Daten
Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
04.09.18, 11:48
Aktualisiert
10.09.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66.37-001 Rainer Ortmann
12.07.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
13.09.2018
Bau- und Vergabeausschuss
20.09.2018
Rat
11.10.2018
TOP Ein Ja
Nein
135/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Inden wird beschlossen.
Begründung:
Nach § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) zur langfristigen Sicherstellung
der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend ihrer Pflichten haben die Gemeinden für ihr
Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der
Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept)
aufzustellen,
das
die
derzeitige
Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit
Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der
Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der
Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den
Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Das
Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre
fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten
nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten
Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach
Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt werden. Das für Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt,
mit Rechtsverordnung Umfang und Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes zu regeln.
Das Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH wurde mit der Erstellung des
Wasserversorgungskonzeptes beauftragt. Da die Ortschaft Lucherberg vom Wasserzweckverband
Langerwehe versorgt wird, wurden die erforderlichen Informationen dem Verbandswasserwerk zur
Einarbeitung federführend zur Verfügung gestellt.
Im Wasserversorgungskonzept wird zunächst das Gemeindegebiet mit Hilfe von geeigneten Karten
wie zum Beispiel dem Flächennutzungsplan dargestellt. Es folgt die Vorstellung des
Wasserversorgers und seinen Anlagen, eine Historie der Wasserabgabemengen sowie eine
Wasserbedarfsprognose für die Folgejahre. Anschließend werden die Wasserressourcen und die
Qualitätssicherung u.a. durch den Probeentnahmeplan aufgezeigt. Der Wassertransport und die
Verteilung sind ebenfalls zu erläutern. Abschließend wird eine Gefährdungsanalyse erstellt und
Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erarbeitet.
Das Konzept sollte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW zum 01.01.2018 der Bezirksregierung Köln
vorgelegt werden.
Im Vorfeld wurde vorsorglich bereits eine Fristverlängerung beantragt. Diese wurde bis zum
31.10.2018 gewährt.
Das zu beschließende Wasserversorgungskonzept vom 29.06.2018 ist als Anlage beigefügt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Wasserversorgunskonzept
Beschlussvorlage 135/2018
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