Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
310254.pdf
Größe
530 kB
Erstellt
29.08.18, 12:00
Aktualisiert
01.09.18, 16:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Immobilienmanagement
FB 56/0189/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
29.08.2018
Evaluation des Quotenbeschlusses Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD
vom 29.05.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, auf Basis der dargelegten Überlegungen, einen neuen Quotenbeschluss zu
erarbeiten.
Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)
Vorlage FB 56/0189/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.08.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Ausdruck vom: 29.08.2018
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Erläuterungen:
Mit Tagesordnungsantrag vom 29. Mai 2018 beauftragten die Fraktionen CDU und SPD die
Verwaltung, über ihre Erfahrungen mit dem Quotenbeschluss zur Schaffung öffentlich geförderten
Wohnraums zu berichten. Die Verwaltung kündigte in der Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses vom 03.07.2018 an, die Bauvorhaben der vergangenen Jahre hinsichtlich
der Anwendung des Quotenbeschlusses auszuwerten. Zudem sollte eine Sitzung des „Strategiezirkels
Wohnen“ terminiert werden, um fachbereichsübergreifend die Thematik zu diskutieren und
Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Evaluation und des Austausches liegen nun vor und werden nachfolgend
zusammengefasst dargestellt.
Datenerhebung:
Der aktuelle Quotenbeschluss beruht auf einer Ratsentscheidung vom 14.12.2014 zur „Stärkung des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus“. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass bei Vorhaben des
Wohnungsbaus, die im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans umgesetzt werden, der
Vorhabenträger verpflichtet wird, im Plangebiet geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Der Anteil
des geförderten Wohnungsbaus soll zwischen 20 und 40 % (bezogen auf die Anzahl der
Wohneinheiten) am geplanten Vorhaben liegen. In der Regel wird ein Anteil von 30 % angestrebt. Die
Regelung soll für städtische Vorhaben in gleichem Maße gelten. Vor dieser Entscheidung galt eine
einheitliche Quote von 20 %.
Für die Evaluation wurden die Neubauprojekte seit dem Jahr 2015 ausgewertet. Anlage 1 gibt eine
Übersicht über die in diesem Zeitraum abgeschlossenen städtebaulichen Verträge, Anlage 2 wertet
die städtischen Grundstücksverkäufe aus. Der Vollständigkeit halber hat die Verwaltung zudem in
Anlage 3 eine komplette Übersicht der öffentlich-geförderten Wohnprojekte seit 2015 (inkl.
Vorplanungen) beigefügt.
a) Abschluss städtebaulicher Verträge:
Seit 2015 hat der Quotenbeschluss in 12 Bauvorhaben Anwendung gefunden (s. Anlage 1). Bei
Abgleich der in den geschlossenen städtebaulichen Verträgen vereinbarten Quotenregelung mit den
tatsächlichen Förderungen ist festzustellen, dass die in den einzelnen städtebaulichen Verträgen
festgelegten Quoten (prozentualer Anteil öffentlich geförderter Wohnungen bzw. mengenmäßig
festgelegte Anzahl der geförderten Wohneinheiten) in voller Höhe umgesetzt und teilweise sogar
leicht übertroffen werden konnten. In Ausnahmefällen (s. Zollamtsstraße) sind städtebauliche Verträge
geschlossen worden, in denen die Quotenregelung nicht direkt Anwendung gefunden hat
(Ersatzstandorte). Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Quotenregelung in den
städtebaulichen Verträgen flächendeckend Anwendung gefunden hat und konsequent umgesetzt wird.
b) Verkauf städtischer Grundstücke:
Der Quotenbeschluss soll darüber hinaus analog auch auf städtischen Grundstücken Anwendung
finden. Aufgrund der individuell unterschiedlichen Bedingungen der Grundstücke (z. B.
Einfamilienhausgrundstücke) macht eine Anwendung der Quote auf jedes einzelne Grundstück
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keinen Sinn. Daher wurde zur Auswertung die Gesamtsumme der städtischen Grundstücksverkäufe
im Evaluationszeitraum betrachtet (s. Anlage 2). Von insgesamt 62 städtischen
Wohnungsbaugrundstücksveräußerungen wurde bei 20 Verkäufen die Schaffung öffentlich
geförderten Wohnraums vertraglich vereinbart. Damit wird in 32 % der Grundstücksverkäufe öffentlich
geförderter Wohnungsbau festgelegt. In der Regel wurden auf diesen Grundstücken 100 % als
öffentlich geförderter Wohnraum gefordert. Nur in begründeten Einzelfällen wurden geringere
prozentuale Quoten (30 – 40 %) für städtische Grundstücke festgelegt. Bei den 42 Grundstücken, die
ohne Verpflichtung zur Schaffung öffentlich-geförderten Wohnraums veräußert worden sind, handelt
es sich um 39 Einfamilienhäuser, ein Zweifamilienhaus sowie zwei Grundstücke für Senioren- und
Pflegeheimplätze. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch bei städtischen Grundstücken die
Quotenregelung realisiert wurde.
c) Auswertung geförderter Wohneinheiten nach Zielgruppen:
Wertet man die insgesamt geförderten Wohneinheiten (vgl. Anlage 3, Nr. 1 und Nr. 2) im
Betrachtungszeitraum nach Zielgruppen aus (s. nachfolgende Tabelle), so zeigt sich, dass ein
Großteil des Wohnraums für Familien geschaffen wurde. So entstanden 55 % der Wohnungen für
Haushalte mit drei und mehr Personen, 35 % stehen für 2-Personen-Haushalte zur Verfügung (die
auch Alleinerziehende mit einem Kind enthalten) und lediglich 10 % entfielen auf 1-PersonenHaushalte. Beim Vergleich dieser prozentualen Verteilung mit den gesamtstädtischen Werten (1Personen Haushalte: 57 %, 2-Personen-Haushalte: 25 %, größere Familien: 18%) fällt auf, dass im
öffentlich geförderten Bereich ein starker Schwerpunkt auf die Förderung von Familien gelegt werden
konnte.
