Daten
Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
05.09.18, 21:06
Aktualisiert
05.09.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66.42.-013
02.08.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.09.2018
TOP Ein Ja
Nein
142/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kanalsanierungen in der „Seestraße“ und „Am
Lugberg“ in offener Bauweise durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und
Einstellung der Mittel in den Finanzaushalt 2019.
Begründung:
Im Rahmen der beauftragten Kanalsanierung im Inlinerverfahren der Firma Jackels im Ortsteil
Lucherberg, sollten die Schmutzwasserleitungen in der „ Seestraße“ in Gänze sowie „Am Lugberg“
in Teilabschnitten durch einen Inliner saniert werden.
Im Mai 2018 kam es in der Seestraße zu einer Verstopfung des Hauptkanals. Aus diesem Anlass
erfolgte eine Neubefahrung des Kanals, die direkt als Vorbefahrung zur Sanierung dienen sollte.
Bei dieser Befahrung wurde festgestellt, dass sich das Schadensbild in Bezug auf die alte Befahrung
verschlechtert hat. Eine Bewertung des Ingenieurbüros Berger in Zusammenarbeit mit der Firma
Jackels ergab, dass eine Inlinersanierung nun nicht mehr ausreichend wäre, da der geplante Inliner
keinerlei statische Verbesserungen des Kanals mit sich bringt und der sich in der Haltung
befindliche Unterbogen auf Dauer zu Stauungen des Schmutzwassers führen würde.
Daher wird seitens des Ingenieurbüros und der Firma Jackels eine Sanierung in offener Bauweise
empfohlen.
Weiterhin wurde die zu sanierende Leitung „Am Lugberg“ kontrolliert. Im Sanierungskonzept
waren mehrere Kurzliner vorgesehen. Aufgrund der geringen Überdeckungshöhe des Kanals
verursachte zwischenzeitlich die erhöhte Verkehrsbelastung durch schwerere Lkw, zu einem
„wandern“ der Scherben. Daher ist hier ebenfalls eine Sanierung im Inlinerverfahren nicht mehr
zielführend.
Es ist angedacht, bei der Erneuerung den Kanal tiefer und somit mit größerer Überdeckungshöhe zu
verlegen. Ebenfalls soll der Kanal nach den heute geltenden statischen Regeln bemessen werden,
um so in Zukunft einen Bruch zu verhindern.
Beide Maßnahmen werden investiv gebucht und können daher über die üblichen 66 Jahre
abgeschrieben werden.
Aufgrund dieser oben beschriebenen Sachlage schlägt die Verwaltung vor, den Empfehlungen des
Ingenieurbüros zu folgen und die Kanalsanierung in offener Bauweise auszuführen.
Nach Zustimmung werden die Mittel in die Haushaltsanmeldung 2019 mit aufgenommen und nach
Genehmigung des Haushaltes ausgeschrieben. Sollte sich in der Zwischenzeit eine dringlichere
Handlungsweise ergeben, eventuell aufgrund eines Zusammenbruches des Kanals, wird dieses
sofort mitgeteilt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
110 538 001
Sachkonto:
Investiv
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
300.000,00 €
€
300.000,00 €
€
€
☐ ja
☒ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 142/2018
Seite 2