Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.09.18, 17:38
Aktualisiert
18.10.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9144/2018
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
18.09.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
11.12.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stellt den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 95 Abs.
3 Gemeindeordnung NRW fest.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte
Jahresabschluss dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der bestätigte Entwurf wird dann
dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Die förmliche Aufstellung bzw. Bestätigung erfolgte jeweils am
30.08.2018.
Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein
Lagebericht ist beizufügen.
Die Prüfung erfolgt gem. § 101 GO NRW durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis
der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über
seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich für die Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung,
also des Rechnungsprüfungsamtes.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt bereits. Die
gesetzliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss soll am 11.12.2018 erfolgen, die
Beschlussfassung durch den Rat sowie die Beschlussfassung über die Entlastung des
Bürgermeisters ist für den 18.12.2018 vorgesehen.
Aus verschiedenen Gründen konnten die gesetzlichen Fristen zur Feststellung und zur
Beschlussfassung der Jahresabschlüsse der letzten Jahre nicht eingehalten werden. Die Gründe
lagen und liegen an der aufgrund von Personalfluktuation zeitweise nicht ausreichenden
personellen Ausstattung des Fachdienstes 2 und an der tlw. zeitgleich und länger andauernden
Beratungsphasen der letzten Haushalte.
Der nun vorliegende Entwurf weist eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 6,36
Mio. € aus.
Gegenüber dem planerischen Negativsaldo verbessert sich die Ertragslage um 8,16 Mio. €.
Das Eigenkapital sinkt von 57.450.272,05 € um 6.363.236 € auf 51.087.036,05 €.
Zu den Gründen wird insbesondere auf den Anhang bzw. den Lagebericht verwiesen. Der Entwurf
des Jahresabschlusses wird zur Sitzung am 18.09.2018 bereitgestellt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Beschlussvorlage WP9-144/2018
Seite 2
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 31.08.2018
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-144/2018
Seite 3