Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309833.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 0/0102/WP17
öffentlich
22.08.2018
Stellungnahmen zur Anfrage der Fraktion Die Linke in der
Bezirksvertretung
Aachen-Mitte vom 06.08.2018: Bauzäune am Justizzentrumspark
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
29.08.2018
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Stellungnahmen zu der Anfrage „Bauzäune am
Justizzentrumspark“ zur Kenntnis.
Vorlage BA 0/0102/WP17 der Stadt Aachen
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Stellungnahmen zu der Anfrage der Fraktion die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom
06.08.2018 sind als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage BA 0/0102/WP17 der Stadt Aachen
Seite: 2/2
Stellungnahmen zur Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte vom 06.08.2018: Bauzäune am Justizzentrumspark
„In der Sophienstraße wird der Park des Justizzentrums seit Jahren streckenweise durch
wenig ansehnliche Bauzäune abgegrenzt.“
Fragen:
1.
Ist der Verwaltung das Problem bekannt?
2.
Befindet sich die Stadt in Verhandlungen mit dem Besitzer des Parks?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bauzäune am Justizzentrumspark wurden nicht durch die Verwaltung als Sondernutzung
genehmigt, da sie sich auf privatem Grund befinden. Die Grünanlage ist im Eigentum des
Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW); die Parkanlage wird nicht von der
Verwaltung betreut.
3.
Gibt es Erkenntnisse, bis wann das Provisorium beendet werden soll?
Stellungnahme des BLB NRW Aachen:
„Aufgrund der Verletzung einer Parkbesucherin im Bereich der Böschungen zur Sophienstr.
haben wir mögliche Gefahrenstellen beseitigen lassen und aus Gründen der für uns als
Eigentümer geltenden Verkehrssicherungspflicht diese Bereiche durch Bauzäune
abgesichert. Im April/Mai 2018 haben wir das von den vom BLB beauftragten
Landschaftsarchitekten ausgearbeitete Bepflanzungskonzept der Böschungen umgesetzt.
Auf Anraten der Planer sollen die Bauzäune ein weiteres Jahr stehen bleiben (bis Juni 2019),
um einen optimalen Anwuchs zu gewährleisten, da ansonsten die berechtigte Sorge besteht,
dass das Anwachsen der Pflanzen durch Vandalismus oder sonstige Fremdeinwirkungen
(z.B. durch Hunde) gestört wird.“