Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
03.09.18, 13:05
Aktualisiert
03.09.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 29.08.2018
Mitteilung: 80/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
18.09.2018
Interkommunale Zusammenarbeit in der Gewerbeflächenentwicklung im Rahmen der
Fortschreibung des Regionalplans
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes geht es neben der neuen Darstellung von
Allgemeinen Siedlungsbereichen auch um die Darstellung von Gewerbe- und Industriebereichen.
Die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Darstellung Gewerbe- und
Industriebereichen ist im Landesentwicklungsplan NRW unter Grundsatz 6.3-4 manifestiert:
Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen
festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen
Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben.
Auch bei der Umsetzung von unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließenden Bereichen für
gewerbliche und industrielle Nutzungen sollen die Chancen interkommunaler Zusammenarbeit
genutzt werden.
Diesem Grundsatz des LEP entspricht die Gemeinde Kreuzau mit Ihrer interkommunalen
Zusammenarbeit mit der Stadt Düren im Gewerbegebiet „Stockheimer Landstraße (Automeile)“
bereits seit fast zwei Jahrzehnten.
Um den Grundsatz auch weiterhin mit Leben zu füllen, haben die kreisangehörigen Kommunen
gemeinsam ein kreisweites Gewerbeflächenkonzept erstellen lassen. Das Konzept stellt eine
Gesamtkonzeption für die zukünftige Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen im Kreis
Düren dar. Es dokumentiert das gemeinsame Vorgehen aller kreisangehöriger Kommunen und
den Willen zur Überbrückung von Kirchturmdenken in der Gewerbeflächenausweisung. Mit einem
gemeinsamen
Auftreten
der
kreisangehörigen
Kommunen
gegenüber
der
Regionalplanungsbehörde verschaffen sich die Kommunen eine deutlich verbesserte
Handlungsposition.
Die
Vorgehensweise
ist
in
enger
Abstimmung
mit
der
Regionalplanungsbehörde erstellt worden, die den Weg der Kommunen im Kreis Düren
ausdrücklich unterstützt.
Das kreisweite Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren ist als Anlage beigefügt (aus
technischen Gründen in zwei Teilen aufgeteilt). Da noch nicht alle Flächen in den einzelnen
Kommunen endabgestimmt sind, finden Sie im Teil 2 der Anlage nur die Steckbriefe zu den
beiden Flächen, bei denen die Gemeinde Kreuzau mit der Stadt Düren kooperiert. Das gesamte
Konzept soll der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans als
Fachbeitrag übergeben werden.
Neben dem kreisweiten Gewerbeflächenkonzept hat die Gemeinde Kreuzau mit den Kommunen
Düren, Niederzier und Merzenich eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Hier geht es um eine
Zusammenarbeit und Abstimmung auf interkommunaler Ebene bei der konkreten
Gewerbeflächenentwicklung. Das gemeinsame Auftreten der vier Kommunen fügt sich dabei in
das kreisweite Konzept ein. Die Flächen, der vier Kooperationspartner finden sich im kreisweiten
Gewerbeflächenkonzept wieder. Mit den vier Kooperationspartnern wurde eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben, die als rechnerische Grundlage für die Bedarfsanmeldung von
Gewerbeflächen gegenüber der Regionalplanungsbehörde dient.
Sowohl im kreisweiten Gewerbeflächenkonzept als auch in der Kooperation mit Düren, Niederzier
und Merzenich sind die beiden Flächen, die interkommunal mit der Stadt Düren erschlossen und
vermarktet werden sollen, Erweiterung Gewerbegebiet Stockheimer Landstraße und Henry-FordStr. (rund um Neapco und B 56n) mit aufgeführt. Die entsprechenden Beschlüsse zur Fortführung
der Zusammenarbeit mit der Stadt Düren bei der Gewerbegebietsentwicklung hat der Rat der
Gemeinde Kreuzau im Februar 2018 gefasst. Der eingerichtete Beirat hat bereits seine Arbeit
aufgenommen und arbeitet an der weiteren Entwicklung der beiden Gewerbegebiete.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
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