Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
03.09.18, 13:05
Aktualisiert
03.09.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 30.08.2018
Vorlagen-Nr.: 81/2018
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.09.2018
25.09.2018
09.10.2018
Fortführung der Stelle für die Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie
Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
I. Sach- und Rechtslage:
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist zwischenzeitlich der Antrag gestellt worden, den
Zuschuss an die evangelische Gemeinde zu Düren über den 31.12.2018 hinaus weiter zu zahlen
und damit die Fortsetzung der sozialen Arbeit im Bereich der Integration von Flüchtlingen und
Asylbewerbern zu ermöglichen. Bezüglich der Begründung verweise ich auf das Antragsschreiben,
welches als Anlage beigefügt ist.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat die Gemeinde Kreuzau zunächst aufgrund eines ursprünglichen
Antrages der SPD-Fraktion und des entsprechenden Ratsbeschlusses einen Zuschuss von 25.000
Euro an die evangelische Gemeinde zu Düren gezahlt, die wiederum eine halbe Stelle zur
Betreuung und Beratung der Flüchtlinge und Asylbewerber in Kreuzau mit einer Fachkraft besetzt
hat.
Nach Ablauf dieser ersten Maßnahme hat der Rat entschieden, befristet für den Zeitraum vom
01.10.2017 bis 31.12.2018 einen Zuschuss von 60.000 Euro/Jahr an die evangelische Gemeinde
zu Düren zu zahlen. Mit diesem Zuschuss wird je eine halbe Fachkraftstelle zur psychosozialen
Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie zur Koordinierung der
ehrenamtlichen Flüchlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau finanziert. Die Stelle ist zurzeit mit
Herrn G. besetzt, der sich in der Ausschusssitzung vorstellen wird.
Seitens der Verwaltung kann bestätigt werden, dass durch die bisherige Arbeit die betroffenen
Flüchtlinge und Asylbewerber hinsichtlich der Integration sehr gut unterstützt werden können. Die
geleisteten Hilfen können sowohl aus kapazitärer als auch aus fachlicher Sicht durch die
Mitarbeiter*innen der Gemeinde nicht sichergestellt werden.
Wichtig ist, dass sich der betroffene Personenkreis deutlich verändert hat. Benötigten in der
Anfangsphase noch diejenigen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen waren, die Hilfe
der Fachkraft, so ist zunehmend festzustellen, dass der Gemeinde Kreuzau im Rahmen der
Wohnortzuweisung Personen zugewiesen werden, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen ist
und die über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen. Problematisch ist dieser Umstand
deswegen, weil diese Personen bisher überwiegend in Landeseinrichtungen gelebt haben, in
denen Sie die Lebensgewohnheiten des Landes nicht kennengelernt haben, die aber jetzt an die
Kommunen weitergeleitet werden und grundsätzlich ohne Hilfe sind. In den meisten Fällen besteht
ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV-Leistungen), bei denen eine
Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau nicht gegeben ist. Lediglich bezüglich der Unterbringung als
Obdachlose wird die Gemeinde tätig. Dies führt dazu, dass die untergebrachten Personen hier nur
noch selten vorsprechen und dementsprechend nicht durch Mitarbeiter*innen der Verwaltung
beraten werden können. Der persönliche Bezug, der bisher meist aufgebaut werden konnte,
besteht in diesen Fällen nicht mehr. Dennoch haben die ankommenden Personen einen hohen
Bedarf an Unterstützung, der aber durch die job-com nicht berücksichtigt wird.
Auch die evangelische Gemeinde zu Düren ist nicht in der Lage, die bisher durch den für die
Gemeinde tätigen Sozialarbeiter übernommen Betreuungen fortzuführen. Entsprechende
personelle Kapazitäten sind nicht vorhanden, um eine Betreuung vor Ort sicherstellen zu können.
Genau dies ist aber aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um eine möglichst gute Integration
gewährleisten zu können. Es ist erfahrungsgemäß nicht ausreichend, ein zentrales Angebot in
Düren zu benennen, da dies nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird, wenn nicht im
Vorfeld darauf hingearbeitet wird, den Kontakt zu den Beratungsstellen zu knüpfen.
Im Gegensatz zur ursprünglichen Finanzierung des Zuschusses über den Betreuungsansatz in der
Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (§ 4 FlüAG) wird dies nicht mehr möglich
sein. Für das Jahr 2018 wird dieser Anteil nach heutigem Stand aufgrund sinkender
Asylbewerberzahlen bei ca. 20.000 Euro liegen, so dass zusätzlich 40.000 Euro eingeplant
werden müssten. Für die im Rahmen der Wohnsitzauflage zugewiesenen Flüchtlinge werden
keine Pauschalen gezahlt, da diese in der Regel sofort einen Anspruch nach dem
Sozialgesetzbuch II oder nach dem Sozialgesetzbuch XII haben. Wie bereits oben beschrieben,
bedarf aber gerade dieser Personenkreis der Unterstützung, bespielweise bei der
Wohnungssuche.
Darüber hinaus ist Inhalt des bisherigen Projektes auch die Unterstützung der in der
Flüchtlingshilfe ehrenamtlich Tätigen. Auch in diesem Bereich wird eine wertvolle Hilfe geleistet,
da es nach nunmehr drei Jahren zusehends schwieriger wird, Ehrenamtler zu finden. Diese
benötigen eine Anlaufstelle, bei der wesentliche Abläufe koordiniert werden können.
Sollten Sie sich für die Fortsetzung des Projektes entscheiden, schlage ich Ihnen vor, dies weiter
über die evangelische Gemeinde zu Düren abzuwickeln, damit die bisherige Fachkraft weiter in
Kreuzau tätig sein kann.
Da es sich um eine politische Entscheidung handelt, möchte ich Ihnen zwei alternative
Beschlussvorschläge unterbreiten, über die Sie entscheiden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei weiterer Zahlung des Zuschusses müssen im Haushalt für das Jahr 2019 zusätzlich 60.000
bereitgestellt werden. Hiervon können ca. 20.000 Euro durch den in der Flüchtlingspauschale
enthaltenen Anteil für soziale Betreuung gedeckt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag A:
Der Rat erkennt den Bedarf an, zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der
Gemeinde Kreuzau und zur Unterstützung der in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen auch für
das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro an die evangelische Gemeinde zu Düren
zu zahlen, damit das bisherige gemeinsame Projekt fortgesetzt werden kann.
Entsprechende Haushaltsmittel werden bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag
mit der evangelischen Gemeinde zu Düren bis zum 31.12.2019 zu verlängern.
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Beschlussvorschlag B:
Der Rat erkennt grundsätzlich den Bedarf bezüglich der Integration von Flüchtlingen und
Asylbewerbern sowie der in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde Kreuzau an.
Da der bisherige Zuschuss an die evangelische Gemeinde zu Düren in Höhe von 60.000 Euro
aber nicht mehr durch den Anteil für soziale Betreuung der pauschalierten Landeszuweisung nach
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt werden kann, wird das Projekt aufgrund fehlender
Haushaltsmittel nicht fortgesetzt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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