Jahr
Wohneinheiten
Einzelperson
2
3 Personen
Persone
4
5 und
Personen
mehr
n
Personen
2015
127 (471)*
24 (368)*
50
36
12
5
2016
222
6
90
85
32
9
2017
208
26
58
51
54
19
Insgesamt
557 (901)*
56 (400)*
198
172
98
33
10 %
35%
31%
18%
6%
%
* 344 Wohneinheiten entfallen auf geförderte Studierendenwohnheimplätze (bei der prozentualen
Verteilung nicht berücksichtigt)
Alle prozentualen Angaben der Tabelle sind gerundete Werte.
Mit Blick auf die Einkommensgruppen ist festzustellen, dass 499 der geförderten Wohnungen auf die
Einkommensgruppe A und 58 Wohnungen auf die Einkommensgruppe B entfielen, damit stehen rund
90 % der Wohneinheiten für die Einkommensgruppe A zur Verfügung.
Insgesamt lässt sich auf Grundlage der Datenerhebung feststellen, dass der jeweils geltende
Quotenbeschluss konsequent angewendet wurde und als Zielgruppen insbesondere diejenigen
Nachfragegruppen erreichte, deren Marktzugang erschwert ist.
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Austausch mit den Investoren:
Ergänzend zur Datenlage wurden im Rahmen der Evaluation auch Erkenntnisse aus den Gesprächen
mit der Wohnungswirtschaft in die Analyse einbezogen. Die Verwaltung kann aus den geführten
Investorengesprächen bzw. Verhandlungen über die Umsetzung der Quote berichten, dass
inzwischen bei den Investoren die Quotenregelung grundsätzlich Anerkennung findet. Über die
individuelle Anwendung in den einzelnen Bauvorhaben, jedoch insbesondere über die jeweilige Höhe
der Quote und das angestrebte Wohnungsgemenge, bestehen dahingegen häufig
auseinandergehende Vorstellungen. Die in den Gesprächen seitens der Verwaltung geforderten
Wohnungsgemenge werden von einzelnen Vorhabenträgern in Zweifel gezogen. Diese Zweifel
beziehen sich weniger auf das geforderte Gemenge selber, als auf die hierdurch gebundenen
Flächen. Angeführt wird als Argument, dass der aktuelle Quotenbeschluss auf Wohneinheiten
ausgerichtet ist und keine Flächen erfassen würde. Des Weiteren beklagen Investoren, die erstmalig
mit einer Quotenerfüllung und den Forderungen der Wohnraumförderbestimmungen zu tun haben,
und bereits fertige Planungen erstellt haben, dass die zu beachtenden förderrechtlichen
Bestimmungen (z.B. Wohnflächen, Freisitz, usw.) erhebliche Umplanungen nach sich ziehen und
somit das Bauvorhaben nur verzögern würden. Trotz aller unterschiedlichen Ansätze und Interessen
ist es in der Vergangenheit jedoch in der Regel gelungen, für beide Seiten gute
Verhandlungsergebnisse zu erzielen.
Über die Festsetzung der Quote im Korridor von 20 % - 40 % besteht ein Zielkonflikt. So geht die
Verwaltung vornehmlich von sozialen Gesichtspunkten aus, während beim Investor der
wirtschaftliche Aspekt im Vordergrund steht. Sozialräume mit besonderen Herausforderungen haben
in der Regel einen niedrigeren Bodenrichtwert als prosperierende Quartiere. Aus Investorensicht wäre
somit die Quote bei den Erstgenannten besonders hoch und an den „teureren“ Standorten
entsprechend niedriger anzusetzen, um den Bodenpreis zu kompensieren. Um eine zunehmende
Segregation zu vermeiden, muss die Quotenfestlegung aus Sicht der Verwaltung jedoch genau
entgegengesetzt erfolgen. Im „Runden Tisch der Wohnungsmarktakteure“ wurde zudem bemängelt,
dass die konsequente Anwendung der Quotenregelung insbesondere in Quartieren mit höherem
Bodenrichtwert zu einer allgemeinen Kostensteigerung von Neubauprojekten führen würde und die
Mehrkosten dann auf die freifinanzierten Wohneinheiten umgelegt werden müssen.
Kostensteigerungen bei den Miet- und Eigentumspreisen seien die Folge.
Insgesamt lässt sich aus den geführten Gesprächen konstatieren, dass
1. eine Anwendung der Quote auf Basis der Wohnfläche
2. eine einheitliche Festlegung der Quote
3. die Beachtung sozialräumlicher Aspekte
sinnvoll sind, um soziale Aspekte sowohl im Einzelprojekt als auch im Quartier ausreichend zu
berücksichtigen, einzelfallbezogene Diskussionen/ Verhandlungen um die Quotenfestsetzung zu
vermeiden und eine finanzielle Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft zu schaffen.
