Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
165 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
05.09.18, 10:00
Aktualisiert
05.09.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 471/2018
03.09.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal, Controlling“
10.09.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2019
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 02251 - 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel werden in den Haushalt 2019 eingeplant und stehen nach
Rechtskraft zur Verfügung.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter
Beschäftigungsverhältnisse.
-2Begründung:
Folgende Personalbedarfe werden im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt:
1. Einrichtung einer zunächst bis 31.12.2021 befristeten Stelle im Bereich 60.13 Planung
und Kreisentwicklung
Durch die politischen Aufträge zur Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes (KEK) und zur
Bildung des „Bündnis für Wohnen“ entsteht im Bereich Kreisentwicklung ein zusätzlicher
Stellenbedarf.
Die Erstellung des KEK wird bezogen auf die Siedlungsflächenbedarfe voraussichtlich
2018/2019 abgeschlossen. Da dieses Konzept jedoch nachhaltig umgesetzt werden soll,
werden auch nach der Fertigstellung noch weitere umfangreiche Aufgaben auf die Abteilung
60 zukommen. Zum einen werden im KEK Handlungsempfehlungen u.a. für Soziale,
Versorge- und technische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Freizeit- und
Tourismusentwicklung, Landschaftsplanung usw. erarbeitet, deren Umsetzung durch die
zuständigen Stellen von der Abt. 60 koordiniert, begleitet und fachlich unterstützt werden
muss. Des Weiteren wird ein Prozessablauf erarbeitet und abgestimmt, der Grundlage für das
weitere Vorgehen zur Umsetzung des KEK mit Beteiligung verschiedenster Akteure, der Politik
und der Kommunen ist. Die Umsetzung folgt dann in den nächsten Jahren. Ferner ist eine
regelmäßige Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes erforderlich, um hieraus
möglichst langfristig Erkenntnisse für die Kreisentwicklung ziehen zu können.
Weiterhin wurde von der Politik der Auftrag erteilt, ein Bündnis für Wohnen zu gründen und zu
begleiten. Auch im Rahmen der Gründung und der späteren Arbeit in diesem Bündnis werden
verwaltungsseitig umfangreiche neue Aufgaben entstehen.
Die derzeitige Stelleninhaberin ist mit 0,5 Stellenanteil im Bereich altengerechte
Quartiersentwicklung Kall-Sistig tätig und mit 0,5 Stellenanteil an den Vorbereitungen des
Umsetzungsprozess für das KEK und der Gründung des Bündnisses für Wohnen beteiligt.
Das Förderprojekt altengerechte Quartiersentwicklung läuft zum 31.12.2018 aus.
Für die Abwicklung der noch weiter zunehmenden Aufgaben in den Bereichen KEK und
Bündnis für Wohnen ist ab 01.01.2019 die Einrichtung einer zunächst bis 31.12.2021
befristeten Vollzeitstelle im Bereich Kreisentwicklung erforderlich.
2. Weiterführung der Projektstelle „Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der
Ersatzgeldverwendung“ bis 28.02.2023
In der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Bereich Ersatzgeldverwendung ist ein
Mitarbeiter in einem bis zum 28.02.2019 befristeten Beschäftigungsverhältnis eingesetzt.
Die Stelle wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln aus Ersatzgeld finanziert und ist
ausschließlich für die Planung, Organisation, Umsetzung und Durchführungsüberwachung von
Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Ersatzgeldern zuständig.
Für die zeit- und arbeitsintensive Durchführung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der
Ersatzgeldverwendung ist die Verlängerung der Zeitvertragsstelle um weitere vier Jahre
zwingend erforderlich. Die Stellenausstattung der UNB lässt die Übernahme dieser Aufgabe
neben dem umfangreichen Tagesgeschäft nicht zu.
Mit Inkrafttreten des neuen LNatSchG NRW am 25. November 2016 haben sich verschiedene
Bestimmungen zum Ersatzgeld geändert.
-3Gemäß § 31 Abs. 4 S. 2 LNatSchG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier
Jahren durch die UNB in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern dem nicht
fachliche Gründe entgegenstehen. Ansonsten ist es an die zuständige höhere
Naturschutzbehörde weiterzuleiten, welche die zweckentsprechende Verwendung der Mittel
veranlasst. Für vor Inkrafttreten erhobene Ersatzgelder beginnt die 4-Jahresfrist einheitlich ab
Inkrafttreten des Gesetzes am 25.11.2016.
Die eingenommenen Ersatzgelder weisen zum 20.08.2018 einen Stand in Höhe von
2.211.242,46 € auf. Hierin enthalten sind 1.446.382,46 € Ersatzgelder, die vor Inkrafttreten
des Gesetzes eingenommen wurden.
Allgemein lässt sich feststellen, dass der Planungs- und Organisationsaufwand bis zur
Umsetzung von naturschutzfachlich begründeten Maßnahmen für den zweckgebundenen
Einsatz von Ersatzgeld sehr zeitintensiv ist. Um die eingenommenen Ersatzgelder
wirtschaftlich und effektiv einzusetzen, wird zudem grundsätzlich die Inanspruchnahme
verschiedener Förderangebote angestrebt, so dass folglich nur der entsprechende Eigenanteil
anfällt. Hierdurch verringert sich der Ersatzgeldbestand trotz der zahlreichen Maßnahmen
dann allerdings nur wenig. Hinzu kommt, dass die notwendigen Abstimmungen mit den
Fördergebern und die Vorbereitung der Förderunterlagen zum Teil weiteren Arbeitsaufwand
bedeuten.
Auf der Grundlage des erstellten Ersatzgeldkonzeptes (Info 288/2017) wurden unterschiedlichste naturschutzfachliche Maßnahmen herausgearbeitet. Seit Einrichtung der Stelle
sind für verschiedene Maßnahmen 419.542,01 € an Ersatzgeldern verausgabt worden. Die
gegenüberstehenden Personalkosten betrugen 87.828,28 €.
In der Anlage beigefügt ist eine Übersicht der derzeit in Umsetzung befindlichen
Ersatzgeldmaßnahmen und der Maßnahmen, deren Umsetzung in den nächsten Jahren
erfolgen soll. Hieraus ist ersichtlich, dass auch in den kommenden vier Jahren eine
zusätzliche Stelle zur Ersatzgeldverwendung zwingend erforderlich ist. Die zum Teil
komplexen Förderprojekte, insbesondere der WRRL, bedürfen bis zum Abschluss der
Maßnahmen einer intensiven Begleitung.
Letztlich wird so auch sichergestellt, dass die eingenommenen Ersatzgelder auch weiterhin im
Kreis Euskirchen verwendet werden und nicht an das Land abgeführt werden müssen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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