Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
311293.pdf
Größe
427 kB
Erstellt
04.09.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0297/WP17
öffentlich
04.09.2018
36/400
Aufnahme einer Linde in die Liste der Naturdenkmäler
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 21. März 2018, Nr. 346/17
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
18.09.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) nicht in die Liste der
Naturdenkmäler der Stadt Aachen aufzunehmen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 36/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Mit Antrag der Fraktion Die Linke vom 21. März 2018 wurde der Antrag gestellt, „die stattliche Linde
im Innenblock Boxgraben / Südstraße / Mariabrunnstraße auf dem Flurstück 1333 oder angrenzend
in die Liste der Naturdenkmäler aufzunehmen“. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
“ob weitere Bäume in dem Blockinnenbereich die Kriterien für Naturdenkmäler erfüllen.“
Die fachliche Prüfung der Verwaltung hat folgendes Bild ergeben.
1. Örtlichkeit:
Die im Antrag genannte Linde befindet sich auf einem städtischen, in Teilen „verwilderten“ Grundstück
eines größeren Innenblocks, das als Grünfläche und Biotop wichtige Funktionen auch für Stadtklima
und Luftreinhaltung erfüllt.
2. Beschreibung des auszuweisenden Naturdenkmals
Die Linde ist Teil einer Baumgruppe; sie hat einen Stammumfang von ca. 360 cm, einen
Kronendurchmesser von ca. 15 Metern und eine Höhe von ca. 25 - 30 Metern. Das geschätzte Alter
der vitalen Linde (Vitalitätsstufe 0) liegt bei ca. 120 bis 150 Jahren.
3. Kriterien zur Ausweisung von Naturdenkmälern
Bäume können mittels Rechtsverordnung als Naturdenkmal geschützt werden, sofern dies wegen
ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist. Eine fachliche Prüfung dieser Kriterien durch
den Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Baumschutz, hat folgendes ergeben:
Seltenheit: Die Baumart Linde ist im Stadtgebiet häufig anzutreffen. In verschiedenen
Parkanlagen finden sich vergleichbare Exemplare der gleichen Altersklasse.
Eigenart: Die Linde ist Teil einer Baumgruppe; der artentypische Wuchs mit breit ausladender
Krone ist bei diesem Baum nicht gegeben.
Schönheit: Die Linde ist zweifelsfrei stattlich, die baumtypische ausladende und malerische Krone
fehlt hier jedoch. Eine besondere Prägung des Stadtbildes ist daher nicht gegeben.
4. Bewertung durch die Verwaltung
Die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) erfüllt insgesamt nicht die Kriterien für eine
Aufnahme in die Liste der Naturdenkmäler der Stadt Aachen. Der städtische Baum unterliegt damit
auch zukünftig der Baumschutzsatzung. Eine Sicherung der Linde im Rahmen städtebaulicher
Entwicklungen wird angestrebt. Ergänzende Schutzmaßnahmen sind für den dauerhaften Erhalt der
Linde nicht erforderlich.
5. Weiterer Prüfauftrag: Sonstige Situation im Innenblock
Weitere Naturdenkmal würdige Bäume sind im Innenblock nicht vorhanden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) nicht in die Liste der Naturdenkmäler der Stadt Aachen aufzunehmen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
Seite: 3/4
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion Die Linke Nr. 346/17 vom 21.03.2018
Vorlage FB 36/0297/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.09.2018
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