Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
311299.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
E 88/0068/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Eurogress
Beteiligte Dienststelle/n:
04.09.2018
Neues Kurhaus
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
19.09.2018
19.09.2018
Rat der Stadt Aachen
Hauptausschuss
Entscheidung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei Beschluss für eine weitere Ausarbeitung der Nutzungsmöglichkeit Variante D muss auch die Prüfung aller
(finanz-)rechtlichen Aspekte, insbesondere steuer- und bilanzrechtlicher Art, sowie von diesbezüglichen
Optimierungsmöglichkeiten unter Einbezug eines externen Gutachters erfolgen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Bei Beschluss für eine weitere Ausarbeitung der Nutzungsmöglichkeit Variante D muss auch die Prüfung aller
(finanz-)rechtlichen Aspekte, insbesondere steuer- und bilanzrechtlicher Art, sowie von diesbezüglichen
Optimierungsmöglichkeiten unter Einbezug eines externen Gutachters erfolgen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
Seite: 1/17
Erläuterungen:
Vorbemerkung
Mit Vorlage vom 20.02., 27.03. und 26.06.2018 wurde der VV, sowie am 18.04.18 der Rat und am 05.07.18 der
Hauptausschuss über den Stand der jeweiligen Erkenntnisse und Variantenuntersuchungen alternativer
Nutzungen im Neuen Kurhaus unterrichtet und jeweils grobe Einschätzungen über Kostenauswirkungen (ohne
Planungstiefe) vorgelegt.
Im Ergebnis konnte festgehalten werden:
-
Alternative Unterbringungen städtischer Nutzungen wie z.B. StA, ats, Eurogress sind
möglich – grundsätzlich auch vermindert in Kombination mit WestSpiel.
-
In allen Varianten konnten – was die Baukosten selber betrifft – Einsparungen zwischen 0,8
und 2,5 Mio. EUR identifiziert werden.
Die erhofften Kosteneinsparungen im deutlich höheren Mio.-Bereich sind dagegen nicht
erzielbar.
Begründung:
a.
Der feste Kostenanteil mit allgemeiner Nutzung (45 %), großem Saal (6,6 %), Gastronomie
(15 %) und historischen Elementen (2,2 %) ist mit 68,8% der Kosten kaum verrückbar – egal,
welche weiteren Nutzungen eingebracht werden.
b.
Jegliche Neuansätze führen zu Umplanungs-Honoraren im mind. 6-stelligem Bereich.
c.
Die bei den externen Nutzern liegenden Ausstattungs-/ Einrichtungskosten fallen bei
städtischen Nutzungen zusätzlich an und erhöhen die Gesamtkosten. Bei einer Nutzung durch das
Eurogress muss hochwertige Medien- und Veranstaltungstechnik eingebaut werden. D.h. ein
Austausch des Nutzers WestSpiel mit dem Eurogress führt zu keinen Einsparungen.
d.
Der Club zur Stärkung der Aachener Kulturszene ist weiterhin gewollt (= rd. 1,5 Mio. EUR).
Zusätzliche Kostenmehrungen ergeben sich durch:
e.
Baupreis-Steigerungen. Diese befinden sich real auf dem Höchststand seit 10 Jahren mit 57% p.a. Bei 34,8 Mio. EUR Baukosten sind dies rd. 2,0 Mio. EUR pro Jahr.
f.
ein höheres Kostenrisiko aller neuen Planungsansätze, die hier alle nur grob betrachtet und
nicht durch Planungen verifiziert sind. Einzig die vorliegende Entwurfsplanung von H&P hat
aufgrund der vorhandenen Planungstiefe höhere Aussagekraft und damit ein vermindertes
Kostenrisiko.
Für die Untersuchung wurde nicht auf die Nutzer zugegangen. Daher konnten deren möglichen technischen
Anforderungen nicht abgefragt und somit nicht berücksichtigt werden.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Verwaltung mit weiteren Prüfungen beauftragt:
1. Das Vorhaben, das Neue Kurhaus gemeinsam mit WestSpiel, Explorado und Maison van den Boer zu
nutzen, wird nicht mehr verfolgt.
2. Die BL Eurogress stellt die Entwicklungsmöglichkeiten unter Einbeziehung des NK und der
Machbarkeitsuntersuchung (Wittfeld) dar (> Entbehrlichkeit von Aufstockung oder Erweiterung).
3. Darstellung umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit Ermöglichung Vorsteuerabzug.
4. Weitere Variantenuntersuchung:
Eurogress EG, Vermietung zu Bürozwecken OG (an Dritte), Catering mit Nutzung
Aussenterrasse, UG kulturelle Nutzung, sowie Darstellung der Folgekosten und der
„Umwegrentabilität“.
5. Markterkundungsverfahren auf Erbpachtbasis
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Ausdruck vom: 05.09.2018
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1. Sachstand zum ursprünglichen Nutzungskonzept (WestSpiel, Explorado und Maison van den Boer)
Nachdem WestSpiel bereits schriftlich mitgeteilt hatte, dass man gegen eine anderweitige Nutzung keine
Einwände erheben werde, hat WestSpiel zwischenzeitlich eine Mietvertragsverlängerung für den Standort am
Tivoli unter dem Vorbehalt der Aufhebung der bestehenden Rückzugsverpflichtung in das Neue Kurhaus mit der
Aachener Stadion BeteiligungsGmbH ausgehandelt. Die Aufhebung der Rückzugsverpflichtung ist zur Beratung
im Rat der Stadt Aachen am 19.09.2018 – aufgrund der Tangierung des Mietverhältnisses zur ASB mit eigenem
Tagesordnungspunkt - vorgesehen.
Explorado wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Nutzungskonzept nicht weiter verfolgt wird und hat
zwischenzeitlich zudem schriftlich bestätigt, dass sie aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen an einer
Anmietung nicht mehr interessiert sind.
Maison van den Boer wurde nach vorheriger gemeinsamer Erörterung ebenfalls darüber informiert, dass das
ursprüngliche Nutzungskonzept nicht weiter verfolgt wird, da u.a. der hohe Herrichtungsaufwand nicht
unerhebliche Auswirkungen auf die Pachthöhe haben würde.
2. Zukünftige Entwicklung des Eurogress
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Leerstands des Neuen Kurhauses kommen für eine Erweiterung der
Kapazitäten des Eurogress zwei Varianten in Frage:
1. Erweiterung des Eurogress durch Aufstockung auf dem Dach oder in den rückwärtigen Anlieferungsund Parkbereich
2. Entwicklung des Neuen Kurhauses als weitere Veranstaltungsstätte mit dem Schwerpunkt auf
gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen
Variante 1
Für die Überprüfung der Möglichkeiten einer Erweiterung gemäß Variante 1 wurde das Büro
kadawittfeldarchitektur GmbH mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Die Studie hat folgende Ergebnisse gebracht:
1. Aufstockung auf dem Dach:
- Bestehende Treppenhäuser können nicht zur Entfluchtung der Aufstockung herangezogen werden.
- Wegfall von Räumen in den darunter liegenden Geschossen durch Einfügen zusätzlicher
notwendiger Treppen.
- Rücksichtsvolle Höhe gegenüber Casino („guter Nachbar“) gelingt nur unter Einbußen bei
Funktionalität & Flächenwirtschaftlichkeit.
- Es ist davon auszugehen, dass die Bestandsstatik ertüchtigt werden muss.
- Umsetzung im laufenden Betrieb sehr schwer; es ist eine zeitweise Schließung des Eurogress
erforderlich.
2. Erweiterung im rückwärtigen Anlieferungs- und Parkbereich des Eurogress:
- Eine vom laufenden Betrieb des Eurogress unabhängige Errichtung der Baustelle ist möglich.
- Funktional gute Ausgestaltung der Konferenzsäle und des multifunktionalen Foyers, sowohl im
Zusammenhang, als auch unabhängig vom Eurogress.
Die begehbare Dachlandschaft bietet über den Nutzungszweck der Kongressnutzung hinaus einen
wesentlichen Mehrwert für eine öffentliche Nutzung.
Des Weiteren wird der heute nicht einsehbare Parkbereich zu einem sozial kontrollierten und
positiven urbanen Raum verwandelt.
Das Büro empfiehlt die Erweiterung in den rückwärtigen Anlieferungs- und Parkbereich. Für diese Maßnahme
wird mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 38 Mio. EUR gerechnet. Für die Erweiterung auf dem Dach
erfolgte keine Ermittlung des Kostenrahmens, da diese abschließend als nicht umsetzbar bewertet wurde.
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Variante 2
Für das Konzept der weiteren Entwicklung des Eurogress im Neuen Kurhaus sind zwei Aussagen aus der Studie
„Potenzialabschätzung des Kongressstandortes“ aus dem Jahr 2010 von zentraler Bedeutung:
1. „Das Veranstaltungsprofil im Eurogress ist unscharf, da kein eindeutiger Schwerpunkt zu erkennen ist.“
2. „Insgesamt lässt sich ein Bedarf an einer zusätzlichen Veranstaltungsräumlichkeit für ca. 1.000
Personen zur Verlagerung der blockierenden Veranstaltungen (insbesondere Konzerte) ableiten.“
An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass die Musikdirektion den Europa-Saal bis zum Sommer 2012 mit
den Sinfoniekonzerten vier Wochentage (Probe: Montag und Dienstag sowie Konzerte: Mittwoch und
Donnerstag) belegt hat. Mit Umbau des Umspannwerks in der Borngasse wurde die Vereinbarung getroffen, dass
die Sinfoniekonzerte ab der Saison 2012/2013 auf Sonntag und Montag mit Proben am Freitag und Samstag
verlegt werden. Somit konnten vor allem die für Kongresse attraktiven Zeitfenster in der Woche geschaffen
werden und die blockierenden Veranstaltungen wurden zeitlich verlegt. Hieraus lässt sich ableiten, dass der Saal
für 1.000 Personen zur Verlagerung der blockierenden Veranstaltungen nicht mehr mit dieser Kapazität
notwendig ist. Dennoch wird eine Erweiterung der Kapazitäten des Eurogress nach wie vor für unbedingt
notwendig gehalten. Allerdings stellt sich die Frage, welche Kapazität tatsächlich benötigt wird.
