Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
03.09.18, 17:54
Aktualisiert
03.09.18, 17:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
169/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gleichstellungsplan 2018 der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 169/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Annika Olms
16.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Gleichstellungsplan 2018 der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Gleichstellungsplan 2018 der Stadt Wesseling.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz festgeschrieben. Frauen und
Männer dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden.
Die Stadt Wesseling ist der Vergangenheit dieser Aufgabe mit der Aufstellung des 1. Frauenförderplans und
seinen Fortschreibungen nachgekommen.
Mit der Einführung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ist die Frauenförderung verstärkt in den Fokus
gerückt.
2. Lösung
Mit dem Gleichstellungsplan 2018 möchte die Stadt Wesseling unter anderem die Ziele und Aufgaben zum
Gleichbehandlungsgrundsatz von Männern und Frauen realisieren, wie sie im LGG NRW konkret beschrieben werden.
Die Verwaltung übergibt beiliegend den Gleichstellungsplan 2018 der Stadt Wesseling.
Die Aufstellung und Datenerhebung des Gleichstellungsplanes erfolgte auf der Grundlage des Stichtages
01.06.2017 sofern im Text kein anderes Datum genannt ist. Die nächste Fortschreibung erfolgt zum Stichtag
31.12.2018.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Gleichstellungsplan hat als Steuerungsinstrument keine direkten finanziellen Auswirkungen.