Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309204.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
15.08.18, 12:00
Aktualisiert
04.09.18, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1026/WP17
öffentlich
15.08.2018
FB 61/300
Anpassung der Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand und
Eilendorfer Straße
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst den
Planungsbeschluss und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung gemäß der vorgelegten Planung der Variante 4 (Mittelinsel im Bereich der Einmündung der Straße Gewerbepark Brand,
Änderung der Vorfahrtssituation und Schutzstreifen bis zur Eilendorfer Straße) und der Durchführung
einer Bürgerinformationsveranstaltung.
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 1/7
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
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Ergebnis
0
0
0
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0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
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0
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Abschreibungen
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0
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0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die Einplanung der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel erfolgt haushaltsneutral
mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 2/7
Erläuterungen:
Anlass
Im Rahmen der Planungen für das Gewerbegebiet Gewerbepark Brand (Ehemals Camp Pirotte) und
des zughörigen Bebauungsplans wurde den Anliegern der Nordstraße zugesagt, dass der Verkehr
zum Gewerbegebiet nicht über den angebauten Bereich der Nordstraße zwischen Trierer Straße und
Brander Heide abgewickelt werden soll.
In der Bürgerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.02.2016 wurde von
einem Anwohner auf den – aus seiner Sicht – wachsenden Verkehr aufmerksam gemacht.
Die Verwaltung hat vor Beginn der Anbindung der Straße Gewerbepark Brand in die Nordstraße und
nach Öffnung der Anbindung Verkehrszählungen durchgeführt. Die Auswertung der Verkehrszählung
im Bereich der Einmündung der Straße Gewerbepark Brand auf die Nordstraße im Juni 2016 zeigt im
Vergleich mit der Zählung im März 2013 (vor Baubeginn und Eröffnung der Straße Gewerbepark
Brand) eine Zunahme des Verkehrs in der Nordstraße (im Bereich zwischen Brander Heide und
Erftstraße) um etwa 12 %. Der Anteil des Schwerlastverkehrs blieb allerdings unverändert.
Heutige Situation (vgl. Anlage 1 – Lageplan Nordstraße (Bestand); Anlage 2 – Fotos Nordstraße
(Einmündung Gewerbepark Brand))
Die Nordstraße ist im Bereich zwischen Trierer Straße und Brander Heide eine
Haupterschließungsstraße im Bezirk Brand. Außerdem stellt sie über die Freunder Straße eine
Verbindung nach Eilendorf sowie über die Debyestraße eine Verbindung zum Gewerbegebiet
Eilendorf Süd dar.
Sie besitzt im Abschnitt zwischen Trierer Straße und Brander Heide eine heterogene städtebauliche
Struktur mit Ein- und Mehrfamilienhäusern. Im Bereich zwischen Brander Heide und Eilendorfer
Straße ist sie anbaufrei.
Die aktuellste Zählung aus dem Jahr 2016 belegt im Bereich der Nordstraße zwischen Brander Heide
und Erftstraße eine Verkehrsbelastung von etwa 4.200 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr. Im
weiteren Verlauf zur Eilendorfer Straße befahren etwa 3.900 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr
die Nordstraße. Die Straße Gewerbepark Brand befahren im Einmündungsbereich zur Nordstraße
etwa 2.220 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr.
Aus verkehrlicher Sicht sind diese Belastungen problemlos abwickelbar.
Die Straßenraumbreite ist ausreichend breit.
Derzeit ist die Nordstraße im Bereich zwischen der Trierer Straße und dem Ende der Wohnbebauung
auf der nordwestlichen Seite (etwas hinter der Einmündung Eckener Straße) Teil einer Tempo-30Zone. Im weiteren Verlauf bis zur Eilendorfer Straße gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h.
Die Nordstraße ist derzeit im Bereich der Einmündung der Straßen Gewerbepark Brand
(Unterordnung durch Zeichen 206 „STOP“) und Brander Heide (Unterordnung durch Zeichen 205
„Vorfahrt gewähren“) als Vorfahrtsstraße (Zeichen 306) beschildert. Für die Nordstraße zwischen
Trierer Straße und Brander Heide sowie für die Straße Brander Heide besteht ein Durchfahrtverbot für
Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen Kraftomnibusse).
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
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Fußgängerverkehr
Fußgänger können im Bereich der Nordstraße zwischen Erftstraße und Brander Heide, in der Straße
Brander Heide sowie nach dem Endausbau der Straße Gewerbepark Brand beidseitig Gehwege
benutzen. Im Bereich der anbaufreien Nordstraße zwischen Brander Heide und Eilendorfer Straße
steht auf der nordwestlichen Seite (Seite des Gewerbepark Brands) ein Gehweg (mit Freigabe für den
Radverkehr) zur Verfügung.
Radverkehr
Radfahrer können im Bereich der Nordstraße zwischen Erftstraße und Brander Heide wählen, ob sie
die Fahrbahn im Mischverkehr befahren oder ob sie den für Radfahrer freigegebenen Gehweg auf der
südöstlichen Seite nutzen möchten. In der Straße Brander Heide wird der Radverkehr im
Mischverkehr der Tempo-30-Zone auf der Fahrbahn geführt. Beim Endausbau der Straße
Gewerbepark Brand sollen für Radfahrer beidseitige Schutzstreifen in der Fahrbahn angelegt werden.
Im Bereich der anbaufreien Nordstraße zwischen Brander Heide und Eilendorfer Straße können
Radfahrer wählen, ob sie im Mischverkehr auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer
freigegebenen Gehweg auf der nordwestlichen Seite (Seite des Gewerbepark Brands) fahren
möchten.
ÖPNV
Die Nordstraße wird im Abschnitt zwischen Richard-Wagner-Straße und Eilendorfer Straße derzeit
montags bis freitags von maximal 5 Bussen im Linienverkehr befahren.
Nach vollständiger Bebauung im Gewerbepark Brand ist vorgesehen zu überprüfen, ob eine
Verlegung des Linienwegs der Linien 27 und 37, die heute von der Eilendorfer Straße über die
Nordstraße zur Debyestraße fahren, durch den Gewerbepark Brand sinnvoller ist.
Planung
Ziel der Planung ist, eine weitere Zunahme des Verkehrs im angebauten Teil der Nordstraße
zwischen Trierer Straße und Brander Heide zu verhindern. Darüber hinaus soll sowohl eine
verkehrssichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs von der Eilendorfer Straße zum
Gewerbepark Brand auch als Zulauf zum Vennbahnradweg als Lückenschluss gewährleistet werden.
Variantenbetrachtung
Es wurden vier Varianten für den Bereich des Knotenpunktes Gewerbepark Brand/Nordstraße
erarbeitet. Alle Varianten sehen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs eine Änderung der
Vorfahrtssituation vor, d.h. die heute bestehende Vorfahrtsregelung (Vorfahrtsstraße Nordstraße
Unterordnung durch Stop-Schild der Straße Gewerbepark Brand) wird verändert. Zukünftig soll eine
„abknickende Vorfahrt“ die Verbindung Gewerbepark Brand zur Nordstraße in Richtung Eilendorfer
Straße bevorrechtigen. Zur Verdeutlichung wird eine bauliche Anpassung vorgesehen, die die
Unterordnung der Nordstraße von der Trierer Straße kommend hervorhebt und eine zügige Durchfahrt
durch den Einbau von Großpflaster in der direkten Fahrlinie unterbindet. Die Straße Brander Heide
wird über eine Gehwegüberfahrt über einen Rundbord untergeordnet in die Nordstraße geführt, bevor
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
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diese in die neue Vorfahrtstraße Gewerbepark Brand Nordstraße einmündet. Dieser Teil der
Nordstraße wird durch Zeichen 206 „STOP“ untergeordnet.
