Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
307658.pdf
Größe
8,7 MB
Erstellt
24.07.18, 12:00
Aktualisiert
31.08.18, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1009/WP17
öffentlich
24.07.2018
Dez. III / FB 61/300
Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum - Anpassung infolge
Luftreinhalteplanung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.09.2018
18.09.2018
19.09.2018
Mobilitätsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt
dem Rat der Stadt Aachen die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum entsprechend
Variante 2 mit maximaler Erhöhung der Tarife in Zone 1 sowie die Anpassung der Tarife in Zone 2 zu
beschließen und die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er
schließt sich dem Beschluss des Mobilitätsausschuss an und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
ebenfalls die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum entsprechend Variante 2 mit
maximaler Erhöhung der Tarife in Zone 1 sowie die Anpassung der Tarife in Zone 2 zu beschließen
und die Parkgebührenordnung entsprechend anzupassen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt
die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum entsprechend Variante 2 mit maximaler
Erhöhung der Tarife in Zone 1 sowie die Anpassung der Tarife in Zone 2.
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Erläuterungen:
Anlass
Das Parken in der Stadt ist seit der zunehmenden Automobilisierung Gegenstand des
stadtgesellschaftlichen Diskurses. Anzahl und Lage der Parkplätze, Flächeninanspruchnahme und im
Besonderen die Gebührenhöhe sind oft diskutierte Themen. Die schlechte lufthygienische Situation
setzt nun ein Thema besonders in den Fokus: Den Beitrag des Parkraummanagements für die
Luftreinhalteplanung der Stadt! Dabei geht es einerseits um die schnelle Führung zu freien
Parkraumkapazitäten in den Großparkhäusern und zum anderen um die Akzeptanz dieser Parkräume
durch die Verkehrsteilnehmer. Hier sind zunächst die Parkhausbetreiber gefragt, sichere, ausreichend
dimensionierte und attraktive Parkraumkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Noch wichtiger ist dabei
aber die tarifliche Attraktivität des Angebotes, das zurzeit im öffentlichen Straßenraum ungleich
günstiger zur Verfügung steht.
Im Oktober 2017 haben sowohl der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK) als auch der
Mobilitätsausschuss (MOA) vor dem Hintergrund der anhängigen Klage der Deutsche Umwelthilfe
(DHU) gegen den Aachener Luftreinhalteplan, des EU-Notifizierungs-/Vertragsverletzungsverfahrens
und anhaltender Grenzwertüberschreitung beim NO2 die Notwendigkeit der Anpassung der
Parkgebühren diskutiert. Bezug genommen wurde auf den Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet
Aachen, 1. Fortschreibung 2015. Wesentlicher Bestandteil der dort verankerten Maßnahme MP2
„Minimierung der Parksuchverkehre“ (Anlage 1) ist eine Harmonisierung der Parkgebühren zwischen
öffentlichem Straßenraum und den Parkhäusern. Aktuell existiert ein großes Kostengefälle zwischen
den Tarifen der Parkhäuser und denen des straßengebundenen Parkraums mit dem Effekt, dass nur
geringe Anreize zur Nutzung der freien Parkhauskapazitäten für Kurzparker existieren, obwohl dort
fast immer ausreichend freie Plätze zur Verfügung stehen. Bei der Suche nach kostengünstigen
Parkplätzen im Straßenraum ergeben sich viele unnötige Fahrkilometer mit entsprechend
vermeidbaren NO2-Emissionen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag zur Anpassung der Parkgebühren zu erarbeiten
und der Politik zu unterbreiten.
Bedeutung und Zusammenhang des Themas „Parkgebühren und Luftreinhalteplanung“ sind
mittlerweile wissenschaftlich belegt und in zahlreichen Gutachten und Luftreinhalteplänen
herausgearbeitet. So misst etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in seinem
„Faktenpapier Saubere Luft bis 2020 – wie deutsche Städte europäische Luftqualitätsstandards
einhalten können“ (Berlin, Januar 2018) dem Parkraummanagement durch Reduzierung der
Parksuchverkehre ein großes Entlastungspotential bei.