Neben den Erfahrungen aus den Gesprächen mit den Investoren zur Umsetzung konkreter
Bauvorhaben stellen sich zudem aus dem Sozialleistungssystem resultierende grundsätzliche
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Probleme bei der Planung von öffentlich gefördertem Wohnraum. So ergeben sich aus den neuen
Bewilligungsmieten und den Richtlinien zur Festsetzung der angemessenen Unterkunftskosten
insbesondere Probleme bei der Schaffung familiengerechten Wohnraums für die Zielgruppe der
Alleinerziehenden, für Großfamilien und auch für minderverdienende Haushalte. Bei den
transferleistungsbeziehenden Haushalten lassen sich die zu zahlenden Mieten häufig nur durch
Überbelegungen in die Kostengrenzen integrieren. Aus diesem strukturellen Problem lässt sich
ableiten, dass ggf. zusätzlich zu einer Modifizierung des Quotenbeschlusses für diese Zielgruppen
zusätzliche Überlegungen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums erfolgen sollten. So werden z. B. in
Münster städtische Grundstücke konsequent nach Konzeptqualität vergeben. Ein entscheidendes
Vergabekriterium stellt hierbei die gebotene Einstiegsmiete für den geförderten Wohnraum dar, die
regelmäßig unterhalb der Bewilligungshöchstmiete liegt.
Bedarfssituation:
Aktuell geht man in Fachkreisen davon aus, dass rund 50 % der Bevölkerung in deutschen
Großstädten, basierend auf ihrer Einkommens- und Familiensituation, grundsätzlich Anspruch auf
einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und damit auf öffentlich geförderten Wohnraum hätten. Wird
die gesamtdeutsche Einkommensverteilung (laut Statistischem Bundesamt 2018) zu Grunde gelegt,
so hätten in Aachen ca. 50 % der alleinstehenden Haushalte und ca. 40 % der Paare ohne Kinder
einen WBS-Anspruch. Bei Haushalten mit Kindern steigt die Quote deutlich an. So haben mindestens
60 % der Paare mit einem Kind, 70 % mit zwei Kindern und 90 % der Paare mit drei oder mehr
Kindern statistisch gesehen einen Anspruch auf WBS - EKG A. Bei Alleinerziehenden liegt die Quote
noch höher. Die Einkommensgrenzen für die Einkommensgruppe B basieren auf 40 % höheren
Werten gegenüber den Grenzwerten für den WBS der Einkommensgruppe A (EKG A), so dass der
Anteil der berechtigten Haushalte entsprechend höher liegt.
Insgesamt kann auf Grundlage der o. g. Daten festgestellt werden, dass mindestens 50 % der
Aachener Haushalte einen Anspruch auf WBS haben. Umgelegt auf den Gesamtwohnungsbestand in
Aachen (Stichtag 31.12.2017: 138.982 Wohneinheiten), ergibt sich rechnerisch ein Maximalbedarf von
ca. 70.000 Wohnungen im geförderten Wohnraum. Aktuell sind rund 10.000 öffentlich geförderte
Wohneinheiten vorhanden, so dass rechnerisch eine Unterdeckung von bis zu 60.000 Wohneinheiten
in diesem Segment besteht. Einen Hinweis auf den hohen zusätzlichen Bedarf gibt auch die aktuelle
Wohnungsmarktberichterstattung. So ist bereits de facto seit Jahren kein Leerstand mehr im öffentlich
geförderten Bereich vorhanden. Ein Blick auf die Wohnungssuchenden zeigt, dass nur noch jedem
Dritten eine Wohnung angeboten werden kann. Gleichzeitig schrumpft der Marktanteil bezahlbaren
Wohnraums rapide. Auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt halbierte sich der Anteil der
Mietangebote, die unter einem Quadratmeterpreis von 7 € lagen, innerhalb der letzten 5 Jahre von 43
% auf derzeit nur noch 22 % Marktanteil. Die durchschnittliche Wohngeldmiete, die als Indikator für
die Bestandsmieten im unteren freifinanzierten Mietwohnungsmarkt gilt, stieg dahingegen innerhalb
der letzten beiden Jahre deutlich von 7,49 € auf 8,52 € pro Quadratmeter an. Es ist somit ein
erheblicher ungedeckter Bedarf, sowohl im öffentlich geförderten, als auch im unteren freifinanzierten
Marktsegment gegeben.
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Perspektivisch wird der aktuell bereits geringe Anteil von 7 % an öffentlich geförderten Wohnungen
am Gesamtwohnungsbestand innerhalb der nächsten zehn Jahre noch weiter sinken. So fallen im
Zeitraum von 2017 - 2027 insgesamt 5.372 Wohneinheiten aufgrund planmäßiger oder vorzeitiger
Tilgung der Förderdarlehen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung heraus. Soll als Minimalziel
mindestens der jetzige Anteil von 7 % zukünftig gehalten werden, wäre als Kompensation für die
wegfallenden öffentlich-geförderten Wohnungen ein jährlicher Neubaubedarf von ca. 500
Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnraum notwendig. Im Schnitt der letzten fünf Jahre
wurden durchschnittlich rund 700 Wohnungen pro Jahr in Aachen fertiggestellt. Ausgehend von
diesen Zahlen müssten zukünftig rund 70 % aller neuen Wohnungen in Aachen im öffentlich
geförderten Wohnungsbau realisiert werden, um zumindest einen Bestandserhalt gewährleisten zu
können.
Die Stadt Aachen konnte dank erheblicher Anstrengungen das Neubauvolumen im öffentlich
geförderten Wohnungsbausektor auf einem guten Niveau stabilisieren und schöpft jedes Jahr ca. 30
Mio. € an Wohnraumfördermitteln beim Land NRW ab. Dabei wurden in den letzten fünf Jahren im
Durchschnitt 217 öffentlich geförderte Wohneinheiten jährlich fertiggestellt. Im vergangenen Jahr sind
von 1.044 fertiggestellten Wohnungen 209 im öffentlich geförderten Sektor neu geschaffen worden, es
lag also eine Neubauquote von 20 % vor. Im Jahr 2016 lag sie bei 30 % (Gesamt: 731 WE, gefördert:
222 WE), 2015 bei 23 % (Gesamt: 560 WE, gefördert: 131 WE).
Vor dem Hintergrund der geschilderten Bedarfssituation im öffentlich-geförderten Segment scheint
eine Weiterentwicklung des bisherigen Quotenbeschlusses aus Sicht der Verwaltung als zwingend
geboten. Mit Freiburg hat bereits im Jahr 2015 eine Stadt mit vergleichbarer Größe und
Nachfragesituation (Hochschulstadt) eine entsprechende Mindestquote von 50 % im geförderten
Wohnungsbau eingeführt. Weitergehende Mehrbedarfe könnten ergänzend über die Einrichtung
zusätzlicher, preisgedämpfter Wohneinheiten gedeckt werden.
