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Beschlussvorlage (Beratungsgestelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich hier: Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 18:33
Aktualisiert
05.09.18, 18:33
Beschlussvorlage (Beratungsgestelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
hier: Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für 2018) Beschlussvorlage (Beratungsgestelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
hier: Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für 2018)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 18.09.2018 128/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: 1 Abt. 2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 2/Kr. 30.08.2018 TOP-Nr. öffentlich Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich hier: Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, keinen Zuschuss an den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ Jülich zu zahlen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90521 Evtl. nach Beschlussvorschlag Sachverhalt: Mit Schreiben vom 02.07.2018 (siehe Anlage) beantragt die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich einen Zuschuss für die Betriebskosten für die Unterhaltung einer Beratungsstelle für Frauen und Mädchen für das Jahr 2018. Aus der Statistik 2017 ist zu ersehen, dass aus der Gemeinde Hürtgenwald keine Klientinnen und Kontakte in der Beratungsstelle nach Jülich aufgeführt sind. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Zuschuss müsste festgelegt werden. Bei dem Zuschuss würde es sich um eine neue freiwillige Leistung handeln, die gem. Haushaltssicherungskonzept einer Mitteldeckung bedarf. Hierfür sind keine Mittel bei - Seite 1 von 2 - dem Produkt 90521 vorgesehen. Nach § 9 der Haushaltssatzung würde der Zuschuss das Budget für Transferaufwendungen im Produktbereich Soziale Leistungen belasten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Beratungsstellen sind sicherlich wichtig. Die Gemeinde Hürtgenwald zahlt bisher keine Beiträge an diese oder ähnliche Organisationen. Es ist kein Grund ersichtlich von dieser Regelung abzuweichen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -