noch in die Haushalte 2019 und 2020 eingestellt werden müssten. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.