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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
03.09.18, 17:06
Aktualisiert
03.09.18, 17:06
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 171/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 13.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 171/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Beloch 13.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2017, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2017 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 171/2018 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresverlust von 2.990.831,15 € ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 3.784.600,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2016 von 3.527.370,12 € verbleibenden Überschuss von 4.321.138,97 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2017 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Der Jahresverlust in Höhe von 2.990.831,15 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 3.784.600,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 3.527.370,12 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 4.321.138,97 €. Ursächlich für den im Vergleich zum Wirtschaftsplan geringeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Aufwendungen auf bezogene Leistungen, geringere Personalaufwendungen und geringere Abschreibungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, den verbleibenden Überschuss von 4.321.138,97 € für die Finanzierung von noch durchzuführenden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.