2.1 Ermittlung des Kapazitätsbedarfs für eine Weiterentwicklung des Eurogress
Rahmenbedingungen für die Ermittlung des Kapazitätsbedarfs des Eurogress werden zum einen durch die
Marktsituation und bundesweite Trends im Tagungs- und Kongressbereich sowie im Veranstaltungsbereich
gesetzt. Grundlage für die Analysen und Einschätzungen sind dabei sowohl vorliegende Daten, Studien und
statistische Auswertungen.
Zum anderen liefern die nach Veranstaltungsarten spezifischen Anforderungen sowie die seit 2012 durch das
Eurogress erfasste konkrete Nachfrage weitere Informationen.
Für die Ermittlung des Kapazitätsbedarfs wird daher auf folgendes Zahlenmaterial zurückgegriffen:
1. Prognostizierte Zahlen aus der Studie „Potenzialabschätzung zum Kongressstandort Aachen“ (2010 in
Auftrag gegeben; erstellt von der Firma Symbios)
2. Veranstaltungsstatistiken (Zahlen bereits stattgefundener Veranstaltungen)
3. Anfragestatistik Eurogress (2012-2017)
Potenzialabschätzung zum Kongressstandort Aachen
Im Rahmen der Studie wurden Experten schriftlich befragt, wie viel zusätzliche Tagungen und Kongresse sie bei
einer optimierten Infrastruktur für Tagungen und Kongresse durchführen würden. An der Befragung nahmen 10
Experten teil. Diese kamen zu folgenden Annahmen:
Veranstaltungsart
Wissenschaft
Wirtschaft
Insgesamt
in Prozent
Anzahl der Veranstaltungen
insgesamt
TN (Teilnehmer)-Zahlen der Veranstaltungen
> 1.000
500-999
100-499
< 100
29
4
5
9
9
15
0
1
7
1
44
4
6
16
10
100%
9%
14%
36%
23%
o.A.
2
6
8
18%
Schlussfolgerung Symbios:
Die Potenziale wurden dabei jedoch weniger bei den Großkongressen (über 2.000 TN) gesehen, sondern vor
allem bei Tagungen und Kongressen, Schulungen und Fortbildungen in kleinerer bis mittlerer Größenordnung
(bis ca. 500 TN).
So kann auch unter der Annahme einer optimalen Tagungs- und Kongress-Infrastruktur in Aachen seitens der
schriftlich Befragten nur mit vier zusätzlichen Tagungen und Kongressen über 1.000 TN gerechnet werden.
Darüber hinaus hat die Firma Symbios, die die Studie im Auftrag des Eurogress, des aachen tourist service e.V
sowie des BLB NRW erstellt hat, folgende eigene Schätzung vorgenommen:
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Ausdruck vom: 05.09.2018
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Veranstaltungsart
Wissenschaft
Wirtschaft
Insgesamt
in Prozent
Anzahl der Veranstaltungen
insgesamt
> 1.750
150
5
180
5
330
10
100%
3%
TN-Zahlen der Veranstaltungen
1.000-1749
500-999
100-499
5
15
50
5
5
70
10
20
120
3%
6%
36%
< 100
75
95
170
52%
Grundsätzlich sieht auch Symbios den Bedarf zum Ausbau der Infrastruktur in Aachen. Aufgrund des Auftrags
beziehen sich die ermittelten Zahlen allerdings nur auf den Bedarf nach weiteren Tagungs- und
Kongresskapazitäten.
Aus der Befragung der Experten geht hervor, dass sie glauben, dass sie bei optimierter Infrastruktur ca. 44
Veranstaltungen pro Jahr mehr durchführen würden. Dabei liegt der Anteil der geschätzten Veranstaltungen mit
einer Kapazität bis zu 500 Teilnehmern bei 59% (= 26 Veranstaltungen). Der Bedarf nach Kapazitäten für mehr
als 500 Personen liegt nach Expertenmeinung bei 25%.18% der Experten haben keine Angaben gemacht.
Nach der eigenen Einschätzung von Symbios liegt der Bedarf für Kapazitäten bis zu 500 Personen bei 88%.
Vergleich ausgewählter Veranstaltungsstatistiken
Verschiedene Meeting- & Eventbarometer und Statistiken für Deutschland, für einzelne Regionen und Städte
zeigen eine starke Nachfrage nach Räumlichkeiten bis zu 500 Personen auf.
Hierbei wird häufig zwischen Veranstaltungen aller Art sowie beruflich motivierten Veranstaltungen (Tagungen
und Kongressen) unterschieden.
Meeting-&
Eventbarometer
Deutschland (2017)
Meeting-&
Eventbarometer
NRW (2017)
Meeting-&
Eventbarometer
Aachen (2017)
Eurogress
(2017)
Anteil beruflich motivierter VA bis zu 500 TN
89,8%
91,3%
98 %
79%
Anteil aller VA bis zu 500
TN
Keine Angabe
möglich
85,9%
Keine Angabe
möglich
37,8%
In Deutschland haben ca. 9 von 10 Tagungen und Kongresse eine Teilnehmerzahl bis 500. In NRW sind es
sogar 9,1 Tagungen und Kongresse von 10. Im Vergleich zu Deutschland und NRW ist der Anteil aller
Veranstaltungen bis 500 Personen im Eurogress deutlich geringer. Das liegt darin begründet, dass im Meeting-&
Eventbarometer Deutschland und NRW ein Querschnitt aller Locations – von klein bis sehr groß - abgebildet
wird.
Auswertung Anfragenstatistik Eurogress
Um die Kapazität für eine Erweiterung zu ermitteln, ist neben den o.a. Statistiken die Auswertung der
Anfragenstatistik des Eurogress heranzuziehen. Hier finden sich belastbare Zahlen nach der Nachfrage und
somit auch nach dem tatsächlichen Kapazitätsbedarf.
Anteil beruflich motivierter VA bis zu 500 TN
Anteil aller VA bis zu 500 TN
Eurogress (2012-2017)
82%
59,7%
Die Nachfrage für Veranstaltungen aller Art bis zu 500 Personen liegt mit 59,7% deutlich über der Zahl der
bereits stattfindenden Veranstaltungen von 37,8%. Die Nachfrage für Kapazitäten bis zu 500 Teilnehmer für
beruflich motivierte Veranstaltungen ist mit 82% sehr hoch.
Aus den Ergebnissen der Studie, den diversen Veranstaltungsstatistiken sowie der Anfragestatistik des
Eurogress lässt sich ableiten, dass der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten bis 500 Personen deutlich größer als
für Kapazitäten für mehr als 500 Personen ist, sowohl für Veranstaltungen aller Art als auch nur für die
Veranstaltungsart Tagungen und Kongresse.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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2.2 Konzeption der Erweiterung des Eurogress
Eine Weiterentwicklung des Betriebes Eurogress muss unter folgenden Prämissen betrachtet werden:
Kapazität
Veranstaltungsschwerpunkt
Ambiente/Funktionalität
Da bereits zwei Locations vom Eurogress betrieben werden, werden diese im Folgenden unter Berücksichtigung
der genannten Prämissen verglichen:
Kapazität im größten Raum
in Reihenbestuhlung
Veranstaltungsschwerpunkt
Ambiente/Funktionalität
Eurogress
1.700 Plätze
Kein klarer Schwerpunkt – es
finden folgende VA-Arten statt:
kulturelle, gesellschaftliche VA,
Tagungen und Kongresse,
Messen und Sonstige VA
Anteil der Tagungen, Kongresse
und Messen beträgt aber ca.
50%
Sehr funktional
Optimale Infrastruktur für
Kongresse im Hinblick auf
zentrale Datenübertragung in
Vortragssäle
Hervorragende Ausstattung
aller Räume mit Ton-, Licht- und
Medientechnik
Tivoli
330 Plätze
Schwerpunkt:
Firmenveranstaltungen,
Weihnachtsfeiern, Events
Wenig funktional
Wenig technische Infrastruktur
Besonderes Ambiente, da
hochwertige Ausstattung
Fußballstadion
Businessbereich aufgrund der
räumlichen Gegebenheiten für
kulturelle Veranstaltungen komplett
ungeeignet
Eurogress
Die große Stärke des Eurogress sind die Funktionalität sowie die technische Ausstattung, die großen Kongressen
aufgrund der sehr guten Infrastruktur optimale Voraussetzungen bietet. Regelmäßig finden im Eurogress
nationale und internationale Kongresse statt. Im Jahr 2016 haben erstmals sieben Großkongresse mit einem
Umsatz von mindestens 100.000 EUR, netto/Kongress stattgefunden. Es konnte allein aus diesen
Veranstaltungen ein Umsatz von 727.000 EUR, netto, generiert werden. Daher sollte der Schwerpunkt im
Eurogress eindeutiger definiert werden, und es sollte schwerpunktmäßig als Kongresszentrum weiter entwickelt
werden. Bereits jetzt sind 50% der Veranstaltungen Tagungen und Kongresse.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
Das gesamte Eurogress muss in möglichst vielen Zeitfenstern in den klassischen Kongressmonaten
(April, Mai, Juni, September, Oktober) zur Verfügung stehen
kleine kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Ballettveranstaltungen etc.), aber auch kleine Tagungen, für
die der Europa-Saal eigentlich zu groß ist, sollten in einer anderen Location eingebucht werden können,
damit sie nicht blockieren
größtmögliche Flexibilität bei der Raumbelegung muss durch vielfältiges Raum- und Locationangebot
gegeben sein
Tivoli
Mit dem Business- und Eventbereich betreibt das Eurogress bereits eine weitere, für Veranstalter sehr attraktive,
Location. Hier finden vor allem Firmenveranstaltungen, gesellschaftliche Veranstaltungen sowie Seminare und
kleine Tagungen bis zu 330 Personen in der Club Lounge 1 (größter abgeschlossener Raum) statt. Eine
Optimierung der technischen Infrastruktur für Tagungen und Kongresse kommt im Tivoli aufgrund der
Mietsituation sowie der räumlichen Gegebenheiten nicht in Frage. Kulturelle Veranstaltungen können aufgrund
der räumlichen Gegebenheiten im Businessbereich überhaupt nicht stattfinden.
