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Beschlussvorlage GB (Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
165 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
05.09.18, 10:00
Aktualisiert
05.09.18, 10:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 471/2018 03.09.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal, Controlling“ 10.09.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Personalmaßnahmen außerhalb des Stellenplanes 2019 Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 02251 - 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel werden in den Haushalt 2019 eingeplant und stehen nach Rechtskraft zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt die vorgeschlagenen Personalmaßnahmen im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse. -2Begründung: Folgende Personalbedarfe werden im Rahmen befristeter Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt: 1. Einrichtung einer zunächst bis 31.12.2021 befristeten Stelle im Bereich 60.13 Planung und Kreisentwicklung Durch die politischen Aufträge zur Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes (KEK) und zur Bildung des „Bündnis für Wohnen“ entsteht im Bereich Kreisentwicklung ein zusätzlicher Stellenbedarf. Die Erstellung des KEK wird bezogen auf die Siedlungsflächenbedarfe voraussichtlich 2018/2019 abgeschlossen. Da dieses Konzept jedoch nachhaltig umgesetzt werden soll, werden auch nach der Fertigstellung noch weitere umfangreiche Aufgaben auf die Abteilung 60 zukommen. Zum einen werden im KEK Handlungsempfehlungen u.a. für Soziale, Versorge- und technische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Freizeit- und Tourismusentwicklung, Landschaftsplanung usw. erarbeitet, deren Umsetzung durch die zuständigen Stellen von der Abt. 60 koordiniert, begleitet und fachlich unterstützt werden muss. Des Weiteren wird ein Prozessablauf erarbeitet und abgestimmt, der Grundlage für das weitere Vorgehen zur Umsetzung des KEK mit Beteiligung verschiedenster Akteure, der Politik und der Kommunen ist. Die Umsetzung folgt dann in den nächsten Jahren. Ferner ist eine regelmäßige Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes erforderlich, um hieraus möglichst langfristig Erkenntnisse für die Kreisentwicklung ziehen zu können. Weiterhin wurde von der Politik der Auftrag erteilt, ein Bündnis für Wohnen zu gründen und zu begleiten. Auch im Rahmen der Gründung und der späteren Arbeit in diesem Bündnis werden verwaltungsseitig umfangreiche neue Aufgaben entstehen. Die derzeitige Stelleninhaberin ist mit 0,5 Stellenanteil im Bereich altengerechte Quartiersentwicklung Kall-Sistig tätig und mit 0,5 Stellenanteil an den Vorbereitungen des Umsetzungsprozess für das KEK und der Gründung des Bündnisses für Wohnen beteiligt. Das Förderprojekt altengerechte Quartiersentwicklung läuft zum 31.12.2018 aus. Für die Abwicklung der noch weiter zunehmenden Aufgaben in den Bereichen KEK und Bündnis für Wohnen ist ab 01.01.2019 die Einrichtung einer zunächst bis 31.12.2021 befristeten Vollzeitstelle im Bereich Kreisentwicklung erforderlich. 2. Weiterführung der Projektstelle „Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Ersatzgeldverwendung“ bis 28.02.2023 In der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Bereich Ersatzgeldverwendung ist ein Mitarbeiter in einem bis zum 28.02.2019 befristeten Beschäftigungsverhältnis eingesetzt. Die Stelle wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln aus Ersatzgeld finanziert und ist ausschließlich für die Planung, Organisation, Umsetzung und Durchführungsüberwachung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Ersatzgeldern zuständig. Für die zeit- und arbeitsintensive Durchführung von Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der Ersatzgeldverwendung ist die Verlängerung der Zeitvertragsstelle um weitere vier Jahre zwingend erforderlich. Die Stellenausstattung der UNB lässt die Übernahme dieser Aufgabe neben dem umfangreichen Tagesgeschäft nicht zu. Mit Inkrafttreten des neuen LNatSchG NRW am 25. November 2016 haben sich verschiedene Bestimmungen zum Ersatzgeld geändert. -3Gemäß § 31 Abs. 4 S. 2 LNatSchG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die UNB in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern dem nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Ansonsten ist es an die zuständige höhere Naturschutzbehörde weiterzuleiten, welche die zweckentsprechende Verwendung der Mittel veranlasst. Für vor Inkrafttreten erhobene Ersatzgelder beginnt die 4-Jahresfrist einheitlich ab Inkrafttreten des Gesetzes am 25.11.2016. Die eingenommenen Ersatzgelder weisen zum 20.08.2018 einen Stand in Höhe von 2.211.242,46 € auf. Hierin enthalten sind 1.446.382,46 € Ersatzgelder, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingenommen wurden. Allgemein lässt sich feststellen, dass der Planungs- und Organisationsaufwand bis zur Umsetzung von naturschutzfachlich begründeten Maßnahmen für den zweckgebundenen Einsatz von Ersatzgeld sehr zeitintensiv ist. Um die eingenommenen Ersatzgelder wirtschaftlich und effektiv einzusetzen, wird zudem grundsätzlich die Inanspruchnahme verschiedener Förderangebote angestrebt, so dass folglich nur der entsprechende Eigenanteil anfällt. Hierdurch verringert sich der Ersatzgeldbestand trotz der zahlreichen Maßnahmen dann allerdings nur wenig. Hinzu kommt, dass die notwendigen Abstimmungen mit den Fördergebern und die Vorbereitung der Förderunterlagen zum Teil weiteren Arbeitsaufwand bedeuten. Auf der Grundlage des erstellten Ersatzgeldkonzeptes (Info 288/2017) wurden unterschiedlichste naturschutzfachliche Maßnahmen herausgearbeitet. Seit Einrichtung der Stelle sind für verschiedene Maßnahmen 419.542,01 € an Ersatzgeldern verausgabt worden. Die gegenüberstehenden Personalkosten betrugen 87.828,28 €. In der Anlage beigefügt ist eine Übersicht der derzeit in Umsetzung befindlichen Ersatzgeldmaßnahmen und der Maßnahmen, deren Umsetzung in den nächsten Jahren erfolgen soll. Hieraus ist ersichtlich, dass auch in den kommenden vier Jahren eine zusätzliche Stelle zur Ersatzgeldverwendung zwingend erforderlich ist. Die zum Teil komplexen Förderprojekte, insbesondere der WRRL, bedürfen bis zum Abschluss der Maßnahmen einer intensiven Begleitung. Letztlich wird so auch sichergestellt, dass die eingenommenen Ersatzgelder auch weiterhin im Kreis Euskirchen verwendet werden und nicht an das Land abgeführt werden müssen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)