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Beschlussvorlage (Entwässerung bei Starkregenereignissen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
125 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
04.09.18, 11:48
Aktualisiert
04.09.18, 16:01
Beschlussvorlage (Entwässerung bei Starkregenereignissen) Beschlussvorlage (Entwässerung bei Starkregenereignissen) Beschlussvorlage (Entwässerung bei Starkregenereignissen) Beschlussvorlage (Entwässerung bei Starkregenereignissen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66.40-001/005 14.08.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 13.09.2018 Bau- und Vergabeausschuss 20.09.2018 TOP Ein Ja Nein 146/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Entwässerung bei Starkregenereignissen Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie mit der Weiterverfolgung folgender Projekte: 1. 2. 3. Begründung: Am 30.05.2018 kam es in Inden, wie bereits vor circa 10 Jahren, zu einem Starkregenereignis. Die Regenspende bei diesem Ereignis belief sich zwischen 85 und 96 Liter pro m², die innerhalb kürzester Zeit fielen. Hierdurch kam es in Teilbereichen der Ortschaft Inden/Altdorf zu Überstauungen im Kanal und somit zu Überflutungen von Straßen, die zum Teil auch Auswirkungen auf die Privatgrundstücke hatten. So ist es unter anderem in der Rathausstraße, Löwenstraße, Hauptstraße zu Wassereinfluss in Kellerräume gekommen. Ein Großteil dieser „Überflutungsstellen“ wurde bereits vor 10 Jahren betrachtet und es wurde nach umsetzbaren und finanzierbaren Lösungen gesucht. Folgende Bereiche wurden seinerzeit in einer Arbeitsgruppe Starkregen betrachtet und diskutiert: Bereich 1: Schophoven, Rurstraße / Viehövener Straße, BK 285.600 € Bereich 2: Schophoven, Zulauf zur Kläranlage, Hochwasserpumpwerk, BK 416.500 € Bereich 3: Lamersdorf, Mittelstraße insbesondere Höhe Haus Katharina, BK 327.250 € Bereich 4: Inden/Altdorf, Am Forsthof – An der Kippe – In den Benden, BK 1.071.000 € Bereich 5: Inden/Altdorf, Rathausvorplatz, BK 166.600 € Bereich 6: Inden/Altdorf, Goltsteinstraße, BK 86.870 € Bereich 7: Inden/Altdorf, Am Forsthof, BK 107.100 € Bereich 8: Inden/Altdorf, In den Benden, 190.400 € Bereich 9: Inden/Altdorf, Buschweg, BK 79.730 € Bereich 10: Inden/Altdorf, Löwenstraße , BK 53.550 € Baukosten (BK) ohne Nebenkosten wie Ingenieurhonorare etc. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Preise sich bei einer aktuellen Ausschreibung circa um 15 – 20 Prozent gegenüber den damaligen Kosten erhöhen. Zu den bereits bekannten Stellen kam es bei diesem Ereignis auch zu einer starken Überflutung im Bereich der Hauptstraße 6, 8, 8a gegenüber der Geuenicher Straße. Hier wurde aufgrund der Überflutung die gesamte Garagenhofanlage ca. 80 cm überflutet. Eine genaue Auflistung der Einsatzorte der Feuerwehr wurde vom Fachbereich III aufgestellt und ist der Vorlage beigefügt. Der aktuelle Sachstand zu den Bereichen 1 - 10 lautet wie folgt: Bereich 1: In den letzten Jahren wurde immer wieder der Bau eines Regenüberlaufbeckens in Schophoven diskutiert. In Zusammenarbeit mit dem WVER wurde dann letztendlich festgestellt, dass aufgrund des Wegfalls des Wassers aus Pier, durch die Ertüchtigung der Kläranlage Schophoven und durch die Ausführung kleinerer Maßnahmen im Netz Schophoven kein Becken zu bauen wäre. Die neue hydraulische Berechnung des Kanalnetzes ergab, dass das Netz ausreichend dimensioniert ist, um das anfallende