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Ausdruck vom: 05.09.2018
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Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen können im Business- und Eventbereich auf zwei Ebenen bis zu 800 Gäste
untergebracht werden, allerdings handelt es sich dabei nicht um Veranstaltungen, für die ein abgeschlossener
Raum benötigt wird. Problem bei Veranstaltungen dieser Art ist, dass keine zentrale Bühne aufgebaut werden
kann, so dass z.B. Weihnachtsfeiern, Firmenfeiern mit Ansprachen in dieser Größenordnung häufig nicht im
Tivoli durchgeführt können.
Die Erweiterung des Eurogress sollte daher eine Ergänzung zu den bereits stehenden Räumlichkeiten unter
Berücksichtigung der Kapazität, des Veranstaltungsschwerpunktes sowie des Ambientes/der Funktionalität sein.
Die Ergebnisse der Betrachtung der bestehenden Locations bestätigen aus folgenden Gründen, dass eine
Erweiterung des Eurogress im Neuen Kurhaus sinnvoll wäre:
1. Kapazität im Großen Saal: bis zu 520 Plätze in Reihenbestuhlung möglich (im Parkett und im Rang)
2. Schwerpunkt: kulturelle, gesellschaftliche und private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten,
Jubiläen)
3. Ambiente/Funktionalität: hochwertiges Ambiente aufgrund des sehr repräsentativen Gebäudes sowie
der weiteren Räume; somit ist auch die Funktionalität für gesellschaftliche Veranstaltungen sehr hoch.
In diesem Zusammenhang sollten auch die aktuellen Planungen der Innovation Factory auf dem Campus West
betrachtet werden. Nach Aussage der RWTH Campus GmbH vom 14. August 2018 ist ein Teil der inhaltlichen
Konzeption der Innovation Factory bereits auf dem Campus Melaten in Form von Labs umgesetzt worden. An der
Konzeption des Gebäudes der Innovation Factory auf dem Campus West hat sich nichts im Vergleich zum Stand
von 2016 geändert. Allerdings ist die Kombination der verschiedenen Nutzungen sowie die Anordnung dieser
Nutzungen auf verschiedenen Ebenen noch nicht vertiefend geplant worden, da aufgrund des Stillstands
hinsichtlich des Grundstücks kein weiteres Geld in Planungen investiert worden ist. Somit stehen keine konkreten
Kapazitäten für die verschiedenen Nutzungen fest. Aktuell erarbeitet die Campus GmbH bis Frühjahr 2019 einen
Masterplan für den gesamten Campus West; darin ist auch eine Fläche für die Innovation Factory vorgesehen
(ohne Detailplanung des Inneren des Gebäudes).
Für den Betrieb der Veranstaltungsfazilitäten wird ein Investor und Betreiber gesucht, der professionell neue
Veranstaltungsformate für den Standort entwickeln soll. Die Campus GmbH sieht sich nicht in der Rolle des
Betreibers, da es nicht deren Kernkompetenz ist, Veranstaltungsgeschäft professionell zu betreiben oder
Räumlichkeiten zu vermarkten. Die Campus GmbH beabsichtigt nicht, ein wirtschaftliches Risiko bzw. ein
negatives Ergebnis, das sich aus einem Veranstaltungsbetrieb ergeben könnte, zu übernehmen.
Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass die Nachfrage nach Veranstaltungsräumen das Angebot übersteigt. Darüber hinaus
ist durch Gutachter und Experten bestätigt worden, dass der Veranstaltungsmarkt in Aachen
Wachstumspotenzial hat. Die notwendigen Kapazitäten, um die Nachfrage befriedigen zu können und am
wachsenden Veranstaltungsmarkt teilnehmen zu können, könnten im Neuen Kurhaus geschaffen werden. Zudem
könnte dieses aufgrund der historischen Architektur eine gelungene Ergänzung zum funktionalen Eurogress
sowie zum modernen Business- und Eventbereich des Tivoli darstellen. Somit wäre eine Erweiterung des
Eurogress durch Aufstockung oder in den rückwärtigen Park- und Anlieferungsbereich entbehrlich. Sollte
aufgrund der Entwicklung des Veranstaltungsmarktes langfristig eine zusätzliche Erweiterung notwendig werden,
ist hierfür die Erweiterung im rückwärtigen Park- und Anlieferungsbereich des Eurogress denkbar.
3. Realisierung einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung des Neuen Kurhauses mit dem Ziel des
möglichst vollumfänglichen Vorsteuerabzugs
Mit Beschluss vom 04.07.2018 beauftragte der Hauptausschuss die Verwaltung zu untersuchen, wie eine
umsatzsteuerpflichtige Vermietung des Neuen Kurhauses realisiert werden kann. Ziel der umsatzsteuerpflichtigen
Nutzung ist es, den Vorsteuerabzug für die Sanierung und Einrichtung des Objektes zu ermöglichen.
Die Verwaltung hat dazu bei der Kanzlei VBR Dr. Paffen Schreiber und Partner mbB (VBR) ein entsprechendes
Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten kann alleine Beurteilungsgrundlage der umsatzsteuerrelevanten Aspekte sein. Weitere
Modellgestaltungsfragen hinsichtlich darüber hinausgehender finanz- und haushaltsrelevanter Fragestellungen
bedürfen einer ergänzenden Begutachtung und Prüfung aller (finanz-)rechtlichen Aspekte, insbesondere steuerund bilanzrechtlicher Art, sowie von diesbezüglichen Optimierungsmöglichkeiten.
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Das durch VBR erstellte Gutachten weist auftragsgemäß im Grunde drei verschiedene Varianten aus:
1. Nutzung durch einen Eigenbetrieb oder die Stadt Aachen selbst i. R. eines Betriebes gewerblicher Art (BgA)
2. Vermietung durch die Stadt Aachen i.R. der Vermögensverwaltung – Nutzung durch Dritte(n)
3. Überlassung i. R. eines Erbbaurechts vor abschließender Sanierung
Insgesamt ist festzuhalten, dass alle drei Alternativen grundsätzlich dazu geeignet sind, den Vorsteuerabzug aus
den anfallenden Sanierungskosten in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass in der Variante 3 (Erbpacht)
die letztlichen Sanierungskosten durch den Erbpachtnehmer zu tragen wären, sodass sich die Frage eines
möglichen Vorsteuerabzuges für die Stadt Aachen nur hinsichtlich der Vorlaufkosten (z.B. Planungs- und
Gutachterkosten) ergäbe.
Letztlich knüpft die Umsatzsteuerpflicht an die konkrete Nutzung an und bezieht sich nicht auf die Ausgestaltung
der Eigentums- bzw. Mietverhältnisse. Auch bei „Kettenvermietungen“ (z.B. „Untervermietung“ von Büroräumen
oder des Clubs) ist die Umsatzsteuerpflicht der letztlichen Nutzung ausschlaggebend.
Im Falle der Nutzung durch das Eurogress wurde die umsatzsteuerliche Nutzung bereits in der Vergangenheit im
Wege der verbindlichen Anfrage bei der Finanzbehörde bestätigt.
Eine Nutzung zu hoheitlichen Zwecken (z.B. Unterbringung von städtischen Dienststellen, die hoheitliche
Aufgaben erfüllen) hingegen ist nicht umsatzsteuerrelevant, sodass in diesen Fällen ein Vorsteuerabzug nicht
möglich wäre.
Für einen vollumfänglichen Vorsteuerabzug ist Nachfolgendes sicherzustellen:
1. Umsatzsteuerrelevantes Handeln der Stadt Aachen:
Die Nutzung muss innerhalb der „umsatzsteuerrelevanten Sphäre“ der Stadt Aachen erfolgen, die Umsätze also
grundsätzlich umsatzsteuerbar sein, um einen Vorsteuerabzug zu ermöglichen.
Das ist nach alter Rechtslage, welche die Stadt Aachen i. R. einer Übergangsregelung längstens bis zum
31.12.2020 in Anspruch nehmen kann, die Nutzung i. R. eines BgA.
Spätestens ab dem 01.01.2021 ist jedoch grundsätzlich auch jedwede Vereinbarung auf privatrechtlicher
Grundlage hinsichtlich einer erst nach dem Stichtag (erstmalig) erfolgenden Nutzung umsatzsteuerbar. Da mit
einer Fertigstellung und Nutzung des Neuen Kurhauses nicht vor dem 01.01.2021 zu rechnen ist, könnte also, bei
entsprechender Dokumentation der Verwendungsabsicht (in Form eines konkreten Ratsbeschlusses, der die
umsatzsteuerpflichtige Nutzung beinhaltet), bereits die Erstattung der zuvor i. R. d. Sanierung anfallenden
Vorsteuer in Anspruch genommen werden. Die Frage, ob ein BgA vorliegt oder nicht, ist nach neuer Rechtslage
unerheblich.
2. Umsatzsteuerpflichtige Nutzung:
Soweit eine Nutzung i. R. d. umsatzsteuerbaren Sphäre der Stadt Aachen vorliegt, ist zudem sicherzustellen,
dass die Umsätze nicht einer Umsatzsteuerbefreiung unterliegen.
