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Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:06
Aktualisiert
03.09.18, 17:06
Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V.
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V.) Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V.
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V.) Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V.
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 188/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Der Bürgermeister Vorlagen-Nr.: 188/2018 Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 24.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport und Freizeit beschließt, folgenden Vereinen je einen Zuschuss in Höhe von 250 € gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling zu gewähren: a) St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. für das Schützenfest am 04. und 05.08.2018 b) Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. für das Schützenfest am 01.09.2018. Sachdarstellung: 1. Problem Der Verwaltung liegen derzeit die folgenden, in der Anlage beigefügten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vor: a) Antrag der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Wesseling vor 1518 e.V. vom 17.07.2018. Alljährlich richtet dieser Verein ein Schützen- und Volksfest aus, „um die Geschichte und die Tradition des historischen Schützenwesens in unserer Heimatstadt im Bewusstsein zu halten“. Im Jubiläumsjahr, die St. Sebastianer feiern in 2018 ihr 500jähriges Bestehen, wurde am 04.und 05.08.2018 ein besonders attraktives Programm angeboten. b) Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 27.08.2018 Auch die Berzdorfer Schützenkameradschaft richtet in jedem Jahr zur Bewahrung der langjährigen Tradition ein Schützenfest aus, in 2018 am 01.09., das mit großem ehrenamtlichen Aufwand und erheblichem Kostenaufwand verbunden ist. 2. Lösung Nach Ansicht der Verwaltung erfüllen die Schützenfeste der St. Sebastianus Schützenbruderschaft und der Schützenkameradschaft Berzdorf die Bedingungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss, entsprechend dem Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – noch Mittel in Höhe von rund 20.500 € zur Verfügung.