Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
175 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 18:33
Aktualisiert
05.09.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
18.09.2018
118/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Franke, Herr
Riester
Aktenzeichen:
Datum:
360.0
28.08.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Antrag der FDP Fraktion zur Heimatförderung NRW;
hier: Förderbestimmungen und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald begrüßt die Fördermöglichkeiten im Bereich
Heimatförderung des Landes NRW und beschließt, die Öffentlichkeit über die
Fördermöglichkeiten für private und gemeinnützige Organisationen zu informieren.
Die Verwaltung soll unter Beteiligung der politischen Gremien folgende konkrete Anträge
vorbereiten:
- …………………………(genaue Bezeichnung des Fördergegenstands)
-………………………….(genaue Bezeichnung des Fördergegenstands)
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, Höhe unbekannt
Produkt:
904110 - Kulturförderung
Sachverhalt:
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€
Mit Schreiben vom 07.04.2018 hat die FDP Fraktion einen Antrag zur Heimatförderung NRW
gestellt. Dieser Antrag wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft in
seiner Sitzung am 19.04.2018 sowie vom Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung
26.04.2018 behandelt und wie folgt beschlossen:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, nach
Veröffentlichung der Förderbestimmungen erste Umsetzungsmöglichkeiten zu eruieren und die
politischen Gremien sowie die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.
Die Förderbestimmungen wurden vom Land NRW am 15.08.2018 veröffentlicht. Als Anlage zu
dieser Vorlage sind die jeweiligen Informationen beigefügt, so wie sie am 15.08.2018 auf der
Homepage
des
Ministeriums
Heimat,
Kommunales,
Bau
und
Gleichstellung
(https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/index.php) eingestellt sind. Hinweis: Die
Förderrichtlinie „Heimat-Preis“ ist zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vollständig abrufbar.
Name der
Förderung
Förderungsgegenstand
Antragsteller/
Zuwendungsempfänger
Höhe der Zuwendung
Heimat-Scheck
Maßnahmen, die sich mit dem
Thema Heimat und
Heimatgeschichte im
Zusammenhang mit lokalen
und regionalen Inhalten
befassen
natürliche Personen und
juristische Personen des
privaten oder öffentlichen
Rechts im
außergemeindlichen
Bereich
2 000 Euro je
Maßnahme
Heimat-Preis
Innovative Heimatprojekte
wird ab 2019 ein Preis
ausgelobt, der die konkrete
Arbeit belohnen und zugleich
nachahmenswerte
Praxisbeispiele liefern soll
Gemeinden und
Gemeindeverbände
Kleinere Gemeinden
erhalten vom Land ein
Preisgeld von 5.000
Euro
Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat
sollen in „Werkstätten“
entwickelt und verwirklicht
werden, damit eine inhaltliche
Auseinandersetzung in Gang
gesetzt werden kann. Zum
Beispiel kann in einer offenen
Kreativwerkstatt unter
Beteiligung aller Akteurinnen
und Akteure ein ortstypisches
Kunstwerk entwickelt und
verwirklicht werden. Der
Diskurs in der HeimatWerkstatt soll
Gemeinsamkeiten
herausarbeiten und das lokale
Gemeinschaftsgefühl stärken.
Gemeinden und
Gemeindeverbände,
private und gemeinnützige
Organisationen
Projektvolumen soll
mind. 40.000 Euro
betragen und wird mit
dieser Summe
gefördert
Heimat-Fonds
Gefördert werden lokal und
regional prägende Projekte
und Initiativen, die ihren
Ausdruck in Traditionen,
Geschichte, kulturellen
Aspekten, Bauwerken, Orten
in Natur und Landschaft sowie
Nahrungsmittel und Produkten
finden.
Gemeinden und
Gemeindeverbände
Förderfähig sind
Projekte von
mindestens 5.000
Euro und maximal
80.000 Euro. Der
Mindestanteil der
Kommune beträgt 10
Prozent. Bei
grenzüberschreitenden
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Projekten mit
mehreren beteiligten
Kommunen ggf. über
80.000 Euro.
Heimat-Zeugnis
Hier steht die Schaffung und
Bewahrung von in
herausragender Weise die
lokale und regionale
Geschichte prägender
Bauwerke, Gebäude oder
entsprechender Orte in der
freien Natur im Fokus
Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie
private und gemeinnützige
Organisationen.
Projekte mit einem
Volumen ab 100.000
Euro können mit
maximal 90 %
(Private) bzw. 80 %
(Kommunen)
unterstützt werden.
Nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen ist nun über das weitere Vorgehen zu beraten.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Grundsätzlich ja, sind abhängig von den jeweiligen konkreten Projekten. Im Haushalt 2018 stehen
bei Kostenstelle 904110 „Kulturförderung“ keine Mittel zur Verfügung, ggf. ist über eine
Mittelbereitstellung im Haushalt 2019 zu entscheiden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die politischen Gremien der Gemeinde werden gebeten, sich über eine mögliche Teilnahme am
Förderprogramm Gedanken zu machen. Grundsätzlich ist die Förderintention des
Landesgesetzgebers sicherlich begrüßenswert. Sofern konkrete Projekte in der Gemeinde
Hürtgenwald umgesetzt werden sollen, wäre eine Beratung in den weiteren Fachausschüssen,
z.B. Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine oder Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und
Landwirtschaft sinnvoll.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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