Vermietungen sind zwar grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, unter bestimmten Voraussetzungen kann
jedoch auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichtet werden (sog. „Umsatzsteueroption“). Mit Anwendung der
neuen Rechtslage, also spätestens ab dem 01.01.2021 ist dieser Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung auch
durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) möglich, insoweit die Vermietung an einen
Unternehmer erfolgt, der wiederum die Immobilie nahezu ausschließlich (>95%) für umsatzsteuerpflichtige
Umsätze verwendet.
In Folge einer Übergangsregelung für sog. „Altbauten“ (vor 1985) könnte die Option zur Umsatzsteuer auch bei
einer Vermietung an Unternehmer in Betracht kommen, die nicht umsatzsteuerpflichtig nutzen, was aufgrund des
hohen Investitionsvolumens aber jedenfalls fraglich erscheint, da dieses die Entstehung eines „neuen
Wirtschaftsgutes“ zumindest nahelegt.
§ 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) regelt, wer von der Umsatzsteuer befreit ist. Neben Banken und
Finanzdienstleistern sind beispielsweise im Grundsatz auch klinische, ärztliche und pflegerische Leistungen o.ä.
umsatzsteuerbefreit. Mit Blick auf die beabsichtigte „öffentliche Nutzung im weiteren Sinne“ des Kurhauses wäre
insbesondere im Erbpachtmodell und auch bei evtl. Vermietung von Büroräumen im Obergeschoss daher sehr
genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen beim konkreten Mieter/Erbpachtnehmer vorliegen.
Gleiches gilt für Mieter/Erbpachtnehmer, die kulturelle Veranstaltungen durchführen, da diese ebenfalls unter
bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG unterliegen. Dies kann unter
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Umständen auch die Vermietung/Betreibung des Clubs im Untergeschoss betreffen. Die
Vorsteuerabzugsfähigkeit könnte gefährdet sein, wenn der Betreiber i.d.S. etwa einer kommunalen kulturellen
Einrichtung gleichgestellt wäre.
Aufteilung und Vorsteuerkorrektur:
Die Vorsteuererstattung kann zunächst aufgrund einer dokumentierten umsatzsteuerlichen Verwendungsabsicht
(z.B. Ratsbeschluss) unmittelbar in Anspruch genommen werden.
Insoweit die Verwendungsabsicht dann jedoch später nicht zutreffen sollte, oder eine umsatzsteuerpflichtige
Nutzung nicht über einen Zeitraum von 10 Jahren (beginnend mit Nutzung) hinweg vorläge, wäre die zu viel in
Anspruch genommene Vorsteuererstattung dem Finanzamt anteilig zurück zu gewähren.
Dabei ist zu beachten, dass die Immobilie bei einer gemischten Nutzung auch in einzelne Gebäudeteile aufgeteilt
werden kann, so dass nicht automatisch die gesamte Vorsteuererstattung zurückgewährt werden müsste,
sondern nur insoweit sie auf den entsprechenden Gebäudeteil entfällt, der nicht oder nicht mehr
umsatzsteuerpflichtig genutzt würde. Sofern von vorneherein eine Teilnutzung nicht umsatzsteuerpflichtig
erfolgen sollte, entfällt auch die Vorsteuerabzugsfähigkeit für die Kosten der Herrichtung dieser Teilfläche von
vorneherein.
4. Untersuchung einer weiteren Variante (Nutzung EG durch Eurogress, Büronutzung im OG)
Aufgrund der Erläuterungen in Punkt 3 bietet es sich an, die ursprüngliche Nutzung von Kurhäusern im 19. Jhdt.
mit der Erweiterung der Nutzung um Tagungen und Kongresse wieder zu realisieren. Nach seiner Funktion ist ein
Kurhaus ein Mehrzweckgebäude. Es enthält in der Regel eine repräsentative Eingangshalle, dazu Ballsaal,
Theater- und Konzertsaal, Spielsaal und Gastronomie.
4.1. Varianten für die Nutzung des Obergeschosses
Da die komplette Nutzung des Obergeschosses durch Dritte aufgrund der betrieblichen Abläufe des Eurogress
als schwierig erachtet wird, werden im Folgenden zwei Varianten dargestellt.
Variante D1 – 100% Eurogress und 4. Nutzung Kleinkunst UG
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Der große Saal ist selbstverständlich das „Herzstück“ des Neuen Kurhauses. Wenn der Saal in altem Glanz
erstrahlt, würde er sich besonders für Gala- und Bankettveranstaltungen, Events und andere Feste eignen. Eine
moderne technische Ausstattung würde aber auch eine Nutzung als Saal für kulturelle Veranstaltungen sowie
Tagungen und Kongresse zulassen. Die weiteren Räume würden sich aufgrund ihres hochwertigen Ambientes
auch einzeln für Familienfeste wie Geburtstage, Jubiläen und Hochzeiten eignen. Die geplante Terrasse mit Blick
in den Kurgarten bietet gerade für diese Art von Veranstaltungen eine perfekte Ergänzung.
Auch wenn ein Schwerpunkt auf die Durchführung von gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen gesetzt
wird, müsste aus wirtschaftlichen Gründen eine multifunktionale Nutzung angestrebt werden. Der
Kapazitätsbedarf für die Veranstaltungsarten „gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen“ sowie Tagungen
und Kongresse deckt sich, so dass beide Veranstaltungsarten im Neuen Kurhaus umsetzbar wären.
Aus Sicht des Eurogress ist eine Revitalisierung der ehemaligen Innenhöfe aus funktionalen Gründen nicht
sinnvoll, da in diesem Fall unbedingt notwendige Flächen für Ausstellungen und Gastronomie nicht zur Verfügung
stünden. Diese Flächen der ehemaligen Innenhöfe müssten – soweit möglich – als großzügige innenliegende
Foyerflächen gestaltet werden.
Obergeschoss
Eine komplette Vermietung des Obergeschosses zu Bürozwecken wird aus zwei Gründen für schwierig erachtet:
1. Für Mitarbeiter, Besucher etc. der im 1. OG gelegenen Büroräume muss ein vom Veranstaltungsbetrieb
getrennter Zugang vorhanden sein. Findet z.B. keine Veranstaltung statt, wäre der Haupteingang – wie
derzeit auch beim Eurogress – nicht geöffnet.
Die Drittnutzung des Obergeschosses oder Teilen davon zu Bürozwecken setzt also aus
ablauforganisatorischen Gründen zwingend voraus, das für diese Zusatznutzung ein autarker Zugang
konzipiert wird, der sicherstellt, dass es zu keinerlei Funktionsdurchmischung mit den Veranstaltungs- und
oder Verwaltungsbereichen des Eurogress kommt und dass bei geschlossenem Haupteingang
Zugangsmöglichkeiten für die Drittnutzer bestehen.
Dies wird nicht ohne einen starken Eingriff in die denkmalgeschützte Bausubstanz möglich sein und muss in
enger Abstimmung mit Denkmal- und Brandschutz erfolgen.
Die möglichen Kosten für einen solchen Eingriff variieren stark von den entwurfstechnischen Möglichkeiten
und Erfordernissen und können ohne zugehörigen Planungsprozess zum jetzigen Zeitpunkt nicht
prognostiziert werden.
2. Für den Betrieb des Neuen Kurhauses müssen neue Mitarbeiter eingestellt werden. Darüber hinaus sollen
auch weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden. Im Eurogress stehen keine weiteren Büroräume zur
Verfügung. D.h., es müssten mindestens für diese Mitarbeiter im Neuen Kurhaus Büroräume realisiert
werden. Darüber hinaus werden Umkleideräume für Aushilfen (Hostessen, Bestuhler etc.) und Sozialräume
im Neuen Kurhaus benötigt.
Aus Gründen einer effektiven Zusammenarbeit erscheint eine komplette Verlegung der gesamten Verwaltung
vom Eurogress in das Neue Kurhaus im Zuge der Sanierung sinnvoll. Für diesen Raumbedarf wird
mindestens ein „Flügel“ im 1. Obergeschoss benötigt.
Weiterer Vorteil der Verlegung der gesamten Verwaltung des Eurogress in das Neue Kurhaus: Büroräume im
Eurogress könnten zu Künstlergarderoben umfunktioniert werden. Durch diese Maßnahme ließe sich der
immer wiederkehrende Aufwand für das Einrichten der Konferenzräume als Künstlergarderoben deutlich
reduzieren.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Eine Teilnutzung des Obergeschosses durch Dritte lässt sich wie folgt darstellen:
Variante D2 – Eurogress und Drittnutzung OG sowie 4. Nutzung Kleinkunst UG
Da ein Kostenrahmen für den autarken Zugang der Drittnutzer im Obergeschoss ohne zugehörigen
Planungsprozess nicht ermittelt werden kann, können die notwendigen Mehrkosten hierfür zum jetzigen Zeitpunkt
nicht beziffert werden. An dieser Stelle wird aber darauf hingewiesen, dass den Mehrkosten die möglichen
Einnahmen, die aus einer Vermietung an Dritte generiert werden können, gegenüber gestellt werden müssen, um
Kosten und Nutzen bewerten zu können.
Nach Berechnungen von E 26 ist davon auszugehen, dass eine zur Kostendeckung ausreichende Miete im
Vergleich zu anderen Büroimmobilien in Aachen vermutlich überteuert und somit nicht zu erzielen wäre.
Wenngleich sicher festzustellen ist, dass das Obergeschoss im Neuen Kurhaus nach einer Sanierung eher als
hochwertige Büroimmobilie einzustufen ist. Daher kann an dieser Stelle keine realistische Einschätzung der
Erlöse aus der Drittnutzung abgegeben werden.
Für den Fall, dass eine Büronutzung durch Dritte aufgrund des getrennten Zugangs nicht realisiert werden
könnte, stünde zudem mit dem sehr attraktiven Salon Privée über dem Haupteingang ein weiterer Raum für
Veranstaltungen im 1. OG zur Verfügung.