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Allgemeines zur Parkraumbewirtschaftung
Parkraumbewirtschaftung trägt mit Mengenangebot und Preisgestaltung wesentlich zur Steuerung des
innerstädtischen Verkehrs bei. Da jede Autofahrt auf einem Parkplatz beginnt und endet, hat
Parkraummanagement großen Einfluss auf das gesamtstädtische Mobilitätssystem. Effektives
Parkraummanagement führt zu weniger Parksuchverkehr, erhöht die Umwelt- und Lebensqualität in
der Stadt und kann Raum für zukunftsorientierte Entwicklung schaffen.
Bei den Parkraumsuchenden sind neben den berechtigten Interessen des Kundenverkehrs vor allem
ein ausreichendes Mengen- und Zeitangebot für die in der Innenstadt wohnenden Anlieger und deren
Besucher zu beachten.
Parkplätze stehen im öffentlichen Raum wie auch in privatwirtschaftlich geführten Parkhäusern, die
weitere Qualitätsmerkmale bieten (Bewachung, Witterungsschutz...), zur Verfügung. Die
Inanspruchnahme wird durch Platzangebot, Qualität der Parkplätze, die räumliche Lage der
Parkierungsanlagen und wesentlich durch die Tarifgestaltung geprägt.
Während Parkhäuser ausschließlich dem ruhenden Verkehr dienen, existieren im öffentlichen Raum
für ein und dieselbe Fläche vielfältige Nutzungsansprüche. Dies können andere verkehrliche
Nutzungen oder auch Konkurrenzen durch grundsätzlich andere Funktionen wie Aufenthalt,
Gastronomie oder Handel sein. Insbesondere in der dicht besiedelten Innenstadt hat der öffentliche
Raum einen hohen Wert und vielfältige Funktionen.
Aktuelle Regelung zur Parkraumbewirtschaftung in Aachen
Öffentlicher Raum
Die Parkraumbewirtschaftung in den öffentlichen Verkehrsflächen ist in Aachen in zwei Tarifzonen
aufgeteilt (Anlage 2). Tarifzone 1 umfasst die Flächen innerhalb und auf dem Alleenring sowie auf der
Zollamt-, Hackländer-, Friedlandstraße und der unteren Burtscheider Straße. Die Zone ist
gebührenpflichtig von montags bis samstags in der Zeit von 9 – 21 Uhr. Die Tarifzone II umfasst alle
anderen bewirtschafteten Parkbereiche und wird bis auf die Bewohnerparkbereiche N (Nizzaallee)
sowie V und Z (jeweils Frankenberger Viertel), für die die gleiche Bedienzeit wie für Tarifzone I gilt,
von montags bis freitags von 9 – 19 Uhr und samstags von 9 – 14 Uhr bewirtschaftet.
Die Parktarife sind moderat progressiv gestaltet; mit zunehmender Parkzeit werden die Minuten-Tarife
teurer. Nach der aktuellen Parkgebührenordnung beträgt die Parkgebühr für alle öffentlichen
Verkehrsflächen in der Tarifzone I (innerhalb Alleenring) 0,30 € für die ersten 20 Minuten, dann 0,20 €
je 10 Minuten bis 60 Minuten, dann 0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,50 € je
15 Minuten. Die erste halbe Stunde kostet hier demnach 0,50 €, die erste Stunde 1,10 € und eine
Parkdauer von zwei Stunden kostet 3,00 €.
In Tarifzone II fallen 0,25 € für die ersten 30 Minuten, dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten und
darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten an. Aufgeteilt nach Parkdauer entfallen auf die erste halbe
Stunde 0,25 €, die erste Stunde 0,70 € und auf zwei Stunden 1,75 € (vgl. Grafik A).