Fazit:
Auf Basis der dargelegten Bedarfssituation sowie der Auswertung der Anwendung des derzeitigen
Quotenbeschlusses schlägt die Verwaltung vor, den Quotenbeschluss zu modifizieren. Eine
entsprechende Regelung ist zu erarbeiten. Folgende Varianten erscheinen auf Basis der
vorgenannten Erkenntnisse und im Vergleich mit anderen Kommunen grundsätzlich als zielführend
und könnten einzeln oder kombiniert eingeführt werden:
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1. Festlegung einer klaren Quote:
Eine verbindliche Quote sollte festgelegt werden, um Diskussionen zu vermeiden und
Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft zu schaffen. Dies hat den Vorteil, dass sich die
Quotenvorgabe bereits auf den Marktwert auswirken wird. Eine sozialräumliche Abstufung nach
klar geregelten Kriterien (vgl. Nr. 3) ist im Sinne der Quartiersentwicklung sinnvoll, um
Segregationseffekte zu vermeiden. Die festgelegte Quote soll für jedes Neubauprojekt verbindlich
gelten.
Bei Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken findet der Quotenbeschluss grundsätzlich keine
Anwendung. Bei kleineren Wohnbauvorhaben (bis 12 WE) gilt grundsätzlich die Quotenvorgabe,
hier kann jedoch in einzelnen Fällen eine abweichende Regelung sinnvoll sein (z. B. zur
Unterstützung von Bau- und Wohngruppen oder zur Festlegung von 100 % öffentlicher
Förderung).
2. Erhöhung der Quote:
Aufgrund der Bedarfs- und Bestandssituation wird zudem eine Anpassung der Quote auf 50 % als
sinnvoll erachtet. Es ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden finanziellen Mittel des Landes
auch zur Verfügung stehen sollten. Auch wenn bisher noch kein förderfähiges und förderwürdiges
Bauvorhaben an fehlenden Mitteln gescheitert ist, muss die Begrenzung der zur Verfügung
stehenden Mittel berücksichtigt werden. Für den bis dato nicht eingetretenen Fall, dass trotz
frühzeitiger Antragstellung bereits sämtliche Förderkonditionen (inkl. des Sonderkontingents)
ausgeschöpft sind, könnte in Abstimmung mit der Politik eine Einzelfallentscheidung getroffen
werden. Vorstellbar ist hier, die Quote für den öffentlich geförderten Wohnraum der Quote des
preisgedämpften Wohnraums (s. nachfolgend) zuzuschlagen.
Bei Veränderung des Quotenbeschlusses sollte auch der Baulandbeschluss angepasst werden,
der bei Flächen, die mehr als 5.000 m² umfassen, prioritär anzuwenden ist. Der Baulandbeschluss
sieht bisher die Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen unter der Voraussetzung
vor, dass die Stadt Aachen 25 % der Baulandfläche zum planungsunbeeinflusstem Wert vom
Investor ankauft und diese vorrangig für geförderten bzw. preiswerten Wohnungsbau entwickelt.
Um eine Konkurrenzsituation zum Quotenbeschluss zu vermeiden (so könnte für Investoren der
Verkauf von 25 % der Fläche an die Stadt unter Umständen lukrativer sein, als die Anwendung des
Quotenbeschlusses), sollte auch beim Baulandbeschluss die Quote deutlich erhöht werden. So
sieht z.B. die Stadt Münster in vergleichbaren Fällen ebenfalls eine Quote von bis zu 50 % der zu
entwickelnden Flächen vor, die in städtisches Eigentum übergehen und für preiswerten
Wohnungsbau entwickelt werden müssen.
3. Kombination der Quote für den öffentlich geförderten Wohnraum mit einer Quote für
preisgedämpften Wohnraum:
Eine Erhöhung der Quote wird nicht ausreichen, um den Wegfall öffentlich-geförderter
Wohneinheiten zu kompensieren. Um weiterhin für wirtschaftlich benachteiligte
Bevölkerungsgruppen ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wäre die
Einführung einer zusätzlichen Quote für einen nicht geförderten preiswerten Wohnraum als
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Ergänzung zu einer öffentlich geförderten Quote zielführend. Solch ein kombiniertes Modell aus
Förderung von öffentlich-gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum hat die Stadt Münster
eingeführt, die von ihrer Bevölkerungszahl und von ihrer Prägung als Wissenschaftsstadt,
grundsätzlich mit Aachen vergleichbar ist. Hier werden über eine Quotenregelung 30 % öffentlich
geförderte Wohnungen und zusätzlich 30 % Wohnungen, die den Vorschriften der
Wohnraumförderung entsprechen müssen, aber nicht gefördert werden, eingefordert. Die
Vorschriften der Wohnraumförderung betreffen u. a. die Begrenzung der Wohnflächen und
Raumgrößen (Ober- und Untergrenzen), die Verpflichtung zu Freisitzen (Balkon, Terrasse etc.)
sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit. Da im Vergleich zum öffentlich geförderten
Wohnungsbau im freifinanzierten Wohnungsbau Wohnraum üblicherweise großzügiger gestaltet
wird, bietet dieses Modell auch denjenigen Einkommensgruppen einen Marktzugang, die um große
Wohnungen nicht finanziell konkurrieren können. Über das Instrument gelangen somit Wohntypen
an den Markt, bei denen im Sinne eines angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses die
Gesamtwohnkosten geringer ausfallen. Diese Quote zur Schaffung zusätzlichen preisgedämpften
Wohnraums müsste, neben der Verpflichtung zur Einhaltung der Qualitätsmerkmale des
geförderten Wohnraums, einen geringeren Einstiegsmietzins festschreiben.