Die Gesamtkapazität des Neuen Kurhauses im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss würde sich dann wie folgt
darstellen:
Kapazität
Raum
Großer Saal
Geschoss qm
EG
470
Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
EG
EG
EG
OG
150
155
130
91
Reihe
420 EG
Ca. 100 OG
144
134
126
80
Parlamentarisch
250
Ca. 100 OG (Reihe)
90
90
81
60
Die Angaben können nach Ausarbeitung einer detaillierten Planung abweichen.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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4.2 Untergeschoss
Das Profil der Nutzung im Untergeschoss muss klar definiert werden. Eine Club-/Diskotheken-Nutzung (Eventund Tanzveranstaltungen) unterscheidet sich nicht nur in der technischen Ausstattung, sondern auch in der
Raumgestaltung von der Nutzung für kulturelle Angebote und Live-Auftritte. Da das Eurogress nicht als
Veranstalter für diese Arten von Veranstaltungen auftreten würde, müssen Interessenten gefunden werden, die
als dauerhafter Betreiber dieses Bereichs in Frage kommen. Der Betreiber muss vor der konkreten Planung –
unabhängig, welche Nutzung umgesetzt werden soll - feststehen, da er unbedingt in die Planung einbezogen
werden muss.
1. Nutzung als Club/Disco:
Es gibt einen Interessenten, an den das Eurogress diese Räumlichkeiten dauerhaft verpachten könnte. Dieser
ist E 26 bekannt.
2. Nutzung als Club für kulturelle Angebote/Live-Auftritte (ähnlich wie Jakobshof/Franz):
Das Eurogress hat einen Interessenten, der einen solchen Club betreiben würde und vom Eurogress die
Räumlichkeiten pachten würde.
Mit den Interessenten müssten vor den weiteren Planungen Gespräche über Betriebskonzepte etc. geführt
werden. Vor einer Entscheidung für einen Club müssten vor allem die finanziellen Konditionen mit den möglichen
zukünftigen Betreibern geklärt werden.
Aus Sicht des Eurogress wäre eine Nutzung des Untergeschosses für Kleinkunst wünschenswert. Ein solcher
Club könnte eine Bühne für Kleinkunst, Comedy und Kabarett, für Tanz, Gesang und Musik, für Newcomer und
zukünftige Stars bieten. Aus Veranstalterkreisen in Aachen ist bekannt, dass das Franz kaum noch freie
Kapazitäten hat. Daher wäre die Nutzung des Untergeschosses in dieser Form eine weitere sinnvolle Ergänzung
innerhalb der Stadt Aachen und würde eine Lücke in diesem Bereich schließen.
E 26 hat ermittelt, dass der Kostenrahmen für den Betrieb im Untergeschoss 1,26 Mio. EUR, netto, beträgt.
Dieser Summe müssen die möglichen Einnahmen, die aus einer Verpachtung dieses Bereichs generiert werden
können, gegenüber gestellt werden. Geht man von einer möglichen Pacht von 2.500 EUR, netto/Monat aus,
können pro Jahr 30.000 EUR Erlöse aus der Verpachtung generiert werden.
Ebenso muss das Risiko einkalkuliert werden, dass ein Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen den Betrieb
einstellt.
4.3 Gastronomische Bewirtschaftung der Terrasse
Die Trennung des Caterings im Neuen Kurhaus von der Terrassennutzung ist nicht sinnvoll, da dies zu
Interessenskonflikten führen könnte. Bsp.: der Veranstalter im Neuen Kurhaus möchte tagsüber bei gutem Wetter
die Kaffeepause auf der Terrasse durchführen. Bei ein und demselben Caterer für das Neue Kurhaus und der
Terrasse ist dies möglich, bei unterschiedlichen Betreibern besteht die Gefahr, dass der Betreiber der Terrasse
dies nicht zulassen wird, da es zu Einschränkungen seines Betriebs führen kann. Daher ist es unabdingbar, dass
der Betreiber des Caterings im Neuen Kurhaus auch die Außengastronomie auf der Terrasse übernimmt. Auf
diese Weise ist eine sehr flexible und multifunktionale Nutzung der Terrasse möglich. Diese könnte im Rahmen
von Veranstaltungen im Kurhaus für Empfänge etc. genutzt werden, aber eben auch für eine Außengastronomie
in den Sommermonaten.
Der Cateringpartner des Eurogress wäre dazu bereit, die Terrasse in den Sommermonaten (Anfang Mai bis Ende
September) zu bewirtschaften. Allerdings bittet er um eine Option, den Betrieb nach einer Probephase einstellen
zu dürfen, wenn sich herausstellen sollte, dass dieser nicht wirtschaftlich ist.
Vorstellbar wäre ein Konzept wie es auch in Köln im Gartenlokal „Dank Augusta“ bei der Flora umgesetzt wird.
„Dank Augusta“ ist die Erlebnis- und Genussterrasse für Menschen, die es sich gern gut gehen lassen. Entspannt
und spontan, lecker und gemütlich, mitten im Grünen, mitten in der Stadt – so macht Picknick richtig Spaß. Die
Gäste bekommen dazu ihre eigene Picknicktasche. Die lassen sie an der Bar befüllen und auf geht’s zu einem
hübschen Terrassenplätzchen. Speisen und Getränke sind kreativ im Picknickstil verpackt.“ (Auszug aus
www.dankaugusta.de).
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Fazit
Die notwendigen Kapazitäten für eine Erweiterung des Eurogress könnten im Neuen Kurhaus geschaffen
werden. Dieses würde eine gelungene Ergänzung zu den bereits vom Eurogress betriebenen Locations
darstellen.
Sollte eine Erweiterung der Kapazitäten für das Eurogress im Neuen Kurhaus nicht realisiert werden können,
bliebe der Erweiterungsbedarf dennoch bestehen. Dieser könnte nur im rückwärtigen Anlieferungs- und
Parkbereich erfolgen. Hierfür müssten - laut der Studie von kadawittfeldarchitektur GmbH - Kosten in Höhe von
ca. 38 Mio. EUR eingeplant werden.
4.4 Folgekosten der Nutzung durch das Eurogress
Investitionen
Die in der Sitzung des Rates vom 18. April 2018 vorgestellte Schätzung der Sanierungskosten in Höhe von rund
41,4 Mio. EUR brutto hat sich bestätigt, musste aber aufgrund der anhaltenden Verschärfung der Baukosten
hinsichtlich des Baukostenindexes angepasst werden (Erhöhung zugrunde gelegter Baupreisindex von 4 % auf 6
% entspricht rund 1 Mio. EUR). Die in der Vorlage im April als "absehbar" benannten, aber noch nicht bezifferten
Kosten für die Ausstattung des Eurogress konnten zwischenzeitlich auf rund 4,7 Mio. EUR netto geschätzt
werden.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Aufgrund des von E 26 erstellten Kostenrahmens werden in der Variante D (Alleinnutzung des Neuen Kurhauses
durch das Eurogress Aachen) aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des Eurogress Aachen
Sanierungskosten für das Gebäude in Höhe von 36,097 Mio. EUR netto ermittelt. Daneben werden durch die
Nutzung des Eurogress Aachen nutzerspezifische Einbauten mit 2,9 Mio. EUR netto sowie Investitionen in
Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 1,8 Mio. EUR netto erforderlich. Zwecks Ermittlung von Kapitaldienst und
Abschreibungen müssen die Restbuchwerte des Neuen Kurhauses nebst Grundstück gem. der derzeitigen
Bilanzierung beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen mit ca. 4,5 Mio. EUR berücksichtigt werden. Damit
betragen die der Folgekostenberechnung zugrunde liegenden Anschaffungskosten aus Sicht des Eurogress
Aachen rund 45,3 Mio. EUR netto bei einem Finanzierungsvolumen von rund 40,8 Mio. EUR.
Die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug durch das Eurogress Aachen besteht, da das Nutzungskonzept den
umsatzsteuerpflichtigen Betrieb des Neuen Kurhauses durch das Eurogress Aachen vorsieht.
Folgekosten
Bei einer Nutzungs- und Finanzierungsdauer von 50 Jahren ergeben sich damit nutzungsunabhängig für das
sanierte Gebäude grundsätzlich jährliche Kapitalkosten, Abschreibungen und Instandhaltungsrücklage in Höhe
von ca. 1.850 TEUR (Abschreibungen: 800 TEUR, Zinsen rund 750 TEUR, Instandhaltungsrücklage: 300 TEUR).
Hinzu kommen geschätzte Investitionsfolgekosten für 4,7 Mio. EUR netto für die nutzerspezifischen Einbauten
und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von (Abschreibungen ca. 373 TEUR, Zinsen rund 98 TEUR im
ersten Jahr).
Die finanziellen Auswirkungen aus der Variante der Nutzung des Neuen Kurhauses durch das Eurogress Aachen
werden im Rahmen von zwei unterschiedlichen Szenarien dargestellt:
Szenario I beinhaltet den Eigentumserwerb des Neuen Kurhauses durch das Eurogress Aachen, woraus
Folgekosten für das Eurogress Aachen resultieren, die sich aus dem Ergebnis aus der Investition in
Sanierungsmaßnahmen mit Kapitaldienst und Abschreibungen sowie dem operativen Ergebnis aus der
Durchführung von Veranstaltungen im Neuen Kurhaus, prognostiziert im Rahmen eines 5-jährigen
Wirtschaftsplans (s. Anlage 1), zusammensetzen.
Szenario II stellt die Folgekosten für das Eurogress Aachen dar, die sich ergeben, wenn Eurogress Aachen das
Neue Kurhaus vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen mietet und damit das Eigentum am Neuen Kurhaus
beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen verbleibt.
