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Mitteilung (Sanierung von Wirtschaftswegen; hier: Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Titz
Größe
135 kB
Datum
26.09.2018
Erstellt
05.09.18, 16:52
Aktualisiert
05.09.18, 16:52
Mitteilung (Sanierung von Wirtschaftswegen;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 110/2018 03.09.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Hans-Peter Luksch 02463/659-34 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 20.09.2018 Rat 26.09.2018 Betreff Sanierung von Wirtschaftswegen; hier: Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 1. März 2018 die Verwaltung beauftragt, eine Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege für die Haushaltsplanung 2019 und ff. zu erstellen. Bereits im vergangenen Jahr hat die Verwaltung, auf Grundlage des Wirtschaftswegekonzepts sowie der geführten Gespräche mit den Ortslandwirten gemeinsam mit dem jeweiligen Ortslandwirten Befahrungen der verschiedenen Wirtschaftswege vorgenommen. Hierdurch konnte die verschiedenen Prioritäten und Wichtigkeiten der Wege und der jeweiligen Schadstellen thematisiert und vor Ort besprochen werden; diese Befahrungen wurden im laufenden Jahr fortgesetzt. Auf der Grundlage der 2017 und 2018 durchgeführten Befahrungen und unter Hinzuziehung des Wirtschaftswegekonzepts wurden einzelne Prioritäten und eventuelle Kosten nochmals überprüft sowie ggf. angepasst. So wurde bei der Überarbeitung der Priorisierung auch die tatsächliche Nutzung der Wirtschaftswege betrachtet, da diese nicht nur landwirtschaftliche Wege sind, die der Bewirtschaftung von Ackerflächen dienen; zahlreiche Wege werden z.B. auch als „Anliegerstraßen“ zu den Aussiedlerhöfen genutzt und/oder sind als „Radwege“ im Radroutenplaner NRW ausgewiesen. Diese tatsächliche Nutzung der Wege ist neben dem Schadensbild ebenfalls bei der Priorisierung und Planung der weiteren Nutzung der einzelnen Wege zu betrachten. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Priorisierungen werden in der nachfolgenden Tabelle je Gemarkung drei Wege aufgeführt, die, nach Ansicht der Verwaltung, mit die höchste Priorität in der jeweiligen Gemarkung genießen sollten. Gemarkung Flur Flurstück Kategorie Art der Befestigung Geplante Befestigung Gevelsdorf 20 20 18 45 169 81 Hauptweg Hauptweg Hauptweg Pflaster Asphalt Asphalt Hocheinbau Hocheinbau Hocheinbau Müntz 16 13 12 26 8 14 Hauptweg Nebenweg Nebenweg Asphalt Asphalt Pflaster Hocheinbau Rückbau Schotter Rödingen 1 24 28 59 1 69 Hauptweg Hauptweg Hauptweg Asphalt Asphalt Pflaster Hocheinbau Hocheinbau Hocheinbau Titz 34 47 32 22 99 214 Hauptweg Hauptweg Hauptweg Asphalt Pflaster Asphalt Hocheinbau Hocheinbau Hocheinbau Hasselsweiler 11 13 13 81 302 44 Hauptweg Anliegerweg Nebenweg Asphalt Asphalt Asphalt Hocheinbau Rückbau Hocheinbau Unter der Annahme, dass eine Sanierung/Ertüchtigung sämtlicher in dieser Tabelle aufgeführten Wege in 2019 möglich wäre und diese im Rahmen der dann vorzunehmenden Bodenproben kein „belastetes“ Material aufzeigen, würden sich die geschätzten Sanierungsosten allein für diese 15 Wege auf rund 1.500.000 Euro belaufen. Betrachtet man nunmehr die zeitliche Komponenten sowie finanzielle und personelle Kapazitäten, so erscheint eine Umsetzung der vorgenannten Sanierungsmaßnahmen als unrealistisch. Insofern wurde diese Liste nochmals heruntergebrochen und ein angenommenes Sanierungsprogramm unter Berücksichtigung von zwei Wegen pro Jahr (nicht je Gemarkung, sondern für das gesamte Gemeindegebiet) reduziert. Eine Priorisierung für die kommenden drei Jahre würde zu folgendem Ergebnis führen: -2- Kategorie Art der Befestigung Geplante Befestigung 45 14 Hauptweg Nebenweg Pflaster Pflaster Hocheinbau Schotter 20 13 169 44 Hauptweg Nebenweg Asphalt Asphalt Hocheinbau Hocheinbau 1 32 59 214 Hauptweg Hauptweg Asphalt Asphalt Hocheinbau Hocheinbau Jahr Gemarkung Flur Flurstück 2019 2019 Gevelsdorf Müntz 20 12 2020 2020 Gevelsdorf Hasselsweiler 2021 2021 Rödingen Titz Die Umsetzung eines solchen Sanierungsprogramms wäre unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde denkbar und würde, vorsichtig geschätzt, Kosten in Höhe von rund 190.000 Euro (2019), rund 205.000 Euro (2020) bzw.rund 195.000 Euro (2021) verursachen (unter der bereits erwähnten Annahme, dass bei Bodenproben kein „belastetes“ Material gefunden wird). Ungeachtet der vorgenannten Maßnahmen und Kosten, die jährlich neu zu prüfen wären, würde die Verwaltung einen weiteren jährlichen Betrag in einer Höhe von pauschal 25.000 Euro für „kleinere“ Maßnahmen in die Haushaltsplanung einstellen; hierdurch können z.B. Zufahrten zu Wirtschaftswegen, Schlaglöcher, etc., repariert werden. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, einen weiteren gemeinsamen Termin mit den Ortslandwirten zu koordinieren, in dem die vorgenannten Wege dargestellt und nochmals diskutiert werden sollen, so dass im Rahmen der Haushaltsplaneinbringung 2019 erste Maßnahmen eingeplant und durch die Gremien der Gemeinde Titz beraten werden können. Ferner wird die Verwaltung im Rahmen dieses Termins die in der Vergangenheit bereits begonnene Diskussion über alternative Finanzierungsmethoden für Wirtschaftswege (z.B. KAG, Wirtschaftswegeverband) weiterführen. Jürgen Frantzen -3-