Regenwasser im Mischnetz abzuführen. Diese Thematik wurde durch Vertreter des WVER Düren am 12.05.2016 im Bau- und Vergabeausschuss eingehend vorgestellt siehe Vorlage 49/2016). Vorgeschlagen wurde der Bau- und Vergabeausschuss eines Parallelkanales DN 800 zwischen Kreisverkehr Dunkelhof und Kläranlage Schophoven. Die Vorlage wurde einstimmig zur weiteren Beratung in die Fraktionen zurückgezogen. Bereich 2: Siehe Bereich 1 Bereich 3: Die Eigentümerin des Hauses Katharina hat seit dem Ereignis bauliche Veränderungen vorgenommen, die bei Überflutung schützen. Die Situation an dem landwirtschaftlichen Betrieb hat sich in Bezug auf die Überflutung nicht geändert. Hier könnte es bei Starkregen immer noch zur Überflutung des Hofes kommen. Bereich 4: Keine Änderungen Bereich 5: Hier sind weitere Überlegungen nach dem letzten Ereignis erfolgt. So besteht die Möglichkeit, den Kanal im Bereich „Straße entlang des Ärztehauses und der ehemaligen Metzgerei“ durch ein größeres Profil zu ersetzen und einen „Kurzschluss“ im Bereich Rathausstraße zu schaffen, um so eine Entlastung zu schaffen. Beschlussvorlage 146/2018 Seite 2 Bereich 6 - 8: Keine Änderungen Bereich 9: Diese Maßnahme wurde seinerzeit umgesetzt und hat seinen Zweck erfüllt. Das Wasser wird über eine zusätzlich verlegte Betonleitung auf den ehemaligen etwas tieferliegenden Abenteuerspielplatz abgeleitet und kann dort versickern. Bereich 10: Die Umsetzung der Maßnahme wurde seinerzeit auch beschlossen, scheiterte jedoch bei der Umsetzung, da ein Eigentümer seine Zustimmung nicht erteilt hatte, um die notwendige Abflussleitung über sein Grundstück verlegen zu lassen. Daher konnte die Entlastungsleitung nicht verlegt werden. Nach dem letzten Ereignis, bei dem viele Eigentümer in der Löwenstraße stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, fand ein Ortstermin statt. Die Herren Berger, Ingenieurbüro und Ortmann, Bauamt, erläuterten den Anliegern noch einmal die Möglichkeit der Umsetzung einer Entlastung. Der Eigentümer über dessen Grundstücksleitung verlegt werden müsste, hat sich dann im Nachgang des Termins in der Bauamt gemeldet und erklärt, dass er der Maßnahme zustimmen würde, wenn sichergestellt wird, dass dem nachträglichem Bau einer Garage über der Leitung nichts im Wege steht. Entsprechende Vereinbarungen und Dienstbarkeiten wären zu fertigen. Grundsätzlich ist zu den Untersuchungen anzumerken, dass die hier betrachteten Lastfälle 50 – 100 – jährlicher Starkregen weit über den für eine Kanalnetzauslegung üblichen Bemessungsmaßstab hinausgehen. Bei diesen lokalen Extremereignissen ist u.a. damit zu rechnen, dass das Schluckvermögen der Straßeneinläufe nicht mehr ausreicht und ein großer Teil des Regenwassers über die Straße auf die Tiefpunkte zufließen wird. Daher wird mit keiner Variante die Überflutungsgefahr vollständig gebannt werden können. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Haushaltsrechtlich gilt bei allen Maßnahmen, dass hierfür im Jahr 2018 keine Mittel zur Verfügung stehen, da es sich um Investitionen handelt, die nicht veranschlagt wurden. Die Finanzierung dieser Maßnahme(n) könnte aus der vom Rat gebildeten Sonderrücklage für Infrastrukturmaßnahmen erfolgen. Allerdings müsste der Rat eine außerplanmäßige Auszahlung hierfür beschließen. Beschlussvorlage 146/2018 Seite 3 _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Starkregenereignis am 30.05.2018 Beschlussvorlage 146/2018 Seite 4