Gewinn- und Verlustrechnung Eurogress Aachen/ Zuschussbedarf, Szenario I (in TEUR, gerundet)
Jahr
Umsatz
1.
2.
3.
4.
5.
6.-50 p.a.
714
777
824
830
837
850
operative Abschreibung/ ZinsErgebnis
Tilgung
Kosten
aufwand
-959
-1.173
-865
-2.283
-1.000
-1.173
-840
-2.236
-1.054
-1.173
-815
-2.218
-1.083
-1.173
-790
-2.215
-1.112
-1.173
-765
-2.213
-1.112
-1.173
-750
-2.185
zzgl. Instand- Zuschusshaltungsrücklage bedarf
300
-2.583
300
-2.536
300
-2.518
300
-2.515
300
-2.513
300
-2.485
Unter Berücksichtigung des operativen Ergebnisses ergibt sich im Rahmen des Szenarios
„Eigentumsübergang des Neuen Kurhauses“ über die gesamte Nutzungsdauer von 50 Jahren ein
jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von ca. 2,4 bis 2,6 Mio. EUR für das Eurogress Aachen.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Gewinn- und Verlustrechnung Eurogress Aachen/ Zuschussbedarf, Szenario II (in TEUR, gerundet)
Jahr
Umsatz
1.
2.
3.
4.
5.
6.-50 p.a.
714
777
824
830
837
850
operative
Kosten
-959
-1.000
-1.054
-1.054
-1.083
-1.112
Miete
-1.883
-1.883
-1.883
-1.883
-1.883
-1.883
Abschreibung/
ZinsTilgung
aufwand
-373
-100
-373
-92
-373
-84
-373
-76
-373
-68
-373
-60
Ergebnis
-2.536
-2.506
-2.505
-2.520
-2.534
-2.516
Zuschussbedarf
-2.536
-2.506
-2.505
-2.520
-2.534
-2.516
Im Rahmen eines Mietverhältnisses mit dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen beläuft sich der
Zuschussbedarf für das Eurogress Aachen über die gesamte Nutzungsdauer von 50 Jahren auf jährlich
rund 2,5 Mio. EUR. Die Zuführung zu einer Instandhaltungsrücklage, die dann bei E 26 zu bilden wäre, ist
im Mietpreis enthalten.
Zuschussbedarf durch den städtischen Haushalt
Im Investitionsplan des Haushalts stehen inkl. Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren bisher rund 25,5 Mio.
EUR für die Sanierung des Neuen Kurhauses zur Verfügung. Ausweislich des aktuellen Kostenrahmens betragen
die Sanierungskosten rund 36,1 Mio. EUR netto, sodass – in der Annahme einer zum Vorsteuerabzug
berechtigenden Nutzung - zusätzliche Mittel in Höhe von 10,6 Mio. EUR zzgl. Ausstattungskosten in Höhe von
4,7 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden müssten.
Ausgehend von den oben dargestellten Folgekostenberechnungen des Eurogress beträgt – wiederrum unter der
Annahme der umsatzsteuerrelevanten Nutzung - der konsumtive Zuschussbedarf rund 2,3 Mio. EUR p.a. zzgl.
notwendiger Zuführung zu einer Instandhaltungsrücklage von 0,3 Mio. EUR = insgesamt rund 2,6 Mio. EUR. Der
nutzungsunabhängige Anteil (ohne Ausstattung für die Nutzung durch das Eurogress) des Kapitaldienstes und
der Abschreibungen hieran beträgt ca. 1,9 Mio. EUR.
Grundsätzlich sind für die vollständige oder teilweise Nutzung des Neuen Kurhauses durch das Eurogress
verschiedene betriebswirtschaftliche „Eigentumskonstellationen“ denkbar. So könnte eine Nutzung des E 88 im
Wege der Vermietung durch die Stadt bzw. das Gebäudemanagement (E 26) oder durch Übertragung des Neuen
Kurhauses (vor oder nach erfolgter Sanierung) in das Betriebsvermögen des Eurogress ermöglicht werden.
Festzuhalten bleibt, dass der dargestellte Zuschussbedarf des Haushalts insgesamt durch diese
Gestaltungsmöglichkeiten – vorbehaltlich noch nicht untersuchter steuerlicher oder bilanzrechtlicher Aspekte zunächst nicht verändert würde. Insbesondere der Kapitaldienst würde – sofern die Markterkundung ohne
Ergebnis bliebe – in jedem Fall aufgebracht werden müssen. Allerdings würden sich – je nach Gestaltung –
Kostenanteile zwischen den Beteiligten E 26, E 88 und dem Kernhaushalt verteilen (z.B. bei der Variante
„Vermietung“ würden Zinsen und Abschreibungen statt bei E 88 bei E 26 anfallen, die dann im Wege der Miete
durch das Eurogress zu tragen wären und dort wiederrum Zuschussbedarf im städtischen Haushalt verursachen
würden).
Im Falle der grundsätzlichen. Beschlussfassung, dass das Neue Kurhaus zukünftig durch das Eurogress genutzt
werden soll, wäre eine ergänzende Untersuchung der verschiedenen Modelle hinsichtlich der (finanz-)rechtlichen
Aspekte insbesondere steuerlicher und bilanzieller Art – auch mit gutachterlicher Hinterlegung – notwendig. So
könnten – neben denkbaren steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten etwa mit Blick auf verdeckte
Gewinnausschüttungen (vGA) - z.B. die für den Gesamthaushalt relevanten Folgekosten je nach Ausgestaltung
der Eigentumsverhältnisse aufgrund bestehender sog. „stiller Reserven“ des Beteiligungsansatzes in der
städtischen Bilanz sowohl des Eurogress als auch des Gebäudemanagements ggfls. um den
Abschreibungsersatz reduziert werden. Damit bestünde die Option, den ergebnisrelevanten Zuschussbedarf des
Kernhausaltes hinsichtlich der Kapitalkosten für Grundstück und Gebäude (Zinsen und Abschreibungen)
weitestgehend auf die Zinsbelastung zu beschränken. In der Folge würde der Eigentümer (je nach Variante E 26
oder E 88) zwar einen Verlust in Höhe der nicht übernommenen Abschreibungen erwirtschaften, dieser wäre
allerdings aufgrund der bestehenden stillen Reserven und aufgrund der Tatsache, dass der operative Verlust
(ohne Zinsen und Abschreibungen) vollständig durch den Zuschuss abgedeckt würde, hinnehmbar.
Einschränkend zu beachten wäre dabei neben der Vermeidung des Abwertungsbedarfs bei „Verbrauch“ der
stillen Reserve (insbesondere bei E 26) auch die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebs v.a. zur
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Finanzierung der Tilgungslast sowie von notwendigen Instandhaltungen (ggfls. über die bisher berücksichtige
Rücklagenzuführung hinaus).
4.5 Umwegrentabilität
Der Bereich von Kongressen, Tagungen und Events hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu
einem sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor mit großem Zukunftspotenzial entwickelt. Die Wirtschaftskraft dieses
Marktes mit seinen vielen qualitativen und quantitativen Effekten ist nicht zu unterschätzen.
Die quantitativen Effekte lassen sich aufgliedern in direkte und indirekte sowie fiskalische Effekte. Die indirekten
Effekte beruhen auf einer Multiplikatorenwirkung: Indem beispielsweise auswärtige Besucher im Hotel
übernachten und in Restaurants essen, werden durch das Hotel und das Restaurant wiederum Vorleistungen in
anderen Unternehmen nachgefragt. Typische Vorleistungen in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie
erbringen zum Beispiel: Lebensmittelzulieferer, Werbeagenturen, Handwerker und Reinigungsfirmen.
Nicht alle Effekte füllen direkt die Kassen der öffentlichen Geldgeber. Ein Großteil schlägt sich in regionaler
Nachfrage nieder, die jedoch indirekt wieder zu höheren Steuereinnahmen führt. Fiskalische Effekte sind die
Einkommensteuer der Mitarbeiter der betroffenen Betriebe sowie Umsatzsteuereffekte.
Daher ist die Wirtschaftskraft des Tagungs- und Veranstaltungsmarktes mit seinen Steuereinnahmen,
Umsatzgrößen und Wertschöpfungsquoten in jeder Kommune von besonderer Bedeutung. Veranstaltungen sind
als zentraler und arbeitsplatzintensiver Wirtschaftsfaktor einzustufen.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Umwegrentabilität, die aus einer Erweiterung des Eurogress im Neuen
Kurhaus resultieren könnte, sind Statistiken, Studien aus vergleichbaren Städten und eigene Hochrechnungen.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Besucher aller Veranstaltungen des Neuen Kurhauses insgesamt 2,01
Mio. EUR Nettoumsatz generieren (detaillierte Berechnung s. Anlage 2), der sich in Teilen aufgrund der direkten,
indirekten und fiskalischen Effekte positiv in der Stadt Aachen auswirkt. Da es beim Veranstaltungsmarkt um
einen arbeitsplatzintensiven Markt handelt, sind die Arbeitsplatzeffekte ebenfalls positiv zu bewerten.
5. Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
In seiner Sitzung am 04.07.2018 hat der Hauptausschuss der Stadt Aachen unter Punkt 5. der Vorlage zum
Neuen Kurhaus die Verwaltung beauftragt, ein Markterkundungsverfahren durchzuführen. Im August hat die
Verwaltung dieses Markterkundungsverfahren umgesetzt. Ziel des Verfahrens war, den Markt daraufhin zu
sondieren, ob es Unternehmen oder Institutionen gibt, welche Interesse an der Überlassung des Gebäudes im
Wege der Erbpacht und der Übernahme der notwendigen Sanierungskosten haben.
