Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309542.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
20.08.18, 12:00
Aktualisiert
19.01.19, 17:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0536/WP17
öffentlich
20.08.2018
FB 45/400.030
OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger
in der StädteRegion Aachen für die qualitative Verbesserung im
Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung,
gesetzliche Regelung)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.09.2018
13.09.2018
19.09.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Schulausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder – und Jugendausschuss empfiehlt …
2. Der Schulausschuss empfiehlt …
3. Der Rat der Stadt Aachen schließt sich den Empfehlungen des Kinder- und Jugendausschuss und
des Schulausschuss an beschließt …
Vorlage FB 45/0536/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0536/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Städteregionale Arbeitsgemeinschaft der OGS Träger wendet sich mit Schreiben vom 31.07.2018
an den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und bittet unter Hinweis auf die “ OGS Petition der
Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion Aachen für die qualitative
Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, gesetzliche
Regelung)!“ um Unterstützung des Anliegens.
Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)
vom 01.02.2107 ist ergänzend beigefügt.
2. Vorschlag des FB 45
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule schlägt vor die OGS Petition der freien Jugendhilfeträger
in der StädteRegion Aachen am 11.09.2018 im Kinder – und Jugendausschuss, am 13.09.2018 im
Schulausschuss und am 19.09.2018 im Rat der Stadt Aachen zu beraten und einen Beschlussentwurf
in den jeweiligen Sitzungen zu erarbeiten.
Anlagen:
1. Anschreiben zur Petition der Städteregionalen Arbeitsgemeinschaft der OGS Träger vom
31.07.2018
2. OGS Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion
Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards,
bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung)!
3. Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich (OGS) vom 01.02.2017
4. Petition der Stadt Herzogenrath – Entwurf vom13.11.2017
5. Antwortschreiben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein - Westfalen vom 22.01.2018
6. Antwortschreiben der SPD- Landtagsabgeordneten der StädteRegion Aachen vom
29.11.2017
Vorlage FB 45/0536/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 3/3
Kommune X
XXX
XXX
31.07.2018
Petition der StädteRegionalen Arbeitsgemeinschaft der OGS-Träger
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, haben sich die Träger der freien Jugendhilfe in der
StädteRegion Aachen im vergangenen Jahr der von den Spitzenverbänden der Freien
Wohlfahrtspflege initiierten Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein!“ und
den in diesem Rahmen gestellten Kernforderungen angeschlossen. Insbesondere
haben wir zusammen mit Eltern und Kindern öffentlichkeitswirksam auf den
qualitativen Ausbaubedarf des Offenen Ganztags hingewiesen. Ernüchtert müssen wir
nun nach mehr als einem Jahr nach der Kampagne feststellen, dass die von Seiten
der Landesregierung zugesicherte qualitative Stärkung des Ganztags weiter ausbleibt.
In der Hoffnung, dass Sie uns als Kommune zusammen mit anderen Kommunen, wie
kürzlich die Stadt Herzogenrath, in unseren Anstrengungen unterstützen, den Offenen
Ganztag in seinen qualitativen Standards mindestens zu erhalten und idealerweise
weiter auszubauen, übersenden wir Ihnen eine Petition der StädteRegionalen
Arbeitsgemeinschaft der OGS-Träger, in der wir vertreten sind.
Wir freuen uns, wenn Sie sich den Inhalten dieser Petition anschließen und ggf. über
die entsprechenden Ausschüsse mit einer ausgeweiteten kommunalen Petition
gegenüber des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfahlen sowie der
Landesregierung regieren.
Mit freundlichen Grüßen
Träger…
Anlagen:
OGS-Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der
StädteRegion Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag
(verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung)!
Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der
Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)
Petition der Stadt Herzogenrath
Antwortschreiben des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfahlen
Antwortschreiben der SPD-Landtagsabgeordneten der StädteRegion Aachen
Betreute
Grundschulen e.V.
Pfarre St. Josef Straß
OGS funkt SOS – Qualität vor dem aus!
