Daten
Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
05.09.18, 21:06
Aktualisiert
05.09.18, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66.36-001/001
Rainer Ortmann
05.09.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
20.09.2018
TOP Ein Ja
Nein
175/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasserverbandes Eifel-Rur Entwurf
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss erklärt sein Einvernehmen gem. § 53 Abs. 3 Satz 1
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
des Wasserverbandes Eifel-Rur für die Jahre 2019 – 2030.
Begründung:
Dem Wasserverband Eifel-Rur Düren (WVER Düren) obliegt gem. § 53 Landeswassergesetz NRW
(LWG NRW) die Abwasserbeseitigungspflicht zur Abwasserreinigung in Kläranlagen in seinem
Verbandsgebiet. Den WVER Mitgliedskommunen obliegt weiterhin die Abwasserbeseitigungspflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers.
Der WVER Düren ist verpflichtet, den zuständigen Behörden (Umweltministerium und
Bezirksregierung Köln) für die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Kommunen, im
Benehmen mit diesen, ein Konzept über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur
Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen vorzulegen (ABK).
Das ABK des WVER Düren wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung erstmals am
26.01.1995 aufgestellt und in den Jahren 1998, 2003 sowie 2008 und 2013 fortgeschrieben.
Der WVER Düren legt nunmehr die fünfte Fortschreibung des ABK für den Zeitraum von 2019 bis
2030 vor.
Für die Gemeinde Inden wird in der 5. Fortschreibung des ABK folgender Bestand ausgewiesen:
Ursprünglich war der Neubau eines Abschlages in der Rurstraße vorgesehen. Die detaillierten
hydraulischen Berechnungen hatten ja gezeigt, dass diese Maßnahme entbehrlich ist, daher wurde
sie im ABK gestrichen.
Weiterhin ist der Bau eines Hochwasserpumpwerkes am RÜB Kläranlage Schophoven vorgesehen
gewesen. Dieses Projekt verfolgt der WVER Düren auch weiterhin. Allerdings hatte sich bei
genauerer Analyse der hydraulischen Verhältnisse und der Überschwemmungsgebiete der Rur
ergeben, dass die bislang vorgelegte Planung sehr wahrscheinlich überdimensioniert ist. Daher wird
die Planung hier anzupassen sein, und es werden die derzeit in Arbeit befindlichen neuen
Überschwemmungsgebiete der Rur berücksichtigt. Es wird von den Neuberechnungen, die die
Bezirksregierung Köln durchführen lässt, erwartet, dass sie die bisherigen Planungen beeinflussen
werden. Die Neuberechnungen werden voraussichtlich Mitte 2019 vorliegen. Das Projekt wird aus
kaufmännischen Gründen von daher derzeit nicht fortgeführt. Sobald dem WVER Düren aber die
neuen Grundlagendaten zur Verfügung stehen und die neue Analyse die Erfordernis des
Pumpwerkes bestätigt, wird dieses Projekt erneut aufgenommen und in der nächsten
Aktualisierungsmeldung des ABK an die Bezirksregierung gemeldet (i.d.R. Ende März eines
Jahres).
Die Verwaltung wird eine entsprechende Mitteilung erbitten, um die Kosten der Maßnahme zu
erfahren.
Der Gesamtentwurf des ABK kann beim Bauamt eingesehen werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☒ ja
☐ nein
€
€
Derzeit nicht zu
beziffern.
☐ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Allgem. Vertreter
Fachbereichsleiter
Kämmerer
des Bürgermeister
Beschlussvorlage 175/2018
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