Am 07.08.2018 wurde das Markterkundungsverfahren auf dem Vergabeportal „Wirtschaftsregion Aachen“
veröffentlicht. Parallel zur Veröffentlichung wurden einige Projektentwickler und Institutionen angeschrieben und
auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Die Veröffentlichung bestand aus einer
Beschreibung des Ortes und des Eurogress
Darstellung der Historie
Beschreibung des Bauzustandes des Gebäudes
Erläuterung der geschätzten Instandsetzungs- und Umbaukosten (Berechnung von Höhler & Partner im
Auftrag von E 26)
Darstellung von Planungs- und Bauordnungsrecht
Vorgaben einer Überlassung im Erbbaurecht sowie
Vorgaben zu den gewünschten Nutzungen.
Wesentlicher Bestandteil der Interessenbekundung sollte eine durch den Bieter zu erarbeitende erste
Nutzungsidee sein. Seitens der Verwaltung wurden keine engen Vorgaben sondern Nutzungsmöglichkeiten wie
Büros, Ausstellungsräume, Akademien, Einrichtungen der Forschung und Wissenschaft, Stiftungen und
ähnliches aufgezeigt, welche durch gastronomische und Club-Nutzungen ergänzt werden könnten.
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Als weitere Voraussetzung wurde der sensible Umgang mit dem bau- und kulturgeschichtlich bedeutenden Ort
rund um das Neue Kurhaus sowie die Berücksichtigung der umgebenden Bereiche mit Eurogress, Parkhotel
sowie Kurgarten gefordert. Eine Folgenutzung des Neuen Kurhauses muss auf diese Bereiche angemessen
reagieren und darf nicht z.B. durch Lärm- oder erhöhte Verkehrsbelastungen nachteilige Auswirkungen auf das
Umfeld haben. Auch der Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes mit nur geringen Eingriffen in die
wesentliche Substanz ist als Bedingung formuliert worden.
Eine weitere politisch geforderte Voraussetzung für die Ausschreibung war, dass das Gebäude auf Dauer der
Öffentlichkeit zugänglich bleibt, z.B. durch öffentliche Nutzungsbereiche wie Gastronomie, durch zugängliche
Ausstellungsräume oder durch Öffnung des Gebäudes zu besonderen Anlässen. Weiterer gewünschter Baustein
ist die Integration eines Clubs zur Stärkung der Aachener Kulturszene.
Vorgabe an die Interessenten war, dass eine Nutzungsidee in Form eines Erläuterungstextes sowie bei Bedarf
durch erläuternde Konzeptskizzen dargestellt wird.
Ebenfalls gefordert war, dass durch den Interessenten Vorschläge zur Höhe und Laufzeit des Erbbauzinses
gemacht werden. Da es sich hierbei um eine eher komplexe Materie handelt, die auch von verschiedenen
Voraussetzungen wie z.B. der Grundstücksgröße oder der vermietbaren Fläche abhängt, war nur ein Vorschlag
zur Höhe des Erbbauzinses, aber noch keine belastbare Berechnung gefordert.
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Bei einem Markterkundungsverfahren handelt es sich um ein vorgeschaltetes Verfahren, welches dazu dient, den
Markt auf potentielle Interessenten zu sondieren. Sollten sich Interessenten melden, die bereit sind, zu den
genannten Bedingungen das Neue Kurhaus zu entwickeln, müsste die Stadt, sofern sie das Projekt nicht selber
umsetzt, die Vergabe europaweit ausschreiben. An dem Verfahren können sich dann alle Interessenten
bewerben. Die Vergabepflicht ergibt sich aus der formulierten Bauverpflichtung. Bei einer geforderten
Sanierungsleistung des späteren Nutzers in Höhe von fast 40 Mio. € wäre zwingend ein europaweites Verfahren
anzuwenden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist Ende August hat ein Interessent schriftlich, ein weiterer mündlich sein Interesse
an einer Entwicklung des Neuen Kurhauses bekundet.
Sollte der Rat der Stadt aufgrund der eingereichten Interessensbekundungen entscheiden, dass die eingereichte
Nutzungsidee dem Gebäude nicht gerecht wird oder nicht den gewünschten Erfolg verspricht, kann sich der Rat
auch für die Umsetzung der Maßnahme in Eigenregie entscheiden.
Anlage/n:
Wirtschaftsplan für Szenario I
Detaillierte Erläuterung der Berechnung der Umwegrentabilität
Berechnung des Cash-Flow für Szenario I
Vorlage E 88/0068/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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Anlage 1
Wirtschaftsplan für Szenario I
BUSINESSPLAN
Erlös-/Aufwand-Rechnung für 5 Jahre
Teil 2 - Erlöse
Stand 08/2018
713.934
777.210
823.997
830.306
836.887
Überlassung von Räumen
221.777
241.993
280.665
280.665
280.665
Überlassung von Dienstleistungen und Technik
329.622
362.638
366.822
366.822
366.822
Eigenveranstaltungen
80.000
84.000
84.000
88.200
92.610
Umsatzpacht Gastronomie
63.381
68.101
70.272
72.381
74.552
Garderobengebühren
19.155
20.478
22.238
22.238
22.238
2.996.495
3.012.839
3.042.020
3.045.615
3.050.202
377.000
377.000
398.750
410.713
423.034
Heizung
Strom
Wasser + Abwasser
33.000
93.000
21.000
36.000
102.000
22.000
40.000
113.000
25.000
41.200
118.650
25.500
41.200
118.650
25.500
Gebäudereinigung
64.000
71.000
78.000
80.340
82.750
Versicherungen und sonstige Abgaben
35.865
35.865
35.865
35.865
35.865
500
500
500
500
500
Teil 3 - Betriebskosten
Personalaufwand
Sonstige Abgaben
Werbung und Marketing
20.000
15.000
15.000
15.000
15.000
Veranstaltungskosten Fremdveranstaltungen
131.849
145.055
146.729
146.729
146.729
Veranstaltungskosten Eigenveranstaltungen
40.000
42.000
36.120
37.926
37.044
Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung
20.000
25.000
30.000
30.000
40.000
Reparaturen/Wartungen (für Anlagen)
45.000
50.000
55.000
60.000
65.000
Beschaffung GwG
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
Telefon, Internet, Software
2.000
2.000
2.100
2.100
2.200
Leasing Bürogeräte
3.600
3.600
4.000
4.000
4.000
Mieten für Einrichtungen
5.000
6.000
7.000
7.000
7.500
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Verwaltungskosten
Jahresabschluss- und Prüfungskosten (über EA)
Rechts- und Beratungskosten
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
0
0
0
0
39.000
39.000
39.000
39.000
39.000
Vorsteuer (nicht abzugsfähig)
Sonstige Steuern
Zinsaufwand
864.898
840.035
815.172
790.309
765.446
Abschreibung Anlagevermögen
1.172.784
1.172.784
1.172.784
1.172.784
1.172.784
operatives Ergebnis
-244.879
-222.810
-230.066
-252.217
-275.085
Ergebnis:
-2.282.561 -2.235.629 -2.218.022 -2.215.309 -2.213.315
Für den operativen Betrieb rechnet Eurogress für die ersten 5 Jahre mit Umsätzen in Höhe von 714 bis 837
TEUR für etwa 110 bis 140 Veranstaltungen pro Jahr.
Für den Betrieb des Neuen Kurhauses als weiterer Veranstaltungslocation planen wir die Schaffung von 7 neuen
Stellen (Projektleiter, Marketing, Verwaltung) und 2 neue Ausbildungsplätze, woraus im ersten Jahr
Personalkosten von 377 TEUR resultieren (im fünften Jahr 423 TEUR).
Im ersten Betriebsjahr entstehen ca. 390 TEUR Kosten für Energie, Reinigung, Grundbesitzabgaben,
Versicherung und Verwaltung. Weitere 20 TEUR gehen für Werbung in die Planung ein, für Veranstaltungen
rechnen wir mit Kosten in Höhe von 172 TEUR, so dass insgesamt mit Kosten aus der operativen Tätigkeit in
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Höhe von 959 TEUR zu rechnen ist und zu einem operativen Ergebnis in Höhe von insgesamt -245 TEUR.
Dieses entwickelt sich im zweiten Jahr auf ca. -223 TEUR und auf ca. -230 TEUR im dritten Jahr.
Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Vermietung von Büroflächen im ersten OG und des Kellers zu weiteren
Umsätzen führen, die in dieses Ergebnis noch nicht eingeflossen sind, da die Investitions- und Folgekosten für
die Herstellung einer Separierung im OG. (insbesondere eigener Eingang) noch nicht bezifferbar sind. Weiterer
Umsatz lässt sich über die Vereinbarung einer Umsatzpacht für die Außengastronomie mit dem Caterer erzielen,
der mangels eines konkreten Cateringkonzepts ebenfalls noch nicht ermittelbar ist.
Ein positiver Umsatzeffekt im Eurogress Aachen könnte sich zudem aus der Verlagerung von Veranstaltungen
aus dem Brüssel-Saal im Eurogress in das Neue Kurhaus ergeben. Hierdurch könnten Kapazitäten für
Kongresse geschaffen werden, die alle Räume und Flächen im Eurogress benötigen. Der Umsatz von
Kongressen dieser Größenordnung betrug in den Jahren 2010 bis 2017 durchschnittlich ca. 33 TEUR. Geht man
von der Annahme aus - die aus der Anfragestatistik des Eurogress abgeleitet ist -, dass jährlich ca. 3 bis 4 dieser
Kongresse zusätzlich pro Jahr im Eurogress durchgeführt werden könnten, ist mit einer Steigerung des Umsatzes
in Höhe von ca. 99 TEUR bis 132 TEUR im Eurogress pro Jahr zu rechnen.
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Anlage 2
Detaillierte Erläuterung der Berechnung der Umwegrentabilität
Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Events erweitern ihr Wissen, entwickeln Ideen, tauschen
Erfahrungen aus und knüpfen Kontakte über Sprach- und Kulturgrenzen hinweg. Veranstaltungen unterstützen
Aus-, Fort- und Weiterbildung und tragen zur Förderung von Innovationen bei. Veranstaltungen sind zum einen
Spiegel der internationalen und nationalen Gesellschaft und setzen zum anderen wichtige Impulse, die in alle
Bereiche von Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wirken.
