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Mitteilung (Interkommunale Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 13:05
Aktualisiert
03.09.18, 13:05
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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 29.08.2018 Mitteilung: 80/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 18.09.2018 Interkommunale Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes geht es neben der neuen Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen auch um die Darstellung von Gewerbe- und Industriebereichen. Die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Darstellung Gewerbe- und Industriebereichen ist im Landesentwicklungsplan NRW unter Grundsatz 6.3-4 manifestiert: Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben. Auch bei der Umsetzung von unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließenden Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen sollen die Chancen interkommunaler Zusammenarbeit genutzt werden. Diesem Grundsatz des LEP entspricht die Gemeinde Kreuzau mit Ihrer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Düren im Gewerbegebiet „Stockheimer Landstraße (Automeile)“ bereits seit fast zwei Jahrzehnten. Um den Grundsatz auch weiterhin mit Leben zu füllen, haben die kreisangehörigen Kommunen gemeinsam ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept erstellen lassen. Das Konzept stellt eine Gesamtkonzeption für die zukünftige Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen im Kreis Düren dar. Es dokumentiert das gemeinsame Vorgehen aller kreisangehöriger Kommunen und den Willen zur Überbrückung von Kirchturmdenken in der Gewerbeflächenausweisung. Mit einem gemeinsamen Auftreten der kreisangehörigen Kommunen gegenüber der Regionalplanungsbehörde verschaffen sich die Kommunen eine deutlich verbesserte Handlungsposition. Die Vorgehensweise ist in enger Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde erstellt worden, die den Weg der Kommunen im Kreis Düren ausdrücklich unterstützt. Das kreisweite Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren ist als Anlage beigefügt (aus technischen Gründen in zwei Teilen aufgeteilt). Da noch nicht alle Flächen in den einzelnen Kommunen endabgestimmt sind, finden Sie im Teil 2 der Anlage nur die Steckbriefe zu den beiden Flächen, bei denen die Gemeinde Kreuzau mit der Stadt Düren kooperiert. Das gesamte Konzept soll der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans als Fachbeitrag übergeben werden. Neben dem kreisweiten Gewerbeflächenkonzept hat die Gemeinde Kreuzau mit den Kommunen Düren, Niederzier und Merzenich eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Hier geht es um eine Zusammenarbeit und Abstimmung auf interkommunaler Ebene bei der konkreten Gewerbeflächenentwicklung. Das gemeinsame Auftreten der vier Kommunen fügt sich dabei in das kreisweite Konzept ein. Die Flächen, der vier Kooperationspartner finden sich im kreisweiten Gewerbeflächenkonzept wieder. Mit den vier Kooperationspartnern wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die als rechnerische Grundlage für die Bedarfsanmeldung von Gewerbeflächen gegenüber der Regionalplanungsbehörde dient. Sowohl im kreisweiten Gewerbeflächenkonzept als auch in der Kooperation mit Düren, Niederzier und Merzenich sind die beiden Flächen, die interkommunal mit der Stadt Düren erschlossen und vermarktet werden sollen, Erweiterung Gewerbegebiet Stockheimer Landstraße und Henry-FordStr. (rund um Neapco und B 56n) mit aufgeführt. Die entsprechenden Beschlüsse zur Fortführung der Zusammenarbeit mit der Stadt Düren bei der Gewerbegebietsentwicklung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau im Februar 2018 gefasst. Der eingerichtete Beirat hat bereits seine Arbeit aufgenommen und arbeitet an der weiteren Entwicklung der beiden Gewerbegebiete. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - -2-