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Beschlussvorlage (Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
147 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
05.09.18, 13:53
Aktualisiert
05.09.18, 13:53
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 991 /X.L. Datum: 05.09.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Auswirkungen der Hitze- und Dürrewelle auf den Kommunalwald Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1) Der Rat nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen der Hitze und Dürrewelle auf den Kommunalwald zur Kenntnis. 2) Er beschließt, dass der Fichtenstammholzeinschlag bis auf Weiters eingestellt wird. 3) Er beauftragt die Verwaltung, im möglichen Rahmen, die Empfehlungen des Waldschutzes zur aktuellen Borkenkäfersituation, im Gemeindewald anzuwenden und umzusetzen. Begründung: zu 1) Die Witterung der letzten Wochen, mit länger andauernden Hitzewellen, mit hohen Sommertemperaturen und extremer Trockenheit, haben die Bäume geschwächt und die Entwicklung wärmeliebender Insekten begünstigt. Aus allen Teilen der Bundesrepulik Deutschland laufen Meldungen ein, über massiv auftretenden Stehendbefall durch Borkenkäfer. Aufgrund der zu geringen Wasserversorgung der befallenen Wirtsbäume, ist der Bruterfolg der Käfer gut bis sehr gut, so dass mit einer massiven Vermehrung der Tiere zu rechnen ist. Dies führt zwangsläufig zu der Annahme, dass mit einer hohen Ausgangspopulation im Frühjahr 2019 zu rechnen ist. Oberste Priorität ist nunmehr, den derzeit noch schwer erkennbaren Stehendbefall zu beseitigen, mit dem Ziel, die Zahl der in die Überwinterung gehenden Käfer, größtmöglich zu verringern. Dies kann erreicht werden, durch zügige Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes. Des Weiteren werden die befallenen Kronenreste gehackt, um sie brutuntauglich zu machen. Da aufgrund des großen Mengenanfalls von Käferholz die sofortige Abfuhr nur beschränkt möglich ist, wird der Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln derzeit von den Waldschutzabteilungen aller Bundesländer empfohlen und durchgeführt werden. Dies muss, da der Käfer im Boden überwintert, bis Ende Oktober betrieben werden. Die Bestimmungen von PEFC zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind als Auszug der PEFCStandards für nachhaltige Waldbewirtschaftung als Anlage 3 beigefügt. Derzeit laufen Bemühungen des Waldbesitzerverbandes NRW, dass Fördergelder für die erschwerten Aufwendungen, so wie für den Ertragsverlust durch die Dürre im Sommer 2018, akquiriert werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Waldschutzinfo Nr. 07/2018 der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Göttingen (Anlage I) und der Waldschutz-Infomeldung Nr. 5/2018 des Landesbetriebes Wald und Holz NRW (Anlage II) zu entnehmen. 3 zu 2) Der Landesbetrieb Wald und Holz sowie andere Landesforstverwaltungen der Bundesländer haben im Staatswald aufgrund der aktuellen Borkenkäferkalamität den Frischholzeinschlag gestoppt und die Empfehlungen an den Privat- und Körperschaftswald gegeben, in selbiger Form zu verfahren. Es wird daher vorgeschlagen, den Frischholzeinschlag im Gemeindewald ebenfalls bis auf Weiteres zu stoppen. zu 3) Wie den beigefügten Waldschutzinformationen des Waldschutzmangements Wald und Holz NRW, sowie der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt entnommen werden kann, sind verschiedene Handlungsweisen benannt, die zur Minimierung dieser Borkenkäferkalamität beitragen sollen. Neben dem Forstbeamten verfügen auch die Forstwirte der Gemeinde Nettersheim über die nach PEFC-Standard geforderte Sachkunde bzw. den entsprechenden Sachkundenachweis Pflanzenschutz. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister