Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
310293.pdf
Größe
170 kB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1043/WP17
öffentlich
29.08.2018
Dez. III / FB61/700
Straßen- und Kanalsanierung Pontsheide Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
26.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim vom 25.06.2018
wird die Verwaltung gebeten, die Planungen zur Straßen- und Kanalsanierung in der Pontsheide
vorzustellen. Der Antrag wird dahingehend begründet, dass im Zusammenhang mit den starken
Regenfällen Ende Mai 2018 in sehr viele Keller der Straße Pontsheide Wasser eingedrungen sei, und
ein Zusammenhang mit der Sanierung der umliegenden Straßen und Kanäle und der Nichtsanierung
der Pontsheide nicht von der Hand zu weisen sei. Die SPD-Fraktion verweist darauf, sie habe bereits
in den letzten Jahren auf diesen Missstand hingewiesen, und sie sei der Meinung, dass der
Sanierungsbedarf eindeutig ist und endlich eingeleitet werden sollte.
Die Verwaltung hat daraufhin die mit der Betriebsführung der öffentlichen Kanalisation beauftragte
Regionetz GmbH (vormals STAWAG Abwasser GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die Regionetz
GmbH äußert sich wie folgt:
In Aachen werden die städtischen Kanäle entsprechend der derzeitig gültigen technischen Standards
dimensioniert. Nach diesen Standards hat der Kanal in der Pontsheide eine ausreichende
hydraulische Leistungsfähigkeit.
Auf ein Starkregenereignis, wie z.B. das Regenereignis am 29.5.2018, werden Kanäle nicht
ausgelegt. Bei diesem Regenereignis kam es zu zahlreichen Überflutungen im Aachener Stadtgebiet.
Grundsätzlich wird die Straßenoberkante als Rückstauebene angesehen. Tiefer liegende Räume
können durch eine Rückstausicherung geschützt werden. Für den Einbau einer Rückstausicherung ist
der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Im Auftrag der Stadt bietet die Regionetz eine kostenlose
Rückstauberatung auch vor Ort an.
Zum bislang nicht durchgeführten Straßenendausbau in der Pontsheide ist zu sagen, dass im
städtischen Haushalt über mehrere Jahre ein Haushaltsansatz zur Verfügung stand. Dieser Ansatz
wurde im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen vor einigen Jahren abgesetzt. Sofern von
Seiten der Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim dem Endausbau der Pontsheide nunmehr eine
hohe Priorität eingeräumt werden soll, kann die Verwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die
Maßnahme wieder in den Haushalt aufnehmen und die Ausführung zeitnah einplanen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst nicht.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018
Vorlage FB 61/1043/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
Seite: 2/2