Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
05.09.18, 09:02
Aktualisiert
05.09.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 786 /X.L. Z.2
Datum: 04.09.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
11.09.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
25.09.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
02.10.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Scheinwerferzählung und Wildbestandserfassung
Auch in diesem Frühjahr wurde durch die Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem , Hellenthal und Nettersheim eine Scheinwerferzählung durchgeführt.
Bei Betrachtung des gezählten Bestandes und daraus hochgerechneten Bestandes, bleibt die Situation der Rotwildbestandesdichte im Rotwildbewirtschaftungsbezirk „Zitterwald-Mürel“ höchst angespannt. (Siehe auch Vorlage 700 X.L. vom
30.05.2017). Trotz intensiver Bemühungen einzelner Akteure, die Rotwilddichte
merklich zu reduzieren, muss festgestellt werden, dass im Rotwildbewirtschaftungsbezirk davon auszugehen ist, dass die Wilddichte weiter ansteigt.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Rotwild dort konzentriert, wo es sich
„wohlfühlt“. Es ist deutlich erkennbar, dass die notwendige Bejagung zeitlich, wie
flächig, nicht stattfindet. Trotz dieser ungünstigenRahmenbedingungen kann an
der Waldvegetation in der Gemeinde Nettersheim festgestellt werden, dass die
Verbissbelastung in den Revieren, derzeit in unterschiedlicher Intensität zurück
geht.
Verbissgutachten
Einen genauen Aufschluss, des durch Wild entstandenen Schadens, wird das derzeit durch den Landesbetrieb Wald und Holz in den Revieren durchgeführte
Verbissgutachten ergeben.
Nach Angaben des Forstamtes Hocheifel Zülpicher Börde, werden die ersten Ergebnisse im Frühjahr 2019 vorliegen.
In dem nach Abschluss vorliegenden Gutachten, besteht ein wichtiges Instument
zur Festlegung der Abschüsse.
Bejagung
Durch unterschiedliche Intensität der Bejagung, Trockenheit und Äsungsangebot,
sowie durch Winterfütterung in angrenzenden Nachbarrevieren des Gemeindewaldes,trotz milder Winter, kommt es zu Wanderbewegungen des Rotwildes. Diese Abwanderung des Rotwildes erschwert die Erfüllung des Abschussplanes teilweise massiv.
Auch wenn mit der Abwanderung des Rotwildes eine Verringerung des Verbisses
einhergeht, ist diese Bejagung, auf temporär kleinem Raum, nicht abschließend
zufriedenstellend.
Trotz intensiver Gespräche, ist bei einigen Akteuren die flächige Bejagung des
Kahlwildes in dem erforderlichen Maße nicht erkennbar.
Jagdliches Bewirtschaftungskonzept und Tourismus
In der Vorlage 700/X.L. wurde angekündigt, dass die Jagd auch touristisch eingebunden werden kann.
3
Im Bereich der Abt. 52 C hat der Waldbesucher nunmehr von einem Beobachtungsstand auf dem Weg zur „Frühstücksbuche“ die Möglichkeit, das Wild auf einer Wildwiese ungestört zu beobachten.
Derzeit wird geprüft, inwie weit dieser Wildbeobachtungspunkt in den Naturerlebnispfad einzuflechten ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister