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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
02.10.2018
Erstellt
05.09.18, 09:02
Aktualisiert
05.09.18, 09:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 786 /X.L. Z.2 Datum: 04.09.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 25.09.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 02.10.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum jagdlichen Bewirtschaftungskonzept zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Scheinwerferzählung und Wildbestandserfassung Auch in diesem Frühjahr wurde durch die Hegegemeinschaften Blankenheim, Dahlem , Hellenthal und Nettersheim eine Scheinwerferzählung durchgeführt. Bei Betrachtung des gezählten Bestandes und daraus hochgerechneten Bestandes, bleibt die Situation der Rotwildbestandesdichte im Rotwildbewirtschaftungsbezirk „Zitterwald-Mürel“ höchst angespannt. (Siehe auch Vorlage 700 X.L. vom 30.05.2017). Trotz intensiver Bemühungen einzelner Akteure, die Rotwilddichte merklich zu reduzieren, muss festgestellt werden, dass im Rotwildbewirtschaftungsbezirk davon auszugehen ist, dass die Wilddichte weiter ansteigt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Rotwild dort konzentriert, wo es sich „wohlfühlt“. Es ist deutlich erkennbar, dass die notwendige Bejagung zeitlich, wie flächig, nicht stattfindet. Trotz dieser ungünstigenRahmenbedingungen kann an der Waldvegetation in der Gemeinde Nettersheim festgestellt werden, dass die Verbissbelastung in den Revieren, derzeit in unterschiedlicher Intensität zurück geht. Verbissgutachten Einen genauen Aufschluss, des durch Wild entstandenen Schadens, wird das derzeit durch den Landesbetrieb Wald und Holz in den Revieren durchgeführte Verbissgutachten ergeben. Nach Angaben des Forstamtes Hocheifel Zülpicher Börde, werden die ersten Ergebnisse im Frühjahr 2019 vorliegen. In dem nach Abschluss vorliegenden Gutachten, besteht ein wichtiges Instument zur Festlegung der Abschüsse. Bejagung Durch unterschiedliche Intensität der Bejagung, Trockenheit und Äsungsangebot, sowie durch Winterfütterung in angrenzenden Nachbarrevieren des Gemeindewaldes,trotz milder Winter, kommt es zu Wanderbewegungen des Rotwildes. Diese Abwanderung des Rotwildes erschwert die Erfüllung des Abschussplanes teilweise massiv. Auch wenn mit der Abwanderung des Rotwildes eine Verringerung des Verbisses einhergeht, ist diese Bejagung, auf temporär kleinem Raum, nicht abschließend zufriedenstellend. Trotz intensiver Gespräche, ist bei einigen Akteuren die flächige Bejagung des Kahlwildes in dem erforderlichen Maße nicht erkennbar. Jagdliches Bewirtschaftungskonzept und Tourismus In der Vorlage 700/X.L. wurde angekündigt, dass die Jagd auch touristisch eingebunden werden kann. 3 Im Bereich der Abt. 52 C hat der Waldbesucher nunmehr von einem Beobachtungsstand auf dem Weg zur „Frühstücksbuche“ die Möglichkeit, das Wild auf einer Wildwiese ungestört zu beobachten. Derzeit wird geprüft, inwie weit dieser Wildbeobachtungspunkt in den Naturerlebnispfad einzuflechten ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister