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Beschlussvorlage (Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg )

Daten

Kommune
Inden
Größe
126 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
05.09.18, 21:06
Aktualisiert
05.09.18, 21:06
Beschlussvorlage (Kanalsanierung  Seestraße und am Lugberg


) Beschlussvorlage (Kanalsanierung  Seestraße und am Lugberg


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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66.42.-013 02.08.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.09.2018 TOP Ein Ja Nein 142/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Kanalsanierung Seestraße und am Lugberg Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Kanalsanierungen in der „Seestraße“ und „Am Lugberg“ in offener Bauweise durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Einstellung der Mittel in den Finanzaushalt 2019. Begründung: Im Rahmen der beauftragten Kanalsanierung im Inlinerverfahren der Firma Jackels im Ortsteil Lucherberg, sollten die Schmutzwasserleitungen in der „ Seestraße“ in Gänze sowie „Am Lugberg“ in Teilabschnitten durch einen Inliner saniert werden. Im Mai 2018 kam es in der Seestraße zu einer Verstopfung des Hauptkanals. Aus diesem Anlass erfolgte eine Neubefahrung des Kanals, die direkt als Vorbefahrung zur Sanierung dienen sollte. Bei dieser Befahrung wurde festgestellt, dass sich das Schadensbild in Bezug auf die alte Befahrung verschlechtert hat. Eine Bewertung des Ingenieurbüros Berger in Zusammenarbeit mit der Firma Jackels ergab, dass eine Inlinersanierung nun nicht mehr ausreichend wäre, da der geplante Inliner keinerlei statische Verbesserungen des Kanals mit sich bringt und der sich in der Haltung befindliche Unterbogen auf Dauer zu Stauungen des Schmutzwassers führen würde. Daher wird seitens des Ingenieurbüros und der Firma Jackels eine Sanierung in offener Bauweise empfohlen. Weiterhin wurde die zu sanierende Leitung „Am Lugberg“ kontrolliert. Im Sanierungskonzept waren mehrere Kurzliner vorgesehen. Aufgrund der geringen Überdeckungshöhe des Kanals verursachte zwischenzeitlich die erhöhte Verkehrsbelastung durch schwerere Lkw, zu einem „wandern“ der Scherben. Daher ist hier ebenfalls eine Sanierung im Inlinerverfahren nicht mehr zielführend. Es ist angedacht, bei der Erneuerung den Kanal tiefer und somit mit größerer Überdeckungshöhe zu verlegen. Ebenfalls soll der Kanal nach den heute geltenden statischen Regeln bemessen werden, um so in Zukunft einen Bruch zu verhindern. Beide Maßnahmen werden investiv gebucht und können daher über die üblichen 66 Jahre abgeschrieben werden. Aufgrund dieser oben beschriebenen Sachlage schlägt die Verwaltung vor, den Empfehlungen des Ingenieurbüros zu folgen und die Kanalsanierung in offener Bauweise auszuführen. Nach Zustimmung werden die Mittel in die Haushaltsanmeldung 2019 mit aufgenommen und nach Genehmigung des Haushaltes ausgeschrieben. Sollte sich in der Zwischenzeit eine dringlichere Handlungsweise ergeben, eventuell aufgrund eines Zusammenbruches des Kanals, wird dieses sofort mitgeteilt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: 110 538 001 Sachkonto: Investiv wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein 300.000,00 € € 300.000,00 € € € ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 142/2018 Seite 2