Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
310384.pdf
Größe
8,0 MB
Erstellt
30.08.18, 12:00
Aktualisiert
26.09.18, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1044/WP17
öffentlich
35052-2018
30.08.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan - Jülicher Straße / Bahntrasse Nord hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.09.2018
04.10.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung:
-
Entwicklung einer ÖPNV-, Rad- und Grüntrasse auf der ehemaligen Bahntrasse
-
Verbesserung der Nutzung der Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld der ehemaligen
Bahntrasse
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Jülicher Straße / Bahntrasse Nord - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung:
-
Entwicklung einer ÖPNV-, Rad- und Grüntrasse auf der ehemaligen Bahntrasse
-
Verbesserung der Nutzung der Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld der ehemaligen
Bahntrasse
die Aufstellung des Bebauungsplanes – Jülicher Straße / Bahntrasse Nord - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
1.
Planungsanlass
Nach Aufgabe der Mineralwasserabfüllung wurde das ehemalige Betriebsgelände der Kaiserbrunnen
AG mehrmals verkauft. Eine Wiedernutzung der bislang brachliegenden Hallen erfolgte durch die
wechselnden Eigentümer jedoch nicht. Nachdem nun das Gelände wieder zum Verkauf ansteht,
sollen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung des gewerblichen
Standortes verbessert und eine öffentliche Durchwegung gesichert werden.
2.
Städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das industriell geprägte und orthogonal ausgerichtete Gelände zwischen dem Grünen Weg und der
Jülicher Straße wird durch die Bahntrasse diagonal getrennt. Zusätzlich schneidet sich die
Bahntrasse, bedingt durch die Anforderungen des Schienenverkehrs, höhenmäßig in das Gelände
ein. Diese Zäsur verursacht zum Teil ungünstige Flächenzuschnitte, die zudem auch noch schlecht
erschlossen sind bzw. ist die Erreichbarkeit nur über andere Grundstücke gegeben. In den
rückwärtigen Grundstücksteilen haben sich daher entlang der Bahntrasse Lagerflächen und
untergenutzte Bereiche etabliert. Darüber hinaus grenzen Gewerbegrundstücke unmittelbar an den
bestehenden Wohnungsbestand in der Lombardenstraße.
Für den gewerblichen Bereich nördlich der Bahntrasse bis zur Krefelder Straße wurde im Jahre 1987
die Aufstellung eines Bebauungsplanes (A 85) beschlossen, um den Einzelhandel im Gewerbegebiet
zu steuern. Auf der Grundlage der Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg wurde im Jahre 1997
für den gewerblich-industriellen Bereich südlich der Bahntrasse bis zur Wurm ein
Aufstellungsbeschluss A 118 gefasst und eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. (siehe Anlage
Planungsrechtliche Übersicht)
Der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 867 – Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof –
erstreckt sich zwischen dem Grünen Weg und der Bahntrasse inklusive der Gelände des Nordbahnhof
und der ehemaligen Kaiserbrunnen AG. Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan, indem
lediglich die Art der Nutzung geregelt ist und insbesondere neben der Festsetzung als GE der
Einzelhandel gesteuert werden soll.
Im Jahre 2006 wurde auf der Grundlage der Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg für den
Bereich um den Güterbahnhof die Aufstellung des Bebauungsplanes - Grüner Weg / Eisenbahnpark beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Thematisiert wurde hierbei
die Neuordnung der Lagerflächen, die am Grünen Weg im Zusammenhang mit dem ehemaligen
Güterbahnhof entstanden und in der zweiten Reihe liegen. Auf der Grundlage dieser Planung hat die
Stadt Aachen Schlüsselgrundstücke erworben, wodurch die Grundlagen einer Verbesserung der
Erschließung des gewerblichen Bereiches geschaffen wurden und Flächenteile für überregionale
Radwegeverbindung vorgehalten werden können.
Vorlage FB 61/1044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2018
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3.
Ziel und Zweck der Planung
Das Gelände um die Bahntrasse liegt im Programmgebiet Soziale Stadt Aachen-Nord. Durch eine
gezielte Steuerung der weiteren Entwicklung sollen die Standortqualitäten verbessert, das Quartier
geöffnet werden sowie urbane Produktion am Rande der Innenstadt zukunftsfähig bleiben. Die
Flächen der alten Bahntrasse und die daran angrenzenden Grundstücke, insbesondere das
ehemalige Betriebsgrundstück Kaiserbrunnen können hier vor allem auch im Zusammenhang mit dem
stillgelegten Nordbahnhof eine wichtige Rolle in der weiteren Quartiersentwicklung spielen.
Bereits in der Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg aus dem Jahr 1998 wird die ehemalige
Bahntrasse, die über das Kaiserbrunnengelände verläuft, einerseits als eine verkehrssichere und
grünbegleitende Rad- und Fußwegeverbindung und andererseits als eine mögliche ÖV-Trasse
(Euregiobahn) gesehen. So ist die ÖPNV Verbindung entlang der vorhandenen Gleistrasse vom
Grünen Weges über den ehemaligen Güterbahnhof und des ehemaligen Kaiserbrunngengelände zur
Jülicher Straße in Richtung Innenstadt Bestandteil im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes. In der
anstehenden Fortschreibung soll die Trasse bestätigt werden.
Auf der ehemaligen Bahntrasse ist das Potential gegeben, eine Grünvernetzung mit der
Radwegeberbindung im Zuge des Bahntrassenradweges Aachen-Jülich herzustellen. Gleichzeitig
können damit Flächen für eine spätere Aktivierung der Bahn vorgehalten werden. Im Laufe der Jahre
wurden jedoch die Teilflächen der aufgegebenen Bahntrasse von Anliegern erworben und nur in
Abschnitten konnte die Stadt Aachen Flächen hierfür erwerben. Um eine ausreichende Breite für die
neue „Mobiltätstrasse“ zu bekommen, sind im geringfügigen Maße Flächen der angrenzenden
Betriebe erforderlich.
4.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst aufgrund der beschriebenen
städtebaulichen Anforderungen die Flächen der ehemaligen Bahntrasse und alle daran angrenzenden
Grundstücke.
5.
Beschlussempfehlung
Mit dem bereits gefassten Aufstellungsbeschluss A 118 von 1997 wurde das Ziel einer „Erneuerung,
Verbesserung und Aktivierung des Gewerbegebietes Grüner Weg“ festgelegt. Die Ziele der
Rahmenplanung haben bis heute ihre Gültigkeit, sind jedoch in dem über 200 ha großen Gebiet
entsprechend allgemein gefasst.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für den Planbereich - Jülicher Straße /
Bahntrasse Nord - zu fassen. Für den Geltungsbereich sollen die allgemeinen Ziele der
Rahmenplanung Gewerbegebiet Grüner Weg konkretisiert werden, indem die Entwicklung einer
ÖPNV-, Rad- und Grüntrasse auf der ehemaligen Bahntrasse und die Verbesserung der Nutzung der
Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld der Bahntrasse sichergestellt wird.
Anlage/n:
1.
Übersichtsplan
2.
Luftbild
3.
Planungsrechtliche Situation Übersicht
Vorlage FB 61/1044/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2018
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