Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 17:38
Aktualisiert
18.10.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9138/2018
Stabsstelle Bürgermeisterbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
18.09.2018
Betreff:
Wappenordnung der Stadt Bedburg
Hier: Eventuelle Änderung der Wappenordnung hinsichtlich der gewerblichen Nutzung des
Wappens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, eine gewerbliche Nutzung des Wappens der Stadt
Bedburg in der Wappenordnung nicht mehr grundsätzlich auszuschließen. Vor
entsprechender Nutzung für gewerbliche Zwecke ist die Verwendung des Wappens dem
Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Die geänderte Wappenordnung wird der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 2 der Hauptsatzung führt die Stadt Bedburg ein Stadtwappen, eine Stadtflagge und
ein Dienstsiegel. Am 15.12.2009 hat der Rat der Stadt Bedburg eine Wappenordnung
beschlossen, die die Genehmigungsvoraussetzungen für die Verwendung des Stadtwappens
bzw. der Stadtflagge regelt.
Nach Ziffer 1.5 dieser Wappenordnung bedarf jegliche Verwendung des Stadtwappens der
Genehmigung durch den Bürgermeister. In von der Regel abweichenden Sonderfällen
entscheidet der Rat der Stadt Bedburg. Unter Ziffer 1.2 der aktuellen Wappenordnung wird
eine Nutzung für gewerbliche Zwecke grundsätzlich ausgeschlossen.
In der Vergangenheit erreichten die Stadt Bedburg allerdings immer wieder Anfragen
insbesondere Bedburger Gewerbetreibender hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung des
Stadtwappens, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tassen oder
Bäckereiprodukten.
Aus Sicht der Verwaltung wird es durchaus positiv bewertet, wenn bei derartigen
gewerblichen Produkten ein Bezug zu Bedburg hergestellt und somit auch für die Stadt
geworben wird. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die bisherige Ziffer 1.2 der
Wappenordnung zu streichen. Die Genehmigung eines Antrages zur gewerblichen Nutzung
des Wappens würde sodann dem Bürgermeister obliegen und die in der Wappenordnung
dargelegten Bedingungen wären maßgeblich.
Die geänderte Wappenordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Rein informatorisch wird im übrigen darauf verwiesen, dass im Jahre 2009 im Rahmen der
o.g. Beschlussfassung auch die mögliche Einführung eines stilisierten Wappens, sprich eines
sog. „Jedermann-Wappens“, dass ohne Genehmigung genutzt werden könnte, diskutiert
wurde, sich der Rat letztlich aber mehrheitlich gegen diese Alternative ausgesprochen hatte.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Stadt für eigene Zwecke (Broschüren,
Werbematerial, Merchandising-Produkte) nicht das Stadtwappen, sondern vielmehr das im
Jahre 2011 entwickelte städtische Logo nutzt und somit eine Verwechslungsgefahr in dieser
Hinsicht nicht gegeben ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Keine
Beschlussvorlage WP9-138/2018
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-138/2018
----------------------------------Koehl
----------------------------------Solbach
Leiter Bürgermeisterbüro
Bürgermeister
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