Unabhängig von dieser Knotenpunktgestaltung ist in allen Varianten vorgesehen, einen 1,50 m breiten
Schutzstreifen für Radfahrer auf der Nordstraße in Fahrtrichtung Eilendorfer Straße bei einer
verbleibenden Restfahrbahnbreite von mindestens 5,20 m einzuplanen und eine kontinuierliche
Führung in die Eilendorfer Straße zu ermöglichen (vgl. Anlage 3 – Lageplan Nordstraße Variante 1).
Dazu muss die heutige Mittelmarkierung teilweise aufgehoben und angepasst werden. Zur
Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer wird in der Nordstraße im
Bereich der Eilendorfer Straße eine bauliche Mittelinsel angelegt. Auf diese Weise können sichere und
kontinuierliche Führungen für alle Fahrtbeziehungen der Radfahrer und Fußgänger angeboten und die
Querung der Nordstraße erleichtert werden.
Radfahrer auf der Nordstraße können auch zukünftig von der Eilendorfer Straße kommend wählen, ob
sie auf der Fahrbahn oder auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg fahren möchten. Für die
Radfahrer, die den freigegebenen Gehweg wählen, wird zukünftig im Zulauf zur Einmündung
Gewerbepark Brand eine Führung vom Seitenraum in die Fahrbahn angeboten.
Knotenpunktvariante 1: Mittelinsel in Nordstraße mit Spur für Linksabbieger (vgl. Anlage 3)
Diese Variante sieht eine 2,50 m breite Mittelinsel in der Nordstraße im Bereich Richtung Eilendorfer
Straße vor. Auf diese Weise können Fußgänger und auch Radfahrer sicher die Straßenseite wechseln
und vom Wohngebiet zum Gewerbepark Brand gelangen. Im Schatten der Mittelinsel ist eine
Linksabbiegespur vorgesehen, um auf der Nordstraße von der Eilendorfer Straße kommend in
Richtung Trierer Straße weiter zu fahren. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Kurvenbereich
kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in der
Nordstraße fortgesetzt werden.
Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße
soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende
Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen
Kraftomnibusse) bleibt bestehen.
Knotenpunktvariante 2: Mittelinsel in Nordstraße ohne Spur für Linksabbieger (vgl. Anlage 4)
Durch den Verzicht auf die Linksabbiegespur von der nördlichen Nordstraße auf die südliche
Nordstraße in Fahrtrichtung Trierer Straße kann die Mittelinsel etwas weiter südlich (in Richtung
Einmündung Brander Heide) angelegt werden. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im
Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand auch in dieser Variante
erst nach der Mittelinsel in der Nordstraße fortgesetzt werden.
Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße
soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende
Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen
Kraftomnibusse) bleibt bestehen.
Knotenpunktvariante 3: Mittelinsel in Nordstraße bauliche Abtrennung zur Abbindung der
Nordstraße (vgl. Anlage 5)
Diese Variante sieht die bauliche Abbindung der Nordstraße für Kfz aller Art vor. Lediglich Fahrräder
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
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und Fußgänger können zwischen der Straße Gewerbepark Brand und der Nordstraße verkehren. Eine
Mittelinsel in der Nordstraße erleichtert die Querung. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse im
Kurvenbereich kann der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand erst nach der Mittelinsel in
der Nordstraße fortgesetzt werden.
Auch in dieser Variante wird die Nordstraße zwischen Eckener Straße und Brander Heide Bestandteil
der Tempo-30-Zone. Auf diese Weise wird die Verkehrsbelastung am wirkungsvollsten eingeschränkt.
Die Erreichbarkeit für die Anwohner bleibt über die Trierer Straße sowie die Eilendorfer und die
Hermann-Löns-Straße gegeben. Für die Busse der Linie 50 müsste ein abweichender Linienweg
gesucht werden. Eine Führung analog des Linienweges der Linien 27 und 37 über Wagnerstraße,
Erberichshofstraße und Eilendorfer Straße wäre möglich. Es würde sich eine Verlängerung der
Fahrzeit ergeben und die Haltestelle Brahmsstraße würde zukünftig nicht mehr erschlossen.