OGS-Petition der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendhilfeträger in der StädteRegion
Aachen für die qualitative Verbesserung im Ganztag (verbindliche Qualitätsstandards, bessere Finanzierung, gesetzliche Regelung)!
Seit vielen Jahren sind die freien Träger der Jugendhilfe in der StädteRegion Aachen in gemeinsamer Verantwortung mit der öffentlichen Jugendhilfe zuverlässige Partner für Offene Ganztagsschulen. Dem Grundlagenerlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung folgend, verstehen wir
die von uns organisierten und qualitativ wie quantitativ stetig weiterentwickelten außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote als „Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das
sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert“ und die
„individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern […], die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbstund Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb“ in den Fokus nimmt (BASS 12-63 Nr. 2; 2.1). Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf folgen wir den
seit Einführung der Offenen Ganztagsschule von Seiten der Landesregierung postulierten Grundsätzen „Mehr Zeit für Bildung“ und „Förderung von Chancengleichheit“.
Aufgrund der seit Jahren bestehenden strukturellen Unterfinanzierung des außerunterrichtlichen
Angebots und der Stagnation der aktiven Unterstützung eines qualitativen Ausbaus auf Landesebene haben wir uns im vergangenen Jahr als Trägerverbund der von den Spitzenverbänden der
Freien Wohlfahrtspflege initiierten Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein!“ und den in
diesem Rahmen gestellten Kernforderungen angeschlossen:
1. die Festlegung von verbindlichen und einheitlichen Standards bzgl. Qualitätsanforderungen,
Raumgrößen, Anzahl der Kinder pro Gruppe und (Fach-)Personalschlüssel
2. höhere Etats und eine einheitliche Förderung in ganz NRW
3. landesweite verlässliche gesetzliche Regelungen hin zu einem klaren, gesetzlich festgeschriebenen Auftrag für die OGS analog zu den KiTas.
Gemeinsam mit Eltern und Kindern haben wir im Rahmen dieser Kampagne öffentlichkeitswirksam
auf den dringenden qualitativen Ausbaubedarf des Offenen Ganztags hingewiesen. Die Bilanz
nach der Kampagne zeichnet nun ein ernüchterndes Bild:
zu 1. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 11.07.17 hat Frau Bildungsministerin Gebauer
öffentlich den weiteren Ausbau des Offenen Ganztags zugesagt. Allerdings widmet der Koalitionsvertrag dem Thema lediglich 10 Zeilen. Das darin zugesagte Sofortprogramm für die qualitative
Stärkung des Ganztags ist einem Sofortprogramm zum quantitativen Ausbau des Ganztags gewichen – im Grundlagenerlass wurden aktuell lediglich Regelungen zu Optionen in Bezug auf eine
Befreiung von der Teilnahme am Offenen Ganztag realisiert. Eine Diskussion um einheitliche Qualitätsstandards hat auf Ebene der Landesregierung bislang nicht stattgefunden.
zu 2. Die Landesregierung wird im Schuljahr 2018/19 die Fördersätze des Landes lediglich einmalig
um insgesamt 6% zum Vorjahr erhöhen. Diese Erhöhung liegt weit unter der von Seiten der Freien
Wohlfahrtpflege geforderten in Höhe von knapp 50% und führt entsprechend weiterhin nicht zu einer
auskömmlichen finanziellen Ausstattung, die der Ganztag für einen qualitativen Ausbau so dringend
benötigt.
zu 3. Mit Ausnahme der derzeitigen auf Ebene des Bundes geführten Diskussion um einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz – wiederum ein quantitativer Aspekt – ist auch die Frage
nach gesetzlichen Regelungen bislang in den Hintergrund getreten.
Wir kritisieren in aller Form, dass die unsererseits geführte „Qualitätsdebatte“ von Seiten der Landesregierung weiterhin in eine reine quantitative Debatte überführt wird. Die dadurch nicht auflösbaren ungleichen Rahmenbedingungen führen damit zu ungleichen und ungerechten Bildungschancen, je nachdem, in welcher Stadt ein Kind wohnt. Hauptansprechpartner für die Forderungen ist
das Land NRW!
