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Beschlussvorlage (Zuerkennung einer Ehrengrabstätte)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
95 kB
Datum
11.10.2018
Erstellt
04.09.18, 17:47
Aktualisiert
04.09.18, 17:47
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 88/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: 720-21 Datum: 04.09.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur Termin: 13.09.2018 Gemeinderat 11.10.2018 Betreff / TOP: Zuerkennung einer Ehrengrabstätte Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur empfiehlt: Das Wahlgrab des am 22. September 2003 verstorbenen Morschenicher Pfarrers Helmut Kaiser, wird nach der Umbettung die Eigenschaft einer Ehrengrabstätte zuerkannt. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Aufgrund der Umsiedlung des Ortes Morschenich muss auch der dortige Friedhof bzw. die dortigen Gräber umgebettet werden. Hierzu ist von den jeweiligen Nutzungsberechtigten ein entsprechender Umbettungsantrag zu stellen. Die Umbettungen werden von dem von RWE beauftragten Unternehmen zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durchgeführt. Mit der nächsten Umbettungsphase sollen u.a. auch die Pastorengräber umgebettet werden. Hierbei handelt es sich um insgesamt drei Grabstätten. Aktueller Sachstand: In Vorbereitung der Umbettung der Pastorengräber wurde mit dem Bürgerbeirat und Vertretern der Kirche der neue Standort auf dem Friedhof in Morschenich-Neu festgelegt. Die drei Gräber sollen als ein geschlossenes Feld angelegt werden. Hierbei ist aufgefallen, dass das Grab des Pfarrers Helmut Kaiser als Wahlgrab erworben wurde und kein Ehrengrab ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Grabstätte des Pfarrers Helmut Kaiser auch eine Ehrengrabstätte darstellen sollte, da ansonsten bei Ablauf der Nutzungszeit die Grabanlage entfernt werden muss und mit der Zuerkennung einer Ehrengrabstätte die langjährige Tätigkeit als Pfarrer des Ortsteils Morschenich entsprechend gewürdigt wird.. Wertung der Verwaltung: Gem. § 18 der Friedhofssatzung der Gemeinde Merzenich, obliegen der Gemeinde die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern). Nähere Bestimmungen, z.B. zu dem berechtigten Personenkreis, gibt es nicht. Um dem möglichen Rückbau der Grabanlage nach einem Ablauf der Nutzungszeit bereits jetzt zu verhindern und um eine Gleichbehandlung mit den beiden anderen Pastorengräbern zu erreichen, schlägt die Verwaltung die Zuerkennung der Eigenschaft eines Ehrengrabes für das derzeitige Wahlgrab des Pfarrers Helmut Kaiser vor. Die Verwaltung hat dies im Vorfeld mit der Kirchengemeinde abgestimmt und eine positive Rückmeldung erhalten. Der derzeitige Nutzungsberechtigte ist mit der Zuerkennung der Eigenschaft als Ehrengrabstätte ebenfalls einverstanden. Zur Entscheidungsfindung wurde seitens der Kirchengemeinde ein kurzer Überblick über den Lebensweg des Pfarrers Kaiser zur Verfügung gestellt (siehe Anlage). Demnach war Pfarrer Helmut Kaiser von 1974 bis 1995, somit insgesamt 21 Jahre, in Morschenich tätig. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: 2 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3