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Beschlussvorlage (5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
05.09.18, 21:06
Aktualisiert
05.09.18, 21:06
Beschlussvorlage (5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK)  des Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf) Beschlussvorlage (5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK)  des Wasserverbandes Eifel-Rur - Entwurf)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66.36-001/001 Rainer Ortmann 05.09.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 20.09.2018 TOP Ein Ja Nein 175/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes Eifel-Rur Entwurf Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt sein Einvernehmen gem. § 53 Abs. 3 Satz 1 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Jahre 2019 – 2030. Begründung: Dem Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER Düren) obliegt gem. § 53 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) die Abwasserbeseitigungspflicht zur Abwasserreinigung in Kläranlagen in seinem Verbandsgebiet. Den WVER Mitgliedskommunen obliegt weiterhin die Abwasserbeseitigungspflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers. Der WVER Düren ist verpflichtet, den zuständigen Behörden (Umweltministerium und Bezirksregierung Köln) für die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Kommunen, im Benehmen mit diesen, ein Konzept über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen vorzulegen (ABK). Das ABK des WVER Düren wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung erstmals am 26.01.1995 aufgestellt und in den Jahren 1998, 2003 sowie 2008 und 2013 fortgeschrieben. Der WVER Düren legt nunmehr die fünfte Fortschreibung des ABK für den Zeitraum von 2019 bis 2030 vor. Für die Gemeinde Inden wird in der 5. Fortschreibung des ABK folgender Bestand ausgewiesen: Ursprünglich war der Neubau eines Abschlages in der Rurstraße vorgesehen. Die detaillierten hydraulischen Berechnungen hatten ja gezeigt, dass diese Maßnahme entbehrlich ist, daher wurde sie im ABK gestrichen. Weiterhin ist der Bau eines Hochwasserpumpwerkes am RÜB Kläranlage Schophoven vorgesehen gewesen. Dieses Projekt verfolgt der WVER Düren auch weiterhin. Allerdings hatte sich bei genauerer Analyse der hydraulischen Verhältnisse und der Überschwemmungsgebiete der Rur ergeben, dass die bislang vorgelegte Planung sehr wahrscheinlich überdimensioniert ist. Daher wird die Planung hier anzupassen sein, und es werden die derzeit in Arbeit befindlichen neuen Überschwemmungsgebiete der Rur berücksichtigt. Es wird von den Neuberechnungen, die die Bezirksregierung Köln durchführen lässt, erwartet, dass sie die bisherigen Planungen beeinflussen werden. Die Neuberechnungen werden voraussichtlich Mitte 2019 vorliegen. Das Projekt wird aus kaufmännischen Gründen von daher derzeit nicht fortgeführt. Sobald dem WVER Düren aber die neuen Grundlagendaten zur Verfügung stehen und die neue Analyse die Erfordernis des Pumpwerkes bestätigt, wird dieses Projekt erneut aufgenommen und in der nächsten Aktualisierungsmeldung des ABK an die Bezirksregierung gemeldet (i.d.R. Ende März eines Jahres). Die Verwaltung wird eine entsprechende Mitteilung erbitten, um die Kosten der Maßnahme zu erfahren. Der Gesamtentwurf des ABK kann beim Bauamt eingesehen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☒ ja ☐ nein € € Derzeit nicht zu beziffern. ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Allgem. Vertreter Fachbereichsleiter Kämmerer des Bürgermeister Beschlussvorlage 175/2018 Seite 2