Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
311302.pdf
Größe
209 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0294/WP17
öffentlich
04.09.2018
36/600
Forstwirtschaftsplan 2019
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
26.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das
Forstwirtschaftsjahr 2019 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 36/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
KEINE
JA
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
NEIN
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Kosten für Fremdaufträge
Holzernte und -bringung:
Verkehrssicherung und Lichtraumprofil:
Ankauf von Pflanzen und Saatgut
(inkl. Wildschutzmaßnahmen):
Wegebau:
Summe:
20.000 Euro
10.000 Euro
23.800 Euro
15.000 Euro
68.800 Euro
(PSP 1-130104-900-6-52420000)
(PSP 4-130104-906-9-52420000)
(PSP 5-130104-900-01300-900-1
-78350000 bzw. -78310000)
(PSP 4-130104-907-7-52420000)
Die angeführten Kosten für Fremdaufträge sind vollumfänglich im Haushaltsansatz 2019 berücksichtigt und
bewirken keine Änderungen der bestehenden Haushaltsansätze.
Vorlage FB 36/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen
Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das
als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen
vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10
Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im vierten Jahr die
forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.
Forstwirtschaftsplan 2019
a) Holzeinschlagsplan
a) jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2015
b) abgeglichener
Hiebssatz 2019
Stand 15.08.18
c) Planung 2019
Münsterwald
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Eiche
Buche/Alh*
Aln*
Kiefer/
Fichte/
Lärche
Douglasie
338
602
301
452
4.434
Summe
6.127
459
943
766
344
5.250
7.762
170
140
33
980
3.689
5.012
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“
Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter)
wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des
Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in der Forsteinrichtung
ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 6.127 fm. Eine dauerhafte Überschreitung
dieser Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung
ist möglich, so lange keine Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden
oder den Wertzuwachs mindern.
Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden
Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem
jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehroder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder
Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 7.762
fm einschlagen.
Vorlage FB 36/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 3/5
Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 5.012 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal
möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes.
Insbesondere im gewinnbringenden Sortiment Fichte/Douglasie wurde ein vorsichtiger Ansatz
gewählt, da aufgrund der langanhaltenden Trockenheit im Sommer 2018 mit außerplanmäßigen
Einschlägen von Käferholz zu rechnen ist. Zudem wurde der Holzmarkt durch den Sturm Friederike
in Mitleidenschaft gezogen, so dass die Holzpreise bestenfalls stagnieren, vermutlich aber leicht
fallen werden. Die Durchforstungsmaßnahmen konzentrieren sich daher auf Nadelholzbestände
mit Durchforstungsrückstand.
Darüber hinaus ist im kommenden Jahr die Durchforstung der beiden großen Kiefernbestände
südlich von Friesenrath geplant. Aufgrund der Größe der beiden Flächen wird der jährliche
Hiebssatz deutlich überschritten. Dies ist jedoch unproblematisch, da die Mehrnutzung durch eine
Zurückhaltung beim Kieferneinschlag in den Folgejahren problemlos ausgeglichen werden kann.
Nach wie vor sind die Absatzmöglichkeiten für Buchenstammholz und teilweise Buchenbrennholz
unbefriedigend, so dass an dieser Stelle ebenfalls zurückhaltend geplant wurde.
b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung
Kulturbegründung
Für das FWJ 2019 sind keine Pflanzungen vorgesehen.
Die für den Forstwirtschaftsplan 2018 geplante Tannensaat konnte nicht durchgeführt werden. Der auf
die Saat mit Pferdezug spezialisierte Unternehmer hatte ursprünglich zu erkennen gegeben, dass die
von ihm angebotene Leistung im Frühjahr 2018 durchgeführt werden kann, woraufhin das
Gemeindeforstamt vorgekeimte Tannensamen bei einer Baumschule bestellt hatte. Nach
Rücksprache mit der Landesforstverwaltung erkannte das Forstdienstleistungsunternehmen, dass die
von ihm angebotene Sämaschine noch der Weiterentwicklung bedarf und zog sein Angebot zurück.
Das Gemeindeforstamt konnte die Hälfte des Tannensamens ohne finanziellen Verlust an die
Baumschule zurückgeben. Die andere Hälfte wurde bei der Baumschule in Lohnanzucht gegeben, so
dass in den kommenden 3 Jahren jeweils 30.000 Pflanzen dem Forstamt zur Verfügung stehen. Diese
sollen nach dem beigefügten Tannenkonzept (s. Anlage) gepflanzt werden.
