Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
309838.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
22.08.18, 12:00
Aktualisiert
07.09.18, 00:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1038/WP17
öffentlich
22.08.2018
Dez. III / FB 61/300
Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in
Richterich;
Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße;
Antrag der Grünen-BF gem. § 3 Abs. 1 S. 2 GeschO vom
25.06.2018, lfd. Nr. 68
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
12.09.2018
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/1038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 61/1038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Sachstand
Die Fraktion der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat mit Schreiben vom
25.06.2018 einen „Sachstandsbericht zu den Radinfrastrukturmaßnahmen in Richterich:
Radschnellweg und Radstreifen Roermonder Straße“ beantragt. (siehe Anlage 1)
Radschnellweg
Für den Radschnellweg Euregio von Aachen nach Herzogenrath wurde im Juni 2017 die
Machbarkeitsstudie fertiggestellt und in den politischen Gremien der Projektpartner Stadt Aachen,
Stadt Herzogenrath und Städteregion Aachen beraten. Die Verwaltung sollte auf Basis der
vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung in Abstimmung mit der
Städteregion Aachen im nächsten Schritt die Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-KostenAnalyse beim Land Nordrhein-Westfalen einreichen und die Durchführung des
Linienbestimmungsverfahrens beantragen. Die Umweltverträglichkeitsstudie sollte in der dafür
benötigten Form ergänzt werden.
Mit einem gemeinsamen Schreiben der Projektpartner vom 06.10.2017 wurde die Machbarkeitsstudie
zum Radschnellweg unter der Federführung der Städteregion Aachen beim Land Nordrhein-Westfalen
eingereicht.
Damit verbunden war der Antrag, das Projekt als Radschnellweg des Landes zu übernehmen und als
nächsten Schritt das Linienbestimmungsverfahren einzuleiten. Auf Nachfrage seitens der Verwaltung
im November 2017 erfolgte Ende Januar 2018 ein Abstimmungsgespräch der Regionalniederlassung
Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßenbau mit den Projektpartnern. Nach Änderung des Straßen- und
Wegegesetzes NRW sind Radschnellwege in Baulast des Landes den Landesstraßen gleichgestellt
und somit in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Aus Kapazitätsgründen soll das
Projekt durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath umgesetzt
werden. Sämtliche Planungs-, Bau- und Personalkosten für die in der Baulast des Landes NRW
liegenden Teile des Radschnellwegs werden durch das Land erstattet. Für die Bereiche, die in der
Baulast der Stadt Aachen liegen, können entsprechende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen
werden. Im Aachener Stadtgebiet betrifft dies die Abschnitte innerhalb der Ortsdurchfahrten. Eine
seitens der Verwaltung aufgestellte Durchführungsvereinbarung zur Finanzierung und weiteren
Planung liegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Abstimmung vor.
Nach Abschluss der Vereinbarung folgt als nächster Schritt das Linienbestimmungsverfahren. Wenn
im Ergebnis die Linie durch das Land bestimmt ist, kann die Entwurfs- und Genehmigungsplanung
durchgeführt werden.
Anschließend kann Baurecht z.B. über Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Für welche
Abschnitte dies erforderlich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden.
Angesichts der umfangreichen Planungs- und Genehmigungsschritte kann der Zeitpunkt eines
möglichen Baubeginns derzeit ebenfalls nicht sicher angegeben werden.
Vorlage FB 61/1038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 3/4
Da der Abschluss der Durchführungsvereinbarung einige Zeit in Anspruch nimmt, hat der
Landesbetrieb Straßen NRW zugestimmt, dass die Städteregion als federführende Dienststelle bereits
vor dem Abschluss der Vereinbarung die planenden Büros mit der Erstellung der für das
Linienbestimmungsverfahren notwendigen Unterlagen beauftragen darf, ohne den Anspruch auf
Kostenerstattung zu verlieren. Diese Beauftragung wird derzeit vorbereitet.
Radverkehrsanlagen entlang der Roermonder Straße in Richterich
Am 21.01.2016 hat der Mobilitätsausschuss die Planung zur Anlage eines einseitigen Schutzstreifens
im Abschnitt der Roermonder Straße zwischen dem Knoten Horbacher Straße / Berensberger Straße
und der Kohlscheider Straße beschlossen. Die Planung ist Teil des am 29.09.2016 bei der
Bezirksregierung Köln eingereichten Kostenänderungsantrages zum „Maßnahmenplan Radverkehr
Aachen Ostviertel 3.BA“. Im Januar 2018 ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln bei
der Stadt Aachen eingegangen.
Um die geplanten Schutzstreifen markieren zu können, sind vorher Asphaltarbeiten und Teilumbauten
notwendig:
-
Stadtauswärts wird hinter der Fußgänger-Lichtsignalanlage am Rathausplatz die Bordsteinkante
um ca. 2,0m zurückversetzt, so dass hier ein separater Parkstreifen entstehen sowie die Fahrbahn
um 2,0m verbreitert werden kann und so ein durchgängiger, ausreichend breiter Schutzstreifen in
der Fahrbahn Richtung Herzogenrath möglich ist.
-
Der stadteinwärts führende, nicht benutzungspflichtige Radweg wird kurz vor dem Knoten
Horbacher Straße / Berensberger Straße über eine bauliche Absenkung auf den aufgeweiteten
Aufstellstreifen vor der Haltlinie des Kfz-Verkehrs geführt.
Die Ausführungsplanung hierzu wurde im Sommer 2018 erstellt. Die Ausschreibung für die o.a.
baulichen Maßnahmen wird im Herbst 2018 durchgeführt. Die erforderlichen Markierungsarbeiten der
neuen Radverkehrsführung in der Roermonder Straße werden vom Aachener Stadtbetrieb im
Anschluss an die Herstellung der baulichen Maßnahmen und der notwendigen Asphaltarbeiten in
2019 veranlasst werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Vorlage FB 61/1038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.08.2018
Seite: 4/4
Anlage 1