Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
06.09.18, 11:00
Aktualisiert
06.09.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 458/2018
21.08.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
19.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel werden im Haushaltsentwurf 2019 bei Kostenträger 542 01,
Zeile 25 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur
Verfügung.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 3 ab der Kreisgrenze zum RheinSieg Kreis bis zum Abzweig der Kreisstraße 2 nach Metternich vorbehaltlich der Bewilligung von
Fördergeldern durch die Bezirksregierung Köln zu.
-2Begründung:
Bereits seit Jahren wird der schlechte Zustand der Kreisstraße 3 in der Ortslage Müggenhausen
beklagt. Die Fahrbahn wird durch den Kiesgrubenverkehr stark in Anspruch genommen und ist
inzwischen soweit verbraucht, dass aus Sicht der Fachabteilung die Notwendigkeit zu einer
grundhaften Erneuerung besteht. Eine erneute Ausbesserung in Form von Flickarbeiten durch den
Kreisbauhof wäre nicht sachgerecht und wirtschaftlich nicht vertretbar.
Aufgrund dessen wurde vorsorglich bereits ein Finanzierungsantrag zur Beantragung von
Straßenbauförderungen bei der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel der Umsetzung ab 2019
eingereicht.
Die Erneuerungsmaßnahme ist geplant für den Abschnitt ab der Kreisgrenze zum Rhein-Sieg Kreis
bis zum Abzweig der Kreisstraße 2 nach Metternich.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 915 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der
seitlichen Ortsstraßen. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m.
Die Gemeinde Weilerswist beabsichtigt ihrerseits einen in der Ortslage Schwarzmaar zur L 210
abführenden Wirtschaftsweg auszubauen und als Ausweichtrasse für den Kiesgrubenverkehr zur
Verfügung zu stellen. Von der Maßnahme wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Müggenhausen
vom Schwerverkehr erwartet.
Geplante Sanierungsmaßnahmen:
Eine Bohrkernanalyse zeigte, dass im gesamten Streckenzug Probleme beim Schichtenverbund
vorliegen. Auch die Gesamtstärke der bituminösen Schichten entspricht nicht den Anforderungen der
heutigen RStO. Insofern wurde vorbehaltlich weiter gehender Baugrundanalysen davon
ausgegangen, dass der vollständige Schwarzdeckenaufbau aufzunehmen und zu erneuern ist. Der
vorhandene ungebundene Aufbau ist nachzuverdichten und nach Bedarf zu ergänzen.
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist nach Bedarf die Anpassung der Rinnen und Sinkkästen sowie
die Erneuerung von Straßenausstattung vorgesehen. Die Gemeinde Weilerswist wurde darüber
hinaus um Auskunft gebeten, ob ergänzende Anpassungen der Nebenanlagen bzw. Arbeiten am
Kanalnetz vorgesehen sind. Eventuell vorgesehene Maßnahmen werden im Zuge der weiteren
Planung Berücksichtigung finden.
Unter Zugrundelegung der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde der zukünftige Fahrbahnaufbau der
Ortsdurchfahrt entsprechend der Belastungsklasse 3,2 wie folgt geplant:
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphaltbinder
6,0 cm
Tragschicht
12,0 cm
auf vorhandenem Frostschutz
Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung
des gesamten Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten beseitigt.
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind derzeit nicht geplant.
Es soll jedoch noch geprüft werden, ob die vorhandenen geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen
modifiziert oder ergänzt werden müssen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut derzeitigen Kostenschätzungen ca. 900.000,- €.
-3-
Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung mit einer
Förderung von 60 % zu rechnen. Somit verbliebe für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil von
360.000,- €. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen.
Die notwendigen Mittel wurden für den Haushalt 2019 angemeldet.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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