Grundsätzlich gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden, in einzelnen Bewohnerparkzonen ist diese
allerdings aufgehoben. In wenigen ausgewählten Bereichen wurde ein Tagesticket eingeführt.
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Für Bewohner ist in den Bewohnerparkzonen nach den bekannten Regularien ein
Bewohnerparkausweis eingeführt. Mittlerweile ist in allen Zonen mobiles Bezahlen per App und SMS
möglich.
Parkhäuser
Aktuell existieren in den an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäusern 7.995 bewirtschaftete
Parkplätze. Hinzu kommen zusätzliche, innenstadtnahe Parkplätze in/auf den öffentlich zugänglichen
Parkplätzen in der Pontstraße/Wittekindstraße (54), dem Parkhaus Luisenhospital (355), dem
Parkplatz Hauptbahnhof, ehemals Teppich Esser (200) sowie Sparkasse Reihstraße (155).
Die Parkhaustarife variieren; im Innenstadtzentrum werden in der Regel 2 € (jeweils 1
€/angefangene halbe Stunde) bzw. 1,50 € für die erste Stunde aufgerufen. Aufgeteilt nach Parkdauer
fallen im Parkhaus demnach i.d.R. für die erste halbe Stunde 1 €, für die erste Stunde 1,50 bis 2 €
und für zwei Stunden 3 bis 4 € an. Parken im Parkhaus ist damit grundsätzlich teurer als Parken im
öffentlichen Straßenraum.
Grafik A: Vergleich der derzeitigen Parkgebühren
Effekte auf die Luftreinhaltung
Der Parksuchverkehr trägt in Großstädten erheblich zu den verkehrsbedingten Emissionen bei.
Gemäß „Faktenpapier Saubere Luft bis 2020“ des DIHK sind die Fahrleistungen in den Innenstädten
in etwa bis zu einem Drittel auf Parksuchverkehre zurück zu führen. Durch verbesserte
Informationsangebote über freie Parkplatz-Kapazitäten aber auch durch geänderte Tarifstrukturen
können daher wichtige Impulse gesetzt werden, um unnötige Fahrkilometer bei der Suche eines
Parkplatzes zu vermeiden und so auch die Schadstoffemissionen zu reduzieren.
Schon im Luftreinhalteplan Aachen, Fortschreibung 2015, wurde festgeschrieben, die
Parksuchverkehre mit einem abgestimmten Maßnahmenbündel zu minimieren (Maßnahme MP2).
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Einige der hier genannten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt (z.B. Modernisierung
Parkleitsystem, Bereitstellung von Informationen für mobile Endgeräte), andere befinden sich in der
Realisierungsphase (Modernisierung Rathausparkhaus etc.).
Eine klare und ausgewogene Anpassung der Tarife kann dazu beitragen, die Parksuchverkehre in der
Innenstadt angemessen zu reduzieren und gleichzeitig Attraktivität und Kaufkraftstärke zu erhalten.
Wichtiger Erfolgsfaktor ist nach Auffassung der Verwaltung, die mit der Anpassung erwarteten
städtischen (Mehr-) Einnahmen konsequent in die Steigerung der Aufenthaltsqualität (attraktive
Plätze, mehr Bäume und Grünflächen etc.) sowie zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsangebote (z.B.
Anhebung der Haushaltsansätze gemäß den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans;
Verbesserungen im ÖPNV etc.) zu reinvestieren. Auf diese Weise kann der mit der neuen Tarifstruktur
angestrebte Lenkungseffekt ausgebaut werden. Außerdem können die Stadtbewohner, Pendler und
Besucher zur verstärkten Nutzung des Umweltverbundes motiviert werden.
