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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
309833.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: BA 0/0102/WP17 öffentlich 22.08.2018 Stellungnahmen zur Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.08.2018: Bauzäune am Justizzentrumspark Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 29.08.2018 Bezirksvertretung Aachen-Mitte Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Stellungnahmen zu der Anfrage „Bauzäune am Justizzentrumspark“ zur Kenntnis. Vorlage BA 0/0102/WP17 der Stadt Aachen Seite: 1/2 Erläuterungen: Die Stellungnahmen zu der Anfrage der Fraktion die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.08.2018 sind als Anlage beigefügt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage BA 0/0102/WP17 der Stadt Aachen Seite: 2/2 Stellungnahmen zur Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 06.08.2018: Bauzäune am Justizzentrumspark „In der Sophienstraße wird der Park des Justizzentrums seit Jahren streckenweise durch wenig ansehnliche Bauzäune abgegrenzt.“ Fragen: 1. Ist der Verwaltung das Problem bekannt? 2. Befindet sich die Stadt in Verhandlungen mit dem Besitzer des Parks? Stellungnahme der Verwaltung: Die Bauzäune am Justizzentrumspark wurden nicht durch die Verwaltung als Sondernutzung genehmigt, da sie sich auf privatem Grund befinden. Die Grünanlage ist im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW); die Parkanlage wird nicht von der Verwaltung betreut. 3. Gibt es Erkenntnisse, bis wann das Provisorium beendet werden soll? Stellungnahme des BLB NRW Aachen: „Aufgrund der Verletzung einer Parkbesucherin im Bereich der Böschungen zur Sophienstr. haben wir mögliche Gefahrenstellen beseitigen lassen und aus Gründen der für uns als Eigentümer geltenden Verkehrssicherungspflicht diese Bereiche durch Bauzäune abgesichert. Im April/Mai 2018 haben wir das von den vom BLB beauftragten Landschaftsarchitekten ausgearbeitete Bepflanzungskonzept der Böschungen umgesetzt. Auf Anraten der Planer sollen die Bauzäune ein weiteres Jahr stehen bleiben (bis Juni 2019), um einen optimalen Anwuchs zu gewährleisten, da ansonsten die berechtigte Sorge besteht, dass das Anwachsen der Pflanzen durch Vandalismus oder sonstige Fremdeinwirkungen (z.B. durch Hunde) gestört wird.“