Außerdem wird diese Variante eine Verlagerung des Verkehrs in die Straße Brander Heide, HermannLöns-Straße, Erftstraße oder in die Erberichshofstraße bewirken.
Knotenpunktvariante 4: Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand (vgl. Anlage 6)
Diese Variante sieht eine 2,50 m breite Mittelinsel in Straße Gewerbepark Brand vor. Auf diese Weise
können Fußgänger und Radfahrer sicher die Straßenseite wechseln und vom Wohngebiet zum
Gewerbepark Brand gelangen. Der Schutzstreifen aus der Straße Gewerbepark Brand muss nur im
unmittelbaren Bereich der Mittelinsel auf einem kurzen Abschnitt unterbrochen werden.
Die Nordstraße im Bereich zwischen der Einmündung Brander Heide bis kurz vor der Eckener Straße
soll in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen werden. Das bereits heute bestehende
Durchfahrtverbot für Kfz mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen
Kraftomnibusse) bleibt bestehen.
Die Verwaltung wird die Situation nach der Umsetzung beobachten. Sollte es zu Problemen mit den
aus der Straße Brander Heide ausfahrenden Fahrzeugen kommen, behält sich die Verwaltung eine
Anpassung der Situation vor. Auch die Einrichtung einer wegführenden Einbahnstraße wäre dann an
dieser Stelle denkbar.
Baukosten
Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt. Für die vier Varianten
ergeben sich keine wesentlichen Kostenunterschiede. Es werden jeweils die Kosten für den Umbau
von Eilendorfer Straße bis zur Einmündung Brander Heide/Gewerbepark Brand angegeben. Die
Baukosten (inkl. Markierung) für die Varianten 1 und 2 belaufen sich auf rund 129.500 €. Die
Baukosten (inkl. Markierung) für die Varianten 3 und 4 belaufen sich auf rund 138.300 €.
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
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Finanzierung
Die Einplanung der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel erfolgt haushaltsneutral mit der
zukünftigen Haushaltsplanung.
Vorschlag der Verwaltung
In Abwägung der vorgestellten Varianten schlägt die Verwaltung die weitere Planung gemäß der
Variante 4: Mittelinsel in der Straße Gewerbepark Brand vor.
Eine vollständige Abbindung der Nordstraße im Bereich der Einmündung Brander Heide erscheint
derzeit nicht notwendig und würde zu einer Verdrängung der Verkehre in die umliegenden Straßen
führen. Durch die bauliche Anpassung, den Einbezug in die Tempo-30-Zone sowie die Änderung der
Vorfahrtsituation wird die Fahrtbeziehung entlang der Nordstraße für Durchgangsverkehr unattraktiver.
Gleichzeitig wird in Variante 4 die Möglichkeit zur Querung und Berücksichtigung aller Fahrt- und
Wegebeziehungen für die Radfahrer und Fußgänger am besten gewährleistet.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt.
Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der
Bürgerinformation wird den Ausschüssen in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Anlage/n:
1.
Anlage 1 – Lageplan Nordstraße Bestand
2.
Anlage 2 – Fotos Nordstraße (Einmündung Gewerbepark Brand)
3.
Anlage 3 – Lageplan Nordstraße Variante 1
4.
Anlage 4 – Lageplan Nordstraße Variante 2 (Detail Einmündung Gewerbepark Brand)
5.
Anlage 5 – Lageplan Nordstraße Variante 3 (Detail Einmündung Gewerbepark Brand)
6.
Anlage 6 – Lageplan Nordstraße Variante 4 (Detail Einmündung Gewerbepark Brand)
Vorlage FB 61/1026/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 7/7
Anlage 2 – Fotos Nordstraße (2 Seiten)
Einmündungsbereich Eilendorfer Straße/Nordstraße
Einmündungsbereich Gewerbepark Brand/Nordstraße (aus Sicht Gewerbepark Brand)
Nordstraße Blickrichtung stadtauswärts
Nordstraße Blickrichtung stadteinwärts