Trotz der Erfahrung aus dem Vorjahr möchte das Gemeindeforstamt grundsätzlich an der Tannensaat
festhalten und plant für das Forstwirtschaftsjahr 2019 fünf Hektar Tannensaat ein, ggf. in Kooperation
mit Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde). Der Landesbetrieb
könnte ggf. eigenes Saatgut von zugelassenen Saatgutbeständen aus der Region liefern. Eventuell
werden auch die Unternehmerkosten für die Einbringung der Saat aufgrund der größeren Saatfläche
reduziert. Die vergabetechnischen Voraussetzungen werden derzeit von beiden Forstverwaltungen
geprüft.
Kulturpflege/Kultursicherung
Forstkulturen sind Investitionen in die Zukunft und bedürfen in den ersten Jahren der Pflege. Bei
dieser so genannten Kultursicherung werden die jungen Pflanzen freigeschnitten und von
Vorlage FB 36/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
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Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn befreit. Die Kulturpflegemaßnahmen belaufen
sich auf eine Fläche von rund sieben Hektar, teilweise in zwei Durchgängen.
Jungbestandspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen Mischwaldes, um
flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch
nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können. Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf
insgesamt acht Hektar.
Waldschutz
Durch Wildverbiss gefährdete Wirtschaftsbaumarten, in erster Linie Weißtanne, Eiche, teilweise
Buche, werden durch Ausbringung von Vergrämungsmitteln oder Schafwolle auf die Terminalknospe
geschützt. Insgesamt sind die zu schützenden Flächen in den letzten Jahren stark rückläufig.
Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf 1,6 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Wegebau/Wegeunterhaltung
Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen
Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in
der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese
Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.
Sollte der laufende Förderantrag an den Naturpark Nordeifel bewilligt werden, wird der Steg am
Fobisbach (nahe Relais Königsberg) erneuert.
Erholung/Erholungseinrichtungen
Unterhaltung der vorhandenen Einrichtungen im bestehenden Umfang.
Anlage/n:
Konzept zur Einbringung der Weißtanne
Vorlage FB 36/0294/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 5/5
Anlage
3-Jahres-Konzept
zur Einbringung der Weißtanne
Wozu Tannenanbau?
Meist aus Pflanzung, seltener aus Naturverjüngung entstandene, oft homogen aufgebaute Fichtenwälder mit nur
geringer Beteiligung von Mischbaumarten sind anfällig gegen biotische und abiotische Schäden. Sollte der
Klimawandel wie prognostiziert fortschreiten, steigt die Anfälligkeit über das heute bekannte Maß hinaus.
Dennoch sind junge Fichten sehr konkurrenzfähig und dominieren bei ausreichendem Lichteinfall im Unterwuchs.
Erst durch künstliche Einschaltung von Schattbaumarten wie Tanne und Buche wird die Entwicklung zu einer
stabilen Zielbestockung eingeleitet, die standortsabhängig in Fichten-Tannen-Buchenwäldern mit sehr
unterschiedlichen Anteilen der drei Baumarten münden kann.
In submontanen und montanen Lagen bilden diese Wälder (Bergmischwälder) mit den Baumarten Fichte, Buche,
Bergahorn sehr naturnahe, strukturreiche, klimastabile und somit ökologisch hochwertige Lebensräume, die auch
unter ökonomischen Gesichtspunkten interessant sind. Ökonomisch deshalb, weil nach heutiger Erlöserwartung
der Nadelholzanteil zur Wertsteigerung des Bestandes beiträgt und diese drei Baumarten zu einem späteren
Zeitpunkt diverse Möglichkeiten für eine kostengünstigen natürliche Verjüngung eröffnen. Zudem sinkt mit drei
Baumarten das unternehmerische Risiko und eröffnet zukünftig, unabhängig vom tatsächlich eintretenden
Klimaszenario, mehrere Handlungsoptionen.
Ziel der Maßnahme ist, die Baumart Weißtanne als Hoffnungsträger im Klimawandel auf der gesamten
Waldfläche der Stadt Aachen zu etablieren, damit nachfolgende Generationen mit dieser Baumart
„weiterarbeiten“ (Naturverjüngung) können. Die Weißtanne wird im Bestandesschluss mit 50 bis 60 Jahren
geschlechtsreif; ihr Samen fliegt bis zu 300 Meter weit. Die Tanne kommt auf den unterschiedlichsten Standorten
zurecht, so auch auf mäßig sauren, tonigen Böden, auf denen die Buche in Ihrer Konkurrenzkraft abfällt. Speziell
im Münsterwald, wo dieser Bodentyp sehr häufig vorkommt, besteht das waldbauliche Ziel, die
Fichtenmonokulturen kahlschlagsfrei in artenreiche Mischbestände mit klimastabilen Baumarten umzuwandeln.
Dies funktioniert nur mit entsprechenden Schattbaumarten, vorzugsweise Tanne durch Saat.