Wir bitten die Kommunen daher:
an die Landesregierung und den Landtag zu appellieren, die Forderungen der Freien Wohlfahrtsverbände Schritt für Schritt umzusetzen,
an den Städte- und Gemeindebund NRW zu appellieren, dieses Ansinnen mit Nachdruck zu
unterstützen und weitere Schritte zur qualitativen Weiterentwicklung des Offenen Ganztags
in NRW mitverantwortlich voranzutreiben.
Wir möchten Qualität ausbauen und zumindest erhalten – dazu brauchen wir Ihre Unterstützung!
- gez. Die OGS-Träger der StädteRegion Aachen Trägerverein:
Vertreter:
Betreute Grundschulen e.V.
Stefanie Koszucki
Geschäftsführerin
Silke Arens
Geschäftsführerin
Betreute Schulen Aachen-Land e.V.
Bruno Barth
Vorstand
Nathalie Schneider
Fachberaterin
Euro Jugend e.V.
Susanne Kotulla
Geschäftsführerin
Förderverein OGS Zauberhut e.V.
Achim Foki
pädagogischer Leiter
Jörg Schnitzler
Verwaltungsleiter
Haus St. Josef
IN VIA Aachen e.V.
Simone Siemons
Fachbereichsleiterin OGS
Gabriele Jülich
Geschäftsführerin
Kinder- und Jugendhilfe Driescher Hof e.V.
Sandra Jansen
Leiterin D-Hof
Marietheres Kaleß
Vorstand (Vorsitzende)
Kinderschutzbund Eschweiler e.V.
Prof. Dr. Müller-Vorbrüggen
Vorstand (Stellvertreter)
Pädagogisches Zentrum Aachen e.V
Karin Montermann
Geschäftsführerin
Pfarre St. Josef Straß
Bernhard Ruhl
Träger
In der StädteRegionalen Arbeitsgemeinschaft der OGS-Träger haben sich 10 freie Träger der Jugendhilfe zusammengeschlossen. Im Rahmen ihrer Offenen Ganztagsangebote bieten sie zusammen mit ihren Kooperationspartnern, wie
dem Stadtsportbund Aachen e.V., in der StädteRegion Aachen mit ihren 67 Einrichtungen eine flächendeckende Infrastruktur in Bezug auf die Betreuung, Förderung sowie die Unterstützung von Kindern und ihren Familien.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Positionspapier
der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
(OGS)
Stand: 01.02.2017
Vorbemerkung
Offene Ganztagsschulen bieten ein umfassendes und ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Förderangebot für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Zentral für das
Gelingen eines qualitativ hochwertigen Angebotes an Offenen Ganztagsschulen ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Partnern aus der Kinder- und Jugendhilfe. Trotz unterschiedlicher Ausgangslagen von Schule und Jugendhilfe verfolgen beide Systeme in der Kooperation das
gemeinsame Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung für junge Menschen zu organisieren, qualitativ
gute Angebote zu entwickeln und individuelle Förderung sowie Inklusion zu ermöglichen.
Die Freie Wohlfahrtspflege begrüßt das Anliegen der Landesregierung, diese Kooperation auch zukünftig weiterzuführen und zu intensivieren. Mit rund 80% stellen Träger mit Anschluss an die freie
Wohlfahrtspflege den weitaus größten Anteil an Organisationen und Institutionen, die sich für die
Umsetzung und Gestaltung der außerunterrichtlichen Bereiche in der Offenen Ganztagschule in NRW
(OGS) verantwortlich zeichnen. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) positioniert sich vor diesem Hintergrund mit
den folgenden Standpunkten zur aktuellen Situation der OGS.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Aktuelle Situation
Als positiv bewertet die LAG FW NRW, dass das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen bzw.
