Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
132 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
04.09.18, 11:48
Aktualisiert
10.09.18, 13:55
Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66.37-001 Rainer Ortmann 12.07.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 13.09.2018 Bau- und Vergabeausschuss 20.09.2018 Rat 11.10.2018 TOP Ein Ja Nein 135/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Das im Entwurf vorliegende Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Inden wird beschlossen. Begründung: Nach § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend ihrer Pflichten haben die Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach Absatz 1 ordnungsgemäß erfüllt werden. Das für Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, mit Rechtsverordnung Umfang und Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes zu regeln. Das Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH wurde mit der Erstellung des Wasserversorgungskonzeptes beauftragt. Da die Ortschaft Lucherberg vom Wasserzweckverband Langerwehe versorgt wird, wurden die erforderlichen Informationen dem Verbandswasserwerk zur Einarbeitung federführend zur Verfügung gestellt. Im Wasserversorgungskonzept wird zunächst das Gemeindegebiet mit Hilfe von geeigneten Karten wie zum Beispiel dem Flächennutzungsplan dargestellt. Es folgt die Vorstellung des Wasserversorgers und seinen Anlagen, eine Historie der Wasserabgabemengen sowie eine Wasserbedarfsprognose für die Folgejahre. Anschließend werden die Wasserressourcen und die Qualitätssicherung u.a. durch den Probeentnahmeplan aufgezeigt. Der Wassertransport und die Verteilung sind ebenfalls zu erläutern. Abschließend wird eine Gefährdungsanalyse erstellt und Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erarbeitet. Das Konzept sollte nach § 38 Abs. 3 LWG NRW zum 01.01.2018 der Bezirksregierung Köln vorgelegt werden. Im Vorfeld wurde vorsorglich bereits eine Fristverlängerung beantragt. Diese wurde bis zum 31.10.2018 gewährt. Das zu beschließende Wasserversorgungskonzept vom 29.06.2018 ist als Anlage beigefügt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Wasserversorgunskonzept Beschlussvorlage 135/2018 Seite 2