4. Sozialräumliche Anpassung der Quote:
Um die Sozialentwicklung der Aachener Quartiere im Blick zu halten und Segregationseffekte zu
vermeiden wird vorgeschlagen, sozialräumlich eine Auf- oder Abwertung der Quotenvorgabe um
10 % vorzunehmen (Bsp. in Kombination mit Nr. 1: 40 % Quote in Quartieren mit besonderen
Herausforderungen, 50 % Quote in sozio-ökonomisch stabilen Quartieren, 60 % Quote in
besonders „prosperierenden“ Quartieren). Basis ist der Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen.
Die hierfür festgelegten Kriterien sollten transparent und eindeutig sein. Hier wären z.B.
kleinräumige Sozialdaten aus den einzelnen Lebensräumen ein denkbarer Maßstab für eine
höhere bzw. niedrigere Quote. Wirtschaftliche Gründe, wie Kaufpreise oder erhöhter
Planungsaufwand, sollten bei der Frage einer Reduzierung der Quote nicht berücksichtigt werden.
Dies ist vom Investor schon beim Erwerb des Grundstückes einzuplanen.
Bei einer freiwilligen Umsetzung höherer Quoten durch den Investor, sollte mit Blick auf die nähere
Umgebung des Einzelprojekts geprüft werden, ob eine Erhöhung im Sinne der
Quartiersentwicklung verträglich ist. Denkbar wäre in diesen Fällen eine Steuerung über die
Vorgabe der Wohnungstypen und der Förderwege.
5. Orientierung der Quote anhand der insgesamt geschaffenen Wohnfläche:
Die festgelegte Quote sollte sich nicht mehr auf die geschaffenen Wohneinheiten, sondern auf den
Anteil der Gesamtwohnfläche beziehen, um Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft zu
schaffen und rendite-orientierte Fehlentwicklungen zu vermeiden. Dies hätte den Vorteil, dass eine
höhere Transparenz über den Beschluss besteht und die Diskussion über das erforderliche
Wohnungsgemenge stärker zielorientiert und an der Bedarfssituation des Standortes ausgerichtet
geführt wird. Die oft vorgebrachten Bedenken, dass die öffentlich geförderten Wohnungen lediglich
die kleineren Wohnungen abbilden, entfällt somit. Da die Refinanzierung der Bauvorhaben über die
qm errechnet wird, dient die Regelung auch der wirtschaftlichen Risikominimierung beim Investor.
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6. Konzeptvergabe bei städtischen Grundstücken nach Einstiegsmiete:
Seit vielen Jahren ist es für kinderreiche und alleinerziehende Haushalte besonders schwer, auf
dem öffentlich geförderten Wohnungsmarkt adäquaten Wohnraum zu erhalten. Bei diesen
Haushalten handelt es sich häufig um Minderverdienende, für die auch öffentlich geförderte Mieten
oft nicht finanzierbar sind, da sie nicht in die Grenzen der anerkennungsfähigen Unterkunftskosten
der Sozialleistungssysteme fallen. Hier kann durch die Umstellung des Vergabeverfahrens
städtischer Grundstücke vom Höchstgebotsverfahren hin zu einem Verfahren, welches
beispielsweise von einem Festpreis ausgeht und einen Vergabewettbewerb nach niedrigstem
Einstiegsmietpreis (der unterhalb der Bewilligungsmiete liegt) betreibt, vermehrt Wohnraum für
diese auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligten Zielgruppen geschaffen werden.
Aufgrund der Mietpreis- und Belegungsbindung könnten so für die Dauer der öffentlichen Bindung,
mindestens 20 Jahre, preiswerte öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden, die für
besonders benachteiligte Personengruppen eine adäquate Wohnraumversorgung bieten würde.
Eine Vorlage, die diesen Aspekt berücksichtigt, wird vom Fachbereich Immobilienmanagement
parallel in die Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses eingebracht. .
Die Verwaltung schlägt vor, dass die dargestellten Varianten in der Sitzung des Wohnungs- und
Liegenschaftsausschusses diskutiert werden und auf Grundlage der Impulse eine Beschlussvorlage
für die nächste Sitzung des Ausschusses erstellt wird.
Anlagen:
- Anlage 1: städtebauliche Verträge mit Quote
- Anlage 2: städtische Wohnungsbauverkäufe 2015 bis 2017
- Anlage 3: öffentlich geförderter Wohnraum
- Anlage 4: gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 29.05.2018
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Anlage 1
städtebauliche Verträge mit öffentlich gefördertem Wohnungsanteil (Quote) seit 2015
Straße / Projekt
Vertragsart
Vertragsdatum
vertraglich festgelegte Quote
tatsächlich umgesetzte
Quote bzw. in Planung
30 %
28 Wohneinheiten
Bismarkstr. / Vikoriaallee
Bpl. 660 l
Planverwirklichungsvertrag
21.08.2018
mindestens 30%, Vertragsstrafe
Burggrafenstr.
Bpl. 849, Bpl. 849l
Durchführungsvertrag
Planverwirklichungsvertrag
22. / 30.10.2002
28. / 29.06.2016
58 %
21 Wohneinheiten
Eilendorfer Str. / Am Tiergarten
Bpl. 964
Planverwirklichungsvertrag
EV
08. / 13.09.2016
50 Wohneinheiten, geändert in
mindestens 40 % der
Wohneinheiten
mindestens 20 Wohneinheiten
Joseph-von-Görres-Str.
Bpl. 885
Planverwirklichungsvertrag
mindestens 23 % der
Wohneinheiten, Ersatzgeld
noch offen
Münsterstr.
Bpl 852A, Bpl. 852B
Änderungsvertrag
Durchführungsvertrag / EV
21./23.11.2016
29.01. / 02.02.2016
20 %
12 Wohneinheiten
Rombachstr. / Wolferskaulwinkel
Bpl. 972
Durchführungsvertrag
14./22.11.2017
mindestens 20 % der
Wohneinheiten (aus Bpl. 852B),
Vertragsstrafe
mindestens 19 Wohneinheiten
Süsterfeldstr. / Am Guten Hirten
Bpl. 963
Durchführungsvertrag
08./12./13.09.2016
mindestens 90 Wohneinheiten
35 %
105 Wohneinheiten
Süsterfeldstr. / Süsterau
Bpl. 960
Durchführungsvertrag
26.04. / 11.05.2016
17 Wohneinheiten, Vertragsstrafe
17 Wohneinheiten
Vaalser Str. / Hammerweg
A 263
Sonstige Vereinbarung
23.06/ 14.07.2017
14 Wohneinheiten, Vertragsstrafe
14 Wohneinheiten
Verlautenheidener Str. /
Kelmesbergweg Bla. 965
Planverwirklichungsvertrag /
EV
04. / 09.05.2018
Mindestens 30% der
Wohneinheiten, Vertragsstrafe
71 %
15 Wohneinheiten
Wildbacher Mühle
Bpl. 967
Durchführungsvertrag
27./29.06.2016
2 Wohneinheiten, Vertragsstrafe
2 Wohneinheiten
Zollamtstr.
Bpl. 958
Durchführungsvertrag
08.09.2016
46 Wohneinheiten (extern),
Vertragsstrafe
46 Wohneinheiten
12 Wohneinheiten und
12 Mieteinfamilienheime
30 %
19 Wohneinheiten
Anlage 2
Verkäufe städtischer Grundstücke mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau (Quote) seit 2015
Lagebezeichnung
WLA-Beschluss
vom
Kaufvertrag vom Anteil Quote
Bemerkung
Tatsächliche Umsetzung
bzw. Planung
An der Schmit /
Rombachstr.
21.11.2017
22.11.2017 (Rat)
15.05.2018
100%
Birkenstr.
27.10.2015
14.03.2016
100%
Brander Str. / HubertSpickernagel-Str.
06.04.2016
21.07.2016
100%
Drosselweg
14.06.2017 (Rat)
21.06.2017
100%
Eckenerstr.
27.01.2015
15.08.2015
40%
82 %
27 Wohneinheiten
Eckenerstr.
06.12.2016
11 von 15 WE
11 Wohneinheiten
Franz-Delheid-Str.
08.12.2015
09.12.2015 (Rat)
31.10.2016
100%
100%
15 Wohneinheiten
5 Mieteinfamilienheime
Franz-Delheid-Str.
27.10.2015
31.10.2016
100%
Offen
Wohnraum für
Flüchtlinge
100 %
6 Wohneinheiten
100 %
7 Mieteinfamilienheime
46 WE;
46 WE
27 EKG A, 10 EKG B, 9
RL Flü
Wohnraum für
Flüchtlinge
100 %
7 Wohneinheiten
Lagebezeichnung
WLA-Beschluss
vom
Kaufvertrag vom Anteil Quote
Franzstr. 56/58
10.12.2014 (Rat)
21.12.2015
Friedenstr.
14.06.2018
Holunderweg
23.05.2017
Holunderweg
Bemerkung
30%
offen
100%
Ohne Inanspruchnahme Ohne
der öffentlichen Mittel
16.08.2017
100%
25 Jahre gebunden;
EKG A
100 %
12 Wohneinheiten
13.12.2017 (Rat)
02.03.2018
100%
Mieteinfamilienheime
100 %
5 Mieteinfamilienheime
Im Brockenfeld / MariaTheresia-Allee
27.10.2015
10.11.2015
30%
Quote soll im BV
Stollenweg realisiert
werden
10 Wohneinheiten
(an anderer Stelle)
Kalverbenden 62-84
(Bayernallee)
08.12.2015
02.05.2016
100%
Wohnraum für
Flüchtlinge,15 Jahre
gebunden
100 %
14 Wohneinheiten
Kamper Str.
19.09.2017
Kronenberg
27.10.2015
29.03.2016
100%
Wohnraum für
Flüchtlinge
100 %
8 Wohneinheiten
Naumburger Str. /
Arlingtonstr.
06.04.2016
221.07.2016
100%
25 Jahre gebunden
100 %
8 Mieteinfamilienheime
30%
offen
Lagebezeichnung
WLA-Beschluss
vom
Peliserkerstr.
23.05.2017
Raafstr.
23.01.2018
Rombachstr.