Zur Frage, in welchem Maße sich die Anhebung der Parkgebühren auf die Reduzierung des
Parksuchverkehrs genau auswirkt, liegen weder für das Stadtgebiet Aachen noch für andere
Vergleichsstädte wissenschaftlich abgesicherte Analysen vor. Unter Berücksichtigung des o.g. DIHKGutachtens (ca. 30%-ige Reduzierung der Parksuchverkehre) und weiterer Literaturrecherchen wurde
für die Bearbeitung des Masterplans / Green City Plans die Annahme getroffen, dass durch
Veränderung der Parkgebühren in Aachen die PKW-Fahrleistungen lageabhängig um bis zu 15%
verringert werden können. Auf dieser Basis wurden durch das beauftragte Büro AVISO GmbH
(Aachen) rechnerisch NO2-Minderungspotentiale (Immissionen) für maßgebende
Belastungsschwerpunkte in Aachen ermittelt.
Tabelle: maximale NO2-Minderungspotentiale an relevanten Straßen der Aachener Innenstadt durch
Anpassung der Parkraumgebühren: abgeleitet aus den Ergebnissen der Wirkungsermittlung zum
Masterplan/ Green City Plan
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Messstelle:
Maximales NO2-
Überschreitung des
prozentuales
Straße
Minderungspotential
Grenzwerts von
Minderungspotential
(Betreiber)
gegenüber (Immissionen)
40 µg/m³ bezogen
bezogen auf die
durch Anhebung der
auf das
Grenzwertüberschreitung
Parkgebühren gegenüber
Referenzjahr 2015
im Vergleich zum
Trendentwicklung bis
Referenzjahr 2015
2020
Adalbertsteinweg 3
(LANUV*)
Adalbertsteinweg 60
(Stadt)
Monheimsallee 25/27
(Stadt)
Petersstr. 72/74
(Stadt)
Römerstr. 19
(Stadt)
Wilhelmstr. 16
(LANUV)
- 1 µg/m³
6 µg/m³
16 %
- 1 µg/m³
13 µg/m³
7%
- 2,5 µg/m³
16 µg/m³
16 %
- 1,2 µg/m³
13 µg/m³
10 %
- 1,7 µg/m³
13 µg/m³
13 %
- 2,2 µg/m³
10 µg/m³
22 %
*Landesumweltamt NRW (LANUV)
Mit einem Minderungspotential von ca. 1 bis 2,5 µg/m³ bis 2020 an den relevanten Straßen im
Stadtgebiet erweist sich die Anhebung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum - neben der
Nachrüstung von Dieselbussen mit SCRT-Filtern (selective catalytic reduction) - als eines der
kurzfristig wirksamsten Steuerungsinstrumente zur Senkung der Immissionsbelastung und wichtiger
Baustein zur Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2.
Vorschläge für die zukünftige Parkraumbewirtschaftung
Um die Entlastungseffekte in der PKW-Belastung zu realisieren, ist es erforderlich, die Parkgebühren
im öffentlichen Straßenraum mit den Parkgebühren in den Parkhäusern so zu harmonisieren, dass
tariflich die Nutzung in den Parkhäusern zumindest für alle, die länger als 20 bis 30 Minuten parken,
präferiert wird. Dies betrifft insbesondere die Tarifzone 1.
Es ergeben sich folgende Varianten zur Erhöhung der Parkgebühren, die nachstehend beschrieben
und grafisch dargestellt werden:
-
Variante 1 mit mittlerer Erhöhung der Tarife in Zone 1
-
Variante 2 mit starker Erhöhung der Tarife in Zone 1
-
Variante 3 mit einer vollständige Vereinheitlichung der Parkgebühren im öffentlichen
Straßenraum (Zone 1) und in den Parkhäusern (gestuft)
-
Variante 4 mit einer linearen Annäherung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
(Zone 1) an die Stundentarife der Parkhäuser
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Außerdem wird in jeder Grafik dargestellt:
-
der aktuelle Tarif der APAG und
-
ein Vorschlag für die Anpassung der Tarife in Tarifzone 2 (für alle 4 Varianten gleich)
Variante 1 - mittlere Erhöhung der Tarife in Zone 1:
Die Variante 1 bildet im Mittel die APAG-Tarife ab. Sie sieht für Tarifzone 1 einen Kurzparktarif von
0,50 € für die ersten 20 Minuten vor. Danach steigt der Tarif um jeweils 0,50 € je 10 Minuten. Die erste
halbe Stunde kostet demnach 1 € wie bei der APAG. Für eine Stunde wird ein Betrag von 2,50 €,
nach Erreichen der Höchstparkdauer in Tarifzone 1 von 120 Minuten ein Betrag von 5,50 € fällig (im
Parkhaus 4,00 €).
