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Beschlussvorlage GB (K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
06.09.18, 11:00
Aktualisiert
06.09.18, 11:00
Beschlussvorlage GB (K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept) Beschlussvorlage GB (K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept) Beschlussvorlage GB (K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 458/2018 21.08.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 19.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 K 3, Grundhafte Erneuerung Müggenhausen hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel werden im Haushaltsentwurf 2019 bei Kostenträger 542 01, Zeile 25 eingeplant und stehen nach Rechtskraft des Haushalts zur Verfügung. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 3 ab der Kreisgrenze zum RheinSieg Kreis bis zum Abzweig der Kreisstraße 2 nach Metternich vorbehaltlich der Bewilligung von Fördergeldern durch die Bezirksregierung Köln zu. -2Begründung: Bereits seit Jahren wird der schlechte Zustand der Kreisstraße 3 in der Ortslage Müggenhausen beklagt. Die Fahrbahn wird durch den Kiesgrubenverkehr stark in Anspruch genommen und ist inzwischen soweit verbraucht, dass aus Sicht der Fachabteilung die Notwendigkeit zu einer grundhaften Erneuerung besteht. Eine erneute Ausbesserung in Form von Flickarbeiten durch den Kreisbauhof wäre nicht sachgerecht und wirtschaftlich nicht vertretbar. Aufgrund dessen wurde vorsorglich bereits ein Finanzierungsantrag zur Beantragung von Straßenbauförderungen bei der Bezirksregierung Köln mit dem Ziel der Umsetzung ab 2019 eingereicht. Die Erneuerungsmaßnahme ist geplant für den Abschnitt ab der Kreisgrenze zum Rhein-Sieg Kreis bis zum Abzweig der Kreisstraße 2 nach Metternich. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 915 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der seitlichen Ortsstraßen. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m. Die Gemeinde Weilerswist beabsichtigt ihrerseits einen in der Ortslage Schwarzmaar zur L 210 abführenden Wirtschaftsweg auszubauen und als Ausweichtrasse für den Kiesgrubenverkehr zur Verfügung zu stellen. Von der Maßnahme wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Müggenhausen vom Schwerverkehr erwartet. Geplante Sanierungsmaßnahmen: Eine Bohrkernanalyse zeigte, dass im gesamten Streckenzug Probleme beim Schichtenverbund vorliegen. Auch die Gesamtstärke der bituminösen Schichten entspricht nicht den Anforderungen der heutigen RStO. Insofern wurde vorbehaltlich weiter gehender Baugrundanalysen davon ausgegangen, dass der vollständige Schwarzdeckenaufbau aufzunehmen und zu erneuern ist. Der vorhandene ungebundene Aufbau ist nachzuverdichten und nach Bedarf zu ergänzen. Neben den Fahrbahnerneuerungen ist nach Bedarf die Anpassung der Rinnen und Sinkkästen sowie die Erneuerung von Straßenausstattung vorgesehen. Die Gemeinde Weilerswist wurde darüber hinaus um Auskunft gebeten, ob ergänzende Anpassungen der Nebenanlagen bzw. Arbeiten am Kanalnetz vorgesehen sind. Eventuell vorgesehene Maßnahmen werden im Zuge der weiteren Planung Berücksichtigung finden. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Verkehrsbelastung wurde der zukünftige Fahrbahnaufbau der Ortsdurchfahrt entsprechend der Belastungsklasse 3,2 wie folgt geplant: Asphaltbeton 4,0 cm Asphaltbinder 6,0 cm Tragschicht 12,0 cm auf vorhandenem Frostschutz Einzelne Stellen mit Tragfähigkeitsproblemen bis in den Untergrund werden durch eine Erneuerung des gesamten Fahrbahnaufbaus bis in die ungebundenen Tragschichten beseitigt. Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind derzeit nicht geplant. Es soll jedoch noch geprüft werden, ob die vorhandenen geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen modifiziert oder ergänzt werden müssen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut derzeitigen Kostenschätzungen ca. 900.000,- €. -3- Gemäß der aktuellen Fördersätze ist bei Maßnahmen der grundhaften Erneuerung mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Somit verbliebe für die Kreisverwaltung ein Eigenanteil von 360.000,- €. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Folgekostenberechnung zu entnehmen. Die notwendigen Mittel wurden für den Haushalt 2019 angemeldet. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)