Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
04.09.18, 18:01
Aktualisiert
05.09.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_18/2018 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
Betreff
Standorte für Glas- und Altkleiderbehälter
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.09.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung beschließt,
folgende Glascontainerstandorte zu ändern bzw. zu ergänzen: (sh. Anlage)
Weiter empfiehlt er dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur bei einer Ausschreibung der Kleidercontainer alle (oder nur: …) Glascontainerstandorte mit einem Kleidercontainer zu versehen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die derzeitigen Standorte der Glascontainer sind den Anlagen zu entnehmen. Die Fraktionen und
die Ortsbürgermeister haben diese Pläne in DIN A 3 zur besseren Übersicht erhalten. Zur Umsetzung der Abfallkonzepte – insbesondere zur Abstimmung mit der DSD AG und dem Kreis Euskirchen – müssen die Glascontainerstandorte so früh wie möglich bestimmt werden (oder dann erst
für das Jahr 2020).
Für die derzeitigen Containerstandorte liegen keine Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigungen mehr vor. Bei den etwas abgelegenen Standorten kommt es zwar zu wilden Müllablagerungen, jedoch hat dies den (wirtschaftlichen) „Vorteil“, dass dieser punktuell abgelagert wird und
so einfacher eingesammelt werden kann, als wenn er entlang der Felder und Wirtschaftswege
„verteilt“ wird.
Die Kleidercontainer sind eine „freiwillige Aufgabe“, bei der die Gemeinde die Anzahl und Standorte vorgeben kann. Insbesondere kann sie bei einer Ausschreibung gezielt die Zuverlässigkeit der
Standorte für Glas- und Altkleiderbehälter
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Leerung und Reinigung des Umfelds als ein wichtiges Vergabekriterium vorgeben. Für die Gemeinde ist die Eigensammlung derzeit keine Alternative, da die Sammlungskosten nicht durch die
Erlöse gedeckt sind.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 04.09.2018
Aufgestellt
gez. Reichwaldt
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)