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Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 17:38
Aktualisiert
18.10.18, 18:01
Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens) Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens) Beschlussvorlage (Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9138/2018 Stabsstelle Bürgermeisterbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.09.2018 Betreff: Wappenordnung der Stadt Bedburg Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des Wappens Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, eine gewerbliche Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg in der Wappenordnung nicht mehr grundsätzlich auszuschließen. Vor entsprechender Nutzung für gewerbliche Zwecke ist die Verwendung des Wappens dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Die geänderte Wappenordnung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 2 der Hauptsatzung führt die Stadt Bedburg ein Stadtwappen, eine Stadtflagge und ein Dienstsiegel. Am 15.12.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg eine Wappenordnung beschlossen, die die Genehmigungsvoraussetzungen für die Verwendung des Stadtwappens bzw. der Stadtflagge regelt. Nach Ziffer 1.5 dieser Wappenordnung bedarf jegliche Verwendung des Stadtwappens der Genehmigung durch den Bürgermeister. In von der Regel abweichenden Sonderfällen entscheidet der Rat der Stadt Bedburg. Unter Ziffer 1.2 der aktuellen Wappenordnung wird eine Nutzung für gewerbliche Zwecke grundsätzlich ausgeschlossen. In der Vergangenheit erreichten die Stadt Bedburg allerdings immer wieder Anfragen insbesondere Bedburger Gewerbetreibender hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung des Stadtwappens, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tassen oder Bäckereiprodukten. Aus Sicht der Verwaltung wird es durchaus positiv bewertet, wenn bei derartigen gewerblichen Produkten ein Bezug zu Bedburg hergestellt und somit auch für die Stadt geworben wird. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die bisherige Ziffer 1.2 der Wappenordnung zu streichen. Die Genehmigung eines Antrages zur gewerblichen Nutzung des Wappens würde sodann dem Bürgermeister obliegen und die in der Wappenordnung dargelegten Bedingungen wären maßgeblich. Die geänderte Wappenordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Rein informatorisch wird im übrigen darauf verwiesen, dass im Jahre 2009 im Rahmen der o.g. Beschlussfassung auch die mögliche Einführung eines stilisierten Wappens, sprich eines sog. „Jedermann-Wappens“, dass ohne Genehmigung genutzt werden könnte, diskutiert wurde, sich der Rat letztlich aber mehrheitlich gegen diese Alternative ausgesprochen hatte. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Stadt für eigene Zwecke (Broschüren, Werbematerial, Merchandising-Produkte) nicht das Stadtwappen, sondern vielmehr das im Jahre 2011 entwickelte städtische Logo nutzt und somit eine Verwechslungsgefahr in dieser Hinsicht nicht gegeben ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Keine Beschlussvorlage WP9-138/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-138/2018 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Leiter Bürgermeisterbüro Bürgermeister Seite 3