Aufgrund von Fehlinformationen1 Dritter ist das Gemeindeforstamt in der Wahl des Pflanzgutes nicht ganz frei,
sondern steht vor der Aufgabe, in den kommenden drei Jahren jeweils 30.000 Weißtannen unterschiedlicher
Größe zu pflanzen (2019: Sämlinge 2+0 / 2020: 2+1 / 2021: 2+2) 2.
Voraussetzungen für den Voranbau mit Weißtanne (Saat oder Pflanzung)
1
Das Gemeindeforstamt (GFA) beabsichtigte in 2018 mehrere Hektar Weißtannen in Abteilung 310 zu säen. Nachdem ein
Forstdienstleistungsunternehmen eine Sämaschine mit Pferd in Aussicht gestellt hatte, bestellte das GFA 75 kg
Tannensamen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die vom Dienstleistungsunternehmen angepriesene Sämaschine
technisch nicht ausgereift war. Der Auftrag für den Kauf von Weißtannensamen konnte immerhin zur Hälfte
rückabgewickelt werden, für die andere Hälfte hat das GFA die liefernde Pflanzschule mit der Lohnanzucht beauftragt.
2
2+0 = 2-jähriger Sämling / 2+1 = 3-jährige Pflanze, wovon 2 Jahre im Saatbeet und 1 Jahr im Verschulbeet /
2+2 = 4-jährige Pflanze, wovon 2 Jahre im Saatbeet und 2 Jahre im Verschulbeet
Der Schlussgrad des Altholzes sollte „licht“ sein, mit zunehmender Wasser- und Nährstoffversorgung reicht auch
ein geringerer Lichtbedarf aus. Bei der Saat sollte die Fläche ca. zwei Jahre (wegen der Bodengare) vor der
Einsaat mit einem Harvester (da wenig Restholz auf der Fläche) durchforstet werden. Der Bestockungsgrad3
sollte je nach Standort zwischen 0,6 und 0,8 liegen.
Das Altholz sollte weitgehend stabil (v.a. gegen Sturm) sein mit einem verbleibenden Überschirmunsgzeitraum
von mindestens 15 Jahren. Bei einem Höhenwachstum junger Weißtannen von 10 bis 15 cm benötigt die Tanne
mindestens 10 Jahre, bis sie aus dem Rehwildäser herausgewachsen ist.
Es können auch durch Sturm oder Käferbefall entstandene Lücken genutzt werden, sofern sich der Restbestand
stabilisiert und gefestigt hat.
Flächen mit starker Konkurrenzsituation aus Brombeere bzw. Adlerfarn oder mehrjähriger
Fichtennaturverjüngung sind aufgrund hoher Konkurrenzkraft weder für die Tannensaat noch für die Pflanzung
geeignet.
Wildverbiss und Schälschäden stellen das größte Risiko im Jugendalter dar. Flächen mit geringer bzw. fehlender
Rehwild-/Rotwilddichte sind für den Tannenvoranbau prädestiniert. Diese Flächen sind im Projektverlauf noch zu
identifizieren.
Die Pflanzflächen (sofern nicht gegattert) sind mit einem ca. 1,5 Meter hohen, farbig markierten Stab zu
markieren. Diese Markierung erleichtert das Auffinden der Tannengruppen bei der Ausbringung von
Verbissschutz und verringert zugleich Schäden an der Jungwuchsfläche in Folge einer Durchforstung.
Die Pflanzflächen sind auf Karten zu dokumentieren.
Nachsorge/Pflege
Nach der Saat bzw. nach der Pflanzung sind die Flächen regelmäßig zu kontrollieren, um weiteren
Handlungsbedarf zu identifizieren.
Liegt die Höhenentwicklung des Terminaltriebs deutlich unter der Längenentwicklung der nachfolgenden
Seitentriebe, so erhalten diese Pflanzen zu wenig Licht. Im Altholz ist daher nach zu lichten. Sollte die häufig
mitwachsende Fichte ähnliche Höhentriebe erreichen, so muss die Nachlichtung sehr maßvoll von statten gehen,
damit die Fichte die Tanne nicht überwächst. Gleiches gilt bei starker Verunkrautung. Verschiebt sich die
Baumartenmischung dennoch zuungunsten der Schattbaumarten, so dass das Betriebsziel gefährdet ist, werden
Eingriffe in Form einer Mischwuchsregulierung erforderlich (z. B. aktive Entnahme der Fichten-Naturverjüngung).
Gepflanzte Weißtannen sollten vor Wildverbiss geschützt werden. Sollte die Ausbringung des Verbissschutzes
(Einzelschutz) in Regiearbeit nicht möglich sein, können diese Arbeiten auf Basis der Kartendokumentation
vergeben werden. Zäune sind regelmäßig zu kontrollieren.
