Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:06
Aktualisiert
03.09.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
189/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine
Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.08.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 189/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
24.08.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 20.08.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt Rot-Gelb Wesseling
1992 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für eine zusätzliche spezielle Reparatur der vereinseigenen
Sportanlage in der Waldstraße.
Rot-Gelb hatte bereits im Oktober 2017 einen Zuschuss zu den Gesamtkosten der Reparatur des Kunstrasenplatzes Waldstraße in Höhe von 4.100 € beantragt (Vorlagen-Nr. 248/2017). Dieser Tagesordnungspunkt
wurde vertagt. In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 (TOP 8, Vorlagen-Nr.
248/2017 1. Ergänzung) wurde ein Zuschuss in Höhe von 500 € bewilligt.
Im Hauptausschuss am 10.04.2018 wurde auf Antrag der CDU der Ansatz für Zuschüsse für vereinseigene
Anlagen von 4.000 € auf 5.000 € erhöht (8 Vereine je 500 € mit entsprechenden Anlagen plus 1.000 € für
eine Sondermaßnahme dieser Vereine). In der Diskussion zu diesem Punkt wurde gesagt, dass Rot-Gelb
von diesen Mitteln in diesem Jahr 500 € plus 1.000 € erhalten könnte. Einschließlich der bereits gewährten
500 € würde Rot-Gelb somit insgesamt 2.000 € erhalten, so dass ein Restbetrag von 2.100 € verbleibt. Es
wurde vereinbart, am Ende des Jahres bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – eventuell noch zur Verfügung stehende Mittel zur Deckung dieses Betrages einzusetzen.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 3.2. der Sportförderrichtlinien unterstützt die Stadt Wesseling die Errichtung, den Umbau, die
Erweiterung und Unterhaltung vereinseigener und angemieteter Sportstätten in Wesseling.
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.07.2018 ermächtigt, zukünftig Anträge für vereinseigene Anlagen, bei denen die Förderkriterien erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, ohne vorherige Beschlussfassung
durch den Ausschuss zu entscheiden. Über die Verwendung der zusätzlich bereitgestellten 1.000 € für Sondermaßnahmen der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen bedarf es weiterhin einer
Entscheidung des Ausschusses.
Die Verwaltung bittet nun hinsichtlich des Antrages von Rot-Gelb vom 20.08.2018 um Entscheidung.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318019 – Zuschüsse an Vereine mit vereinseigenen Anlagen – noch Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.