Für die Tarifzone 2 wird weiterhin ein progressiv steigender Tarif auf niedrigerem Niveau
vorgeschlagen. Für die ersten 30 Minuten fallen danach 0,50 € an, dann steigt der Tarif je
angefangene 10 Minuten um 0,20 € auf 1,10 € bis zur ersten Stunde. Ab da wird der heutige Tarif der
Zone 1 übernommen: 0,30 € für die nächsten angefangenen 10 Minuten bis zur 90. Minute, danach
0,50 € für die nächsten angefangenen 15 Minuten auf maximal 3,00 € bei einer Parkdauer von zwei
Stunden (vgl. Grafik B).
Grafik B: Geplanter Parktarif Variante 1 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Variante 2 - starke Erhöhung der Tarife in Zone 1:
In der Maximalvariante der Anpassung der Tarife für Tarifzone 1 sind die Stundenparktarife am
Straßenrand innerhalb des Alleenringes doppelt so teuer wie im Parkhaus, d.h. 4 Euro je Stunde. Die
erste halbe Stunde wird mit 2 € berechnet. Die Tarife bewirken eine starke Verlagerungswirkung in die
Parkhäuser und machen insbesondere das längere Parken am Straßenrand unattraktiv.
Die Anpassung der Tarife für Tarifzone 2 erfolgt wie für Variante 1 (s.o.) beschrieben (vgl. Grafik C).
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Grafik C: Geplanter Parktarif Variante 2 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Variante 3 - vollständige Vereinheitlichung der Parktarife im öffentlichen Straßenraum (Zone 1) und in
den Parkhäusern (Stufentarif):
Als weitere Alternative einer gemäßigten Anpassung der Parktarife ist eine Vereinheitlichung der
Parktarife in den Parkhäusern und im öffentlichen Straßenraum denkbar (in Tarifzone 1). Die heute an
den Parkscheinautomaten vorhandene stufenlose Tarifierung würde in diesem Falle ersetzt durch den
gestuften Tarif der APAG-Parkhäuser. Diese Vereinheitlichung wäre ein wesentlicher Beitrag zur
Verbesserung der Vergleichbarkeit der Tarife und damit der Transparenz für die Verkehrsteilnehmer.
Der Stufentarif würde jedoch die Bedienerfreundlichkeit reduzieren, da die hohe Flexibilität bei der
Verwendung des beim Zahler vorhandenen Kleingeldes entfiele. Im Gegensatz zu den Automaten in
den Parkhäusern ist bei den Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum keine Herausgabe
von Wechselgeld möglich. Die Problematik, nicht das passende Kleingeld zur Verfügung zu haben,
entfällt bei der Verwendung des mittlerweile flächendeckend vorhandenen Handyparkens, welches
jedoch nicht von allen Personen genutzt wird. Diese Variante ist demnach technisch nicht anwendbar.
Die Anpassung der Tarife für Tarifzone 2 erfolgt wie für Variante 1 (s.o.) beschrieben (vgl. Grafik D).
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Grafik D: Geplanter Parktarif Variante 3 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Variante 4 - Lineare Annäherung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum (Zone 1) an die
Stundentarife der Parkhäuser:
Eine Vereinheitlichung der Parktarife zwischen den Parkhäusern und dem öffentlichen Straßenraum
(Zone 1) in Form einer stufenlosen Tarifierung, bei der sich der Tarif linear an den Betrag von 4 € für 2
Stunden annähert, würde dazu führen, dass der Tarif im öffentlichen Straßenraum zwischen den
Parkhauszeitstufen immer unter dem Tarif der Parkhäuser läge.
