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Beschlussvorlage (Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW; hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
175 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 18:33
Aktualisiert
05.09.18, 18:33
Beschlussvorlage (Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW;
hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW;
hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW;
hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 18.09.2018 118/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3 Herr Franke, Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 360.0 28.08.2018 TOP-Nr. öffentlich Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW; hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald begrüßt die Fördermöglichkeiten im Bereich Heimatförderung des Landes NRW und beschließt, die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeiten für private und gemeinnützige Organisationen zu informieren. Die Verwaltung soll unter Beteiligung der politischen Gremien folgende konkrete Anträge vorbereiten: - …………………………(genaue Bezeichnung des Fördergegenstands) -………………………….(genaue Bezeichnung des Fördergegenstands) Finanzielle Auswirkungen ? Ja, Höhe unbekannt Produkt: 904110 - Kulturförderung Sachverhalt: - Seite 1 von 3 - € Mit Schreiben vom 07.04.2018 hat die FDP Fraktion einen Antrag zur Heimatförderung NRW gestellt. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft in seiner Sitzung am 19.04.2018 sowie vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung 26.04.2018 behandelt und wie folgt beschlossen: Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, nach Veröffentlichung der Förderbestimmungen erste Umsetzungsmöglichkeiten zu eruieren und die politischen Gremien sowie die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Die Förderbestimmungen wurden vom Land NRW am 15.08.2018 veröffentlicht. Als Anlage zu dieser Vorlage sind die jeweiligen Informationen beigefügt, so wie sie am 15.08.2018 auf der Homepage des Ministeriums Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/index.php) eingestellt sind. Hinweis: Die Förderrichtlinie „Heimat-Preis“ ist zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vollständig abrufbar. Name der Förderung Förderungsgegenstand Antragsteller/ Zuwendungsempfänger Höhe der Zuwendung Heimat-Scheck Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich 2 000 Euro je Maßnahme Heimat-Preis Innovative Heimatprojekte wird ab 2019 ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll Gemeinden und Gemeindeverbände Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro Heimat-Werkstatt Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Der Diskurs in der HeimatWerkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Gemeinden und Gemeindeverbände, private und gemeinnützige Organisationen Projektvolumen soll mind. 40.000 Euro betragen und wird mit dieser Summe gefördert Heimat-Fonds Gefördert werden lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmittel und Produkten finden. Gemeinden und Gemeindeverbände Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzüberschreitenden - Seite 2 von 3 - Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen ggf. über 80.000 Euro. Heimat-Zeugnis Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Kommunen) unterstützt werden. Nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist nun über das weitere Vorgehen zu beraten. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Grundsätzlich ja, sind abhängig von den jeweiligen konkreten Projekten. Im Haushalt 2018 stehen bei Kostenstelle 904110 „Kulturförderung“ keine Mittel zur Verfügung, ggf. ist über eine Mittelbereitstellung im Haushalt 2019 zu entscheiden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die politischen Gremien der Gemeinde werden gebeten, sich über eine mögliche Teilnahme am Förderprogramm Gedanken zu machen. Grundsätzlich ist die Förderintention des Landesgesetzgebers sicherlich begrüßenswert. Sofern konkrete Projekte in der Gemeinde Hürtgenwald umgesetzt werden sollen, wäre eine Beratung in den weiteren Fachausschüssen, z.B. Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine oder Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft sinnvoll. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -