Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
308445.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
07.08.18, 12:00
Aktualisiert
19.10.18, 14:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Recht und Versicherung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0521/WP17
öffentlich
07.08.2018
FB 45/200
Trägerauswahl von Kindertageseinrichtungen: Kriterien für den
Entscheidungsvorschlag
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung aufgestellten Kriterien für die Übertragung von
Trägerschaften für neue Kindertageseinrichtungen sowie die entwickelte Bewertungsmatrix ab dem
KiTa-Jahr 2018/ 2019.
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In dem gemeinsamen Ratsantrag „Trägerauswahl von Kindertageseinrichtungen; hier: Kriterien für
den Entscheidungsvorschlag“ der Fraktionen CDU und SPD vom 09.05.2018 wird die Verwaltung
beauftragt, objektive Kriterien, die bei der Übertragung von Trägerschaften ab dem KiTa-Jahr 2018/
2019 zugrunde gelegt werden sollen, zu erarbeiten.
Jeder anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, der sich zukünftig im Rahmen eines
Interessensbekundungsverfahrens um eine Trägerschaft für eine KiTa bewirbt, soll eine Konzeption
vorlegen, die Aussagen zu den entwickelten Kriterien enthält und eine objektive Bewertung
ermöglicht. Anhand dieser umfassenden Interessensbekundungen soll die Verwaltung anschließend
Entscheidungsvorlagen für den KJA erarbeiten.
2. Bisherige Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften
Die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas wurde bislang in einem qualifizierten
Interessenbekundungsverfahren zunächst grundsätzlich an die nachfolgenden, zwingend
einzuhaltenden Bedingungen geknüpft:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
-
Bereitschaft zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung (Kindertagesstättenbedarfsplan)
-
Bereitschaft zur Anpassung der Gruppenformen in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule (FB 45)
-
Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von bis zu zwei Kindern/ Gruppe (maximale
Überbelegung gemäß des KiBiz NRW) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45
-
Abschluss der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Nutzung des von der Stadt
Aachen eingesetzten elektronischen Bedarfsanzeigeverfahrens
Darüber hinaus wurden bei der Übertragung von Trägerschaften seitens der Verwaltung die
nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt:
-
Erfahrungen im KiTa-Bereich und in der Finanzierungssystematik des KiBiz NRW
-
Pädagogische Ausrichtung (Referenz: Bildungsgrundsätze des Landes NRW)
-
Finanzielle Beteiligung (an den entstehenden laufenden Betriebskosten (Übernahme der
Trägeranteile))
3. Überarbeitete Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften
Vor dem Hintergrund des Antragsanliegens wurden die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien wie folgt
überarbeitet und teilweise erweitert:
3.1 Allgemeine Bedingungen
Für die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019 sollen die
nachfolgenden Bedingungen als zwingend erforderlich festgelegt werden:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
-
Angehörigkeit zu einem Spitzenverband
-
Bereitschaft zur Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung (Kindertagesstättenbedarfsplan)
-
Bereitschaft zur Anpassung der Gruppenformen in Abstimmung mit dem FB 45
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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-
Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme von bis zu zwei Kindern/ Gruppe (maximale
Überbelegung gemäß des KiBiz NRW) nach festgestelltem Bedarf durch den FB 45
-
Abschluss der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Nutzung des von der Stadt
Aachen eingesetzten elektronischen Bedarfsanzeigeverfahrens
-
Beantragung von Fördermitteln (z.B. Investitionsprogramme des Bundes und Landes NRW
zum U3- und ü3-Ausbau) falls möglich
-
Erfahrungen im KiTa-Bereich und Kenntnisse über die Finanzierungssystematik des KiBiz
NRW
3.2 Fachlichkeit/ Pädagogik
Darüber hinaus soll das Kriterium Fachlichkeit/ Pädagogik für die Übertragung von Trägerschaften
zugrunde gelegt werden, das anhand der aus dem KiBiz abgeleiteten Auswahlkriterien ausgewertet
wird.
Die Erfüllung der Kriterien 1 bis 3 ist für die Übertragung von Trägerschaften zwingend erforderlich.
Kriterium 1: Pädagogisches Rahmenkonzept
Fachliche Konzepte, die sich auf der Grundlage der Bildungsvereinbarung-NRW an aktuellen
gesellschaftlichen Erfordernissen und einem umfassenden Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungsauftrag ausrichten, sind Grundvoraussetzung für den Betrieb einer KiTa.
Folglich muss ein entsprechendes fachliches Konzept, das die Grundhaltung des Trägers und seine
Arbeitsweise verdeutlicht, vorliegen.
Aussagen beispielsweise zu Möglichkeiten von flexiblen Kindertagesbetreuungsangeboten (u.a.
Randzeitenbetreuung) oder aber Erfahrungen eines Trägers in diesem Bereich ermöglichen Eltern
eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fließen somit als Entscheidungskriterium mit
ein.
Kriterium 2: Inklusion und Vielfalt
Neben dem Diskriminierungsverbot in § 7 KiBiz NRW ist die inklusive Betreuung und Förderung aller
Kinder gesetzlicher Auftrag gemäß § 8 KiBiz NRW. In diesem Zusammenhang werden an Trägern von
KiTas permanent besondere Anforderungen gestellt. So gilt es, interkulturelle Kompetenzen zu
erwerben, sprachliche Barrieren zu meistern, schnelle und kompetente Betreuungs-, Beratungs- und
Unterstützungsmaßnahmen zu erarbeiten und ein bestehendes oder zu entwickelndes Netzwerk zu
etablieren.
Dies bedeutet, dass durch das Konzept deutlich wird, dass eine Teilhabe aller Familien unabhängig
von Rasse oder der ethnischen Herkunft, aus Gründen der Nationalität, des Geschlechtes, der
Religion oder Weltanschauung und aus Gründen einer Behinderung aktiv ermöglicht wird.
Kriterium 3: Qualitätssicherung, Kindesschutz und pädagogische Fachberatung
Die Anforderungen an Träger von KiTas befinden sich in Analogie zur gesellschaftlichen Entwicklung
laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit neuen Antworten und Konzepten
zu begegnen. Aus diesem Grund sind eine funktionierende und sich weiterentwickelnde Trägerkultur,
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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die Qualitätssicherung gemäß § 79a SGB VIII, die Sicherstellung eines umfassenden Kindesschutzes
sowie das Vorhandensein einer erreichbaren Fachberatung entscheidende Qualitätskriterien.
Kriterium 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Träger von KiTas haben die Aufgabe Elternarbeit als Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zu
integrieren. Mit Blick auf die Bildungsbiografie aller Kinder kommt dieser Aufgabe eine große
Bedeutung zu. Durch diese Arbeit sollen die Individualisierung, die Stärkenorientierung und eine
gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und deren Eltern sichergestellt werden.
Kriterium 5: Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung spielt bereits im Kindergartenalter eine besondere Rolle in der Entwicklung der
Kinder und gehört somit zum festen Bestandteil des pädagogischen KiTa-Alltags.
Kriterium 6: Sozialraumorientierung, Einbeziehung der Stadtteilakteure und ihrer Ressourcen
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Stadtgebiet ermöglichen die
Nutzung von Synergien, die die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung erhöhen. Stadtteilbezogene
Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt, ausgebaut und weiterentwickelt, wenn sich
die Akteure des Stadtteils hierzu entsprechend regelmäßig vernetzen. Eine solche Vernetzung kann
u.a. in Sozialraumkonferenzen und mit Hilfe des Quartiersmanagement geleistet werden, kann aber
auch mit und über Familienzentren erfolgen.
Bereits vorhandene Erfahrungen in der Konzeptentwicklung von KiTas zu Familienzentren
verdeutlichen ergänzend ein hohes Interesse im Bereich der Vernetzung.
Kriterium 7: Referenzen
Durch die gesetzlichen Vorgaben des KiBiz NRW müssen Träger hohe Anforderungen im Rahmen
der Kindertagesbetreuung erfüllen. Die Kenntnis der Anforderungen an frühkindlicher Pädagogik, das
Vorhalten von qualifizierter Fachberatung und die Flexibilität zwischen mehreren Einrichtungen (z.B.
Personalflexibilisierung bei Ausfallzeiten etc.) sind wichtige Voraussetzungen, um diese gesetzlichen
Standards erfüllen zu können.
Kriterium 8: Besondere Merkmale/ Eignung
Besondere Angebote, die über die zuvor benannten Kriterien nicht abgedeckt sind, jedoch eine
Bereicherung für das KiTa-Angebot darstellen oder aber die Steigerung der Trägerpluralität in einem
Stadtteil, werden besonders berücksichtigt.
3.3 Wirtschaftlichkeit
Unter dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Haushaltes der Stadt Aachen sind
Aussagen zur der Höhe der zu erwartenden Trägeranteile ein wesentliches Kriterium zur
Entscheidung für einen Träger, das unter Einbeziehung der pädagogischen Kriterien entsprechend zu
gewichten ist.
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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4. Vorschlag der Verwaltung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die unter Punkt 3
aufgeführten Kriterien für die Übertragung von Trägerschaften für neue KiTas in der Stadt Aachen zu
beschließen.
Im Rahmen zukünftiger Trägerauswahlverfahren wird anhand der vorliegenden
Bewerbungsunterlagen von Seiten der Verwaltung die als Anlage 2 beigefügte Matrix ausgefüllt.
Hierdurch ist eine transparente Bewertungsgrundlage vorhanden, die eine Nachvollziehbarkeit der
Entscheidungsfindung für alle Beteiligten, inklusive der politischen Gremien, dokumentiert und
gewährleistet.
Insoweit lediglich eine Interessensbekundung vorliegt, greifen die unter Punkt 3 aufgeführten Kriterien
gleichwohl.
Anlage/n:
1. Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 09.05.2018
2. Matrix für das Trägerauswahlverfahren für neue Kindertagesstätten (KiTas) in der Stadt Aachen
ab dem KiTa-Jahr 2018/ 2019
Vorlage FB 45/0521/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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