Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 18:33
Aktualisiert
05.09.18, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
18.09.2018
128/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1 Abt. 2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
2/Kr.
30.08.2018
TOP-Nr.
öffentlich
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
hier: Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, keinen Zuschuss an den Verein „Frauen helfen
Frauen e.V.“ Jülich zu zahlen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90521
Evtl. nach Beschlussvorschlag
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 02.07.2018 (siehe Anlage) beantragt die Beratungsstelle für Frauen und
Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich einen Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für Frauen und Mädchen für das Jahr 2018. Aus der Statistik 2017
ist zu ersehen, dass aus der Gemeinde Hürtgenwald keine Klientinnen und Kontakte in der
Beratungsstelle nach Jülich aufgeführt sind.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Zuschuss müsste festgelegt werden.
Bei dem Zuschuss würde es sich um eine neue freiwillige Leistung handeln, die gem.
Haushaltssicherungskonzept einer Mitteldeckung bedarf. Hierfür sind keine Mittel bei
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dem Produkt 90521 vorgesehen. Nach § 9 der Haushaltssatzung würde der Zuschuss
das Budget für Transferaufwendungen im Produktbereich Soziale Leistungen belasten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Beratungsstellen sind sicherlich wichtig. Die Gemeinde Hürtgenwald zahlt bisher keine
Beiträge an diese oder ähnliche Organisationen. Es ist kein Grund ersichtlich von dieser Regelung
abzuweichen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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