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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.09.18, 17:38
Aktualisiert
18.10.18, 18:01
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9144/2018 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.09.2018 Rechnungsprüfungsausschuss 11.12.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stellt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW fest. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der bestätigte Entwurf wird dann dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Die förmliche Aufstellung bzw. Bestätigung erfolgte jeweils am 30.08.2018. Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Die Prüfung erfolgt gem. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich für die Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung, also des Rechnungsprüfungsamtes. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt bereits. Die gesetzliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss soll am 11.12.2018 erfolgen, die Beschlussfassung durch den Rat sowie die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters ist für den 18.12.2018 vorgesehen. Aus verschiedenen Gründen konnten die gesetzlichen Fristen zur Feststellung und zur Beschlussfassung der Jahresabschlüsse der letzten Jahre nicht eingehalten werden. Die Gründe lagen und liegen an der aufgrund von Personalfluktuation zeitweise nicht ausreichenden personellen Ausstattung des Fachdienstes 2 und an der tlw. zeitgleich und länger andauernden Beratungsphasen der letzten Haushalte. Der nun vorliegende Entwurf weist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6,36 Mio. € aus. Gegenüber dem planerischen Negativsaldo verbessert sich die Ertragslage um 8,16 Mio. €. Das Eigenkapital sinkt von 57.450.272,05 € um 6.363.236 € auf 51.087.036,05 €. Zu den Gründen wird insbesondere auf den Anhang bzw. den Lagebericht verwiesen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird zur Sitzung am 18.09.2018 bereitgestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Beschlussvorlage WP9-144/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 31.08.2018 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-144/2018 Seite 3