Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
310415.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
30.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1045/WP17
öffentlich
30.08.2018
Dez. III / FB 61/400
Änderung der Verkehrsführung am Kreisverkehr
Breitbendenstraße/ Müselter Weg
Prüfungsauftrag der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom
20.06.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
wonach wegen seiner geschwindigkeitsdämpfenden Wirkung und zur Vermeidung von
Rückbaukosten der Kreisverkehr Breitbendenstraße / Müselterweg nicht entfernt wird.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/1045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Seit mehreren Jahren beklagt ein Anwohner der Breitbendenstraße den Umstand, dass besonders
links abbiegende Verkehrsteilnehmer nicht wie vorgeschrieben den Kreisverkehr entlang seines
Außenradius befahren, sondern zum Abbiegen in die linke Nebenstraße vereinzelt auch direkt links an
der Kalotte vorbei fahren.
Diesen formalrechtlichen Verkehrsverstoß kann die Verwaltung jedoch mit baulichen Maßnahmen
nicht unterbinden. Eine vom Anwohner geforderte Gestaltung der Kreismitte mit erhabenen Elementen
oder Verkehrsschildern „rechts vorbei“ ist nicht möglich, weil Großfahrzeuge, wie z.B. die Müllabfuhr,
die Kreismitte mit ihren Fahrzeugen beim Linksabbiegen überfahren müssen. Wiederholte polizeiliche
Kontrollen sind wegen der vergleichsweise geringen Gefährdungen aus diesem vereinzelten
Fehlverhalten und der Vielzahl höherer Gefahrensituationen an anderen Stellen des alltäglichen
Lebens nicht zu erreichen.
Deshalb hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 20.06.2018 die Idee entwickelt, durch
Wegnahme der VZ. 205 und 215 StVO den Kreisverkehr rechtlich außer Kraft zu setzen und damit
das unmittelbare Linksabbiegen wieder zu legalisieren.
Nach Diskussion dieser Idee mit Vertretern der Polizei, der Verkehrsplanung, des Straßenbaus sowie
der Straßenverkehrsbehörde sprechen mehrere Gründe gegen diese Lösungsmöglichkeit:
a) Durch das Entfernen des verkehrsrechtlichen Kreisverkehrs an dieser Stelle erhalten die
Autofahrer auf der Breitbendenstraße aus Richtung Lindenstraße in Richtung Neubaugebiet wieder
eine ungebremste Geradeausfahrmöglichkeit in Richtung Hubert-Spieckernagel-Straße. Die
untergeordnete Einmündung in den Kreisverkehr war bisher hier die letzte Maßnahme zur
Geschwindigkeitsdrosselung.
Da der anregende Anwohner in den vergangenen Jahren auch wiederholt die zu hohen
Geschwindigkeiten auf der Breitbendenstraße beklagt hat, müsste er durch die Wegnahme der
jetzigen Unterordnung der Breitbendenstraße am Kreisverkehr Müselterweg wieder die Zunahme
genau dieser ungeliebten „Raserei“ wieder in Kauf nehmen.
b) Die Straßenverkehrsordnung legt zu Z. 215 „Kreisverkehr“ fest, dass die Verkehrsteilnehmer die
Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur
Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Bei
Entfernung der Verkehrszeichen und der Fahrbahnrandmarkierung wird aus dieser StVOkonformen erhabenen Mittelinsel ein gestalterisches Element, das ohne jede verkehrsrechtliche
Beachtung ist und im Geradeausverkehr auch überfahren werden darf.
Hiergegen spricht sich besonders die Polizei wegen neu entstehender Verkehrsgefahren aus.
Während bisher an dieser Stelle keine Unfälle registriert sind, sieht die Polizei bei einer geradeaus
überfahrbaren Kalotte die Gefahr, dass bei nasser Witterung insbesondere der Zweiradverkehr dort
beim Überfahren ins Rutschen geraten könnte. Deswegen fordert die Polizei bei einer Auflösung
des Kreisverkehrs zwingend auch die Entfernung der Kalotte.
Vorlage FB 61/1045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
Seite: 2/3
c) Wie bereits im vorigen Satz dargelegt, hat die derzeitige Verkehrsraumgestaltung nach Mitteilung
der Polizei in den vergangenen Jahren zu keinem einzigen Unfall geführt. Mithin besteht aus
polizeilicher Sicht kein Handlungsbedarf. Auch ist der nachfragende Anwohner der einzige
Verkehrsteilnehmer, der die bestehende Regelung überhaupt bemängelt. Die Anlage der Kalotte in
Verbindung mit den Kreisverkehrsmarkierungen und der Beschilderung hat seinerzeit ca. 7.500 €
gekostet; für die Entfernung dieser Gestaltungselemente und Schließen der Kreismitte in Asphalt
wären nochmals ähnliche Investitionen notwendig.
Hierfür sieht die Verwaltung aufgrund der unauffälligen Verkehrssituation keine Rechtfertigung.
Wegen der entstehenden Kosten, der zu befürchtenden Geschwindigkeitszunahme auf der
Breitbendenstraße besonders aus Richtung Lindenstraße und der ungeklärten Meinung der anderen
Anwohner der umliegenden Wohnhäuser zur Entfernung dieses geschwindigkeitsdämpfenden
Gestaltungselementes empfiehlt die Verwaltung, die bestehende Verkehrsregelung nicht aufzulösen.
Vorlage FB 61/1045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.09.2018
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