Der Bereich von Kongressen, Tagungen und Events hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zu
einem sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor mit großem Zukunftspotenzial entwickelt. Die Wirtschaftskraft dieses
Marktes mit seinen vielen positiven Effekten ist nicht zu unterschätzen. In einem Positionspapier des German
Convention Bureaus (GCB) aus dem Jahr 2014 sind diese wie folgt dargestellt:
Die quantitativen Effekte lassen sich weiter aufgliedern in direkte und indirekte sowie fiskalische Effekte. Die
indirekten Effekte beruhen auf einer Multiplikatorenwirkung: Indem beispielsweise auswärtige Besucher im Hotel
übernachten und in Restaurants essen, werden durch das Hotel und das Restaurant wiederum Vorleistungen in
anderen Unternehmen nachgefragt. Typische Vorleistungen in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie
erbringen zum Beispiel: Lebensmittelzulieferer, Werbeagenturen, Handwerker und Reinigungsfirmen.
Nicht alle Effekte füllen direkt die Kassen der öffentlichen Geldgeber. Ein Großteil schlägt sich in regionaler
Nachfrage nieder, die jedoch indirekt wieder zu höheren Steuereinnahmen führt. Fiskalische Effekte sind die
Einkommensteuer der Mitarbeiter der betroffenen Betriebe sowie Umsatzsteuereffekte.
Daher ist die Wirtschaftskraft des Tagungs- und Veranstaltungsmarktes mit seinen Steuereinnahmen,
Umsatzgrößen und Wertschöpfungsquoten in jeder Kommune von besonderer Bedeutung. Veranstaltungen sind
als zentraler und arbeitsplatzintensiver Wirtschaftsfaktor einzustufen.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Umwegrentabilität, die aus einer Erweiterung des Eurogress im Neuen
Kurhaus resultieren könnte, sind Statistiken, Studien aus vergleichbaren Städten und Hochrechnungen.
Basiszahlen für die folgenden Berechnungen sind geschätzte Besucherzahlen für den Veranstaltungsbetrieb im
Neuen Kurhaus:
Gesamtteilnehmerzahl/Jahr
35.060
Tagungs- und Kongressteilnehmer ohne
2.940
Übernachtung (Tagesgäste)
Tagungs- und Kongressteilnehmer mit
1.960
Übernachtung
Veranstaltungsbesucher
30.160
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Ausgaben der Tagungs- und Kongressteilnehmer
Viele Kommunen haben bereits die wirtschaftlichen Effekte von Veranstaltungen berechnen lassen. Auf Basis
von Werten vergleichbarer Städte (Bielefeld, Darmstadt, Mainz) sowie des Meeting-& Eventbarometers NRW
(2017) wird für Aachen angenommen, dass ein Kongressteilnehmer (Tagesgast) 155,00 EUR und ein
Kongressteilnehmer mit Übernachtung 270,00 EUR ausgibt.
Bei einer durchschnittlichen Veranstaltungsdauer von 1,4 Tagen gibt ein Teilnehmer damit pro Kongress 378,00
EUR aus. Neben den rein veranstaltungsbezogenen Ausgaben sind darin auch private Ausgaben der Teilnehmer
enthalten. Bei der Ausgabenverteilung machen Übernachtung, Teilnehmergebühr, Gastronomie und Reise den
größten Anteil aus.
Die Tagesausgaben der Mehrtagesgäste unterteilen sich in Ausgaben für:
Übernachtung, Gastronomie, Teilnehmergebühr, Reise, Rahmenprogramm, Nahverkehr, Freizeit/Shopping,
Sonstiges
Man muss allerdings anmerken, dass nicht alle Ausgaben in Aachen ansässigen Unternehmen zufließen. Zu
diesen Ausgaben gehören z.B. die Anreisekosten der Übernachtungsgäste. Die Umsätze müssen für
Übernachtungs- und Tagesgäste getrennt berechnet werden.
Ausgaben der Veranstaltungsbesucher
Auch der Besuch von Konzerten, Bankettveranstaltungen o.ä. führt zu wirtschaftlichen Effekten. Neben
Eintrittsgeldern sind hier vor allem der Restaurantbesuch im Rahmen eines Konzertbesuchs, die Taxifahrt oder
auch die Ausgaben für Speisen und Getränke während der Veranstaltung zu nennen.
Das Gewandhaus Leipzig hat im Jahr 2016 die wirtschaftliche Bedeutung des Gewandhauses für die Stadt
Leipzig untersuchen lassen. Diese Zahlen können allerdings nicht als Basis für Aachen angenommen werden, da
nicht vergleichbar. Daher wird in diesem Fall die Ausgabe eines Veranstaltungsbesuchers im Schnitt auf 40,00
EUR geschätzt.
Die Umwegrentabilität aus dem Veranstaltungsbetrieb im Neuen Kurhaus stellt sich nach der oben
beschriebenen Methode wie folgt dar:
1. Bruttoumsätze der Tagungs- und Kongressteilnehmer (mit Übernachtung)
(Übernachtungsgäste x Ausgaben pro Veranstaltung = Bruttoumsatz Übernachtungsgäste)
Übernachtungsgäste
Geschätzte Ausgaben der Übernachtungsgäste pro Veranstaltung
(270 € inkl. Übernachtung x 1,4 Tage)
Geschätzte Ausgaben der Übernachtungsgäste gesamt
1.960
378,00 €
740.880,00 €
2. Bruttoumsätze der Tagungs- und Kongressteilnehmer (ohne Übernachtung)
(Tagesgäste x Ausgaben pro Veranstaltung = Bruttoumsatz Tagesgäste)
Tagesgäste
Geschätzte Ausgaben der Tagesgäste pro Veranstaltung
Geschätzte Ausgaben der Tagesgäste gesamt
2.940
155,00 €
455.700,00 €
3. Bruttoumsätze der Veranstaltungsteilnehmer (kulturelle/gesellschaftl. VA, Business, Messen)
(Veranstaltungsteilnehmer x Ausgaben pro Veranstaltung = Bruttoumsatz VA-Teilnehmer)
Veranstaltungsteilnehmer
Geschätzte Ausgaben der Veranstaltungsteilnehmer pro Veranstaltung
Geschätzte Ausgaben der Veranstaltungsteilnehmer gesamt
30.160
40,00 €
1.206.400,00 €
4. Nettoumsätze aller Veranstaltungsteilnehmer im Neuen Kurhaus
Bruttoumsätze Übernachtungsgäste bei Tagungen
Bruttoumsätze Tagesgäste bei Tagungen
Bruttoumsätze bei Veranstaltungsteilnehmern
Bruttoumsatz gesamt
740.880,00 €
455.700,00 €
1.206.400,00 €
2.402.980,00 €
Umsatzsteuer 19%
383.669,08 €
Nettoumsätze gesamt
2.019.310,92 €
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Als Ergebnis der prognostizierten Ausgaben ist festzuhalten, dass die Besucher aller Veranstaltungen des Neuen
Kurhauses insgesamt 2,01 Mio. EUR Nettoumsatz generieren, der sich in Teilen aufgrund der direkten, indirekten
und fiskalischen Effekte positiv in der Stadt Aachen auswirkt. Da es beim Veranstaltungsmarkt um einen
arbeitsplatzintensiven Markt handelt, sind die Arbeitsplatzeffekte ebenfalls positiv zu bewerten.
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Anlage 3
Berechnung des Cash-Flow, Szenario I
Cash-Flow, alle Beträge in EUR und netto
Periode
1
+ Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag
2.282.561
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.172.784
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
- 1.109.778
+ Einzahlungen bzw. Verluste
aus Anlagenabgängen
- Auszahlungen bzw. Investitionen
in das Anlagevermögen
- 45.307.025
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit
- 45.307.025
+ `Einzahlungen`aus Kapitalerhöhungen
oder Zuschüssen der Gesellschafter
4.509.945
Liquiditätszuschüsse des Gesellschafters
2.282.561
Zuschuss Instandhaltungsrücklage
300.000
- Auszahlungen an Gesellschafter, z.B. Dividenden
40.797.080
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
1.172.784
- Auszahlungen zur Tilgung von Krediten
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
46.716.802
Zahlungswirksame Veränderungen der
Finanzmittelbestände
300.000
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
300.000
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode
2
2.235.629
1.172.784
- 1.062.845
-
3
2.218.022
1.172.784
- 1.045.239
-
-
1.172.784
1.362.845
300.000
300.000
600.000
-
-
2.235.629
300.000
-
-
1.172.784
1.345.239
300.000
600.000
900.000
5
2.213.315
1.172.784
- 1.040.531
-
-
2.218.022
300.000
-
4
2.215.309
1.172.784
1.042.526
-
2.215.309
300.000
-
1.172.784
1.342.526
300.000
900.000
1.200.000
2.213.315
300.000
-
1.172.784
1.340.531
300.000
1.200.000
1.500.000
Darstellung Periode 1-5, aus Ableitung Wirtschaftsplan; ohne Fortführung der Perioden 6-50.
Aufgrund der Betragsgleichheit von Abschreibung (nicht liquiditäts- aber ergebniswirksam) und Tilgungen
(liquiditäts- aber nicht ergebniswirksam) bemisst sich der rechnerische Zuschussbedarf durch die Stadt Aachen in
dieser Modellrechnung (ungeachtet der ausgeführten, weiter zu prüfenden Gestaltungsoptionen) auf ca. 2,3 Mio.
EUR p. a. zzgl. des Zuschussbedarfs für den Aufbau einer Instandhaltungsrücklage mit jährlich 300 TEUR.
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