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Beschlussvorlage (Ortseingangsschilder in plattdeutscher Sprache; Antrag des Vereins „De Heed Haase“ 1970 e.V., Brandenberg)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 18:33
Aktualisiert
05.09.18, 18:33
Beschlussvorlage (Ortseingangsschilder in plattdeutscher Sprache;
Antrag des Vereins „De Heed Haase“ 1970 e.V., Brandenberg) Beschlussvorlage (Ortseingangsschilder in plattdeutscher Sprache;
Antrag des Vereins „De Heed Haase“ 1970 e.V., Brandenberg)

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Inhalt der Datei

teils GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 18.09.2018 117/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 1 Frau Gerold und Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: 650.412 15.08.2018 TOP-Nr. öffentlich Ortseingangsschilder in plattdeutscher Sprache; Antrag des Vereins „De Heed Haase“ 1970 e.V., Brandenberg Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass der Gemeindeteil Brandenberg eine Zusatzbezeichnung in plattdeutscher Sprache „Brangebersch“ führen darf./Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, dass die Einführung von Ortseingangsschildern mit Zusatz des Ortsteilsnamens in plattdeutscher Sprache abgelehnt wird. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderlich zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 8.000,00 € Sachverhalt: Durch die Anfrage (Anlage 1) wird um Prüfung gebeten, ob in Hürtgenwald-Brandenberg die Ortsschilder mit dem Zusatz des Ortsteilsnamens in plattdeutscher Sprache, „Brangebersch“, aufgestellt werden können. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat per Erlass vom 22.12.2017 der Einführung von zweisprachigen Ortsschildern nach § 13 Abs. 3 GO zugestimmt. Es soll ermöglicht werden zweisprachige Ortsschilder, oben der hochdeutsche Name des Ortes in größerer Schrift, darunter die plattdeutsche Bezeichnung in kleinerer Schrift, aufzustellen. Grundsätzlich kann nur der - Seite 1 von 2 - Gemeindename als plattdeutsche Bezeichnung übersetzt werden. Der Erlass und ein ministerielles Informationsblatt sind zur Ihrer Information beigefügt (Anlage 2). Demnach wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das MHKBG geprüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 3 GO erfüllt sind und Gründe des öffentlichen Wohls nicht gegen die beabsichtigte Bezeichnung sprechen. Auch eine verkehrsrechtliche Unbedenklichkeit (Ablenkung der Verkehrsteilnehmer durch Ortstafel) ist zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein Beschluss des jeweiligen Stadt- oder Gemeinderats mit Drei-Viertel-Mehrheit. Der Antragsteller möchte eine Zusatzbezeichnung für einen Ortsteil einführen. Hier muss angemerkt werden, dass Zusatzbezeichnungen für einzelne Gemeinde-/Ortsteile nach der ministeriellen Neuregelung nicht vorgesehen sind. Die Kommunen können aber in Ausübung der kommunalen Satzungshoheit in ihrer Hauptsatzung beschließen, dass ein Ortsteil (nicht die gesamte Gemeinde) ergänzend zu seiner Bezeichnung eine Zusatzbezeichnung führt, z. B. in Form einer Übersetzung ins Plattdeutsche. Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen. Der Rat soll sich bei der Beschließung von Zusatzbezeichnungen für Ortsteile an den Anforderungen des § 13 Abs. 3 GO NRW orientieren. Eine Ortstafel kostet zur Zeit ca. 150,00 €. Hinzu kommen noch die Montage/Fahrzeugkosten des Bauhofes (Arbeiter 37,00 €/h; Fahrzeug 38,00 €/h). Sofern ein Beschluss gefasst würde und man diesen auf das gesamte Gemeindegebiet ausweiten würde, könnten Gesamtkosten in Höhe von ca. 8.000,00 € entstehen (vgl. beigefügte Tabelle, Anlage 3). zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Laut Tabelle sind 39 Ortsschilder vorhanden. Für einen Neukauf würden Kosten in Höhe von 5.590,65 € zuzüglich Fracht- und Versandkostenpauschale insgesamt ca. 5.700,00 € anfallen. Für den Tausch der Schilder kämen noch Kosten des Bauhofes hinzu, der nach Aufwand berechnet wird. Es fallen pro Std./Mitarbeiter 37,00 €, für den LKW 38,00 € an. Für den Austausch im gesamten Gemeindegebiet wurden 20 Std., zwei Mitarbeiter und ein LKW zugrunde gelegt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Anhand der Tabelle ist ersichtlich, dass auf Gemeindestraßen 19 Schilder zu tauschen wären und diese Kosten zu Lasten der Gemeinde gehen würden. Die Ortstafeln an übergeordneten Straßen (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) werden nur in ganz seltenen Fällen (nicht mehr leserlich) durch den jeweiligen Straßenbaulastträger getauscht. Sollte dies nun aufgrund von Zusatznamen erforderlich werden/gewünscht sein, ist davon auszugehen, dass die Kosten der übrigen 20 Schilder zu Lasten der Gemeinde gehen. Es ist zu überlegen, ob grundsätzlich die Bereitschaft besteht eine „zweisprachige“ Ortsbeschilderung einzuführen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -