Daten
Kommune
                    Bedburg
                Größe
                        190 kB
                    Datum
                        18.09.2018
                    Erstellt
                        05.09.18, 17:38
                    Aktualisiert
                        18.10.18, 18:01
                    Stichworte
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                Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-9/2018
2. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 13 30
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
24.04.2018
Rat der Stadt Bedburg
19.06.2018
Rat der Stadt Bedburg
18.09.2018
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier: Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und
Sozialausschusses
sowie
auf
mehrheitliche
Empfehlung
des
Schulund
Bildungsausschusses die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt
Bedburg gemäß der Anlage.
STADT
BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Schul- und Bildungsausschuss hat in seinen letzten Sitzungen vom 30.01.2018 und
10.07.2018 auf Empfehlung des Arbeitskreis „Vandalismus“ die Änderung der Ordnungsbehördliche
Verordnung hinsichtlich der Aufnahme Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und
auf Spielplätzen angeregt.
Auf die Vorlage WP9-205/2017 des Schul- und Bildungsausschusses wird verwiesen.
Um der Problematik nicht nur am Schulzentrum der weiterführenden Schulen entgegenzuwirken,
wird verwaltungsseitig die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wie folgt
beabsichtigt:
§ 9 Abs. 5
Auf den Freiflächen von Schulen und auf Kinderspielplätzen sind der Verzehr von
alkoholischen Getränken sowie das Mitführen von Glasbehältnissen verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Vorschrift werden gemäß Anlage 1 mit einem
Verwarngeld in Höhe von 45,- € geahndet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-9/2018 2. Ergänzung
Seite 2
            
         
                     
                    