Kreise sich gemeinsam für eine Verbesserung der finanziellen Situation der OGS einsetzen. Insbesondere der Einstieg in eine dynamische jährliche Anhebung der pauschalen Festbeträge ab 2016 stellt
ein richtiges Signal und einen wichtigen Schritt zur Sicherung der bestehenden Angebote dar.
Gleichwohl kann auch unter den neuen Rahmenbedingungen weiterhin nicht von einer auskömmlichen Finanzierung der OGS gesprochen werden. So sind die eingesetzten Pauschalen zzgl. des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils nach wie vor insgesamt unzureichend, um ein qualitativ
und fachlich angemessenes Angebot gemäß dem „Grundlagenerlass Ganztagsschule“ vorzuhalten.
Die Erhöhung der Pauschalen im Jahr 2015 fing weder die Tarifsteigerungen der letzten Jahre auf,
noch war sie dazu geeignet, die stetig gewachsene strukturelle Unterfinanzierung der OGS auszugleichen. Auch die dynamische Anhebung der Festbeträge um jährlich 3% ab dem 01.08.2016 ist nicht
hinreichend, um fachlich qualifiziertes und tariflich entlohntes Personal zu finanzieren und langfristig
zu halten. So zieht allein der Übergang langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine neue
Erfahrungsstufe eine Entgelterhöhung zwischen 6% und 11% nach sich. Die sich seit mehreren
Jahren abzeichnenden Problemlagen, wie z.B. Beschäftigung in Teilzeitstellen mit niedriger Wochenstundenzahl, Beschäftigung gering qualifizierten Personals, niedrige Entlohnung und eine damit einhergehende überdurchschnittliche Personalfluktuation, können unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht gelöst werden.
Die Qualität der Ganztagsschulen hängt vorrangig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen bzw. Kreise ab. Große regionale Ungleichheiten bzgl. Finanzierung, Standards und Strukturen
sind die Folge, die durch die pauschale Erhöhung der kommunalen Pflichtanteile nicht ausgeglichen
werden. Das Land NRW ist gefordert, eine angemessene Finanzierungsgrundlage für Ganztagsschulen, unabhängig vom Finanzstatus der Kommunen bzw. Kreise zu gewährleisten.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
Aus Sicht der LAG FW NRW bedarf es landesweiter verbindlicher Mindeststandards. Dies setzt insbesondere für die Bereiche Personal sowie räumliche und sachliche Ausstattung eine auskömmliche
Finanzierung voraus. Die festgelegten Standards müssen gesetzlich verankert sein.
Personal
Offene Ganztagsschulen sollten gekennzeichnet sein durch multiprofessionelle Teams von Schule
und Jugendhilfe, die auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Neben Lehrkräften muss ein qualitatives
Ganztagsangebot durch ausgebildete pädagogische Fachkräfte (Abschluss der Erzieher*in, Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation) gekennzeichnet sein. Analog zu den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes NRW fordern wir auch in Offenen Ganztagsschulen ein Fachkräftegebot sowie
einen verbindlich festgelegten Personalschlüssel pro Gruppe. Dazu bedarf es auch einer konkreten
Definition des Begriffs „Gruppe“, der im „Grundlagenerlass Ganztagsschule“ nicht festgelegt ist.
Ergänzend können auch weitere pädagogische und nicht-pädagogische Kräfte (wie Kinderpfleger*innen, Studentinnen und Studenten, Quereinsteiger*innen etc.) im Offenen Ganztag tätig sein. Diese
sollten durch geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote auf ihre Arbeit in Ganztagsschulen vorbereitet und (weiter)qualifiziert werden. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes OGS kommt auch der
Gestaltung der Mittagszeit eine besondere Bedeutung zu. Um dies zu gewährleisten, ist für die Bereitstellung des Mittagessens unterstützendes Küchenpersonal notwendig.
Im Rahmen der Dienstzeit müssen sowohl für Lehrkräfte als auch für pädagogisches Personal Zeiten
für Vor- und Nachbereitung, Teambesprechungen sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungen einberechnet werden.
