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Beschlussvorlage (Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
03.09.18, 17:06
Aktualisiert
03.09.18, 17:06
Beschlussvorlage (Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage) Beschlussvorlage (Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage) Beschlussvorlage (Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 189/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 189/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 24.08.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Antrag von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V. vom 20.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für eine Sondermaßnahme der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlage Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 20.08.2018, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, beantragt Rot-Gelb Wesseling 1992 e.V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für eine zusätzliche spezielle Reparatur der vereinseigenen Sportanlage in der Waldstraße. Rot-Gelb hatte bereits im Oktober 2017 einen Zuschuss zu den Gesamtkosten der Reparatur des Kunstrasenplatzes Waldstraße in Höhe von 4.100 € beantragt (Vorlagen-Nr. 248/2017). Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt. In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 (TOP 8, Vorlagen-Nr. 248/2017 1. Ergänzung) wurde ein Zuschuss in Höhe von 500 € bewilligt. Im Hauptausschuss am 10.04.2018 wurde auf Antrag der CDU der Ansatz für Zuschüsse für vereinseigene Anlagen von 4.000 € auf 5.000 € erhöht (8 Vereine je 500 € mit entsprechenden Anlagen plus 1.000 € für eine Sondermaßnahme dieser Vereine). In der Diskussion zu diesem Punkt wurde gesagt, dass Rot-Gelb von diesen Mitteln in diesem Jahr 500 € plus 1.000 € erhalten könnte. Einschließlich der bereits gewährten 500 € würde Rot-Gelb somit insgesamt 2.000 € erhalten, so dass ein Restbetrag von 2.100 € verbleibt. Es wurde vereinbart, am Ende des Jahres bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – eventuell noch zur Verfügung stehende Mittel zur Deckung dieses Betrages einzusetzen. 2. Lösung Gemäß Ziffer 3.2. der Sportförderrichtlinien unterstützt die Stadt Wesseling die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung und Unterhaltung vereinseigener und angemieteter Sportstätten in Wesseling. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.07.2018 ermächtigt, zukünftig Anträge für vereinseigene Anlagen, bei denen die Förderkriterien erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, ohne vorherige Beschlussfassung durch den Ausschuss zu entscheiden. Über die Verwendung der zusätzlich bereitgestellten 1.000 € für Sondermaßnahmen der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen bedarf es weiterhin einer Entscheidung des Ausschusses. Die Verwaltung bittet nun hinsichtlich des Antrages von Rot-Gelb vom 20.08.2018 um Entscheidung. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318019 – Zuschüsse an Vereine mit vereinseigenen Anlagen – noch Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.