Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
05.09.18, 09:00
Aktualisiert
05.09.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 1 / V 449/2018
03.09.2018
Nachtrag zum Stellenplan 2018
Die Vorlage ist wie folgt zu ergänzen:
1. 0,5 Stelle zur Umsetzung des Medienentwicklungskonzeptes an Schulen
Mit Beschluss vom 11.07.2018 (V 437/2018) hat der Kreistag den Medienentwicklungsplan für die
Schulen des Kreises Euskirchen beschlossen. Danach soll die digitale Infrastruktur in den
Schulen in erheblichem Umfang ausgebaut werden. Zu diesem Zweck sollen Mittel aus dem
Landesförderprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von rund 2,4 bis 3,4 Mio. € (je nach
Ausstattungsvariante) aufgewendet werden, s. V 411/2018.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans bringt einen erheblichen Mehraufwand an zu
erledigenden Aufgaben mit sich:
-
Erhalt, Ertüchtigung und Ausbau der strukturierten Netzwerkverkabelung in den
Schulgebäuden
Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN)
Reinvestition und Erweiterung der vorhandenen EDV-Arbeitsplätze
Planung und Beschaffung digitaler Tafeln, mobiler Endgeräte etc.
Neustrukturierung und Professionalisierung des Beschaffungswesens
Sicherstellung des erheblich umfangreicheren Bedarfs an Wartung und Support
Einweisung der Lehrkräfte in die neue Technik
Alle diese Aufgaben erfordern einen erheblichen Abstimmungsaufwand insbesondere mit den
Schulen. Da die Digitalisierung in Schulen keine einmalige Aufgabe, sondern stetig auf Stand zu
halten ist, wird die Einrichtung einer unbefristeten 0,5-Stelle beantragt.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans hat bereits durch entsprechende Vorbereitungen
begonnen, die ersten Jahresgespräche mit den Schulen haben stattgefunden und die ersten
Beschaffungen sollen erfolgen. Auch der Ausbau der strukturierten Gebäudeverkabelung und die
Einrichtung von WLAN sind bereits in Planung.
Entsprechend Ziffer 4 des Beschlusses zum Medienentwicklungsplan wurde vorrangig geprüft, ob
die Aufgaben alternativ von einem externen Auftragnehmer wahrgenommen werden können. Eine
an die KDVZ gerichtete Anfrage ergab, dass diese die nachgefragte Dienstleistung nicht
erbringen kann.
Im Gespräch mit der KDVZ wurde noch einmal deutlich, dass die hier zu erledigenden Aufgaben
einer koordinierenden Stelle sinnvollerweise nur von einer eigenen, beim Schulträger angestellten
Kraft wahrgenommen werden können, und zwar im Hinblick darauf, dass es sich um originäre
Aufgaben des Schulträgers handelt, der verantwortlich über eine pädagogisch und technisch
sinnvolle Ausstattung, die Standards und die Beschaffung zu entscheiden hat. Dabei sind ständig
Abstimmungen vorzunehmen mit den Schulleitungen und ihren EDV-Beauftragten, dem
Immobilienmanagement des Kreises, der Vergabestelle etc. Die Beauftragung eines externen
-2Dienstleisters würde ohnehin im Arbeitsablauf einen Mehraufwand bedeuten, weil noch eine
weitere Abstimmungsebene zwischen Schulträger und Dienstleister hinzukäme.
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplans drängt, und zwar im Hinblick auf die
Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Auch die
Schulleitungen der kreiseigenen Schulen erwarten zu Recht eine zügige Umsetzung des
Medienentwicklungsplans.
2. 3,0 Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen
Zum weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit sind derzeit 3,0 Stellen (6 Teilzeitkräfte für 12
Schulen/Schulstandorte) geplant. Der Ausbau entspricht dem Wunsch der kreisangehörigen
Städten und Gemeinden (Sozial- und Bürgermeisterkonferenz) und wird auch von der
zuständigen Schulrätin befürwortet. Die Stellen müssten aus Sicht der Fachabteilung spätestens
zum 01.04.2019 eingerichtet werden, damit sie ab 01.08.2019 in Einsatz kommen können.
3. 0,5 Stelle zur Koordination der Tagespflege
Die Fallzahlen (an Kindern in Tagespflegestellen) sind seit der letzten Vertragsanpassung 2015
mit dem Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) (V 116/2015) von 275 auf aktuell 339 (23 %)
gestiegen. Parallel sind die Qualitätsanforderungen an Schulung, Beratung und Fortbildung der
Tagespflegestellen gestiegen (u.a. kürzere Überprüfungsintervalle).
Aufgrund dessen ist beabsichtigt, die verbundenen Verwaltungstätigkeiten in der Hand des
Jugendamtes zu konzentrieren (Statistik, Bescheiderstellung, Antragstellung, Berechnung
Elternbeiträge, Berechnung Tagespflegekosten inkl. Rentenbeiträgen). Die pädagogischen
Leistungen im Bereich Akquise, Schulung, Vermittlung und Betreuung sowie die damit
verbundenen Verwaltungsaufgaben würden beim DKSB verbleiben.
Für die Verwaltungstätigkeiten soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.01.2019) eine weitere 0,5
Stelle eingerichtet werden.
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung wird daher wie folgt ergänzt:
Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2018 um folgende Stellen zu erweitern:
22,0 Stellen für die Rücknahme der Delegation Sozialhilfe (SGB XII)
0,231 Stellenanteile für die Aufstockung einer Tierarztstelle
0,5 Stellenanteile zur Umsetzung des Medienentwicklungskonzepts an Schulen
3,0 Stellen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen
0,5 Stellenanteile Verwaltungstätigkeiten Tagespflege
gez. Rosenke