Die Anpassung der Tarife für Tarifzone 2 erfolgt wie für Variante 1 (s.o.) beschrieben (vgl. Grafik E).
Grafik E: Geplanter Parktarif Variante 4 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
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Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Straßenraum im Inland sowie im angrenzenden
Ausland
Bei der Einordnung des neuen Tarifvorschlags hilft auch ein Vergleich zu anderen Großstädten.
Grundsätzlich zeigt sich, dass in anderen Städten häufig stärker differenziert wird, d.h. mehr
unterschiedliche Tarifzonen angeboten werden. Diese erlauben eine größere Spreizung der
Parkgebühren, die ggf. stärker zu einer Lenkung der Verkehrsströme beitragen.
Bei den Kurzparktarifen für die erste halbe Stunde zählt Aachen mit einem Durchschnittswert von
derzeit 0,33 € zu den günstigsten Parkstädten; mit einem Durchschnittswert von 0,90 € trifft dies
ebenso für die erste Stunde zu. Für Städte der vergleichbaren Größenordnung wurde hier ein Wert
von 1,27 € ermittelt. Bei der Parkdauer von zwei Stunden wird durch die progressive Gestaltung des
aktuellen Tarifs mit 2,58 € der Durchschnittswert vergleichbar großer Städte von 2,63 € fast erreicht.
Aus Sicht der Luftreinhaltung sollte auch der Kurzzeittarif deutlich angehoben werden, um die
gewünschte Lenkungswirkung zu entfalten und so speziell unnötige Kurzfahrten mit dem PKW zu
vermeiden. Mit Blick auf die Erreichbarkeit Aachens und die Interessen des (Einzel-)Handels erscheint
hierzu ein Kompromiss vorstellbar, nach dem die Kurzparktarife an das Parkhausniveau angeglichen
werden.
Regional zeigt der Vergleich zum benachbarten Oberzentrum Maastricht, wo für die erste halbe
Stunde Werte zwischen 0,70–1,80 €, für die erste Stunde von 1,40–3,55 € und für die ersten beiden
Stunden gar 2,80–7 € aufgerufen werden, welches insgesamt niedrige Preis-Niveau beim Parken in
Aachen existiert. Maastricht kann allerdings auch als Vorbild für ein stringentes Parkraum- und
Mobilitätsmanagement dienen. Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sind lediglich ein
Bestandteil des Gesamtsystems „Maastricht bereikbaar“. U.a. durch Gebührenstaffelung, die
Abstimmung mit den Parkhausangeboten und einem konsequenten lokalen P+R-Ausbau werden
Parksuchverkehre deutlich reduziert. Darüber hinaus wird das Thema Parken mit einer umfassenden
Erreichbarkeitskampagne verknüpft, die wesentlich auf die Nutzung umweltschonender
Mobilitätsangebote hinweist.
Auch für Aachen wäre die Einbettung der Tarifgestaltung in ein umfassendes Managementsystem wie
„Maastricht breikbaar“ hilfreich.
In der nachfolgenden Grafik ist zusätzlich die Tarifierung in der höchsten Tarifzone der Bundesstadt
Bonn als vergleichbare naheliegende deutsche Großstadt dargestellt (vgl. Grafik F).