21.12.2016 (Rat)
Schlehenweg
13.12.2017
Kaufvertrag vom Anteil Quote
23.02.2018
06.04.2018
Bemerkung
Tatsächliche Umsetzung
bzw. Planung
100%
Ohne Inanspruchnahme ohne
der öffentlichen Mittel
100%
Mieteinfamilienheime
100 %
2 Mieteinfamilienheime
5 Wohneinheiten
40%
25 Jahre gebunden,
EKG A
offen
100%
Mietfamilienheime
100 %
6 Mieteinfamilienheime
Verkäufe zum Zwecke des Wohnungsbaus ohne Verpflichtung öffentlich geförderten Wohnungsbaus von 2015 – 2017
In diesem Zeitraum sind 42 Grundstücksverkäufe ohne Verpflichtung zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums, hiervon 39 für Einfamilienhäuser, 1 für ein
Zweifamilienhaus und 2 für Senioren bzw. Pflegeheimplätze, veräußert worden.
Anlage 3
Gesamtübersicht öffentlich-geförderter Projekte (inkl. Vorplanungen)
1. öffentlich geförderter Wohnungsbau im Rahmen der Quotenregelung seit 2015 (Förderzusage erteilt)
Objekt
Alter Tivoli
Grundlage
städtisches Grundstück
Bayernallee
Birkenstr.
Städtisches Grundstück
Kalverbenden
städtisches Grundstück
Bobenden
Städtisches Grundstück
Brander Heide I
Planverwirklichungsvertrag
Eilendorfer Str. / Am
Tiergarten
Planverwirklichungsvertrag
Burggrafenstr.
Burggrafenstr.
Umsetzung
20 % der Wohneinheiten
8 Wohneinheiten
100 %
14 Wohneinheiten
100 %
6 Wohneinheiten
20 % der WE
6 Mieteinfamilienheime
12 Wohneinheiten
Zielgruppe
EKG A
2 und 3 Personenhaushalte
RL Flü (EKG A)
3 und 4 Personenhaushalte
RL Flü (EKG A)
2 Personenhaushalte
EKG A
5 und Mehrpersonenhaushalte
EKG A
2 bis 4 Personenhaushalte
58 % der Wohneinheiten
21 Wohneinheiten
100 %
46 Wohneinheiten
Eckenerstr.
Städt. Grundstück
Durchführungsvertrag
Zollamtstr./
städtisches Grundstück
EKG A
1, 2, 4 und 5 und
Mehrpersonenhaushalte
EKG A / EKG B / RL Flü
1 bis 4 Personenhaushalte
82 % der Wohneinheiten
27 Wohneinheiten
EKG A
2 bis 4 Personenhaushalte
Franz-Delheid-Str.
Städtisches Grundstück
Holunderweg
Städtisches Grundstück
Hubert-Spickernagel Str.
Städtisches Grundstück
In den Kronprinzengärten
Durchführungsvertrag
Beverstr.
Grundlage
Städtisches Grundstück
100 %
7 Wohneinheiten
100 %
12 Wohneinheiten
100 %
7 Mieteinfamilienheime
35 Wohneinheiten
RL Flü (EKG A)
3 – 5 Personenhaushalte
EKG A
2 und 4 Personenhaushalte
EKG A
5 und Mehrpersonenhaushalte
EKG B
1 bis 3 Personenhaushalte
Zielgruppe
RL Flü (EKG A)
2 und 4 Personenhaushalte
EKG B
2 und 4 Personenhaushalte
EKG A
5 und Mehrpersonenhaushalte
Drosselweg
Objekt
Kronenberg
Münsterstr.
Naumburger Str.
Durchführungsvertrag
Münsterstr.
Städtisches Grundstück
Umsetzung
100 %
8 Wohneinheiten
20 %
12 Wohneinheiten
100 %
8 Mieteinfamilienheime
Bemerkung
Grundstücksverkauf bereits
vor 2015
Grundstücksverkauf bereits
vor 2015
Umsetzung der Quote (20 WE)
erfolgt in 2 Abschnitten; hier
Teil 1
Realisierung des
Quotenverpflichtung auf städt.
Grundstück
20 WE in Bauvorhaben;
7 WE über mittelbare
Belegung
Bemerkung
Projekt „Wohnen und Arbeit“
Stollenweg
Süsterfeldstr.
Von-Coels-Str.
Wildbacher Mühle
Änderungsvertrag Beverstr.
Städt. Grundstück
Im Brockenfeld / MariaTheresia-Allee
Durchführungsvertrag
Am Guten Hirten
Privat
Durchführungsvertrag
Wildbacher Mühle
100 %
15 Wohneinheiten
EKG A
1 bis 3 Personenhaushalte
35 % der Wohneinheiten
105 Wohneinheiten
100 %
22 Wohneinheiten
(1460 qm)
EKG A
2 bis 4 Personenhaushalte
RL Flü (EKG A)
1 bis 4 Personenhaushalte
2 Wohneinheiten
EKG B
3 und 4 Personenhaushalte
aus AV 4 Wohneinheiten und
10 Wohneinheiten als
Ausgleich für städtisches
Grundstück; 1 WE freiwillig
Übertragung
Quotenverpflichtung für 480qm
aus BV Krefelder Str.
2. öffentlich geförderter Wohnraum seit 2015 ohne eine Quotenverpflichtung (Förderzusage erteilt):
Objekt
Gemmenicher Weg
Grundlage
Privat
Umsetzung
100 %
44 Wohneinheiten
Jülicher Str.
Privat
Prager Ring
Privat
Prämienstr.
Privat
Reimannstr.
städtischer Bestand
Schopenhauerstr.
Privat
Schopenhauerstr.
Privat
Talbotstr.
Privat
Verlautenheidener Str.
