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Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
190 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
05.09.18, 17:38
Aktualisiert
18.10.18, 18:01
Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:	Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen) Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:	Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2018 2. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 24.04.2018 Rat der Stadt Bedburg 19.06.2018 Rat der Stadt Bedburg 18.09.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses sowie auf mehrheitliche Empfehlung des Schulund Bildungsausschusses die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg gemäß der Anlage. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Schul- und Bildungsausschuss hat in seinen letzten Sitzungen vom 30.01.2018 und 10.07.2018 auf Empfehlung des Arbeitskreis „Vandalismus“ die Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung hinsichtlich der Aufnahme Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen angeregt. Auf die Vorlage WP9-205/2017 des Schul- und Bildungsausschusses wird verwiesen. Um der Problematik nicht nur am Schulzentrum der weiterführenden Schulen entgegenzuwirken, wird verwaltungsseitig die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wie folgt beabsichtigt: § 9 Abs. 5 Auf den Freiflächen von Schulen und auf Kinderspielplätzen sind der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Mitführen von Glasbehältnissen verboten. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Vorschrift werden gemäß Anlage 1 mit einem Verwarngeld in Höhe von 45,- € geahndet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-9/2018 2. Ergänzung Seite 2