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Allgemeine Vorlage (Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
03.09.18, 13:05
Aktualisiert
03.09.18, 13:05
Allgemeine Vorlage (Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Allgemeine Vorlage (Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Allgemeine Vorlage (Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 30.08.2018 Vorlagen-Nr.: 81/2018 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.09.2018 25.09.2018 09.10.2018 Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen I. Sach- und Rechtslage: Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist zwischenzeitlich der Antrag gestellt worden, den Zuschuss an die evangelische Gemeinde zu Düren über den 31.12.2018 hinaus weiter zu zahlen und damit die Fortsetzung der sozialen Arbeit im Bereich der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu ermöglichen. Bezüglich der Begründung verweise ich auf das Antragsschreiben, welches als Anlage beigefügt ist. Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat die Gemeinde Kreuzau zunächst aufgrund eines ursprünglichen Antrages der SPD-Fraktion und des entsprechenden Ratsbeschlusses einen Zuschuss von 25.000 Euro an die evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt, die wiederum eine halbe Stelle zur Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber in Kreuzau mit einer Fachkraft besetzt hat. Nach Ablauf dieser ersten Maßnahme hat der Rat entschieden, befristet für den Zeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2018 einen Zuschuss von 60.000 Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde zu Düren zu zahlen. Mit diesem Zuschuss wird je eine halbe Fachkraftstelle zur psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau finanziert. Die Stelle ist zurzeit mit Herrn G. besetzt, der sich in der Ausschusssitzung vorstellen wird. Seitens der Verwaltung kann bestätigt werden, dass durch die bisherige Arbeit die betroffenen Flüchtlinge und Asylbewerber hinsichtlich der Integration sehr gut unterstützt werden können. Die geleisteten Hilfen können sowohl aus kapazitärer als auch aus fachlicher Sicht durch die Mitarbeiter*innen der Gemeinde nicht sichergestellt werden. Wichtig ist, dass sich der betroffene Personenkreis deutlich verändert hat. Benötigten in der Anfangsphase noch diejenigen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren, die Hilfe der Fachkraft, so ist zunehmend festzustellen, dass der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der Wohnortzuweisung Personen zugewiesen werden, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen ist und die über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen. Problematisch ist dieser Umstand deswegen, weil diese Personen bisher überwiegend in Landeseinrichtungen gelebt haben, in denen Sie die Lebensgewohnheiten des Landes nicht kennengelernt haben, die aber jetzt an die Kommunen weitergeleitet werden und grundsätzlich ohne Hilfe sind. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV-Leistungen), bei denen eine Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau nicht gegeben ist. Lediglich bezüglich der Unterbringung als Obdachlose wird die Gemeinde tätig. Dies führt dazu, dass die untergebrachten Personen hier nur noch selten vorsprechen und dementsprechend nicht durch Mitarbeiter*innen der Verwaltung beraten werden können. Der persönliche Bezug, der bisher meist aufgebaut werden konnte, besteht in diesen Fällen nicht mehr. Dennoch haben die ankommenden Personen einen hohen Bedarf an Unterstützung, der aber durch die job-com nicht berücksichtigt wird. Auch die evangelische Gemeinde zu Düren ist nicht in der Lage, die bisher durch den für die Gemeinde tätigen Sozialarbeiter übernommen Betreuungen fortzuführen. Entsprechende personelle Kapazitäten sind nicht vorhanden, um eine Betreuung vor Ort sicherstellen zu können. Genau dies ist aber aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um eine möglichst gute Integration gewährleisten zu können. Es ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend, ein zentrales Angebot in Düren zu benennen, da dies nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird, wenn nicht im Vorfeld darauf hingearbeitet wird, den Kontakt zu den Beratungsstellen zu knüpfen. Im Gegensatz zur ursprünglichen Finanzierung des Zuschusses über den Betreuungsansatz in der Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (§ 4 FlüAG) wird dies nicht mehr möglich sein. Für das Jahr 2018 wird dieser Anteil nach heutigem Stand aufgrund sinkender Asylbewerberzahlen bei ca. 20.000 Euro liegen, so dass zusätzlich 40.000 Euro eingeplant werden müssten. Für die im Rahmen der Wohnsitzauflage zugewiesenen Flüchtlinge werden keine Pauschalen gezahlt, da diese in der Regel sofort einen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II oder nach dem Sozialgesetzbuch XII haben. Wie bereits oben beschrieben, bedarf aber gerade dieser Personenkreis der Unterstützung, bespielweise bei der Wohnungssuche. Darüber hinaus ist Inhalt des bisherigen Projektes auch die Unterstützung der in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen. Auch in diesem Bereich wird eine wertvolle Hilfe geleistet, da es nach nunmehr drei Jahren zusehends schwieriger wird, Ehrenamtler zu finden. Diese benötigen eine Anlaufstelle, bei der wesentliche Abläufe koordiniert werden können. Sollten Sie sich für die Fortsetzung des Projektes entscheiden, schlage ich Ihnen vor, dies weiter über die evangelische Gemeinde zu Düren abzuwickeln, damit die bisherige Fachkraft weiter in Kreuzau tätig sein kann. Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, möchte ich Ihnen zwei alternative Beschlussvorschläge unterbreiten, über die Sie entscheiden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei weiterer Zahlung des Zuschusses müssen im Haushalt für das Jahr 2019 zusätzlich 60.000 bereitgestellt werden. Hiervon können ca. 20.000 Euro durch den in der Flüchtlingspauschale enthaltenen Anteil für soziale Betreuung gedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag A: Der Rat erkennt den Bedarf an, zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau und zur Unterstützung der in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen auch für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro an die evangelische Gemeinde zu Düren zu zahlen, damit das bisherige gemeinsame Projekt fortgesetzt werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag mit der evangelischen Gemeinde zu Düren bis zum 31.12.2019 zu verlängern. -2- Beschlussvorschlag B: Der Rat erkennt grundsätzlich den Bedarf bezüglich der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie der in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde Kreuzau an. Da der bisherige Zuschuss an die evangelische Gemeinde zu Düren in Höhe von 60.000 Euro aber nicht mehr durch den Anteil für soziale Betreuung der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt werden kann, wird das Projekt aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht fortgesetzt. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -3-