Sobald der Schutzzweck erreicht ist (im Stadtwald deutlich früher als im Münsterwald (Rotwild)), sind die Zäune
aus Drahtgeflecht abzubauen.
3 Der Bestockungsgrad (B°) gibt Aufschluss darüber, wie dicht das Kronendach des Hauptbestandes geschlossen ist. Bei
einem Bestockungsgrad von 1,0 ist davon auszugehen, dass kaum Licht an den Boden dringt.
Beschreibung der Einzelmaßnahmen
Saat
Wo?
Vorwiegend im Münsterwald in
Fichtenreinbeständen, Boden mit grünem
Teppich aus Moos, krautigen Pflanzen…,
keine verdämmende Vegetation (Adlerfarn,
Brombeere)
Bemerkungen
2019 => 5,0 Hektar (Abt. 310)
2020 => 6,5 Hektar (Abt. 339, 340)
2021 => 5,0 Hektar (Abt. 315)
Vorzugsweise auf Braunerde-Pseudogley
oder leichtem Pseudogley
Gefahren
Flächenvorbereitung
Saatmenge
Schutz
Pflanzung
Wo?
Gefahren
Flächenvorbereitung
Pflanzverband
Pflanzverfahren
Schutz
Pflanzung
Wo?
Gefahren
Flächenvorbereitung
Pflanzverband
Pflanzverfahren
Saat auf der Abrückscheide
(d.h. ca. 50 % der Gesamtfläche)
Wildverbiss
Schälschäden (nur Münsterwald)
Durchforstung mit Harvester, dadurch
Gruppenschirmstellung an der
Abrückscheide
Ziel Fi (65), Ta (25), Ki (5), sLh (5)
Strategie:
Reduzierung Verbiss-/Schälschäden
über die Menge an Einzelbäumen (Saat)
Bestockungsgrad (B°): 0,6 bis 0,7 (0,8)
Ca. 2 Jahre vor der Saat
20 kg / ha
kein
Abbau Rohhumus (Bodengare)
2019: Tannen 2+0
Einbringung in Gatter
Abt. 338, 321, 26/27
Spätfrost in Abt. 321
Wildverbiss
später Schälschäden (nur Münsterwald)
ggf. hoher Ausfall aufgrund geringen Alters
keine
1m x 1m
Rhodener Pflanzverfahren (Hartmann
Haue) oder andere manuelle
Pflanzverfahren
Bestehende Gatter
Bemerkungen
2020: Tannen 2+1
Fi-Althölzern mit Fi-Bürstenwuchs
(knöchelhoch), keine verdämmende
Vegetation (Brombeere, Adlerfarn)
Bemerkungen
dort Pflanzung in lückige Zwischenfelder
Ggf. Spätfrost
Wildverbiss
später Schälschäden (nur Münsterwald)
keine
Ca. 2m x 1m
Rhodener Pflanzverfahren
(Hartmann Haue) oder andere manuelle
Einbringung in Gatter
Flächenbedarf = 30.000 m²
Pflanzen dürfen nicht tiefer gesetzt
werden, als wie sie ursprünglich im
Pflanzbeet standen!
Nicht in Senken/Mulden (Spätfrost)
Strategie: Tannen wachsen „versteckt“
zwischen Fichten auf => ggf. kein
Verbissschutz erforderlich
Flächenbedarf: 60.000 m² = 6 ha
Pflanzen dürfen nicht tiefer gesetzt
werden, als wie sie ursprünglich im
Sonstiges
Schutz
Pflanzverfahren
markierter Pfahl, damit beim Verbissschutz
keine Gruppen vergessen werden und bei
der Holzernte diese Bereiche vorsichtig
behandelt werden
vor der Pflanzung Verbissschutz
aufbringen bzw. von Pflanzschule
aufbringen lassen
Pflanzbeet standen
Folgejahre beobachten, und bei ersten
Verbissanzeichen Einzelschutz
2021: Tannen 2+2
Wo? Flächen
Gefahren
Flächenvorbereitung
Pflanzverband
Pflanzverfahren
Sonstiges
Schutz
Bemerkungen
Baumartenanreicherung v. Fi-Althölzern
Ggf. Spätfrost
Wildverbiss
später Schälschäden (nur Münsterwald)
=> hohe Ausfallprozente
keine
ca 2m x 1,5m
Rhodener Pflanzverfahren
(Hartmann Haue) oder andere manuelle
Pflanzverfahren
Ggf. Verteilung der Pflanzmaßnahmen auf
2 Jahre
Ca. 100 Schnellgatter
Nicht in Senken/Mulden (Spätfrost)
Flächenbedarf: 90.000 m² = 9 ha
Ggf. verteilt auf 2 Jahre