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Grafik F: Vergleich der 1. Tarifzonen von Aachen, Bonn und Maastricht
Mobilität als Gesamtsystem: Parktarif und ÖPNV-Tarif
Neben der Harmonisierung der Parkgebühren auf der Straße und im Parkhaus können bzgl. der
lufthygienischen Situation auch Effekte in Bezug auf die ÖPNV-Nutzung bewertet werden. Die ÖPNVTarife sind jährlichen Preissteigerungen unterworfen. Im Zeitraum seit der letzten Anpassung der
Parkgebühren im Straßenraum im Jahr 2011 haben sich die Kosten für ein Bus-Ticket der
Preisstufe 1 (Erwachsene; Einzel-Ticket) von 2,40 € auf 2,70 € um 12,5 % erhöht. Im „ÖPNV-Report
2017” der „Civity Management GmbH“ wurde festgestellt, dass in den meisten Städten die
Parkgebühren günstiger sind als die Nahverkehrstickets und, dass diese Preisdifferenz in den letzten
Jahren zugenommen hat. Wird der Besetzungsgrad der PKWs berücksichtigt, dann entwickelt sich
das Verhältnis noch ungünstiger. Für Aachen wird ein vergleichsweise teurer Einzelfahrschein
festgestellt (2,70 € in Preisstufe 1; Kurzstrecke 1,60 €), dazu insgesamt günstige Parkpreise. Im
Vergleich zwischen Nahverkehr (bei 2 Einzelfahrscheinen) und Parkgebühr für zwei Stunden
schneidet Aachen extrem schlecht ab. Nur fünf von 55 untersuchten deutschen Großstädten
schneiden hier im Preisverhältnis schlechter ab. Die Angleichung dieser Mobilitätskostenentwicklung
wird von den Verfassern als eine der Hauptempfehlungen für die Verbesserung des ÖPNV-Systems
formuliert. Bei einer entsprechenden Tarifanpassung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
sind demnach weitere sekundäre Effekte für die Luftreinhaltung durch eine Verlagerung von KfzFahrten auf den ÖPNV zu erwarten.
Vorlage FB 61/1009/WP17 der Stadt Aachen
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Fazit
Durch eine deutliche Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum, wie in Variante 2
vorge-sehen, kann das maximal erreichbare Minderungspotential von ca. 1 bis 2,5 μg/m³ bis 2020 an
den relevan-ten Straßen im Stadtgebiet erreicht werden. Eine Neugestaltung der Parktarife gemäß
Variante 1 wird ebenfalls erkennbare Lenkungseffekte mit Wirkung für die Luftreinhaltung auslösen.
Eine moderate Anpassung der Tarife analog zu den Varianten 3 und 4 würde dagegen einen weniger
großen Effekt erzielen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine wirkungsorientierte Anpassung der Parkgebühren ein
grundlegender Bestandteil einer breit angelegten Luftqualitätsstrategie und ein wichtiges Instrument
zur Vermeidung von Dieselfahrverboten ist. Die Verwaltung empfiehlt daher eine deutliche Anhebung
der Parktarife.
Anlage/n:
Anlage 1 - Maßnahmenblatt MP2 „Minimierung der Parksuchverkehre“ des aktuellen
Luftreinhalteplans für die Stadt Aachen
Anlage 2 - Parktarifzonen Stadt Aachen
Anlage 3 - Vergleich der derzeitigen Parkgebühren
Anlage 4 - Geplanter Parktarif Variante 1 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 5 - Geplanter Parktarif Variante 2 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 6 - Geplanter Parktarif Variante 3 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 7 - Geplanter Parktarif Variante 4 – Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 8 - Vergleich der 1. Tarifzonen von Aachen, Bonn und Maastricht
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Anlage 1:
Maßnahmenblatt MP2 „Minimierung der Parksuchverkehre“ des aktuellen Luftreinhalte- Luftreinhalteplan
Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
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hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
113
Anlage 2:
Parktarifzonen Stadt Aachen
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Anlage 3:
Vergleich der derzeitigen Parkgebühren
Anlage 4:
Geplanter Parktarif Variante 1 - Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 5:
Geplanter Parktarif Variante 2 - Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 6:
Geplanter Parktarif Variante 3 - Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 7:
Geplanter Parktarif Variante 4 - Vergleich mit Bestand und APAG-Tarif
Anlage 8:
Vergleich der 1. Tarifzonen von Aachen, Bonn und Maastricht