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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
310293.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1043/WP17 öffentlich 29.08.2018 Dez. III / FB61/700 Straßen- und Kanalsanierung Pontsheide Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018 Beratungsfolge: Datum Gremium 26.09.2018 Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim Zuständigkeit Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/1043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim vom 25.06.2018 wird die Verwaltung gebeten, die Planungen zur Straßen- und Kanalsanierung in der Pontsheide vorzustellen. Der Antrag wird dahingehend begründet, dass im Zusammenhang mit den starken Regenfällen Ende Mai 2018 in sehr viele Keller der Straße Pontsheide Wasser eingedrungen sei, und ein Zusammenhang mit der Sanierung der umliegenden Straßen und Kanäle und der Nichtsanierung der Pontsheide nicht von der Hand zu weisen sei. Die SPD-Fraktion verweist darauf, sie habe bereits in den letzten Jahren auf diesen Missstand hingewiesen, und sie sei der Meinung, dass der Sanierungsbedarf eindeutig ist und endlich eingeleitet werden sollte. Die Verwaltung hat daraufhin die mit der Betriebsführung der öffentlichen Kanalisation beauftragte Regionetz GmbH (vormals STAWAG Abwasser GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die Regionetz GmbH äußert sich wie folgt: In Aachen werden die städtischen Kanäle entsprechend der derzeitig gültigen technischen Standards dimensioniert. Nach diesen Standards hat der Kanal in der Pontsheide eine ausreichende hydraulische Leistungsfähigkeit. Auf ein Starkregenereignis, wie z.B. das Regenereignis am 29.5.2018, werden Kanäle nicht ausgelegt. Bei diesem Regenereignis kam es zu zahlreichen Überflutungen im Aachener Stadtgebiet. Grundsätzlich wird die Straßenoberkante als Rückstauebene angesehen. Tiefer liegende Räume können durch eine Rückstausicherung geschützt werden. Für den Einbau einer Rückstausicherung ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Im Auftrag der Stadt bietet die Regionetz eine kostenlose Rückstauberatung auch vor Ort an. Zum bislang nicht durchgeführten Straßenendausbau in der Pontsheide ist zu sagen, dass im städtischen Haushalt über mehrere Jahre ein Haushaltsansatz zur Verfügung stand. Dieser Ansatz wurde im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen vor einigen Jahren abgesetzt. Sofern von Seiten der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim dem Endausbau der Pontsheide nunmehr eine hohe Priorität eingeräumt werden soll, kann die Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Maßnahme wieder in den Haushalt aufnehmen und die Ausführung zeitnah einplanen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst nicht. Anlage/n: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018 Vorlage FB 61/1043/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.09.2018 Seite: 2/2