Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 358/2018
24.08.2018
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.09.2018
Machbarkeitsstudien Elektrifizierung von Schienenstrecken
a) Sachstand Eifelstrecke
b) Sachstand S 23/S 17
a) Sachstand Eifelstrecke
Die ursprüngliche Planung des zuständigen Aufgabenträgers für den SPNV (NVR) war, eine
Machbarkeitsstudie zu einer Elektrifizierung der Eifelstrecke als S-Bahn-Betrieb zu beauftragen, die
den ca. 50 km langen Abschnitt zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall umfasst. Die Bedienung der
restlichen Eifelstrecke sollte nach dieser Planung über einen überlagernden nicht elektrifizierten
Regionalexpress erfolgen. Die Angebotsausgestaltung für die Kommunen südlich von Kall wäre damit
nicht verschlechtert worden; ggf. hatten auch Fahrtzeitgewinne erzielt werden können.
Für die Auswahl des Abschnittes Hürth-Kalscheuren - Kall maßgeblich ist eine Einschätzung von
Fachleuten des NVR, dass eine Betrachtung bis Gerolstein oder Ehrang (Trier) zu einem negativen
NKI (Nutzenkostenindikator) führen könnte und damit keine Aufnahme in die Ausbauplanung des
Landes möglich wäre.
Gründe für diese Einschätzung sind beispielsweise:
-
die begrenzte Reichweite der zukünftigen Stromeinspeisung in Euskirchen (d.h. es
müsste eine neue kostenintensive Stromeinspeisung berechnet werden)
eine deutlich geringer werdende Fahrgastnachfrage südlich von Kall
komplizierte Bauwerke (Tunnel, Brücken) auf dem Rheinland-Pfälzer Abschnitt
beachtliche Gesamtlänge Kall – Ehrang (ca. 100 km)
In einem Abstimmungsgespräch zum Umfang der Studie zeigte sich Widerstand der
Südkreiskommunen aus dem Kreis Euskirchen (insbesondere von Nettersheim) gegen die NVRPlanung, aber auch vom ebenfalls betroffenen ZV SPNV Rheinland Pfalz (SPNV-Zweckverband
vergleichbar mit NVR).
Die Forderung des ZV SPNV Rheinland-Pfalz ist, dass eine Elektrifizierung der Eifelstrecke bis
Gerolstein und alternativ bis Ehrang geprüft wird.
Um die Vergabe der Machbarkeitsstudie nicht weiter zu verzögern, hat der NVR nun vorgeschlagen,
eine Zweiteilung der Studie vorzunehmen (Prüfung bis Gerolstein und alternativ bis Ehrang als
Ergänzungsstudie). Der Kreis Euskirchen soll nach den Vorstellungen des NVR diese Studie zu
einem Drittel mitfinanzieren.
-2Nach Einschätzung der Kreisverwaltung Euskirchen ist eine Zweiteilung der Studie grds. sinnvoll, um
die erste Studie schnellstmöglich ausschreiben zu können. Allerdings ist Finanzierung zu klären.
Wegen der oben beschriebenen besonderen Schwierigkeiten (Länge der Strecke, Anzahl der
Bauwerke) ist mit sehr hohen Kosten der Studie zu rechnen, und die vorgeschlagene Drittelregelung
(zwei SPNV-Aufgabenträger und der Kreis Euskirchen) ist zu hinterfragen.
Die Verwaltung hat dem NVR, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Kreises,
Zustimmung zum geplanten Vorgehen signalisiert und gleichzeitig die Finanzierungsfrage
thematisiert. Im Übrigen wurde darum gebeten, bereits bei der ersten Studie das Betriebskonzept für
gesamte Eifelstrecke (wie werden konkret die nicht elektrifizierten Bereiche bedient?) darzustellen.
Sachstand S 23 / S 17
Am 13.09.2017 hat das Büro Spiekermann in der Sitzung des Fachausschusses Planung, Umwelt
und Verkehr die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Elektrifizierung Voreifelbahn“ vorgestellt.
Danach ergab sich bei der Untersuchung der Varianten Elektrifizierung Bonn – Euskirchen und Bonn
– Euskirchen - Bad Münstereifel in beiden Fällen ein außerordentlich guter Nutzen-Kosten-Indikator
(NKI) von 6,4. Bei der Betrachtung einer weiteren Variante mit Durchbindung nach Bonn – Mehlem
lag der NKI bei 2,4.
Während der Erstellung der o.a. Studie hatte sich die Verfahrensanleitung zur Standardisierten
Bewertung geändert. Von daher musste diesbezüglich eine Neubewertung erfolgen. Parallel dazu
hatte der NVR eine Studie zur S-Bahn Köln – Bonn linksrheinisch (S 17 - als neues Angebot) in
Auftrag gegeben. Da beide Strecken im Zusammenhang mit dem Bonner Hbf in Abhängigkeit
zueinander stehen, wurde eine gemeinsame Neubewertung vorgenommen. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang aus Sicht des Kreises Euskirchen die Feststellung, dass bei der gemeinsamen
Betrachtung beider Studien von der Planvariante 2.1 der Ursprungsstudie zur S23 ausgegangen
wurde, also von der Elektrifizierung zwischen Bad – Münstereifel und Bonn. Wie auch vom NVR
bekräftigt, wird damit der Abschnitt Bad Münstereifel – Euskirchen als Bestandteil der Elektrifizierung
nicht in Frage gestellt.
Die genauen Hintergründe und Ergebnisse dieser gemeinsamen Betrachtung ergeben sich aus der
als Anlage beigefügten Zusammenfassung des Büros Spiekermann. Im Ergebnis ergibt sich ein NKI
von 1,4 für beide Projekte, so dass der für eine Förderung maßgebliche Grenzwert von 1,0 immer
noch übersprungen wird.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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