Privat
78 %
48 Wohneinheiten
100 %
25 Wohneinheiten
100 %
5 Mieteinfamilienheime
100%
23 Wohneinheiten
47 %
9 Wohneinheiten
100 %
4 Wohneinheiten
100 %
14 Wohneinheiten
100 %
11 Wohneinheiten
Zielgruppe
EKG A
Studierende und 2 und 3
Personenhaushalte
EKG A
Bemerkung
RL Flü (EKG A)
EKG A
5 und Mehrpersonenhaushalte
EKG A
EKG A, EKG B
1 bis 4 Personenhaushalte
EKG A
2 und 4 Personenhaushalte
EKG A
1 – 3 Personenhaushalte
EKG A
3 und 4 Personenhaushalte
Modernisierungsmittel
dadurch geförderter Bestand
besondere Eignung für
schwerbehinderte Menschen
3. Weitere Bauprojekte im Rahmen der Quotenregel (Planungsphase, Förderzusage noch nicht erteilt)
Objekt
Grundlage
Umsetzung
Zielgruppe
Bismarkstr. / Viktoriaallee
Planverwirklichungsvertrag
30 %, mindestens 28
EKG A, EKG B
Bismarkstr. / Viktoriaallee
Wohneinheiten
2 – 4 Personenhaushalte
Brander Heide II
12 Wohneinheiten
12 Mieteinfamilienheime
Breitbenden
Planverwirklichungsvertrag
Eilendorfer Str. / Am
Tiergarten
städtisches Grundstück
Eckenerstr.
städtisches Grundstück
11 Wohnungen
EKG A
2 und 3 Personenhaushalte
Franz-Delheid-Str.
städtisches Grundstück
Holunderweg
städtisches Grundstück
Kamperstr.
städtisches Grundstück
100%
15 Wohneinheiten
5 Mietfamilienheime
100 %
5 Mieteinfamilienheime
30%
Raafstr.
städtisches Grundstück
Rombachstr.
städtisches Grundstück
100 %
2 Mieteinfamilienheime
5 Wohneinheiten
40 %
EKG A
2 – 4 Personenhaushalte
5 und Mehrpersonenhaushalte
EKG A
5 und Mehrpersonenhaushalte
Gemischtes Wohnungsgemenge an
der Gesamtstruktur orientiert
EKG A
2, 4 und 5 und
Mehrpersonenhaushalte
Familiengerechter Wohnraum
Rombachstr. / An der
Schmit
Rombachstr. /
Wolferskaulwinkel
städtisches Grundstück
100 %
Durchführungsvertrag
Rombachstr. /
Wolferskaulwinkel
städtisches Grundstück
30 %, mindestens 19
Wohneinheiten
Schlehenweg
Süsterfeldstr.
Vaalser Str.
Verlautenheidener Str.
Durchführungsvertrag
Süsterfeldstr / Süsterau
Sonstige Vereinbarung
Vaalser Str. / Hammerweg
Planverwirklichungsvertrag
Verlautenheidener Str. /
Kelmesbergweg
EKG A
4 und 5 und
Mehrpersonenhaushalte
40% der Wohneinheiten
100 %
6 Mieteinfamilienheime
17 Wohneinheiten
14 Wohneinheiten
71 %
15 Wohneinheiten
Gemischtes Wohnungsgemenge
von 1 bis 4 Personen
EKG A
1 bis 4 Personenhaushalte
EKG A
mindestens 6 Personenhaushalte
EKG A
1 – 5 und Mehrpersonenhaushalte
EKG A, EKG B
1, 3 und 4 Personenhaushalte
EKG A
2 – 4 Personenhaushalte
Bemerkung
Förderung besprochen;
Planung läuft; Antragsstellung
steht noch aus
Quote min. 8 WE, Teil 2
Förderung besprochen;
Antrag steht noch aus
Ergänzung zu
Senioreneinrichtung;
Beratungsgespräche laufen
Förderung bestrochen;
Kaufvertrag und
Antragsstellung stehen aus
Förderantrag ist gestellt
Förderantrag ist gestellt
Erstgespräch steht aus
Förderantrag ist gestellt
Erstgespräch steht aus
Erstgespräch steht aus
Förderung besprochen;
Antragsstellung steht noch
aus
Förderantrag ist gestellt
Förderantrag liegt vor
Aufteilung der Wohnungen
zwischen EKG A und B muss
noch erfolgten
Förderung besprochen;
Antragstellung steht noch aus
4. beabsichtigte Wohnungsbauprojekte (städtebauliche Verträge sind noch nicht geschlossen)
Objekt
August-Macke-Str.
Grundlage
Investorengespräch
Umsetzungsstand
2 Wohneinheiten
Zielgruppe
Auf Trimpersfeld
Investorengespräch
Ca. 32 %
12 Mieteinfamilienheime
Burtscheider Brücke
Investorengespräch
mindestens 30 % der
Wohneinheiten
Elsassstr.
Investorengespräch
ca. 33 % der Wohneinheiten
EKG A
4 und 5 und
Mehrpersonenhaushalte
EKG A
1 – 3 Personenhaushalte ,
Gruppenwohnungen
EKG A
1 – 5 Personenhaushalte
Lichtenbusch Innenbereich
Investorengespräch
Niederforstbacher Str. /
Beckstr.
Roermonder Str.
Investorengespräch
30% mindestens 18
Wohneinheiten
mindestens 30% der
Wohneinheiten
30 % mindestens 29
Wohneinheiten
Investorengespräch
EKG A
familiengerechte Wohnungen
EKG A und ggfls. B
1 – 5 und Mehrpersonenhaushalte
1 und 2 Personenhaushalte,
geförderte Studentenwohnungen
Bemerkung
Gespräche mit neuem
Investor sind zu führen
Investor überplant Grundrisse
nach erfolgter
Vorgabe
Genaue Anzahl der
Wohnungen stehen noch nicht
fest
Investorenwechsel steht an,
ggfls. höhere Quote
gewünscht
Planungsphase läuft
Planungsphase läuft
Planungsphase läuft