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Info GB (Machbarkeitsstudien Elektrifizierung von Schienenstrecken a) Sachstand Eifelstrecke b) Sachstand S 23/S 17)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 12:00
Info GB (Machbarkeitsstudien Elektrifizierung von Schienenstrecken
a) Sachstand Eifelstrecke
b) Sachstand S 23/S 17) Info GB (Machbarkeitsstudien Elektrifizierung von Schienenstrecken
a) Sachstand Eifelstrecke
b) Sachstand S 23/S 17)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 358/2018 24.08.2018 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.09.2018 Machbarkeitsstudien Elektrifizierung von Schienenstrecken a) Sachstand Eifelstrecke b) Sachstand S 23/S 17 a) Sachstand Eifelstrecke Die ursprüngliche Planung des zuständigen Aufgabenträgers für den SPNV (NVR) war, eine Machbarkeitsstudie zu einer Elektrifizierung der Eifelstrecke als S-Bahn-Betrieb zu beauftragen, die den ca. 50 km langen Abschnitt zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall umfasst. Die Bedienung der restlichen Eifelstrecke sollte nach dieser Planung über einen überlagernden nicht elektrifizierten Regionalexpress erfolgen. Die Angebotsausgestaltung für die Kommunen südlich von Kall wäre damit nicht verschlechtert worden; ggf. hatten auch Fahrtzeitgewinne erzielt werden können. Für die Auswahl des Abschnittes Hürth-Kalscheuren - Kall maßgeblich ist eine Einschätzung von Fachleuten des NVR, dass eine Betrachtung bis Gerolstein oder Ehrang (Trier) zu einem negativen NKI (Nutzenkostenindikator) führen könnte und damit keine Aufnahme in die Ausbauplanung des Landes möglich wäre. Gründe für diese Einschätzung sind beispielsweise: - die begrenzte Reichweite der zukünftigen Stromeinspeisung in Euskirchen (d.h. es müsste eine neue kostenintensive Stromeinspeisung berechnet werden) eine deutlich geringer werdende Fahrgastnachfrage südlich von Kall komplizierte Bauwerke (Tunnel, Brücken) auf dem Rheinland-Pfälzer Abschnitt beachtliche Gesamtlänge Kall – Ehrang (ca. 100 km) In einem Abstimmungsgespräch zum Umfang der Studie zeigte sich Widerstand der Südkreiskommunen aus dem Kreis Euskirchen (insbesondere von Nettersheim) gegen die NVRPlanung, aber auch vom ebenfalls betroffenen ZV SPNV Rheinland Pfalz (SPNV-Zweckverband vergleichbar mit NVR). Die Forderung des ZV SPNV Rheinland-Pfalz ist, dass eine Elektrifizierung der Eifelstrecke bis Gerolstein und alternativ bis Ehrang geprüft wird. Um die Vergabe der Machbarkeitsstudie nicht weiter zu verzögern, hat der NVR nun vorgeschlagen, eine Zweiteilung der Studie vorzunehmen (Prüfung bis Gerolstein und alternativ bis Ehrang als Ergänzungsstudie). Der Kreis Euskirchen soll nach den Vorstellungen des NVR diese Studie zu einem Drittel mitfinanzieren. -2Nach Einschätzung der Kreisverwaltung Euskirchen ist eine Zweiteilung der Studie grds. sinnvoll, um die erste Studie schnellstmöglich ausschreiben zu können. Allerdings ist Finanzierung zu klären. Wegen der oben beschriebenen besonderen Schwierigkeiten (Länge der Strecke, Anzahl der Bauwerke) ist mit sehr hohen Kosten der Studie zu rechnen, und die vorgeschlagene Drittelregelung (zwei SPNV-Aufgabenträger und der Kreis Euskirchen) ist zu hinterfragen. Die Verwaltung hat dem NVR, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Kreises, Zustimmung zum geplanten Vorgehen signalisiert und gleichzeitig die Finanzierungsfrage thematisiert. Im Übrigen wurde darum gebeten, bereits bei der ersten Studie das Betriebskonzept für gesamte Eifelstrecke (wie werden konkret die nicht elektrifizierten Bereiche bedient?) darzustellen. Sachstand S 23 / S 17 Am 13.09.2017 hat das Büro Spiekermann in der Sitzung des Fachausschusses Planung, Umwelt und Verkehr die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Elektrifizierung Voreifelbahn“ vorgestellt. Danach ergab sich bei der Untersuchung der Varianten Elektrifizierung Bonn – Euskirchen und Bonn – Euskirchen - Bad Münstereifel in beiden Fällen ein außerordentlich guter Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) von 6,4. Bei der Betrachtung einer weiteren Variante mit Durchbindung nach Bonn – Mehlem lag der NKI bei 2,4. Während der Erstellung der o.a. Studie hatte sich die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung geändert. Von daher musste diesbezüglich eine Neubewertung erfolgen. Parallel dazu hatte der NVR eine Studie zur S-Bahn Köln – Bonn linksrheinisch (S 17 - als neues Angebot) in Auftrag gegeben. Da beide Strecken im Zusammenhang mit dem Bonner Hbf in Abhängigkeit zueinander stehen, wurde eine gemeinsame Neubewertung vorgenommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aus Sicht des Kreises Euskirchen die Feststellung, dass bei der gemeinsamen Betrachtung beider Studien von der Planvariante 2.1 der Ursprungsstudie zur S23 ausgegangen wurde, also von der Elektrifizierung zwischen Bad – Münstereifel und Bonn. Wie auch vom NVR bekräftigt, wird damit der Abschnitt Bad Münstereifel – Euskirchen als Bestandteil der Elektrifizierung nicht in Frage gestellt. Die genauen Hintergründe und Ergebnisse dieser gemeinsamen Betrachtung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Zusammenfassung des Büros Spiekermann. Im Ergebnis ergibt sich ein NKI von 1,4 für beide Projekte, so dass der für eine Förderung maßgebliche Grenzwert von 1,0 immer noch übersprungen wird. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)