Räumliche Ausstattung
Es bedarf dringend eines verbindlichen Raumkonzeptes für Offene Ganztagsschulen, das alle am
Standort der Schule zur Verfügung stehenden Räume (Klassenräume, Mehrzweckräume, Sporthallen,
Schulhof etc.) einbezieht und sowohl die Arbeit im Klassen- bzw. Gruppenverbund als auch die Arbeit
in Kleingruppen ermöglicht.
Auch der weitere Ausbau von Mensen ist für die qualitative Weiterentwicklung von Offenen Ganztagsschulen dringend erforderlich. Unter den aktuellen Gegebenheiten ist eine Mehrfachnutzung von
Klassenräumen aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll. Vielmehr braucht es Funktionsräume (Kreativräume, Ruhezonen etc.) und eine Ausstattung mit multifunktionalem Mobiliar, welches sowohl für
den Unterricht als auch für außerunterrichtliche Phasen nutzbar ist. Im Zuge der Inklusion bedarf es
zudem einer Überprüfung der vorhandenen Räumlichkeiten im Sinne der Barrierefreiheit und deren
Berücksichtigung bei Neu- und Umbauten sowie sonstigen Anschaffungen.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Weiterhin muss an allen Offenen Ganztagsschulen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte ein
Büroraum für Verwaltungstätigkeiten (Vor- und Nachbereitung, gemeinsame Dienstbesprechungen,
Elterngespräche etc.) zur Verfügung stehen.
Sächliche Ausstattung
Die sächliche Ausstattung der einzelnen Offenen Ganztagsschulen sollte sich am jeweiligen Gesamtkonzept orientieren. Für Anschaffungen wie Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Ferienaktionen etc. ist
eine jährliche Sachkostenpauschale festzulegen.
Notwendiger Finanzrahmen Offene Ganztagsschule – Kernangebot
Zur Ermittlung einer angemessenen Finanzierung werden die folgenden Berechnungsgrundlagen für
eine Gruppe angelegt:
•
•
•
•
•
•
•
Gruppengröße: 25 Kinder
Eine Fachkraft: 27,5 Wochenstunden1
Eine Ergänzungskraft: 15 Wochenstunden
Leitungsfreistellung: 5 Wochenstunden
Küchenpersonal: 12,5 Wochenstunden
Sachkostenpauschale: 1.000 € pro Jahr
Overheadkosten: 10% der Gesamtkosten
Auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst) ergeben
sich jährliche Kosten von 79.273,94€ pro Gruppe/Jahr. Dies entspricht Kosten von 3.170,96€ pro Kind/
Jahr. 2
1
Die Wochenstunden berechnen sich wie folgt: Während der Schulzeit täglich 4,5 Std. Betreuungszeit
und 0,5 Std. Vor- und Nachbereitungszeit (= 25 Std./Woche) sowie zusätzlich 6 Wochen Ferienbetreuung für 50% der Kinder mit erhöhter Wochenstundenzahl.
2
Die zugrundeliegende Berechnung können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Zu beachten ist:
Bei der vorliegenden Berechnung handelt es sich um ein Kernangebot. Dieses umfasst ausschließlich
den Mindestumfang für die außerunterrichtlichen Angebote in der OGS während der Schulzeit und
der genannten Ferienangebote. Es stellt eine absolute Untergrenze dar.
Eine jährliche Überprüfung der Zuschüsse anhand der jeweiligen Indexsteigerungen ist verbindlich
zu regeln.
Zusätzliche Angebote, bspw. in den Randzeiten oder während der Ferien, besondere Freizeit- und
Förderangebote oder Angebote im Rahmen der Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf
sind mit weiteren (Personal-)Kosten verbunden und müssen zusätzlich finanziert werden. Overheadkosten sind entsprechend anzupassen.
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Berechnung für eine Gruppe
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Berechnung für 6 Gruppen (150 Kinder)